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§ 2 WismutAGAbkG

Inhalt
  • (1) Vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 gilt das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland f
  • Mineralölsteuerrecht der Deutschen Demokratischen Republik und ab dem 3. Oktober 1990 das Mineral
  • ölsteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe anzuwenden, daß Mineral

§ 27 WiPrPrüfV

Prüfungsgebiete
Inhalt
  • Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen) und Corporate Governance,d)Umwandlungsrecht;2.Steuerrecht
  • Wahlfach können gewählt werden die Prüfungsgebiete a)Steuerrecht II (Erbschaftsteuer
  • ,c)Bewertungsgesetz,d)Grundzüge des Internationalen Steuerrechts,e)Umwandlungssteuerrecht.(2

Art 4 WismutAGAbkG

Bilanz- und Steuerrecht
Titel
  • Bilanz- und Steuerrecht

§ 4 WiPrPrüfV

Prüfungsgebiete
Inhalt
  • .Steuerrecht.(2) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und
  • des Europarechts.(5) Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst: 1.Abgabenordnung und Nebengesetze
  • )Umwandlungssteuerrecht;3.Grundzüge des Internationalen Steuerrechts.

Anlage 2 PBZugV

(zu § 2 Abs. 3)
Inhalt
  • , Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftspr
  • ;chtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder
  • Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts)

§ 7 WiPrPrüfV

Schriftliche Prüfung
Inhalt
  • (§ 4 Absatz 4),4.zwei Aufgaben aus dem Gebiet Steuerrecht (§ 4 Absatz 5).Es ist jeweils eine
  • (§ 4a Absatz 3),4.zwei Aufgaben aus dem Gebiet Steuerrecht (§ 4a Absatz 4).Abweichend von

Anlage BinSchZV

(zu § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 2)
Inhalt
  • Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht
  • ;cher -Arbeitsrecht, soziale Sicherheit -Steuerrecht 2.Kaufmännische und finanzielle Betriebsf

§ 1 StRSaarEG

Allgemeine Grundsätze
Inhalt
  • (Bundesgesetzbl. II S. 1587) tritt im Saarland das im übrigen Bundesgebiet geltende Steuerrecht
  • bestimmt wird.(2) Das im Saarland geltende Steuerrecht, Zollrecht und Recht der Finanzmonopole tritt

§ 1 RDV

Bestimmung von Teilbereichen
Inhalt
  • Das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und das Steuerrecht sind Teilbereiche der

§ 4a WiPrPrüfV

Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung
Inhalt
  • und3.Steuerrecht.(2) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen und
  • Europarechts.(4) Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst die Inhalte nach § 4 Absatz 5.(5

§ 13 WiPrO

Verkürzte Prüfung für Steuerberater
Inhalt
  • ällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.

§ 17 HeizölLBV

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler
Inhalt
  • öl geliefert haben, soweit sich die Angaben nicht aus den nach Handels- oder Steuerrecht

§ 13 KlauenPflPrV

Prüfungsteil „Rechtliche Bestimmungen“
Inhalt
  • , insbesondere aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Veterinärrecht

§ 19 EUAHiG

Datenschutz und Zweckbestimmung
Inhalt
  • werden: 1.zur Anwendung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts über die in § 1
  • des Steuerrechts zur Folge haben können; hierbei sind die allgemeinen Regelungen und

§ 11 KonsVerCHEV

Bemessungsgrundlage und -zeitraum
Inhalt
  • ;tungen) bestimmt sich nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht. Die Qualifikation durch den Tä