Suche nach "umsatzsteuer firma grund"
Ergebnisse 69
Seite 2 von 5
BFH - VII R 28/03
Bundesfinanzhof vom 13.03.2003
- Inhalt
-
- 13.03.2003, Az. 3.2 IN 41/03, eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma TRB Baugesellschaft
- mbH. 2Mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen für März bis Dezember 2003, die unter der Masse- Steuernummer
- Insolvenzverfahrens ausgeführten Leistungen und ergaben - für sich betrachtet - eine negative Umsatzsteuer
- , wodurch die Umsatzsteuer lt. Mitteilung vom 06.08.2004 (Bl. 37 Gerichtsakten -GA-) in Höhe von
- mit Umsatzsteuer Dezember 2002 ausging. Hiergegen legte der Kläger am 17.09.2004 Einspruch ein und
FG Rheinland-Pfalz - 6 K 1643/08
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 14.10.2010
- Inhalt
-
- PKW Smart für insgesamt 35.000,00 € an die Firma C (Inh. P. R., Anm. d. Neutralisierenden) in
- Italien, USt-Id.Nr. IT ... . Die Rechnung vom 05.12.2005 erfolgte ohne Ausweis von Umsatzsteuer (Bl. 32
- Handakte USt- Sonderprüfung). Sie enthält einen Stempel der Firma und eine nicht leserliche
- Unterschrift. Der Rechnung Sonderprüfung). Sie enthält einen Stempel der Firma und eine nicht leserliche
- den Stempel der Firma trägt und eine Unterschrift mit dem Namenszug „P. R.“ (Bl. 33 Handakte USt
FG Düsseldorf - 15 V 2626/04 A
Finanzgericht Düsseldorf vom 11.08.2004
- Inhalt
-
- Antragsteller, der im Prüfungszeitraum eine elektronische Kellnerkasse der Firma Anker benutzt hatte
- 235.000 Umsatzsteuer 76.387 81.600 49.600 37.600 Gewinnerhöhung 561.387 591.600 359.600 272.600 9Der
- geänderte Feststellungs-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbetragsbescheide für die Streitjahre. Über
- Gewinnfeststellungs-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbetragesbescheide. 24 Ernstliche Zweifel sind nach
- erwähnt - im summarischen Verfahren nicht zu befinden, zumal die vorgelegten Unterlagen der Firma Anker
LSG Schleswig-Holstein - L 3 AL 24/08
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 19.06.2009
- Inhalt
-
- einen Vermittlungsvertrag mit der Firma J -C M (im Folgenden: J.-C. M ), auf dessen Einzelheiten Bezug
- Einnahmen von einem Tagessatz von 120,00 EUR einschließlich Umsatzsteuer (USt) aus. Bei einer 5-6
- Kläger der Firma J.-C. M gegenüber verpflichtet, Stundennachweise oder Wochenberichte vorzulegen
- Mietfahrer in den von der Firma J.-C. M vermittelten Einsatzfirmen nicht ohne "J.- C." firmieren, wenn der
- ohne das Einverständnis von J.-C. M. Der Kläger beauftrage die Firma J.-C. M außerdem, in seinem
FG Münster - 8 K 2060/03 E
Finanzgericht Münster vom 13.01.2005
- Inhalt
-
- - Nutzung für das Jahr 1995 mit einem Betrag von 1.738,00 DM zzgl. 206,56 DM Umsatzsteuer zu
- Umsatzsteuer bei dem Kl. eine steuerliche Betriebsprüfung der Kalenderjahre 1995 bis 1997 an, die am
- . im Streitjahr 1995 eine Gutschrift der 1 Firma X nicht als Umsatz verbucht hatte. Ferner stellte er
- verbuchten Umsatzes mit der Firma X sei das Ergebnis der beim BFH eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde
- einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Dies ist im Streitfall geschehen. Zwar kann die private
OLG Karlsruhe - 9 U 165/01
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 29.05.2002
- Inhalt
-
- der Baureihe ...neu nicht zulässig sei. Der Grund sei, "dass Kraftstofftank- und Leitungsdichtungen
- errechnenden Betrag enthaltene Umsatzsteuer ausweist. 19 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 20 Der
- Grund ist in diesem Schreiben die Verwendung von Biodiesel u.a. für die Fahrzeugreihe ... für nicht
- welcher Vorgänge der von der Firma ... GmbH im nachhinein für unbegründet erklärte Verdacht entstanden
- rückgängig zu machen, fällt keine Umsatzsteuer an (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rn
FG Baden-Württemberg - 4 K 1236/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 09.12.2008
- Inhalt
-
- Besteuerungsgrundlagen ist bei der Firma Y-GmbH & Co. KG, ...str. Z, auf Grund des § 193 Abs. 1 Abgabenordnung
- Firma Y-GmbH & Co. KG - Geschäftsleitung -, ...str. Z, auf Grund des § 193 Abs. 1 Abgabenordnung
- ist bei der Firma Y-GmbH & Co. KG - Geschäftsleitung -, ...str. Z, auf Grund des § 193 Abs. 1
- & Co. KGan. Die PA, die an die „Firma Y-GmbH & Co. KG, ...str. Z“ adressiert war, hatte den folgenden
- bis 1999 Umsatzsteuer 1996 bis 1998 Einheitswert des Betriebsvermögens 01.01.1997 Gesonderte
FG Baden-Württemberg - 12 K 247/06
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 20.05.2010
- Inhalt
-
- Anfrage hinsichtlich „Name, Ort, Plz, Straße“ jeweils übereinstimmen würde 3 zur Umsatzsteuer
- Schreiben vom gerichtet an die Firma „Re-Nr.“ betreffend das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer
- gerichtet an die Firma „Re-Nr.“ betreffend das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer Kaufpreis lfd. Nr. (Euro
- vor, die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei den Lieferungen zum allgemeinen Steuersatz zu
- (AO 1977) geänderten - Bescheide über die Umsatzsteuer für die Streitjahre vom 11. Oktober 2005
SozG Dresden - S 23 AS 692/05 ER
Sozialgericht Dresden vom 15.08.2005
- Inhalt
-
- Antragstellerin Woh-nungsbeschaffungskosten in Höhe von 2.500,00 EUR inklusive Umsatzsteuer zu
- -Haushaltes sei von der Stadt D. als Träger der Kosten der Unterkunft auf Grund von Angeboten verschiedener
- . Weiterhin ist im vorliegenden konkreten Fall Folgendes zu berücksichtigen: Auf Grund des persönlichen
- Vermittlungsgebühr pro Student in Höhe von 17,50 EUR inklusive 16 % Umsatzsteuer anfällt); · Kosten für eine
- Verpackungsmaterial: ca. 76,00 EUR (vgl. Umzugsangebote der Firma H. GmbH vom 23. Juni 2005, der Firma K
FG Hessen - 6 V 1258/07
Hessisches Finanzgericht vom 31.05.2007
- Inhalt
-
- Kreditportfolios und die Beauftragung der Firma B GmbH als sog. Servicer beschränkt. 3Die dem
- den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 3. Juni 2004 (BStBl I 2004, 737) zur Umsatzsteuer beim
- anfallende Umsatzsteuer die Verkäuferin. Für diesen Fall legen die Verkäuferin und die Käuferin
- Differenzbetrag ist um die darin enthaltene Umsatzsteuer zu kürzen." 7Nachdem das FA der USt
- . 2 UStR. 14 Die ASt.in beantragt, die Vollziehung des Umsatzsteuer-Jahresbescheides 2005 vom
FG Hamburg - 6 K 169/11
Finanzgericht Hamburg vom 05.09.2012
- Inhalt
-
- Umsatzsteuer: Errichtung eines Neubaus i. S. des § 27 Abs. 2 UStG bei Sanierung eines Altgebäudes 1
- den fünfziger Jahren nutzte die Firma E & Co. als Mieterin die B und den A zur Herstellung von ... 4
- genommen. 12 Die Klägerin schloss am ... 2000 einen Gewerbemietvertrag mit der Firma I GmbH & Co. KG (im
- 02.08.2012, FGA Anlagenband). Die Firma I zahlte die vereinbarte Miete von monatlich € 30.173,65 nach
- der Klägerin zur Umsatzsteuer nicht möglich sei, so dass hinsichtlich der aus den
FG Rheinland-Pfalz - 6 K 1562/08
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 10.02.2011
- Inhalt
-
- und der Firma B GmbH (im Folgenden GmbH) besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft in der Weise, dass
- von der Umsatzsteuer befreit, da derartige Umsätze unter das Grunderwerbsteuergesetz fielen. Bei
- Gebäudeteilen und dem dazu gehörenden Grund und Boden in Spanien sei nach dem dort geltenden
- Harmonisierung der Umsatzsteuer vorgenommen habe, seien die sich hierdurch ergebenden Divergenzen
- Seite der geschuldeten Umsatzsteuer die bereits harmonisierten Vorschriften des gemeinsamen
FG Berlin-Brandenburg - 7 K 7024/07
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Kommanditgesellschaft – KG – mit der Firma „X-GmbH & Co. KG“, nunmehr im Wege formwechselnder Umwandlung (§§ 190
- der bei der Firma „X “, Straße 1 in N, in den Monaten Juni und Juli 2005 eine ausländische
- Beklagte „Firma X, Straße 1 in N“ eingesetzt. 4Gegen diese Prüfungsverfügung erhob die Klägerin zu 1
- Namensbestandteil beziehen. Auch bleibe im Dunkeln, ob etwa die Unternehmung „Firma X“ Adressatin der
- Pflichten, die den überprüften Steuerpflichtigen auf Grund von Dienst- oder Werkleistungen treffen
LAG Köln - 7 Sa 525/08
Landesarbeitsgericht Köln vom 12.03.2009
- Inhalt
-
- Gemeinschuldnerin, einer Firma P -T S u S GmbH, als teilzeitbeschäftigter Wachmann für ca. 703,30
- € brutto monatlich beschäftigt. Am 01.08.2007 wurde über das Vermögen der Firma P -T S u S GmbH das
- ./09.08.2007 schloss die Insolvenzverwalterin mit einer Firma T S S , Inhaber und Geschäftsführer M P , einen
- Substanzwert besitzt. Die Verkäuferin veräußert diesen Goodwill der Firma sowie das vorhandene
- UStG handelt und damit keine Umsatzsteuer anfällt." (§ 1 Nr. 4). 9"Die Käuferin übernimmt zum
HessVGH - 5 UE 82/07
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.02.2008
- Inhalt
-
- Berufung wendet sich die Firma A. gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel, durch welches ihre
- Klage gegen die Veranlagung zur Spielapparatesteuer als Rechtsnachfolgerin der Firma D. abgewiesen
- worden ist. 2Die Firma D. war als Aufstellerin von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit im
- Kaufvertrag vom 31. Dezember 1998 sämtliche Wirtschaftsgüter der Firma D. übergegangen waren, legte mit
- Erstattungsbeträge mit. Auf die Apparateaufstellung der Firma D. in der Zeit vom 1. Januar 1997 bis 30