
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
OVG Münster: Bei Änderung einer Weiche sind die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht zu beachten
Bei Baumaßnahmen an Schienenwegen greifen die Lärmgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung nur, wenn es um d