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§ 320 KAGB
Anzeigepflicht beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger im Inland
- Inhalt
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- ;ftshalbjahres einzureichen; der Jahresabschluss und der Jahresbericht müssen mit dem Bestä
- erfolgt sind. In diesem Fall müssen die in § 22 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 genannten Angaben nicht
§ 6a FMStFG
Garantien an Zweckgesellschaften
- Inhalt
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- Unternehmen müssen vor einer Übertragung auf die Zweckgesellschaft sämtliche Risiken bez
- ;ssen vor einer Übertragung zur Überprüfung ihrer Verlustanfälligkeit auf Grundlage
§ 4 PapIndMeistPrV 2005
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Inhalt
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- ;nahmen zu deren Verbesserung; 3.Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das
- Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen
§ 95 StrlSchV 2001
Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen
- Inhalt
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- der Anzeige müssen die konkrete Art der Arbeit, das betreffende Arbeitsfeld oder die
- ermittelt werden. Die Ermittlungsergebnisse müssen spätestens neun Monate nach erfolgter
§ 67 VwGO
- Inhalt
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- Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch
- ächtigten müssen durch Personen mit der Befähigung zum Richteramt handeln. Vor dem
LG Köln - 28 O 180/08
Landgericht Köln vom 29.07.2009
- Inhalt
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- ". 34Die Beklagte verlegt das Rollenspiel "F", dessen Grundregelbuch sie auf der Spielemesse in Essen
- 2007 in Essen verhindert worden sei. Hätte sie von "F" gewusst, hätte sie nicht so lange vergeblich
- Mitarbeiters nicht beschäftigt. Herrn M sei sich bewusst gewesen, dass auf der Messe in Essen dem
- . dessen Handlungskern. Individuell gestaltete Handlungsabläufe und besonders gestaltete Figuren eines
BVerfG - 1 BvR 1806/02
Bundesverfassungsgericht vom 31.01.2008
- Inhalt
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- ). Angesichts dessen hätte es der Beschwerdeführerin oblegen, eine derartig gravierende Wirkung darzulegen. Die
- Justizgewährleistungsanspruch zu messen, der in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten wie hier - unabhängig von der
- dessen kommt ein Fall, in dem die Beschwerdeführerin lediglich einen Monatsbeitrag einklagt, nach
- Pflegeversicherungsvertrages nicht unerheblich eingeschränkt (vgl. BVerfGE 103, 197 ). Angesichts dessen liegt es
- grundsätzlich seine mit dessen Verfolgung und Durchsetzung verbundenen Aufwendungen vom Verpflichteten ersetzt
LG Kaiserslautern - 2 O 20/02
Landgericht Kaiserslautern vom 26.03.2004
- Inhalt
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- Forderungsanteil des Klägers betrug 34.789,23 DM nebst Zinsen, dessen Ausgleichung die Beklagte mit
- § 797 Abs. 5 ZPO be stimmten Klagen das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk sich das belegene
- Anspruch geltend macht mit dem Ziel, dessen Vollstreckbarkeit zu beseitigen. Darüber hinaus stellt der
- Mitgesellschafter Jürgen M. und dessen Tätigkeit im Rahmen des Erwerbs und der wirtschaftlichen
- Ausgestaltung an; sein Inhalt und Umfang sind am Maßstab des Rechtsberatungsgesetzes zu messen. Dabei kommt
BSG - S 7 R 595/05
Bundessozialgericht vom 04.11.2009
- Inhalt
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- Arbeitnehmer beschäftigt hat, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 325
- beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 325 Euro (seit 1.4.2003
- entsprechenden Gesetzesantrag der Länder Hessen und Nordrhein- Westfalen vom Oktober 1996 zurückgingen
- übertragen. Dass sich dessen (weite) Bedeutung im Zusammenhang mit der Vermutungsregelung des § 7 Abs
- dessen "Auftragnehmer", im Hinblick darauf, dass sie auch die Voraussetzung des § 2 Satz 1 Nr 9 Buchst a
OLG Hamburg - 2 Bs 164/14
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 29.01.2015
- Inhalt
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- Umgebung eines Baudenkmals zu dessen wesentlicher Beeinträchtigung i.S.v. § 13 Abs. 2 DSchG führen
- hätten, wenn dergleichen nicht möglich ist. Sie müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den
- oder Einmauerung des Denkmals, dessen Gebäudekörper ein größeres Volumen besitzt als der des
- Kanzleigut, weil dessen historische Form der Landschaftsgestaltung ebenfalls nicht mehr existiert
- dessen Eingang es sich befindet. Denn das Bauvorhaben der Beigeladenen bildet - von der B
AG Köln - 136 C 207/05
Amtsgericht Köln vom 03.11.2006
- Inhalt
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- Beklagte schließlich mit Schreiben vom 23.07.2004, wegen dessen Einzelheiten auf die zu den Akten
- sein Gutachten, wegen dessen Einzelheiten auf die zu den Akten gereichte Kopie (Bl. 43 – 59 d.A
- dessen Funktionsfähigkeit abstellt, da jedenfalls nach dem Sachvortrag der Beklagten aufgrund der
- Niveau zu messen, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreicht haben und das inzwischen die
- zuverlässigen Sachverständigen, dessen Fachkompetenz auch in diesem Punkt nicht zu bezweifeln ist und
VG Braunschweig - 5 A 117/12
Verwaltungsgericht Braunschweig vom 27.02.2013
- Inhalt
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- neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-VO (EG) Nr. 258/97, dessen Inverkehrbringen nicht
- . G.), bestätigten die enorme Wirkung ihrer Heiltee- Essenz. 4Mit Schreiben vom 12. Juni 2008
- neuartiges Lebensmittel im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. e NFVO bewertet, dessen Inverkehrbringen
- stattgefunden hat. Das Inverkehrbringen einiger weniger Tausend Einheiten kann angesichts dessen ein
- vorliegen, um von dessen Unbedenklichkeit auszugehen. Die obenstehenden Ausführungen zum fehlenden
OLG Köln - 13 U 205/03
Oberlandesgericht Köln vom 21.07.2004
- Inhalt
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- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 25.02.1999 (13 M 150/99 AG Essen-Borbeck, Bl. 8 GA) ließ die
- ihr und dem zu ihren Gunsten bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG Essen-Borbeck
- das Rechtsverhältnis, an dessen Klärung die Parteien ein Interesse haben, eben noch nicht endgültig
LSG Hessen - L 3 U 114/06
Hessisches Landessozialgericht vom 24.10.2006
- Inhalt
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- Schlafen, Essen und Trinken dienen dem Gesunden zur Erhaltung und grundsätzlich auch dem Kranken zur
- 2200 Nr. 97 zu § 548 RVO). Essen, Trinken und das Verrichten der Notdurft während der Arbeitszeit sind
- Einnahme des Essens sowie das Baden, Duschen und Waschen im Rahmen einer stationären Behandlung offen
LSG Rheinland-Pfalz - L 5 P 9/10
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.08.2010
- Inhalt
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- täglich im Bereich der Ernährung (Anhalten zum Essen), von 80 Minuten täglich im Bereich der
- Arztes B ; Befundbericht von Dr E vom Juni 1999), Anhalten zum Essen 25 Minuten täglich im
- Zeitpunkt des Bescheides vom 11.7.1995 tatsächlich nicht mehr an. Unter Berücksichtigung dessen ist die