
Rechtsanwalt Guido Kluck
LG Düsseldorf: Die Veröffentlichung von Nacktbildern ohne Befugnis begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
Landgericht Düsseldorf
Urteil
Die Beklagte wird verurteilt,
1. an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,-