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§ 5a BeArbThG

Inhalt
  • sind und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen sind oder,2.wenn der Beruf
  • Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,dürfen als Dienstleistungserbringer
  • rechtmäßig ausgeübt hat und4.eine Erklärung des Dienstleisters, dass er ü
  • .Berufsqualifikationsnachweis,3.Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Ergotherapeuten
  • als „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ rechtmäßig

§ 8a OrthoptG

Inhalt
  • Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,dürfen als Dienstleistungserbringer im
  • und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen sind oder,2.wenn der Beruf des
  • .Berufsqualifikationsnachweis,3.Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Orthoptisten in
  • rechtmäßig ausgeübt hat, und4.eine Erklärung des Dienstleisters, dass er über
  • ist, diesen Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr im

Art 35 HGBEG

Inhalt
  • Satzes 1 ist das bisher geltende Recht mit der Maßgabe anwendbar, daß die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt.
  • § 160 des Handelsgesetzbuches in der ab dem 26. März 1994 geltenden Fassung ist auf vor
  • oder sein Wechsel in die Rechtsstellung eines Kommanditisten nach dem 26. März 1994 in das
  • Eintragung fällig werden. Auf später fällig werdende Verbindlichkeiten im Sinne des

§ 13d UrhWahrnG

Vergriffene Werke
Inhalt
  • Verwertungsgesellschaft nicht mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt haben, wenn 1.es sich um
  • Verwertungsgesellschaft erklärt haben.(2) Rechtsinhaber können der Wahrnehmung ihrer Rechte durch
  • , Zeitschriften oder in anderen Schriften veröffentlicht wurden,2.sich die Werke im Bestand von
  • Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für Rechtsinhaber erhält, die die Verwertungsgesellschaft nicht mit der
  • ätzen 1 und 2 zur Rechtewahrnehmung berechtigt ist, so hat ein Rechtsinhaber im Verhältnis

OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 2891/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2000
Inhalt
  • Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung D. vom 22. Oktober 1997 zu Recht aufgehoben. Sie ist rechtswidrig und
  • Verletzung im Einzelnen genannter Vorschriften mit einer Geldbuße in Höhe von mehr als 1.000,-- DM
  • sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten beschränkt ist. 43Auch aus
  • . Gleiches gilt hinsichtlich der in § 54 Abs. 1 Satz 2 BImSchG normierten Rechte und Pflichten des
  • Tätigkeiten in der Lage, seine Rechte und Pflichten als Immissionsschutzund Störfallbeauftragter

BFH - XI R 10/12

Bundesfinanzhof vom 29.08.2012
Inhalt
  • Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht und ist entsprechend dieser
  • II 2009, 863; in BFHE 235, 571, BFH/NV 2012, 677). 22b) Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist es für
  • BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863). 232. Das FG hat nach diesen Grundsätzen zu Recht die Anwendung
  • Konzession zum Betrieb der ... Klinik (§ 30 GewO) auf den Käufer übergeht". Zudem trat Z in die Rechte und
  • ... in X ausgeübt. Mieter waren die W-GmbH, Y und Z. 2 Mit einem am 28. Februar 2000 notariell

LSG Bayern - L 6 R 280/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 18.07.2006
Inhalt
  • Gestaltungsfähigkeit ist daher, im Gegensatz zur Auffassung Dr. G. , in der Tat nicht eingeschränkt. Bei aller
  • lt. Dr. B. an. Der Senat beauftragte sodann die Ärztin für Psychiatrie Dr. U. M. mit einer weiteren
  • Gesundheitsstörungen fest: 1. Neurasthenisches Syndrom im Rahmen einer akzentuierten Persönlichkeit mit asthenischen
  • Kläger das Gutachten ("Machwerk") Dr. M. ab. Auch die "Tendenz des Gerichts" sei "recht deutlich
  • § 43 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) in der seit 01.01.2001 geltenden Fassung. Denn er ist

III. BKOrgErl 1984

Inhalt
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen; d)das Recht zu unmittelbaren Besprechungen mit den Leitern der
  • Recht, von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskünfte über die
  • Personalstrukturplanung zu verlangen; b)das Recht, für den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Maß
  • ;nahmen vorzuschlagen; c)das Recht zur Beteiligung an Gesetzesvorhaben und an der Ausarbeitung von
  • Militärischen Abschirmdienstes untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit

Kündigungsverzicht bei Mietverhältnissen über Wohnraum

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2012
Inhalt
  • unter Hinweis auf die Vereinbarung in Ziffer 3 des Mietvertrags. Zu Recht. Bei
  • 01.11.2007 Unbefristet: Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von drei Jahren auf ihr Recht
  • zur Kündigung! Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren mit der
  • Vermieter ebenfalls bindet; in der Regel unwirksam ist er nur dann, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre
  • der VIII. Senat des BGH in seinem Urteil vom 08.12.2010 – VIII ZR 86/10 – ausführte, ist die Grenze

§ 7 SchBauG

Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für Schutzräume
Inhalt
  • ;nf vom Hundert erhöht oder vermindert, so ist der Höchstbetrag den veränderten
  • Betrieb das Recht, den Schutzraum zu benutzen, so können von den Aufwendungen für das
  • Benutzungsrecht im Wirtschaftsjahr der Hingabe des Zuschusses und in den elf folgenden Wirtschaftsjahren
  • ährung des Zuschusses für den Steuerpflichtigen oder seine Mieter das Recht erworben wird
  • letzter Satz gilt entsprechend. Geht das Recht auf Benutzung des Schutzraumes innerhalb von zwölf

§ 36 KrWG

Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
Inhalt
  • auf das Recht eines anderen zu erwarten sind und5.die für verbindlich erklärten
  • genannten nachteiligen Wirkungen auf das Recht eines anderen nicht entgegen, wenn sie durch Auflagen oder
  • Wirkungen auf sein Recht nicht widerspricht. Absatz 1 Nummer 4 gilt nicht, wenn das Vorhaben dem Wohl
  • der Allgemeinheit dient. Wird in diesem Fall der Planfeststellungsbeschluss erlassen, ist der
  • zuständige Behörde überprüft regelmäßig sowie aus besonderem Anlass

§ 43 BBauG

Entschädigung und Verfahren
Inhalt
  • arbeitenden Menschen nicht entspricht oder 2.in einem Gebiet städtebauliche Missstände im
  • Vorschriften des Fünften Teils entsprechend Anwendung.(2) Ist die Entschädigung in Geld zu leisten
  • ;ndung eines Rechts zu leisten und kommt eine Einigung nicht zustande, kann der Eigentümer die
  • Entziehung des Eigentums oder die Begründung des Rechts verlangen. Der Eigentümer kann den
  • Antrag auf Entziehung des Eigentums oder auf Begründung des Rechts bei der Enteignungsbehörde

BGH - 5 StR 180/08

Bundesgerichtshof vom 10.06.2008
Inhalt
  • 5 StR 180/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 10. Juni 2008 in der Strafsache
  • , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der
  • Missbrauchs von Kindern in acht Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von
  • Angeklagte in den Fällen 7 und 8 diese im Alter von dreizehn Jahren geküsst beziehungsweise deren
  • Obhutsverhältnis bestanden habe. 5Voraussetzung für ein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 Abs. 1 StGB ist

EuGH - C-401/95

Europäischer Gerichtshof vom 18.12.1997
Inhalt
  • Sechsten Richtlinie ist im belgischen Recht insbesondere durch Artikel 47 des BTW-Wetboek
  • folgenden Erklärungszeitraum vorzutragen, sondern diese Guthaben gemäß den im internen Recht
  • schwedische Regierung sowie die Kommission die Auffassung, daß die im belgischen Recht vorgesehenen
  • werden, daß sie systematisch das Recht auf Vorsteuerabzug in Frage stellen, das ein Grundprinzip des
  • beendet worden sei. 55. Um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Recht auf Vorsteuerabzug zu

§ 1 ZAG

Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
Inhalt
  • .die Ausführung der in Nummer 2 genannten Zahlungsvorgänge mit Kreditgewährung im
  • vergleichbarer Scheck in Papierform nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europä
  • handeln und5.Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmä
  • Sinne des § 2 Abs. 3 (Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung),4.die Ausgabe von
  • eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät übermittelt