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§ 16 GmbHG
Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter oder Veränderung des Umfangs ihrer Beteiligung; Erwerb vom Nichtberechtigten
- Inhalt
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- solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40) eingetragen ist
- ) Der Erwerber kann einen Geschäftsanteil oder ein Recht daran durch Rechtsgeschäft wirksam
- in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn
- (1) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der
- desjenigen, gegen dessen Berechtigung sich der Widerspruch richtet. Eine Gefährdung des Rechts
§ 2 AgNwV
Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung der Pflichten
- Inhalt
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- geeignet ist, sind in angemessenen Abständen regelmäßig zu erneuern.
- Informationspflichten genügt, hat das Zahlungsinstitut mit dem Agenten eine schriftliche Vereinbarung zu
- treffen, welche die Pflichten des Agenten und die Rechte des Zahlungsinstituts einschließlich
- (1) Um dauerhaft sicherzustellen, dass der Agent zuverlässig und fachlich geeignet ist, bei
BGH - XII ZR 175/04
Bundesgerichtshof vom 29.11.2006
- Inhalt
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- Untermieter zu verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB a.F.), ist ein solches Recht im Sinne von § 541 BGB a.F. Nach
- allein in Betracht kommende Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt
- ihm der vertragsgemäße Gebrauch durch das Recht eines Dritten entzogen wird. Der Anspruch des
- einem Rechtsmangel gemäß § 541 BGB a.F. Dieser entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht
- Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg. 81. Das Berufungsgericht ist in revisionsrechtlich

Softwarerecht: Die Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB mahnt für die BSA I The Software Alliance (Microsoft Corp. & Adobe Sytems Inc.) ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.02.2016
- Inhalt
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- Medienrecht bzw. einen Fachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei
- für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
- Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
- welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck
- Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mirtelefonisch :05202 / 7 31 32 ,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de
Weitere Hausaufgaben für die 5. Stunde
Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode vom 11.11.2010
- Inhalt
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- der Philosophie des Rechts , Erster Teil Das abstrakte Recht, C. Zwang und Verbrechen, §96 . f) Lesen
- ://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,662003,00.html was hat das mit "Handlung" im strafrechtlichen Sinne
- . weiteren subjektiven Merkmalen II. Rechtswidrigkeit: Kein Eingreifen von RFG III. Schuld IV
- Handlung ist, bleibt die Einteilung in objektiven und subjektiven Tatbestand falsch, dennoch ist der
- , dass früher (vor einer großen Reform des AT in den 70ger Jahren) § 3 StGB die Handlung als
BGH - V ZB 137/12
Bundesgerichtshof vom 08.01.2014
- Inhalt
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- des Beschwerdegerichts ist die Haft zur Sicherung der Abschiebung zu Recht angeordnet worden
- nationalen Rechts im Wege der Auslegung und Rechtsfortbildung soweit wie möglich Rechnung zu tragen
- , wurde er am 3. März 2012 von der Polizei in Gewahrsam genommen. Er war im Besitz eines gültigen
- des Amtsgerichts und des Landgerichts in seinen Rechten verletzt worden zu sein. II. 3Nach Auffassung
- , InfAuslR 2010, 359, 360; Beschluss vom 28. April 2011 V ZB 184/10, juris Rn. 6) ist auch im
BGH - VIII ZR 423/12
Bundesgerichtshof vom 23.10.2013
- Inhalt
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- geltenden Recht (Firmenstatut). b) § 25 HGB ist auch dann anwendbar, wenn ein in Insolvenz
- ). Das hat erst recht zu gelten, wenn ein Schuldbeitritt, wie er in § 25 HGB geregelt ist, nicht auf
- , nach nahezu einhelliger Auffassung mit Recht nicht zu den in Art. 4 Satz 1 CISG beschriebenen
- Recht. Die im Kern auf den in Art. 7 Abs. 1 CISG benannten und in einer Reihe anderer Vorschriften für
- Verjährungsvorschriften des italienischen Rechts mit der dort in Art. 2946 CC vorgesehenen zehnjährigen
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 A 4656/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2005
- Inhalt
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- , 1277. 29Auch in dieser Entscheidung wird eindeutig klargestellt, dass Art. 7 ARB 1/80 "das Recht
- der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – nicht vorliegen. 3Der Kläger hat mit seinem Vorbringen in
- = DVBl. 2002, 1209 = EZAR 037 Nr. 4 = InfAuslR 2002, 338. Dies ist auch in der Rechtsprechung des
- individuelles Recht aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten kann (Rdn. 40), wobei es sich um ein "Recht des
- Abs. 1 und 3 GKG in der bei Einlegung des Rechtsmittels geltenden Fassung. 31 Dieser Beschluss ist

AGB-Recht: Keine Umgehung der AGB-Prüfung durch AGB-Klausel möglich
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.08.2014
- Inhalt
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- . Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 305 Rn. 65).Es ist damit nochmals
- Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist um ein – vorhersehbares – Kapitel reicher
- klar zu stellen, dass das heutige Vertragsrecht in ganz wesentlichen Teilen fundamentales AGB-Recht
- hier derart streng, dass die juristische Literatur zu Recht immer wieder darauf verweist, dass ein
- , es sei “ausgiebig und ernsthaft verhandelt worden”. Das aber reicht gerade nicht aus, denn zu leicht
§ 44 IStGHG
Vollstreckung von Verfallsanordnungen
(Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe b,
Artikel 109 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- Inhalt
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- Eigentum an der Sache oder das verfallene Recht mit der Bewilligung der Rechtshilfe durch die nach §
- geltend zu machen, 2.die Entscheidung ist unvereinbar mit einer im Inland getroffenen
- Verfallsanordnung des Gerichtshofes eine Entscheidung hinsichtlich der Rechte Dritter getroffen wurde, ist diese
- zivilrechtlichen Entscheidung in derselben Sache, oder 3.die Entscheidung bezieht sich auf Rechte Dritter an einem
- in Betracht kommenden Gegenstände im Inland belegen sind. (2) Zur Vollstreckung ordnet das
§ 159 AO 1977
Nachweis der Treuhänderschaft
- Inhalt
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- äßig zuzurechnen. Das Recht der Finanzbehörde, den Sachverhalt zu ermitteln, wird
- (1) Wer behauptet, dass er Rechte, die auf seinen Namen lauten, oder Sachen, die er besitzt, nur
- Verlangen nachzuweisen, wem die Rechte oder Sachen gehören; anderenfalls sind sie ihm regelm
§ 70 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- ;ltnis, das dem Recht an dem Grundstück zugrunde liegt, auf das Land über, soweit dieses Entschädigung leistet.
- (1) Rechte, die der Schuldner auf Grund der erhöhten Leistung nach den §§ 52 und 53
- Falle des § 65 gehen Rechte des Entschädigungsberechtigten aus einem Schuldverhä
- gegen Dritte erwirbt, gehen auf das Land über, soweit dieses Entschädigung leistet.(2) Im
Die Datenwoche im Datenschutz (KW35 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 02.09.2012
- Inhalt
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- wird vorerst nicht im Internet veröffentlicht. Das teilte die Kanzlei selbst mit. Grund ist die
- Ansicht gegen geltendes Recht, weil Nutzer-Daten an Facebook weitergegeben werden, verbreitet ndr.de
- Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein
- nachschauen. Erstmals hat der seit Jahren in Sachen Datenschutz engagierte Verein Foebud die Verleihung der
- “Oscars für Datenkranken” in voller Länge und in HD-Qualität ins Netz gestellt. Den Livestream hat
Die Datenwoche im Datenschutz (KW38 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 23.09.2012
- Inhalt
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- Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- Internet zu verteufeln und in Sachen AGB und Datenschutz zu streng zu sein, berichtet die
- dem erneuten Anlauf der EU‐Kommission alle Bauern, die EU-Direktzahlungen erhalten, mit Namen und
- Adresse im Internet zu veröffentlichen. Im November 2010 hatte der Europäische Gerichtshof diese
- Informationsinteresses der Öffentlichkeit mit den Persönlichkeitsrechten der Zahlungsempfänger
Bring-Your-Own-Device: Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten
Dr. Sebastian Kraska vom 02.07.2012
- Inhalt
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- Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- als ständige Begleiter für Freizeit und Beruf. Damit neigen sich auch die Zeiten ihrem Ende, in
- Rahmenbedingungen Unternehmen beachten sollten, wenn der Einsatz privater Smartphones im
- : Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten” in voller Länge lesen. Weiter
- -Mail-Kontaktformular E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen