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OLG Köln - t dem 28.04.199

Oberlandesgericht Köln vom 13.08.2004
Inhalt
  • : Vollsteckungsverjährung; Ruhen; Vollzug in derselben Sache Normen: StGB § 79 a Nr. 3 Tenor: Die sofortige Beschwerde
  • Straffälligkeit in anderer Sache widerrufen worden (Bl. 53 BewH Bologh, Tiberiu). 5 6Mit Verfügung vom
  • mit Verfügung vom 30.10.1997 erneut von der weiteren Vollstreckung gemäß § 456 a StPO abgesehen (Bl
  • durch den Vollzug der Freiheitsstrafe in derselben, nicht nur in anderen Sachen ruht. 14( vgl. OLG
  • die Verjährungsunterbrechung in derselben Sache bewirken, muß das für den Vollzug erst recht gelten

OLG Düsseldorf - III-1 Ws 256/10

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 25.10.2010
Inhalt
  • Vollzug (Haftgrund des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a EMRK) sowie seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
  • (19359/04) beim gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung. 3. Nach zehnjährigem Vollzug der
  • Vollzug der Sicherungsverwahrung überführt. Er befand sich zunächst in den Justizvollzugsanstalten
  • diesen Vorschriften kann ein Sicherungsverwahrter nachträglich in den Vollzug der Unterbringung in
  • Verurteilten in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigt es

OLG Hamm - 8 KLs 4/03

Oberlandesgericht Hamm vom 25.11.2003
Inhalt
  • erst zum 16. September 2003 zur Verfügung stehen würde. b) 2627Nach Art. 104 Abs. 1 S. 1 und Art. 2
  • Vollzug der Haft rechtswidrig gewesen ist, etwa weil trotz Rechtskraft des Urteils am 2. Juni 2003 ein
  • Aufnahmegesuch an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gerichtet und beantragt, den Verurteilten zum Vollzug
  • Verurteilten 5voraussichtlich erst ab dem 16. September 2003 zur Verfügung stehen sollte. 6Daraufhin
  • für den Vollzug von Organisationshaft unabdingbare gesetzliche Grundlage nicht zu ersetzen. Dass im

OLG Hamm - 15 W 299/06

Oberlandesgericht Hamm vom 06.11.2006
Inhalt
  • Betroffenen festgestellt werden können, den Vollzug der Abschiebung zu erschweren oder zu vereiteln (OLG
  • entscheidenden Punkt darum, ob erwartet werden kann, dass der Betroffene zum Vollzug der bevorstehenden
  • Abschiebung tatsächlich zur Verfügung stehen wird. So stünde es beispielsweise mit dem Grundsatz der
  • Verfügung steht. Im Rahmen der Würdigung des Gesamtverhaltens des Betroffenen ist dann auch zu
  • ergebenden Gesichtspunkten muss das staatliche Interesse an dem Vollzug der Abschiebung (etwa Umfang und

VG Frankfurt (Main) - 1 G 2302/05

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.07.2005
Inhalt
  • Verfügung vom 11.11.2004 wies die Antragsgegnerin den Antragsteller für unbefristete Dauer aus der
  • Zustellung der Verfügung die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen habe und drohte ihm die
  • Landtag von dem ihm nach § 104 der Geschäftsordnung des Landtages zustehenden Recht, den Vollzug der
  • , den Vollzug der Abschiebung des Antragstellers nicht aussetzen zu lassen. Da somit die Rechte des
  • 09.05.2005 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG ergeben. Ein Anspruch des Antragstellers kann sich nicht bereits aus

BGH - III ZR 338/12

Bundesgerichtshof vom 04.07.2013
Inhalt
  • Umstände des Vollzugs auch die Rechtmäßigkeit der Haft im Sinne von Art. 5 EMRK in Frage. Eine
  • . Oktober 2009 - III ZR 18/09, BGHZ 182, 301 Rn. 11). Ob der Vollzug der Strafhaft als
  • Haftraum untergebrachten Gefangenen, die Größe der zur Verfügung stehenden Haftraumfläche, die
  • . 270). Diesem lag ein Fall zugrunde, in dem die im Vollzug - einschließlich der Unterbringung in
  • einem Anstalts- oder in einem externen Krankenhaus - zur Verfügung stehenden ärztlichen

VG Frankfurt (Main) - 5 G 2120/05

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 18.07.2005
Inhalt
  • Antragsteller, vorläufig von ihrem Vollzug verschont zu bleiben. Die angegriffene Verfügung ist hinreichend
  • Antragsgegnerin beide Antragsteller zu dem beabsichtigten Beschäftigungsverbot an. 4Mit Verfügung vom
  • Mutter gerichtete Verfügung anfechten könne. Beide Antragsteller erhoben unter dem 01.07.2005 gegen die
  • Verfügung Widerspruch. 6Gleichzeitig haben sie bei dem Verwaltungsgericht einstweiligen
  • und jetzt erst 3 Monate später die entsprechende Verfügung. Darüber hinaus sei das öffentliche

VG Frankfurt (Main) - 23 L 2432/09.F

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 05.10.2009
Inhalt
  • der Beteiligten zum Vollzug der Rundverfügung vom 17. März 2009 nach Maßgabe der Verfügung vom 10
  • dar. Tenor Der Beteiligten wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, die Verfügung des
  • nachfolgendes in dieser Verfügung geregelt ist: „Nach achtzehn Monaten Dauer der Probezeit haben die
  • der Beteiligten die Rücknahme der ohne Beteiligung des Antragstellers ergangenen Verfügung vom 17
  • angewandt. 11 Mit Verfügung vom 10. Juli 2009 setzte die Beteiligte ihre Rundverfügung vom 17. März

Haltung eines großen Hundes und die Folgen eines Verstosses gegen die Anzeigepflicht

martina heck vom 03.03.2016
Inhalt
  • öffentliches Interesse am Vollzug einer offensichtlich rechtswidrigen Verfügung. Lassen sich die
  • vorlagen, da zwischen dem Beißvorfall am 14.02.2014 und dem Erlass der Verfügung am 25.11.2015 mehr
  • noch vor Erlass der Verfügung am 24.11.2015 bei der Antragsgegnerin einging, weitere Termine geplant
  • als eineinhalb Jahre und zwischen der amtstierärztlichen Begutachtung und dem Erlass der Verfügung
  • Erlass der Verfügung hatte sich dies offenbar nachhaltig geändert. Ausweislich der Bescheinigung des

KG Berlin - 3 Ws 229/08

Kammergericht vom 28.08.2008
Inhalt
  • bestellt und die Akten der 33. Strafkammer durch Verfügung vom 11. Januar 2008 zugeleitet, wo sie am 22
  • : erhobenen Vorwürfen geäußert und beantragt, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise außer Vollzug zu
  • Angeschuldigten T. vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft gegen eine Kaution in Höhe von 15.000,-- Euro
  • ?“) erwiderte ein Beisitzer der Strafkammer durch Verfügung vom 28. Juni 2006 lapidar, über die Eröffnung
  • sei bisher noch nicht entschieden. Durch Verfügung vom 8. August 2006 bat die Staatsanwaltschaft bei

BFH - II R 46/09

Bundesfinanzhof vom 22.09.2010
Inhalt
  • teilweise ausgeführten unwirksamen Verfügung von Todes wegen Tatbestand 1I. Die Klägerin und
  • "Erklärung über eine formnichtige mündliche Verfügung des Erblassers" überschrieben ist und in der die
  • Verfügung der E von Todes wegen, die die Klägerin und M hätten erfüllen können, liege nicht vor. Die
  • gemeinsame Erklärung der Klägerin und des M stelle keine formunwirksame letztwillige Verfügung der E
  • mündliche Verfügung der E von Todes wegen könne der Besteuerung schon deshalb nicht zugrunde gelegt

BVerfG - 2 BvR 2029/01

Bundesverfassungsgericht vom 05.02.2004
Inhalt
  • in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG). BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 2029/01 - Verkündet am 5
  • Landesjustizverwaltungen haben dafür Sorge zu tragen, dass Möglichkeiten der Besserstellung im Vollzug der
  • mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden
  • der Tötung seiner Opfer nicht zurückschrecken werde. 51 Der Vollzug der Unterbringung in einem
  • Personen im Vollzug einer erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung; gegen 29 Verurteilte wurde die

LG Karlsruhe - 15 StVK 30/02

Landgericht Karlsruhe vom 25.07.2002
Inhalt
  • - Filmnegativs. 32 Die Agg. vertrat mit ihrer, dem Ast. am 23.1.02 eröffneten Verfügung die Ansicht
  • Recht des Ast. auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso verletzt wird Art. 3 GG in seiner
  • : 27 "Sachverhalt: 28 Dem Ast. wurde am 28.11.01 auf Anfrage mitgeteilt, daß die Agg. das über ihn
  • Vollzug der ebenfalls mit Urteil des LG Heilbronn vom 14.07.1997 - Ks 63 Js 22136/96 - angeordneten
  • Stellen im Hause bis zum Tag der Entlassung zur Verfügung stünden und unmittelbar nach der Entlassung

VG Münster - 2 L 1402/04

Verwaltungsgericht Münster vom 12.10.2004
Inhalt
  • öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug der Ordnungsverfügung des Antragsgegners, fällt zu Lasten des
  • . Verfügung u.a. erkennen lassen hat, dass er sich des Ausnahmecharakters der sofortigen Vollziehung
  • sofortigen Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes einstweilen verschont zu bleiben, und dem
  • bewusst war. 5Die vom Gericht gem. § 80 Abs. 5 VwGO am voraussichtlichen Ausgang des
  • Ortsbesichtigung am 30. September 2004 festgestellten „Betriebseinrichtungen" (Betten mit Bettwäsche, Duschen und

Die Verfassungsbeschwerde – Ein Schema

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 25.01.2011
Inhalt
  • . Der Beschwerdeführer muss alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten
  • Rechtsschutzsystem zur Verfügung stellt, mittels dessen der Beschwerdeführer die von ihm in Anspruch
  • gegenüber zu wirken. Nach h.M. ist eine Ausnahme dann gegeben, wenn ein Abwarten des Vollzugs dem
  • Die Verfassungsbeschwerde Art. 93 I Nr. 4a GG A. Zulässigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, §§ 90 ff
  • Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a BVerfGG zuständig. II. Beschwerdeberechtigung Art. 93 I Nr. 4 a