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Lehrerstreik während des Abiturs?

Thorsten Blaufelder vom 23.04.2013
Inhalt
  • allem eine tarifliche Vergütungsordnung für angestellte Lehrer und eine damit einhergehende
  • , um Tarifverhandlungen und damit auch einen Warnstreik durchführen zu dürfen. Auch die tarifliche
  • Friedenspflicht werde nicht verletzt, da eine tarifliche Vergütungsordnung für angestellte Lehrkräfte

Lehrerstreik während des Abiturs?

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.04.2013
Inhalt
  • allem eine tarifliche Vergütungsordnung für angestellte Lehrer und eine damit einhergehende
  • , um Tarifverhandlungen und damit auch einen Warnstreik durchführen zu dürfen. Auch die tarifliche
  • Friedenspflicht werde nicht verletzt, da eine tarifliche Vergütungsordnung für angestellte Lehrkräfte

Kündigung bei niedriger DSL-Geschwindigkeit

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 06.04.2015
Inhalt
  • tariflich bezahlte Bandbreite dauerhaft und signifikant unterschritten wird. So hat das Amtsgericht

LSG Niedersachsen-Bremen - L 12 RA 8/01

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 31.10.2002
Inhalt
  • . Tariflich war er nach dem Manteltarifvertrag von J. zunächst in die Gruppe II eingestuft, ab 1. Februar
  • Tätigkeiten gleichstehen, tariflich wie diese eingestuft sind und von dem Versicherten innerhalb einer drei
  • hinzugetreten ist, die den Kläger tariflich anderen angelernten Arbeitnehmern gleichstellt. So sind in die
  • Sachverständige) nicht zur Verfügung stehen, wird auch danach die tarifliche Einstufung zur
  • Einschätzung vor oder eine höhere tarifliche Einstufung kann – ggf. unter Heranziehung anderer Erkenntnismittel

Wer einfach in den Urlaub geht, fliegt fristlos?

Rechtsanwalt Malte Winter vom 04.10.2011
Inhalt
  • , fristgerechte Kündigung ist in dem Arbeitsverhältnis tariflich ausgeschlossen. Der Kläger hatte im Jahr 2010 fünf Urlaubstage ...

LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 112/99

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 28.02.2000
Inhalt
  • -Keramik abgeschlossen worden sind, vereinbart. Die tarifliche Arbeitszeit beläuft sich in der
  • Arbeitszeitseite. Darüber hinaus könne nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der tarifliche Urlaub
  • die 100 %ige Entgeltfortzahlung verändert. Die tarifliche Bestimmung enthalte keine bloße
  • . Von der Ausnahmevorschrift des § 4 Abs. 4 EFZG sei die tarifliche Bestimmung nicht gedeckt, denn
  • , auf dem Arbeitszeitkonto würden die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden

LAG Baden-Württemberg - 11 TaBV 3/09

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 10.12.2009
Inhalt
  • , wenn ein Arbeitnehmer, der bislang tariflich eingruppiert war, nach einer Versetzung Tätigkeiten
  • der Fall, wenn ein bislang tariflich eingruppierter Arbeitnehmer erstmals dem außertariflichen
  • Anlagen zum Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag I einzugruppieren seien. Die tarifliche
  • Eingruppierung in das tarifliche Vergütungssystem habe in keinem der drei Fälle stattgefunden, eine
  • außertarifliche Arbeitsverhältnisse bestünden, in denen das tarifliche Vergütungssystem gerade keine

§ 91 SGB 3

Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses
Inhalt
  • äßig gezahlte Arbeitsentgelt, soweit es das tarifliche Arbeitsentgelt oder, wenn eine
  • tarifliche Regelung nicht besteht, das für vergleichbare Tätigkeiten ortsübliche

Tariflicher Mehrurlaub im öffentlichen Dienst verfällt Ende Mai

Thorsten Blaufelder vom 23.05.2012
Inhalt
  • von vier Wochen über gut zwei Jahre ansammeln. Zusätzliche tarifliche Urlaubsansprüche verfallen
  • Mindesturlaub anwendbar, greife aber für darüber hinausgehende tarifliche Urlaubsansprüche. Im Streitfall sei

LAG Hamm - 18 Sa 1102/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 09.01.2008
Inhalt
  • der Einmalbetrag in der tariflich vorgeschriebenen Höhe nach § 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 auszuzahlen. Eine
  • NRW vom 22.04.2006 Die tarifliche Einmalzahlung nach § 2 Nr. 2, § 3 Nr. 2 des Lohnabkommens in der
  • tarifliche Einmalzahlung nach dem Abkommen über die Tariflöhne in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein
  • Niederlassung in D1 tätig. Das tarifliche Grundentgelt des Klägers betrug bis einschließlich Mai 2006
  • tarifliche Eimalzahlung für die Monate März bis Mai 2006 ebenso wie die weitere Tariflohnerhöhung auf dessen

LAG Saarland - 2 Sa 54/09

Landesarbeitsgericht Saarland vom 20.01.2010
Inhalt
  • tariflich vereinbarte Besitzstandszulage zusteht. Der Kläger ist bei der Beklagten seit August 1999 als
  • abgeschlossen wird. (4) Für den Fall, dass das bisherige tarifliche Entgelt … d. h.: Grundlohn zuzüglich
  • Leistungszulage … zum Stichtag der Ersteinführung des ERA das neue tarifliche ERA- Entgelt …. d. h
  • regele der Tarifvertrag in seinem § 5, dass das bisherige tarifliche Entgelt dem neuen tariflichen
  • Entgeltrahmenabkommen. Überschreitet das bisherige tarifliche Entgelt das neue tarifliche Entgelt nach dem

Länder fordern Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 11.06.2013
Inhalt
  • von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich schaffen. Zur Begründung führt

§ 35 EStG

Inhalt
  • (1) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit
  •  •   geminderte tarifliche Steuer.Summe aller positiven Einkünfte
  • ;igung nach § 35 ausgenommen sind. 4Geminderte tarifliche Steuer ist die tarifliche Steuer nach

§ 30 BEGDV 3

Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
Inhalt
  • , so ist die tarifliche oder sonst übliche Vergütung zugrunde zu legen.

LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 1055/03

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.01.2004
Inhalt
  • Vertragsabschlüssen die tariflich vorgesehenen Lebensalterstufen und Bewährungsaufstiege nicht mehr
  • tariflich mögliche unternehmerische Entscheidung ist individualrechtlich nicht zu beanstanden. Sie
  • Vollzugsformen. Im Bildungszentrum Westpfalz-Saar wendete der Beklagte bis 1997 allgemein die tariflich
  • . Tarifliche Ansprüche bestehen nicht. Denn die Parteien waren bei Vertragsschluss an die beim Beklagten
  • Mitbestimmungsrecht ausschließende zwingende tarifliche Regelung nicht mehr. Nach der Einführung des