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OLG Düsseldorf - I-1 U 96/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.09.2007
- Inhalt
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- verurteilen, ihr ein Schmerzensgeld nebst 4 % Zinsen seit dem 21. April 1999 zu zahlen, dessen Höhe
- % Zinsen seit dem 21.04.1999 zu zahlen, dessen Höhe ausdrücklich in das Ermessen des erkennenden
- Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. xxx. Auf dessen Gutachten vom 28.02.2007 (Bl. 663 ff. GA) wird
BAG - 1 AZR 470/09
Bundesarbeitsgericht vom 01.02.2011
- Inhalt
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- 12. Juni 2007 und die nach dessen § 1 SP notwendige Bestätigung durch den örtlichen Betriebsrat ist
- Abschluss des Sozialplans erfolgten, in dessen Geltungsbereich einbezieht. Die davon betroffenen
- Ausweitung des zeitlichen Geltungsbereichs auf einen Zeitpunkt vor dessen Abschluss vorzuverlegen. Die zu
SozG Augsburg - S 17 AS 1536/09
Sozialgericht Augsburg vom 22.06.2010
- Inhalt
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- angestrebten Abschluss einer EV durch Verwaltungsakt vom 23.03.2009, dessen Gültigkeit für den Zeitraum vom
- Sanktionsbescheides ist lediglich der Kläger zu 1, dessen Regelleistung um 30 % herabgesetzt wird, nicht aber der
- Kläger zu 2, dessen Bedarf von der gegenständlichen Verwaltungsentscheidung nicht betroffen ist, so
BFH - V R 15/12
Bundesfinanzhof vom 08.11.2012
- Inhalt
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- Besitz genommen habe, als ob sie dessen Eigentümer wäre und auch nicht jede andere Person von der
- Nutzungs- und Betretungsrecht an dem Grundstück sei im Übrigen beim Kläger als dessen Eigentümer
- Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen
VG Köln - 6 Nc 237/09
Verwaltungsgericht Köln vom 25.01.2010
- Inhalt
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- des Lehrpersonals ist entsprechend den Vorgaben in § 3 LVV, gegen dessen Wirksamkeit Bedenken weder
- - dem Lehrumfang, in dessen Voraussetzungen der Stelleninhaber inzwischen "hineingewachsen" ist (latente
- Beschäftigungsverhältnisses noch im Berechnungszeitraum oder gegen dessen Ende feststeht. Ergibt sich jedoch, dass die
Die Baustelle in der Nähe eines Geschäfts und die Mietminderung
martina heck vom 23.09.2015
- Inhalt
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- hierfür nicht aus, sofern es nicht auch dessen Aufgabe ist, auf Mietvertragsverhandlungen unmittelbar
- des Mieters fällt. Der Betrieb, zu dessen Zweck die Räumlichkeiten vermietet wurden, erfordert das
- weniger Passanten diesen Weg wählen und statt dessen eine andere der umliegenden Straßen nutzen werden
Können eigene Mietaufwendungen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung sein?
martina heck vom 14.11.2013
- Inhalt
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- und er und seine Ehefrau den Wunsch hatten, ins Grüne zu ziehen. Im Zuge dessen bzw. des dann
- Steigerung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verneinen wäre. Vielmehr war es dem Kläger bzw. dessen
- , ist Ausfluss des objektiven Nettoprinzips und damit gerade auch des Gleichheitssatzes, nach dessen
Ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts muss schon den richtigen Adressaten ausweisen
martina heck vom 16.08.2013
- Inhalt
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- Finanzamt kann danach von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung
- Kapitalgesellschaft dessen Eigentümer, so kann das Finanzamt auch von der Gemeinschaft oder Gesellschaft
- ausreichend bezeichnet. Der Inhaltsadressat, d. h. die Angabe dessen, dem gegenüber der Einzelfall
OLG München: Arzt zwingt Bewertungsportal „Jameda“ zur Löschung von negativer Bewertung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.09.2015
- Inhalt
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- nicht dessen Herabsetzung als Person im Vordergrund, sog. Schmähkritik, steht, begründet die
- übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über dessen Kosten nach § 91 a ZPO unter Berücksichtigung
- ärztlichen Tätigkeit des Verfügungsklägers, und nicht dessen Herabsetzung als Person im Vordergrund steht
Keine Gefährlichkeit eines Hundes trotz Bisses bei evident artgerechtem Verhalten
martina heck vom 30.09.2015
- Inhalt
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- email unter Übersendung zweier Lichtbildausdrucke von einem Hundehalter mitgeteilt, dass dessen
- unterwegs gewesen sei. Beide hätten sich unterhalten. Während dessen sei plötzlich und unerwartet
- infolge dessen den fraglichen Vorfall – weil sich die Hündin von ihm entfernt hatte – nicht beobachtet
Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union und in Polen
Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 20.07.2015
- Inhalt
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- das zuständige Gericht zu ermitteln, kann man das Landgericht wählen, in dessen Zuständigkeitsgebiet
- Bezirksgericht gewählt werden, in dessen Zuständigkeitsgebiet vollstreckt werden wird, falls eine
- Vollstreckbarkeitsklausel ist in diesem Fall das Bezirksgericht („Sąd Okręgowy“), dessen Bezirk indem vollstreckt
Anordnung nach dem Landeshundegesetz: Behörde schießt über das Ziel hinaus – Teil II
martina heck vom 30.01.2014
- Inhalt
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- Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, so dass dessen Gefährlichkeit
- belastenden Verwaltungsakt, dessen sofortige Vollziehung die Behörde – wie hier hinsichtlich der Auflagen
- der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur rechtskräftigen Entscheidung über dessen
Trotz mehrjährigem Zinslauf sind 6 % Aussetzungszinsen (noch) verfassungsgemäß
martina heck vom 02.12.2013
- Inhalt
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- , hinsichtlich dessen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt wurde, zu verzinsen. Zinsen
- Anpassung an den jeweiligen Marktzinssatz oder an den Basiszinssatz nach § 247 BGB würde wegen dessen
- nicht geklärt. Ungeachtet dessen sieht das Finanzgericht Hamburg aber für den streitigen Zinszeitraum
OVG Nordrhein-Westfalen - II A 687/67
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , Veröffentlichungen des Hauses der Technik e.V. Essen, Heft 8, S. 33 (39). 42Ferner muß ein
- Gegenleistung (spezielles Äquivalenzprinzip), dessen Geltung aus dem begrifflichen Wesen der Benutzungsgebühr
- 1964, Entscheidungssammlung der Verwaltungsgerichtshöfe Hessen und Baden- Württemberg (ESVGH) 15, 47
- Verwaltungsvereinfachung und aus sonstigen kommunalpolitischen Erwägungen zweckmäßig erscheint, dessen
- Wahrscheinlichkeitsmaßstabes für die Erhebung von Benutzungsgebühren ist hiernach nicht nur daran zu messen
Anlage InhKontrollV
(zu § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 9 Absatz 1 Satz 1 und § 17 Absatz 1)
- Inhalt
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- wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen
- Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen
- Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert: ⃞ Ja, weiter mit 3. ⃞ Nein
- dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name
- lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem im