Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.)

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
24.10.2012

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

 

Nach einem Verkehrsunfall gibt es mehrere Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Kfz-Versicherung abzwuickeln.  Im folgenden Beitrag erklären wir, was Ihr gutes Recht ist und welche Kosten erstattet werden.

Verkehrsunfälle passieren ständig: Danach geht es darum, wer Schuld hat und was von der Versicherung erstattet wird.

Beispiel: Ihr Hintermann fährt ungebremst
auf sie auf. Eine Situation, wie sie tagtäglich
passiert. Nicht selten wird aus einem vermeintlich
kleinen Schaden doch eine große Sache. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit der Versicherung abrechnen, welche Kosten Sie ansetzen können und auf was Sie dabei achten sollten.

Wer muss nach einem Verkehrsunfall was melden?

Die eigene Versicherung müssen Sie benachrichtigen, wenn nicht auszuschließen
ist, dass Sie mitschuldig sind. Bei der gegnerischen Kfz·Haftpflichtversicherung
muss der Schaden gemeldet werden, wenn Sie Ansprüche haben – und zwar sowohl
vom Unfallgegner als auch von Ihnen oder Ihrem Anwalt.

Lassen Sie sich nichts vorschreiben. Sie haben freie Wahl zwischen zwei Abrechnungsmöglichkeiten mit der gegnerischen Versicherung.

Sie können das Auto reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, das heißt,
sich die Reparaturkosten auszahlen lassen. Bei Bagatellschäden (etwa bis 1000 Euro)
genügt als Nachweis für die Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag einer
Werkstatt mit Fotos vom Schaden. Bei höheren und Totalschäden muss ein Sach·
verständiger eingeschaltet werden. Die Kosten dafür trägt bei einem unverschuldeten
Unfall die gegnerische Kfz-Haftpflicht, bei einer Mitschuld von Ihnen zahlt sie nur anteilig. Den Gutachter dürfen Sie frei wählen, Sie sind nicht verpflichtet, den der gegnerischen Versicherung zu nehmen. Übrigens: Der ADAC hat bundesweit 330 Vertragssachverständige.

Wenn Sie Ihr Auto tatsächlich reparieren lassen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Allerdings nicht in unbegrenzter Höhe und abhängig davon, wer am VErkehrsunfall schuld ist.