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LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 165/06

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2008
Inhalt
  • Einkommensgesetzes haben, 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt
  • ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Leistungsentgelt
  • (§ 133 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Das Bemessungsentgelt, aus dem sich das Leistungsentgelt errechnet, ist
  • Berechnung ist die Leistungsentgelt-Verordnung entbehrlich geworden (vgl. BT- Drucksache 15/1515 Seite 85
  • dieser Ziele, weil sie den Erlass einer jährlichen Verordnung über die Leistungsentgelte entbehrlich

§ 1 PostbankLEntgV

Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
Inhalt
  • ;ftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.

§ 1 PostLEntgV

Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
Inhalt
  • sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.

SozG Berlin - S 60 AL 653/05

Sozialgericht Berlin vom 09.06.2005
Inhalt
  • bei einem täglichen Leistungsentgelt von 93,47 Euro in Höhe von wöchentlich 56,08 Euro (93,47 Euro
  • pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der
  • Leistungsentgelt von 93,47 Euro, welches zu dem Arbeitslosengeldbetrag von täglich 56,08 Euro (93,47 Euro x
  • Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Die Neuregelung des Leistungsentgelts

LSG Bayern - L 8 AL 332/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 22.01.2009
Inhalt
  • Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt
  • hat die Beklagte das richtige Leistungsentgelt errechnet. Das Leistungsentgelt ist das aus dem
  • gelegt worden ist. Gemäß § 195 Satz 1 SGB III wird auf das Leistungsentgelt Bezug genommen. Die
  • gewesen ist, steht Alg in Leistungsgruppe C zu. Die Leistungsentgelte werden nach § 151 Abs. 2 Nr. 2
  • erhöhten Leistungssatz (§ 129 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) 67% des Leistungsentgelts. Die Zuordnung des

§ 1 SGB3LEntgV 2004

Inhalt
  • Für das Jahr 2004 ergeben sich die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das

§ 9 PEntgV

Veröffentlichung
Inhalt
  • Gesetzes die genehmigten Entgelte sowie die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und die Bestimmung über die Leistungsentgelte.

§ 15 AltTZG 1996

Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • bestimmen. Die Vorschriften zum Leistungsentgelt des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gelten

§ 13 PostLEntgV

Übergangsregelungen
Inhalt
  • des Betrages nach Satz 1 oder 2.Ein Leistungsentgelt nach § 1 Satz 1 wird nicht gezahlt.(3) In
  • Leistungsentgelt nach § 1 Satz 1 nicht gezahlt.(4) In den Jahren 2008 bis 2011 gilt § 3 für
  • Kalendermonats.(6) Für die Jahre 2012 bis 2020 wird kein Leistungsentgelt nach § 1 Satz 1 gezahlt.

§ 9 PostLEntgV

Zielbewertung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
Inhalt
  • festzuhalten. Die Höhe des Leistungsentgelts richtet sich in diesem Fall ausschließlich nach der Leistungsbeurteilung.

§ 149 SGB 3

Grundsatz
Inhalt
  • pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der

VG Düsseldorf - 17 K 4765/07

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 22.06.2009
Inhalt
  • Aufgabenwahrnehmung zahlt die Stadt P der P GmbH jährlich ein Leistungsentgelt. Dieses wird seit dem 1. Januar 2006
  • worden ist, ermittelt. Das voraussichtliche jährliche Leistungsentgelt für die Abfallbeseitigung bzw
  • Gebührenkalkulationen eingestellte Leistungsentgelt der H an einer erforderlichen Abrechnung nach den
  • beruhten im Hinblick auf das Leistungsentgelt der P GmbH und der H auf unzulässigen Kostenansätzen und
  • Leistungsentgelt der H den nach Preisrecht zulässigen Höchstpreis auf der Grundlage von Selbstkosten nicht

Anlage 11 EuWO 1988

(zu § 27 Abs. 3)
Inhalt
  • besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet
  • werden.Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in

§ 8 BLBV

Ausschluss- und Konkurrenzregelungen
Inhalt
  • .Zulagen nach der Postleistungszulagenverordnung, Leistungsentgelt nach der

LSG Berlin-Brandenburg - L 6 AL 13/04

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.01.2005
Inhalt
  • . Aus dem gerundeten Bemessungsentgelt von 485,00 Euro wöchentlich bestimmte sie ein Leistungsentgelt
  • Leistungsentgelt und der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu Grunde zu legen. Von einer
  • nicht zu berücksichtigen sei, ergibt sich bei einem Leistungsentgelt von 308,12 Euro (302,23 Euro
  • 2002 sowie bei einem Leistungsentgelt von 306,18 Euro (300,29 Euro zuzüglich 5,89 Euro) wöchentlich
  • sich bei einem Leistungsentgelt von 313,31 Euro (302,23 Euro zuzüglich 11,08 Euro) wöchentlich ein