
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen
Auch bei älteren Kindern besteht nicht immer Pflicht zur Aufnahme einer Volltagstätigkeit – Urteil des BGH vom 18.04.2012
Eine Ehefrau, die drei minderjährige Kinder im Teenageralter betreut, ist nicht notwendigerweise verpflichtet, einer Gan