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§ 16 GmbHG

Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten
Inhalt
  • solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40) eingetragen ist
  • ) Der Erwerber kann einen Geschäftsanteil oder ein Recht daran durch Rechtsgeschäft wirksam
  • in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn
  • (1) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der
  • desjenigen, gegen dessen Berechtigung sich der Widerspruch richtet. Eine Gefährdung des Rechts

§ 2 AgNwV

Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung der Pflichten
Inhalt
  • geeignet ist, sind in angemessenen Abständen regelmäßig zu erneuern.
  • Informationspflichten genügt, hat das Zahlungsinstitut mit dem Agenten eine schriftliche Vereinbarung zu
  • treffen, welche die Pflichten des Agenten und die Rechte des Zahlungsinstituts einschließlich
  • (1) Um dauerhaft sicherzustellen, dass der Agent zuverlässig und fachlich geeignet ist, bei

BGH - XII ZR 175/04

Bundesgerichtshof vom 29.11.2006
Inhalt
  • Untermieter zu verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB a.F.), ist ein solches Recht im Sinne von § 541 BGB a.F. Nach
  • allein in Betracht kommende Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt
  • ihm der vertragsgemäße Gebrauch durch das Recht eines Dritten entzogen wird. Der Anspruch des
  • einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht
  • Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg. 81. Das Berufungsgericht ist in revisionsrechtlich

Softwarerecht: Die Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB mahnt für die BSA I The Software Alliance (Microsoft Corp. & Adobe Sytems Inc.) ab

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.02.2016
Inhalt
  • Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
  • für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
  • Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
  • welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck
  • Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mirtelefonisch :05202 / 7 31 32 ,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de

Weitere Hausaufgaben für die 5. Stunde

Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode vom 11.11.2010
Inhalt
  • der Philosophie des Rechts , Erster Teil Das abstrakte Recht, C. Zwang und Verbrechen, §96 . f) Lesen
  • ://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,662003,00.html was hat das mit "Handlung" im strafrechtlichen Sinne
  • . weiteren subjektiven Merkmalen II. Rechtswidrigkeit: Kein Eingreifen von RFG III. Schuld IV
  • Handlung ist, bleibt die Einteilung in objektiven und subjektiven Tatbestand falsch, dennoch ist der
  • , dass früher (vor einer großen Reform des AT in den 70ger Jahren) § 3 StGB die Handlung als

BGH - V ZB 137/12

Bundesgerichtshof vom 08.01.2014
Inhalt
  • des Beschwerdegerichts ist die Haft zur Sicherung der Abschiebung zu Recht angeordnet worden
  • nationalen Rechts im Wege der Auslegung und Rechtsfortbildung soweit wie möglich Rechnung zu tragen
  • , wurde er am 3. März 2012 von der Polizei in Gewahrsam genommen. Er war im Besitz eines gültigen
  • des Amtsgerichts und des Landgerichts in seinen Rechten verletzt worden zu sein. II. 3Nach Auffassung
  • , InfAuslR 2010, 359, 360; Beschluss vom 28. April 2011 ­ V ZB 184/10, juris Rn. 6) ist auch im

BGH - VIII ZR 423/12

Bundesgerichtshof vom 23.10.2013
Inhalt
  • geltenden Recht (Firmenstatut). b) § 25 HGB ist auch dann anwendbar, wenn ein in Insolvenz
  • ). Das hat erst recht zu gelten, wenn ein Schuldbeitritt, wie er in § 25 HGB geregelt ist, nicht auf
  • , nach nahezu einhelliger Auffassung mit Recht nicht zu den in Art. 4 Satz 1 CISG beschriebenen
  • Recht. Die im Kern auf den in Art. 7 Abs. 1 CISG benannten und in einer Reihe anderer Vorschriften für
  • Verjährungsvorschriften des italienischen Rechts mit der dort in Art. 2946 CC vorgesehenen zehnjährigen

OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 4656/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2005
Inhalt
  • , 1277. 29Auch in dieser Entscheidung wird eindeutig klargestellt, dass Art. 7 ARB 1/80 "das Recht
  • der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – nicht vorliegen. 3Der Kläger hat mit seinem Vorbringen in
  • = DVBl. 2002, 1209 = EZAR 037 Nr. 4 = InfAuslR 2002, 338. Dies ist auch in der Rechtsprechung des
  • individuelles Recht aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten kann (Rdn. 40), wobei es sich um ein "Recht des
  • Abs. 1 und 3 GKG in der bei Einlegung des Rechtsmittels geltenden Fassung. 31 Dieser Beschluss ist

AGB-Recht: Keine Umgehung der AGB-Prüfung durch AGB-Klausel möglich

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.08.2014
Inhalt
  • . Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 305 Rn. 65).Es ist damit nochmals
  • Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist um ein – vorhersehbares – Kapitel reicher
  • klar zu stellen, dass das heutige Vertragsrecht in ganz wesentlichen Teilen fundamentales AGB-Recht
  • hier derart streng, dass die juristische Literatur zu Recht immer wieder darauf verweist, dass ein
  • , es sei “ausgiebig und ernsthaft verhandelt worden”. Das aber reicht gerade nicht aus, denn zu leicht

§ 44 IStGHG

Vollstreckung von Verfallsanordnungen (Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe b, Artikel 109 Abs. 2 des Römischen Statuts)
Inhalt
  • Eigentum an der Sache oder das verfallene Recht mit der Bewilligung der Rechtshilfe durch die nach §
  • geltend zu machen, 2.die Entscheidung ist unvereinbar mit einer im Inland getroffenen
  • Verfallsanordnung des Gerichtshofes eine Entscheidung hinsichtlich der Rechte Dritter getroffen wurde, ist diese
  • zivilrechtlichen Entscheidung in derselben Sache, oder 3.die Entscheidung bezieht sich auf Rechte Dritter an einem
  • in Betracht kommenden Gegenstände im Inland belegen sind. (2) Zur Vollstreckung ordnet das

§ 159 AO 1977

Nachweis der Treuhänderschaft
Inhalt
  • äßig zuzurechnen. Das Recht der Finanzbehörde, den Sachverhalt zu ermitteln, wird
  • (1) Wer behauptet, dass er Rechte, die auf seinen Namen lauten, oder Sachen, die er besitzt, nur
  • Verlangen nachzuweisen, wem die Rechte oder Sachen gehören; anderenfalls sind sie ihm regelm

§ 70 AuslSchuldAbkAG

Inhalt
  • ;ltnis, das dem Recht an dem Grundstück zugrunde liegt, auf das Land über, soweit dieses Entschädigung leistet.
  • (1) Rechte, die der Schuldner auf Grund der erhöhten Leistung nach den §§ 52 und 53
  • Falle des § 65 gehen Rechte des Entschädigungsberechtigten aus einem Schuldverhä
  • gegen Dritte erwirbt, gehen auf das Land über, soweit dieses Entschädigung leistet.(2) Im

Die Datenwoche im Datenschutz (KW35 2012)

Dr. Sebastian Kraska vom 02.09.2012
Inhalt
  • wird vorerst nicht im Internet veröffentlicht. Das teilte die Kanzlei selbst mit. Grund ist die
  • Ansicht gegen geltendes Recht, weil Nutzer-Daten an Facebook weitergegeben werden, verbreitet ndr.de
  • Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein
  • nachschauen. Erstmals hat der seit Jahren in Sachen Datenschutz engagierte Verein Foebud die Verleihung der
  • “Oscars für Datenkranken” in voller Länge und in HD-Qualität ins Netz gestellt. Den Livestream hat

Die Datenwoche im Datenschutz (KW38 2012)

Dr. Sebastian Kraska vom 23.09.2012
Inhalt
  • Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • Internet zu verteufeln und in Sachen AGB und Datenschutz zu streng zu sein, berichtet die
  • dem erneuten Anlauf der EU‐Kommission alle Bauern, die EU-Direktzahlungen erhalten, mit Namen und
  • Adresse im Internet zu veröffentlichen. Im November 2010 hatte der Europäische Gerichtshof diese
  • Informationsinteresses der Öffentlichkeit mit den Persönlichkeitsrechten der Zahlungsempfänger

Bring-Your-Own-Device: Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten

Dr. Sebastian Kraska vom 02.07.2012
Inhalt
  • Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • als ständige Begleiter für Freizeit und Beruf. Damit neigen sich auch die Zeiten ihrem Ende, in
  • Rahmenbedingungen Unternehmen beachten sollten, wenn der Einsatz privater Smartphones im
  • : Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten” in voller Länge lesen. Weiter
  • -Mail-Kontaktformular E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen