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LG Dortmund - 13 O 155/04
Landgericht Dortmund vom 15.09.2005
- Inhalt
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- Werbeanzeige, die u. a. die Aussage enthielt "auf alle Markenmöbel 30 % Rabatt". Die Werbung wurde wiederholt
- I" einen Rabatt von 40 % zu gewähren. 29Ihre Werbung an der Außenfassade entspräche der üblichen
- 10.05.2004 die Werbung ab als irreführend und unlauter sowie als unzulässige Sonderveranstaltung
- der dreimal zusätzlich im Jahr gewährte Rabatt von 5 % eine sensationelle Erhöhung von ca. 41
- Verbraucher weitergegeben würden. Die Klägerin wies den von der Beklagten erhobenen Vorwurf, die
BGH - I ZR 77/09
Bundesgerichtshof vom 26.02.2014
- Inhalt
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- beanstandete Werbung und die tatsächliche Abwicklung für den informierten und aufmerksamen Verbraucher keine
- . handelte. 4Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., hat diese Werbung
- Verbraucher beanstandet. 5Das Landgericht hat der Klage mit den Anträgen auf Unterlassung der
- beanstandeten Werbung und auf Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von jeweils 208,65 € nebst Zinsen stattgegeben
- Beklagten bei der beanstandeten Werbung gewählte Umweg über diese Apotheke stelle auch keine
Dumpingpreise eines Zahnarztes
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 10.06.2013
- Inhalt
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- Berufsordnung verstoßen. Vor allem die Art der Werbung, die man nur als anpreisend bezeichnen können, sei
- vergleichende Werbung ist dem Zahnarzt untersagt. Es ist dem Zahnarzt untersagt, seine zahnärztliche
- „reklamehaft“ treffe genau auf die Werbung mit den Gutscheinen auf den Internetportalen zu. Der beklagte
- Vertrag zur Behandlung einzugehen. Schließlich ist die Dauer des Angebotes begrenzt. Der Verbraucher wird
- , dass zum Zeitpunkt der Werbung das Entfernen von Belägen sehr wohl in der Gebührenordnung aufgeführt
OLG Karlsruhe - 4 U 164/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.06.2005
- Inhalt
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- Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich. Die Werbung ist daher unzulässig
- der Werbung für Reiseleistungen Tenor I. Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil der
- Werbung für Urlaubsreisen, bei der die Buchungsgebühr nicht in die Preisangabe eingerechnet ist. 2 Die
- dieser allein die Werbung nicht unlauter. Außerdem sei ein solcher Verstoß nicht geeignet, den
- insbesondere dann nicht vor, wenn der Verbraucher aufgrund der ihm mitgeteilten Daten den Endpreis
LG Berlin: Verlinkungen zu Unternehmen auf Instagram kann Wettbewerbsverstoß begründen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.09.2018
- Inhalt
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- darauf, dass es sich bei den streitgegenständlichen Posts um Werbung handelt erfolgte nicht, auch
- es sich bei den streitgegenständlichen drei Posts um unzulässige getarnte Werbung gem. § 5 a Abs. 6
- erwecke den Eindruck, privat tätig zu sein während es in Wirklichkeit um kommerzielle Werbung gehe. Dies
- Gestaltung der Werbung für ihre Kunden die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Unlautere
- unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer
OLG Celle konkretisiert die rechtlichen Anforderungen an das Influencer-Marketing auf Instagram
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.10.2018
- Inhalt
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- der Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers als eindeutiger Hinweis auf Werbung verstanden zu
- durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung der streitgegenständlichen Werbung zu. a) Der
- auch nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt (dazu (3)); die Handlung ist geeignet, den Verbraucher
- streitgegenständliche Beitrag, bei dem es sich um Werbung handelt, die den Absatz von Kosmetika fördern
- erfolgt ist, nicht ausreichend, um den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen. (a) Der Senat lässt offen
OLG Frankfurt - 6 U 133/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.11.2009
- Inhalt
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- Abs 2 GlSpielWStVtr Aktenzeichen: 6 U 133/09 Dokumenttyp: Urteil Werbung für Sonderverlosung durch
- gezielter Anreiz zur Teilnahme am Glücksspiel gegen § 5 I, II GlüStV. 4. Ein Werbung der in Ziffer 3
- soweit diese Werbung durch eine seitens der zuständigen Behörde erteilt und auch nicht offensichtlich
- Personen als solche noch nicht überschritten. 6. Das Verbot der Werbung für öffentliches
- Glücksspiel im Internet (§ 5 III GlüStV) betrifft auch die Werbung für offline durchgeführte Glücksspiele. Der
OLG Stuttgart - 2 U 111/01
Oberlandesgericht Stuttgart vom 07.03.2002
- Inhalt
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- -teilige Schmuck-Set ohne besondere Berechnung entsprechend der wiedergegebenen Werbung anzukündigen oder
- des gestiegenen Bildungs- und Informationsniveaus und der erhöhten Sensibilität der Verbraucher es
- der Nebenleistung für den Verbraucher nicht hinreichend bestimmbar ist (OLG Frankfurt GRUR-RR 02
- beanstanden sei, zumal der Anlockeffekt als Wesensmerkmal jeder Werbung innewohne, und dass, selbst
- wenn die Werbung "eine äußerst anregende Darbietung von besonderem Ausmaß und mit ungewöhnlichen
LG München I: Posts von Influencern als geschäftliche Handlung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
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- ergibt. Da sich der informierte Verbraucher inzwischen daran gewöhnt hat, dass Influencer durch ihre
- Veröffentlichungen und seien ein Unterfall der getarnten Werbung im Sinne von § 5 a Abs. 6 UWG. Die
- Einlassung der Beklagten, die hier festzustellende massive Werbung für verschiedene Marken und Unternehmen
- Abgrenzung von redaktionellem Teil und Werbung diese Grenzen sorgfältig beachten, wohingegen im
- die Beiträge im Internet ordnungsgemäß als Werbung gekennzeichnet werden müssten. Auch der von der
BGH - I ZR 125/08
Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
- Inhalt
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- unlautere Geschäftspraktiken, soweit sie die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen
- darunter nicht wenige, die jeder Verbraucher im Alltag gebrauchen kann (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2006, 88
- ). Der Zweck der in § 7 HWG enthaltenen Regelung besteht vor allem darin, dass Verbraucher bei der
- Werbung für Arzneimittel (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HWG) Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder
- auch dann zu gelten, wenn die Werbung nicht produktbezogen erfolgt, das heißt nicht auf ein
BGH - Xa ZR 89/09
Bundesgerichtshof vom 15.04.2010
- Inhalt
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- § 309 Nr. 9 noch nach § 308 Nr. 5 BGB unwirksam und benachteiligt den Verbraucher auch nicht
- Benachteiligung der Verbraucher und hat beantragt, der Beklagten zu untersagen, die Klauseln 1 bis 3 oder
- erneuten Erwerbs eines Rechts auf Rabatt bei nachfolgenden Personenbeförderungsverträgen anzusehen sind (so
- , und bei denen die Ursprungslaufzeit maximal neun Monate beträgt, mit Verbrauchern einzubeziehen und
- Wertung des Berufungsgerichts, dass die Gesamtabwägung aller für und gegen eine automatische
LG Köln - 31 O 353/08
Landgericht Köln vom 23.10.2008
- Inhalt
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- wettbewerbsrechtlich unangemessene unsachliche Beeinflussung der Verbraucher. Sie meint, das unter
- niederländischen Apotheke gleich zu setzen. Für jenes Absatzkonzept hätten die Beklagten als nach der Werbung
- gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 S. 1 HWG verstoßende 17 produktbezogene Werbung darstellt
- Es kann dahinstehen, ob die Auslobung des Rabatts für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine
BGH - KZR 7/02
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Verbraucher, insbesondere Regelungen über nähere Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung
- Netzzugangs Anwendung finden. Der Wertung der Leistungen der Beklagten als Leistungen im Rahmen
- Leistungsbereichen Rabatte vorsah; der Tarif "D&B CN" war eine besondere Form dieses Tarifs, der für
EuGH - C-338/00 P
Europäischer Gerichtshof vom 18.09.2003
- Inhalt
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- österreichischer Verbraucher, die sich über Hindernisse beim Erwerb neuer Kraftfahrzeuge der genannten Marken
- deutscher Verbraucher festgestellt habe, dass die Klägerin oder Autogerma den italienischen
- Händlern auf den Kaufpreis der bestellten Fahrzeuge gewährte Rabatt (.Marge‘) und die Zahlung ihres
- die diese Verbraucher beim Erwerb eines Fahrzeugs der Marke Volkswagen oder Audi in Italien
- Vertriebsnetz in Italien gehörenden Händler gegenüber den Verbrauchern aus anderen Mitgliedstaaten