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§ 2 WismutAGAbkG
- Inhalt
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- (1) Vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 gilt das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland f
- Mineralölsteuerrecht der Deutschen Demokratischen Republik und ab dem 3. Oktober 1990 das Mineral
- ölsteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland mit der Maßgabe anzuwenden, daß Mineral
§ 27 WiPrPrüfV
Prüfungsgebiete
- Inhalt
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- Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen) und Corporate Governance,d)Umwandlungsrecht;2.Steuerrecht
- Wahlfach können gewählt werden die Prüfungsgebiete a)Steuerrecht II (Erbschaftsteuer
- ,c)Bewertungsgesetz,d)Grundzüge des Internationalen Steuerrechts,e)Umwandlungssteuerrecht.(2
§ 4 WiPrPrüfV
Prüfungsgebiete
- Inhalt
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- .Steuerrecht.(2) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und
- des Europarechts.(5) Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst: 1.Abgabenordnung und Nebengesetze
- )Umwandlungssteuerrecht;3.Grundzüge des Internationalen Steuerrechts.
Anlage 2 PBZugV
(zu § 2 Abs. 3)
- Inhalt
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- , Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftspr
- ;chtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder
- Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts)
§ 7 WiPrPrüfV
Schriftliche Prüfung
- Inhalt
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- (§ 4 Absatz 4),4.zwei Aufgaben aus dem Gebiet Steuerrecht (§ 4 Absatz 5).Es ist jeweils eine
- (§ 4a Absatz 3),4.zwei Aufgaben aus dem Gebiet Steuerrecht (§ 4a Absatz 4).Abweichend von
Anlage BinSchZV
(zu § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 2)
- Inhalt
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- Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht
- ;cher -Arbeitsrecht, soziale Sicherheit -Steuerrecht 2.Kaufmännische und finanzielle Betriebsf
§ 1 StRSaarEG
Allgemeine Grundsätze
- Inhalt
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- (Bundesgesetzbl. II S. 1587) tritt im Saarland das im übrigen Bundesgebiet geltende Steuerrecht
- bestimmt wird.(2) Das im Saarland geltende Steuerrecht, Zollrecht und Recht der Finanzmonopole tritt
§ 1 RDV
Bestimmung von Teilbereichen
- Inhalt
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- Das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und das Steuerrecht sind Teilbereiche der
§ 4a WiPrPrüfV
Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung
- Inhalt
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- und3.Steuerrecht.(2) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen und
- Europarechts.(4) Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst die Inhalte nach § 4 Absatz 5.(5
§ 13 WiPrO
Verkürzte Prüfung für Steuerberater
- Inhalt
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- ällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.
§ 17 HeizölLBV
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der
Heizölhändler
- Inhalt
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- öl geliefert haben, soweit sich die Angaben nicht aus den nach Handels- oder Steuerrecht
§ 13 KlauenPflPrV
Prüfungsteil „Rechtliche Bestimmungen“
- Inhalt
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- , insbesondere aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Veterinärrecht
§ 19 EUAHiG
Datenschutz und Zweckbestimmung
- Inhalt
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- werden: 1.zur Anwendung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts über die in § 1
- des Steuerrechts zur Folge haben können; hierbei sind die allgemeinen Regelungen und
§ 11 KonsVerCHEV
Bemessungsgrundlage und -zeitraum
- Inhalt
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- ;tungen) bestimmt sich nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht. Die Qualifikation durch den Tä