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§ 5a BeArbThG
- Inhalt
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- sind und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen sind oder,2.wenn der Beruf
- Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,dürfen als Dienstleistungserbringer
- rechtmäßig ausgeübt hat und4.eine Erklärung des Dienstleisters, dass er ü
- .Berufsqualifikationsnachweis,3.Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Ergotherapeuten
- als „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“ rechtmäßig
§ 8a OrthoptG
- Inhalt
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- Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,dürfen als Dienstleistungserbringer im
- und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen sind oder,2.wenn der Beruf des
- .Berufsqualifikationsnachweis,3.Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf des Orthoptisten in
- rechtmäßig ausgeübt hat, und4.eine Erklärung des Dienstleisters, dass er über
- ist, diesen Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr im
Art 35 HGBEG
- Inhalt
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- Satzes 1 ist das bisher geltende Recht mit der Maßgabe anwendbar, daß die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt.
- § 160 des Handelsgesetzbuches in der ab dem 26. März 1994 geltenden Fassung ist auf vor
- oder sein Wechsel in die Rechtsstellung eines Kommanditisten nach dem 26. März 1994 in das
- Eintragung fällig werden. Auf später fällig werdende Verbindlichkeiten im Sinne des
§ 13d UrhWahrnG
Vergriffene Werke
- Inhalt
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- Verwertungsgesellschaft nicht mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt haben, wenn 1.es sich um
- Verwertungsgesellschaft erklärt haben.(2) Rechtsinhaber können der Wahrnehmung ihrer Rechte durch
- , Zeitschriften oder in anderen Schriften veröffentlicht wurden,2.sich die Werke im Bestand von
- Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für Rechtsinhaber erhält, die die Verwertungsgesellschaft nicht mit der
- ätzen 1 und 2 zur Rechtewahrnehmung berechtigt ist, so hat ein Rechtsinhaber im Verhältnis
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 2891/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2000
- Inhalt
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- Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung D. vom 22. Oktober 1997 zu Recht aufgehoben. Sie ist rechtswidrig und
- Verletzung im Einzelnen genannter Vorschriften mit einer Geldbuße in Höhe von mehr als 1.000,-- DM
- sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten beschränkt ist. 43Auch aus
- . Gleiches gilt hinsichtlich der in § 54 Abs. 1 Satz 2 BImSchG normierten Rechte und Pflichten des
- Tätigkeiten in der Lage, seine Rechte und Pflichten als Immissionsschutzund Störfallbeauftragter
BFH - XI R 10/12
Bundesfinanzhof vom 29.08.2012
- Inhalt
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- Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht und ist entsprechend dieser
- II 2009, 863; in BFHE 235, 571, BFH/NV 2012, 677). 22b) Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist es für
- BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863). 232. Das FG hat nach diesen Grundsätzen zu Recht die Anwendung
- Konzession zum Betrieb der ... Klinik (§ 30 GewO) auf den Käufer übergeht". Zudem trat Z in die Rechte und
- ... in X ausgeübt. Mieter waren die W-GmbH, Y und Z. 2 Mit einem am 28. Februar 2000 notariell
LSG Bayern - L 6 R 280/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.07.2006
- Inhalt
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- Gestaltungsfähigkeit ist daher, im Gegensatz zur Auffassung Dr. G. , in der Tat nicht eingeschränkt. Bei aller
- lt. Dr. B. an. Der Senat beauftragte sodann die Ärztin für Psychiatrie Dr. U. M. mit einer weiteren
- Gesundheitsstörungen fest: 1. Neurasthenisches Syndrom im Rahmen einer akzentuierten Persönlichkeit mit asthenischen
- Kläger das Gutachten ("Machwerk") Dr. M. ab. Auch die "Tendenz des Gerichts" sei "recht deutlich
- § 43 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) in der seit 01.01.2001 geltenden Fassung. Denn er ist
III. BKOrgErl 1984
- Inhalt
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- Zusammenarbeit mit anderen Stellen betreffen; d)das Recht zu unmittelbaren Besprechungen mit den Leitern der
- Recht, von den Ressorts und von den Nachrichtendiensten des Bundes Auskünfte über die
- Personalstrukturplanung zu verlangen; b)das Recht, für den Bereich der Zusammenarbeit der Dienste Maß
- ;nahmen vorzuschlagen; c)das Recht zur Beteiligung an Gesetzesvorhaben und an der Ausarbeitung von
- Militärischen Abschirmdienstes untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit
Kündigungsverzicht bei Mietverhältnissen über Wohnraum
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2012
- Inhalt
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- unter Hinweis auf die Vereinbarung in Ziffer 3 des Mietvertrags. Zu Recht. Bei
- 01.11.2007 Unbefristet: Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von drei Jahren auf ihr Recht
- zur Kündigung! Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren mit der
- Vermieter ebenfalls bindet; in der Regel unwirksam ist er nur dann, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre
- der VIII. Senat des BGH in seinem Urteil vom 08.12.2010 – VIII ZR 86/10 – ausführte, ist die Grenze
§ 7 SchBauG
Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für Schutzräume
- Inhalt
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- ;nf vom Hundert erhöht oder vermindert, so ist der Höchstbetrag den veränderten
- Betrieb das Recht, den Schutzraum zu benutzen, so können von den Aufwendungen für das
- Benutzungsrecht im Wirtschaftsjahr der Hingabe des Zuschusses und in den elf folgenden Wirtschaftsjahren
- ährung des Zuschusses für den Steuerpflichtigen oder seine Mieter das Recht erworben wird
- letzter Satz gilt entsprechend. Geht das Recht auf Benutzung des Schutzraumes innerhalb von zwölf
§ 36 KrWG
Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
- Inhalt
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- auf das Recht eines anderen zu erwarten sind und5.die für verbindlich erklärten
- genannten nachteiligen Wirkungen auf das Recht eines anderen nicht entgegen, wenn sie durch Auflagen oder
- Wirkungen auf sein Recht nicht widerspricht. Absatz 1 Nummer 4 gilt nicht, wenn das Vorhaben dem Wohl
- der Allgemeinheit dient. Wird in diesem Fall der Planfeststellungsbeschluss erlassen, ist der
- zuständige Behörde überprüft regelmäßig sowie aus besonderem Anlass
§ 43 BBauG
Entschädigung und Verfahren
- Inhalt
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- arbeitenden Menschen nicht entspricht oder 2.in einem Gebiet städtebauliche Missstände im
- Vorschriften des Fünften Teils entsprechend Anwendung.(2) Ist die Entschädigung in Geld zu leisten
- ;ndung eines Rechts zu leisten und kommt eine Einigung nicht zustande, kann der Eigentümer die
- Entziehung des Eigentums oder die Begründung des Rechts verlangen. Der Eigentümer kann den
- Antrag auf Entziehung des Eigentums oder auf Begründung des Rechts bei der Enteignungsbehörde
BGH - 5 StR 180/08
Bundesgerichtshof vom 10.06.2008
- Inhalt
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- 5 StR 180/08 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 10. Juni 2008 in der Strafsache
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der
- Missbrauchs von Kindern in acht Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von
- Angeklagte in den Fällen 7 und 8 diese im Alter von dreizehn Jahren geküsst beziehungsweise deren
- Obhutsverhältnis bestanden habe. 5Voraussetzung für ein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 Abs. 1 StGB ist
EuGH - C-401/95
Europäischer Gerichtshof vom 18.12.1997
- Inhalt
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- Sechsten Richtlinie ist im belgischen Recht insbesondere durch Artikel 47 des BTW-Wetboek
- folgenden Erklärungszeitraum vorzutragen, sondern diese Guthaben gemäß den im internen Recht
- schwedische Regierung sowie die Kommission die Auffassung, daß die im belgischen Recht vorgesehenen
- werden, daß sie systematisch das Recht auf Vorsteuerabzug in Frage stellen, das ein Grundprinzip des
- beendet worden sei. 55. Um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Recht auf Vorsteuerabzug zu
§ 1 ZAG
Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
- Inhalt
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- .die Ausführung der in Nummer 2 genannten Zahlungsvorgänge mit Kreditgewährung im
- vergleichbarer Scheck in Papierform nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europä
- handeln und5.Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmä
- Sinne des § 2 Abs. 3 (Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung),4.die Ausgabe von
- eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät übermittelt