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VG Wiesbaden - 8 L 1178/08.WI
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 30.12.2008
- Inhalt
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- , eine weitere Beförderungsstelle A 13 g.D. mit einem bestimmten Bewerber zu besetzen und bat um
- Größe oder Wichtigkeit des Referats der Antragsteller und Abwägungen im Verhältnis zu dem Referat der
- Anordnung nach § 123 VwGO vorläufig bis zum Abschluss eines erneut durchzuführenden Auswahlverfahrens zu
- Besprechungsmängel führten nicht zur Rechtswidrigkeit einer Beurteilung. Mit dem Antragsteller zu 3) sei vor
- niedergelegten Auswahlerwägungen sein. Andere Erkenntnisse stehen dem unterlegenen Bewerber nicht zur
BVerfG - 1 BvR 264/97
Bundesverfassungsgericht vom 19.03.1998
- Inhalt
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- Verhältnis zu der Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Befragten; die Arbeitnehmer
- beklagten Land Berlin beschäftigt. Im April 1993 hatte er auf einem Zusatzbogen zum
- Arbeitsverhältnisses gerichtete Klage des Beschwerdeführers ab. Das beklagte Land sei zur Anfechtung des
- Sache wird an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das Land Berlin hat dem Beschwerdeführer die
- notwendigen Auslagen zu erstatten. Gründe: I. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anfechtung des
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 3316/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.01.2010
- Inhalt
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- Anwesenheit der Bewerber durchgeführt. Auch insofern liegt es prinzipiell im Ermessen des Schulleiters zu
- Ergebnis herbeizuführen und so jedem Bewerber die gleiche Chance zu bieten. Dazu gehören neben der
- allen Bewerbern nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. 19Das für die Ablehnung der Aufnahme der
- gewünschte Bildung der Eingangsklassen erst zu ermöglichen. Weder aus dem vorgelegten Material zum
- ist, nicht aus sich zu einem Verfahrensfehler und zur Rechtswidrigkeit der getroffenen
VG Wiesbaden - 4 K 330/08.WI
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 14.08.2008
- Inhalt
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- EU andere Voraussetzungen als im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den USA gelten (vgl
- , 6den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer
- angestrebte Stelle zur Verfügung stehen (Blatt 31 BA II), so dass die Beigeladene ihre Zustimmung zu
- andere Bewerber zur Verfügung. Zunächst ist auf den Wortlaut des § 18 Abs. 2 AufenthG hinzuweisen
- Arbeitsplatz genügend Bewerber aus anderen Drittstaaten zur Verfügung, da sowohl die Regeln über die
VG Düsseldorf - 13 K 3786/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.09.2007
- Inhalt
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- Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen. Das beklagte Land
- Beamten zu treffen ist. 22Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8
- kommen zum einen einzelfallübergreifende Erwägungen in Betracht (z.B. die Korrektur einer zu
- auf 4 Punkte fest. Zur Beratung der Endbeurteilerin (Staatssekretärin Q1) fand am 26. Januar 2005
- Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2005 verurteilt, die dienstliche
VerfG Nordrhein-Westfalen - VerfGH 12/08
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2008
- Inhalt
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- (erstmals ohne Sperrklausel) hätte sich ein Verhältnis von 16.722 Mandaten zu 241
- Einzelmandatsträgern ergeben. Nach der Kommunalwahl von 2004 liege das Verhältnis bei 16.838 zu 195. Die
- angenäherten Verhältnis in dem zu wählenden Organ vertreten sind. Dem Gesetzgeber verbleibt für
- 1,0 zu erhöhen. Zur Begründung ist vermerkt, es handele sich dabei um eine Zugangsbeschränkung, die
- zugeteilt, wie ihnen im Verhältnis der auf ihre Reserveliste entfallenen Stimmenzahlen zur
LG Köln - 81 O 45/03
Landgericht Köln vom 30.01.2004
- Inhalt
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- . Oberflächenmaterial -, feilzuhalten, zu bewerben, anzubieten und/oder sonstwie in Verkehr zu bringen: Es folgen
- deutlich länger als ein Jahrzehnt lang jedenfalls objektiv geduldeten Verhaltens als "unlauter" zu
- -ähnlichen Taschen - sind die im Einzelfall gar nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisenden Einwände der
- Rechnungen [den Antrag zu 3.2. hat sie vor Verhandlung zur Sache für erledigt erklärt] 2425 II. festzustellen
- Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringende Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des
VG Düsseldorf - 2 K 5145/09
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.07.2010
- Inhalt
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- Bewerbers geführt hat. 35Hierzu etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile
- die Bearbeitung der Bewerbung aufzuwendende Zeit nicht zu Lasten des Bewerbers gehen soll. 56 Die
- persönlichen, etwa wirtschaftlichen Interesse des Bewerbers dient. Zugleich erfährt das zu fördernde
- 5 LVO n.F.) entschieden, wäre es nicht zu den weiteren Verzögerungen und insbesondere nicht zur
- allgemeinen Begründung zur Neuregelung der Laufbahnverordnung als auch in der Einzelbegründung zu §§ 52
VG Berlin - 3 A 475.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- festgesetzte Zulassungszahl eines der Lehreinheit zugeordneten Studiengangs im Verhältnis zu der
- gegen die Hochschule klagenden Bewerber ein freier Studienplatz unabhängig von seiner Rangziffer zu
- BAT II a-Stelle 151218 weggefallen; dies ist kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Streichung
- dem Land Berlin bestehenden) Hochschulvertrag 2006 - 2009 Zuschusskürzungen erfahren hat, durch die
- sie sich zu einem erheblichen Stellenabbau gezwungen sieht. Dass diese Stellenstreichungen auf einem
VG Düsseldorf - 2 K 2741/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 20.11.2007
- Inhalt
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- Satz 1 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu
- Rechtsgrundlage für die Einstellung überalterter Lehrer zu entnehmen. Ähnliches fand sich in einer
- . August eingestellt wurden, eine weitere Verlängerung bis zum Abschluss des Einstellungsverfahrens zu
- -rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen, auf das die „Ordnung des
- letztmalig bis zum Abschluss des Einstellungsverfahrens zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 gelte. Unter
HessVGH - PV TL 1105/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.06.1993
- Inhalt
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- . Arbeitgeber der Beteiligten zu 1. sei das Land Hessen und nicht der Präsident der Einstellungsbehörde. Aus
- diesem Grunde sei im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch das Land Hessen zu Recht als Beklagter
- Land Hessen als Arbeitgeber der Beteiligten zu 1. zuzurechnen sei. Der Antrag sei auch begründet
- bewerben. Von dieser Möglichkeit habe die Beteiligte zu 1. jedoch keinen Gebrauch gemacht. 24 Nachdem die
- aufgetreten. 11 Die Beteiligte zu 1. hat zur Sache vorgetragen, dem Antragsteller sei ihre
VG Gelsenkirchen - 1 K 4551/04
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 07.11.2007
- Inhalt
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- tatsächlich seinen Sohn U. C. . Die Betreuung erfolgte überwiegend; das heisst, im Verhältnis zu den
- erforderlich, dass nach der Zeit einer Kinderbetreuung nicht andere von dem Bewerber zu vertretende Umstände
- zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig
- seinen Sohn U. C. zu betreuen und einer Teilzeitbeschäftigung bei dem Legasthenie-Zentrum 2 in E1
- sei er gezwungen gewesen, sein Studium zu unterbrechen. Er habe sich die Erziehung des Kindes mit der
OLG Hamburg - 3 Nc 16/13
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 15.08.2013
- Inhalt
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- es verbiete, im Verhältnis zwischen der Hochschule und den Studienbewerbern allein zu Lasten der
- Hauptsacheverfahren nicht „zu spät“ kommt. Dies setzt voraus, dass das betreffende Studium lang genug ist, um
- Anordnung zu verpflichten, ihn nach den Rechtsverhältnissen des Sommersemesters 2013 vorläufig zum Studium
- Antragsteller (ohne Anordnungsgrund) nicht mehr zur Verfügung stehen würden, sei kein rechtlich zu
- die Lehrveranstaltungen zu den Schwerpunktbereichen erst vom sechsten bis zum achten Semester
BGH - I ZR 171/10
Bundesgerichtshof vom 24.01.2013
- Inhalt
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- dürfen die den Mitgliedstaaten durch das Unionsrecht auferlegten Pflichten nicht außer Verhältnis zu den
- abzuschließen und/ oder diese Möglichkeit zu bewerben, wie nachstehend beispielhaft wiedergegeben (es folgt
- Jack-Duell gegen Entgelt einzugehen und/oder abzuschließen und/oder diese Möglichkeit zu bewerben
- Internet II, zu § 4 Abs. 4 GlüStV; Urteil vom 28. September 2011 I ZR 43/10, juris Rn. 78 f., zu § 5 Abs
- Regelung dahingehend einer Kohärenzprüfung zu unterziehen, ob sie deren Eignung zur Verfolgung
VG Münster - 22 K 2691/08.PVL
Verwaltungsgericht Münster vom 17.06.2009
- Inhalt
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- Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll." 23BVerfG, Beschluss vom 20. März 1979
- nicht zu beanstanden, insbesondere stehe die Vorschrift mit Art. 3 GG im Einklang. 10Wegen der weiteren
- Satz 2 LPVG NRW nicht zu beanstanden. 14Die vorgenannte Regelung im LPVG NRW verstößt nach Auffassung
- zu folgen. 15Der Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet im wesentlichen Gleiches gleich zu
- behandeln und wesentlich Ungleiches verschieden zu behandeln. Eine Ungleichbehandlung vergleichbarer