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AG Düsseldorf - 50 C 9254/08
Amtsgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
- Inhalt
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- ihrerseits nach Treu und Glauben im Anschluss an das Schreiben des Klägers vom 22.10.2007, mit dem er
- Versicherung abzugeben, von dieser entgegenzunehmen und den Beitrag zu Lasten des versicherten
- /Habersack, § 358, Rn. 36, m.w.N.). Maßgeblich ist insofern nicht die Frage, ob Unternehmer und
- erstatten zu müssen und sich sodann seinerseits an den Unternehmer wegen der Rückzahlung des für das
- b e s t a n d 1Der Kläger ist Treuhänder über das Vermögen des JH (nachfolgend Schuldner) und der RH
BGH bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 13.09.2018
- Inhalt
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- gesetzlichen Bestimmung entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben in unangemessener Weise (§ 307 Abs. 1
- unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben
- Versendungskauf nur die eigentlichen Versendungskosten (z.B. Porto, Verpackung und ggf. Versicherung) zu
- erfordert und die Firma des Unternehmens nicht nach § 2 in das Handelsregister eingetragen ist. In
- Unternehmen, das Eintrittskarten für künstlerische Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater, Shows
OLG Köln - 20 U 126/09
Oberlandesgericht Köln vom 01.10.2010
- Inhalt
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- Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und
- Beitragsfreistellung und mit der Fortführung der Versicherung als beitragsfreie Versicherung. Der Text der Klauseln
- ? 5Kündigung und Auszahlung der Rückvergütung 6(1) Sie können die Versicherung schriftlich kündigen 7
- stellen? Kündigung und Auszahlung der Rückvergütung 23(1) Sie können die Versicherung schriftlich
- Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? 41Kündigung und Auszahlung der
OLG Karlsruhe - 15 W 16/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 21.06.2006
- Inhalt
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- Handelsvertreter schon aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (vgl. OLG Köln, OLGR 2005, 309
- Versicherungsvertreter (§ 92 Abs. 1 HGB), der nur mit Genehmigung der Versicherung für ein anderes Unternehmen tätig
- OLG Karlsruhe Beschluß vom 21.6.2006, 15 W 16/06 Einfirmenvertreter: Tätigwerden der Versicherung
- für ein anderes Unternehmen; Vorliegen einer Genehmigung; Nichtberücksichtigung von zurückzuzahlenden
- erhalten hat, die er aber wieder zurückzahlen muss, nicht zu berücksichtigen. 3. Verlangt die Versicherung
BGH - I ZR 180/11
Bundesgerichtshof vom 28.02.2013
- Inhalt
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- . a und b CMR aus. Der Klägerin sei es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf das Fehlen eines für
- Module seien bei Übergabe seesicher verpackt, gelte nach Treu und Glauben dasselbe für den
- , könne offenbleiben. Der Klägerin sei es vorliegend nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf den
- , dass und warum die darin beschriebene Versicherung nicht den zwischen ihr und der Beklagten
- . April 2004 beanstandet habe, dass die darin beschriebene Versicherung nicht den zwischen ihr und der
OLG Düsseldorf - I-20 U 199/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.06.2010
- Inhalt
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- normierte Grundsatz von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung, die
- widerspricht den Grundsätzen von Treu und Glauben und ist daher rechtsmissbräuchlich (BGH, GRUR 1955
- in § 242 BGB normierte Grundsatz von Treu und Glauben eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung
- , wird das Unternehmen zumindest das Geschäftskonzept erläutern und das künftige Warensortiment
- , Herstellung und Vertrieb das Vorhandensein eines erfahrenen und leistungsstarken Unternehmens voraussetzen
OLG Frankfurt - 22 U 143/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2009
- Inhalt
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- umfasst seien. Eine solche Pflicht der Beklagten bestand nicht. 26 Aus Treu und Glauben abzuleitende
- 25). Treu und Glauben gebieten es insbesondere, dass der Wissende den Unwissenden aufklärt (BGH
- Informationsgefälle, welches die Beklagte nach Treu und Glauben hätte beseitigen müssen, ist hier jedoch nicht
- Grundstück des Ende der 1960er Jahre errichteten und 1997 geschlossenen A in O1 von der B mbH & Co
- zu einem Kaufpreis von 15.000.000,00 DM erworben (Anlage K8) und zum Einkaufszentrum „C“ umgebaut
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 88/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.04.2003
- Inhalt
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- Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch –BGB-) entwickelt
- bestehe nicht fort. Dabei greifen auch allgemeinere Erwägungen aus dem Grundsatz von Treu und
- versicherungs-pflichtig geworden ist und der deshalb das Befreiungsrecht des § 231 Abs. 5 SGB VI in Anspruch
- Kläger erlernte den Beruf des Bankkaufmanns und wurde zunächst Angestellter bei der I. Landesbank. Ab
- dem 1. April 1982 wurde er – selbstständiger - Handelsvertreter und war in der Folgezeit vor allem als
(XXXX) WWSUVtr
Gemeinsames Protokoll über Leitsätze
- Inhalt
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- , dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren
- , Arbeitsverhältnisse, Preise und Gewinnverwendung).4.Private Unternehmen und freie Berufe dürfen
- und mittleren Unternehmen Chancen eröffnet werden.8.Für das Post- und Fernmeldewesen werden
- In Ergänzung des Vertrags über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und
- freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Ordnung gestaltet und
OLG Celle - 13 U 136/03
Oberlandesgericht Celle vom 13.11.2003
- Inhalt
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- einbehalten darf, den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Sie ist nur
- % der Auftragssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten darf und dem Auftragnehmer das
- Oberlandesgericht ####### und ####### aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Oktober 2003 für Recht
- und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist
- Versicherung aus einer Bürgschaft in Anspruch. Die Klägerin beauftragte die ####### GmbH in einem
LG Köln - 28 O 266/06
Landgericht Köln vom 07.09.2006
- Inhalt
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- Zumutbarkeitserwägungen eingegrenzt, wobei sich die Art und der Umfang der gebotenen Kontrollmaßnahmen nach Treu und
- als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen wie dem der
- durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereit gestellt und der Öffentlichkeit zugänglich
- Unterlassung der Bereitstellung und öffentlichen Zugänglichmachung dieser Lieder in Anspruch
- erledigt erklärt und wechselseitige Kostenanträge gestellt. II. 56Nachdem die Parteien das
BGH - X ZR 117/04
Bundesgerichtshof vom 06.02.2007
- Inhalt
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- gemachte Auskunftsanspruch jedoch nur aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgen. Es fehle
- auf den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegründeten Auskunftsanspruchs der Klägerin mit
- Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen
- . Juni bis 31. Dezember 1995, insoweit eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und
- Minderheitsbeteiligung von den übernommenen Unternehmen trennen und die Klägerin im Gegenzug bei der Lieferung von
LSG Bayern - L 4 KR 181/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.10.2005
- Inhalt
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- Beiträge verpflichtet. Die Einrede der Verjährung sei nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig
- . Sie konkretisiert Maximen von Treu und Glauben in Gestalt der allgemeinen Rücksichtnahmepflichten
- Unternehmen einer GmbH mitarbeitenden Gesellschafter und lehnte eine Haftung wegen Verletzung der Auskunfts
- herausgestellt, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht von Beschäftigten vom geprüften
- aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision
OLG Düsseldorf - 22 U 108/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.10.2004
- Inhalt
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- . 42Das Verlangen des Klägers nach Sicherheitsleistung verstieß auch nicht gegen Treu und Glauben. Denn
- Baustrom, Versicherung und Schuttbeseitigung 2.739,55 DM ./. 5 % Sicherheitseinbehalt 12.452,48 DM
- % für Baustrom, Versicherung, Schuttbeseitigung und Sicherheitseinbehalt Berechtigte Nachforderungen
- Unternehmer, dessen Werklohn noch nicht vollständig gezahlt wurde und der noch (Mangelbeseitigungs
- Ausfallrisiko geschützt werden muss. Solange der Unternehmer daher in der Lage und bereit ist
LAG Hamm - 7 Sa 1232/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.11.2006
- Inhalt
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- unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen
- Grundsatzes von Treu und Glauben. Hierbei ist anerkannt, dass Vertragsstrafenabreden nicht
- , seiner Auskunftspflicht über bis zum 30.06.2004 für andere Unternehmen vermittelter Verträge und
- , Unternehmen, das Vertragspartner geworden ist und ein individuelles Kennzeichen des vermittelten Geschäfts
- sichern. Kern dieser Pflicht sei es, Geschäfte zu vermitteln und ihre Interessen als Unternehmen zu