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LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 165/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2008
- Inhalt
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- Einkommensgesetzes haben, 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt
- ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Leistungsentgelt
- (§ 133 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Das Bemessungsentgelt, aus dem sich das Leistungsentgelt errechnet, ist
- Berechnung ist die Leistungsentgelt-Verordnung entbehrlich geworden (vgl. BT- Drucksache 15/1515 Seite 85
- dieser Ziele, weil sie den Erlass einer jährlichen Verordnung über die Leistungsentgelte entbehrlich
§ 1 PostbankLEntgV
Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
- Inhalt
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- ;ftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.
§ 1 PostLEntgV
Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
- Inhalt
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- sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.
SozG Berlin - S 60 AL 653/05
Sozialgericht Berlin vom 09.06.2005
- Inhalt
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- bei einem täglichen Leistungsentgelt von 93,47 Euro in Höhe von wöchentlich 56,08 Euro (93,47 Euro
- pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der
- Leistungsentgelt von 93,47 Euro, welches zu dem Arbeitslosengeldbetrag von täglich 56,08 Euro (93,47 Euro x
- Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Die Neuregelung des Leistungsentgelts
LSG Bayern - L 8 AL 332/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.01.2009
- Inhalt
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- Leistungssatz) des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt
- hat die Beklagte das richtige Leistungsentgelt errechnet. Das Leistungsentgelt ist das aus dem
- gelegt worden ist. Gemäß § 195 Satz 1 SGB III wird auf das Leistungsentgelt Bezug genommen. Die
- gewesen ist, steht Alg in Leistungsgruppe C zu. Die Leistungsentgelte werden nach § 151 Abs. 2 Nr. 2
- erhöhten Leistungssatz (§ 129 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) 67% des Leistungsentgelts. Die Zuordnung des
§ 1 SGB3LEntgV 2004
- Inhalt
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- Für das Jahr 2004 ergeben sich die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das
§ 9 PEntgV
Veröffentlichung
- Inhalt
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- Gesetzes die genehmigten Entgelte sowie die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen und die Bestimmung über die Leistungsentgelte.
§ 15 AltTZG 1996
Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- bestimmen. Die Vorschriften zum Leistungsentgelt des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gelten
§ 13 PostLEntgV
Übergangsregelungen
- Inhalt
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- des Betrages nach Satz 1 oder 2.Ein Leistungsentgelt nach § 1 Satz 1 wird nicht gezahlt.(3) In
- Leistungsentgelt nach § 1 Satz 1 nicht gezahlt.(4) In den Jahren 2008 bis 2011 gilt § 3 für
- Kalendermonats.(6) Für die Jahre 2012 bis 2020 wird kein Leistungsentgelt nach § 1 Satz 1 gezahlt.
§ 9 PostLEntgV
Zielbewertung der Beamtinnen und Beamten
des gehobenen und des höheren Dienstes
- Inhalt
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- festzuhalten. Die Höhe des Leistungsentgelts richtet sich in diesem Fall ausschließlich nach der Leistungsbeurteilung.
§ 149 SGB 3
Grundsatz
- Inhalt
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- pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der
VG Düsseldorf - 17 K 4765/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 22.06.2009
- Inhalt
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- Aufgabenwahrnehmung zahlt die Stadt P der P GmbH jährlich ein Leistungsentgelt. Dieses wird seit dem 1. Januar 2006
- worden ist, ermittelt. Das voraussichtliche jährliche Leistungsentgelt für die Abfallbeseitigung bzw
- Gebührenkalkulationen eingestellte Leistungsentgelt der H an einer erforderlichen Abrechnung nach den
- beruhten im Hinblick auf das Leistungsentgelt der P GmbH und der H auf unzulässigen Kostenansätzen und
- Leistungsentgelt der H den nach Preisrecht zulässigen Höchstpreis auf der Grundlage von Selbstkosten nicht
Anlage 11 EuWO 1988
(zu § 27 Abs. 3)
- Inhalt
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- besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichtet
- werden.Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in
§ 8 BLBV
Ausschluss- und Konkurrenzregelungen
- Inhalt
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- .Zulagen nach der Postleistungszulagenverordnung, Leistungsentgelt nach der
LSG Berlin-Brandenburg - L 6 AL 13/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.01.2005
- Inhalt
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- . Aus dem gerundeten Bemessungsentgelt von 485,00 Euro wöchentlich bestimmte sie ein Leistungsentgelt
- Leistungsentgelt und der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu Grunde zu legen. Von einer
- nicht zu berücksichtigen sei, ergibt sich bei einem Leistungsentgelt von 308,12 Euro (302,23 Euro
- 2002 sowie bei einem Leistungsentgelt von 306,18 Euro (300,29 Euro zuzüglich 5,89 Euro) wöchentlich
- sich bei einem Leistungsentgelt von 313,31 Euro (302,23 Euro zuzüglich 11,08 Euro) wöchentlich ein