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BGH - XII ZR 34/99
Bundesgerichtshof vom 21.02.2001
- Inhalt
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- , sondern sei im Recht, wenn sie an der ursprünglich gemeinsamen Familienplanung festhalte. Da die Freiheit
- Recht der allgemeinen Ehewirkungen, Bonn 1970, S. 88, 89). Vielmehr entscheiden die Ehegatten in
- pflichtwidrig und deshalb die Antragstellerin im Recht sei, wenn sie an der ursprünglich
- unbilligen Belastung des Antragsgegners nicht mehr an. Das Oberlandesgericht hat daher im Ergebnis zu Recht
- Dr. Hahne, Gerber, Sprick und Weber-Monecke für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 16
Anlage 1 PBV
Gliederung der Bilanz*)
- Inhalt
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- grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden
- grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundst
- ) ................................ ...... davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ....... davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
- gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ...... 2. entgeltlich
- erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
OLG Celle - 2 Ws 169/11
Oberlandesgericht Celle vom 20.07.2011
- Inhalt
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- neuen Rechts fallen würden. (…) Würde ein Teil der Taten aber auch nach neuem Recht unter den
- zum Dienstantritt erschien, bedrohte der maskierte Verurteilte diesen mit einer täuschend echt
- Lüneburg mit Sitz in Celle vom 13.05.2011, mit der diese es abgelehnt hat, die Maßregel der
- großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lüneburg mit Sitz in Celle vom 13.05.2011, mit der
- Amtsgerichts Celle vom 06.01.2010 in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 17.11.2010 zur
BGH - III ZR 72/03
Bundesgerichtshof vom 22.01.2004
- Inhalt
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- keine Zahlungen auf den Kaufpreis entrichtet. aa) Die Anschlußrevision weist mit Recht darauf hin
- nachgehen, das heißt seine Rechte gegen die I. geltend machen müssen. Erst mit der Eröffnung des
- Recht erkannt: Die Revision des Beklagten zu 1 wird zurückgewiesen. Auf die Rechtsmittel des Klägers
- abgewiesen. Die Klage gegen den Beklagten zu 1 ist in bezug auf den hauptsächlich gestellten
- Tatbestand Die I. Wohnbau GmbH (im folgenden: I. ) beabsichtigte, auf einem Grundstück in N. ein
§ 19a AufenthG 2004
Blaue Karte EU
- Inhalt
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- Staaten die Erteilung einer Blauen Karte EU zu versagen ist, weil im Herkunftsland ein Mangel an
- Karte EU ist in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung die Erlaubnis durch die Ausländerbeh
- anderseits ein Recht auf freien Personenverkehr genießen, das dem der Unionsbürger
- oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die
- , und3.er ein Gehalt erhält, das mindestens dem Betrag entspricht, der durch Rechtsverordnung
§ 4 BäderMeistPrV
Allgemeiner Teil
- Inhalt
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- (1) Im allgemeinen Teil ist in folgenden Fächern zu prüfen: 1.Grundlagen für
- Grundkenntnisse verfügt und soziologische Zusammenhänge im Betrieb erkennen und beurteilen kann. In
- Beispielen aus der Praxis anwenden kann. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Aus der
- )Sozialversicherung,f)Jugendarbeitsschutzgesetz;4.Bürgerliches Gesetzbuch:a)Allgemeiner Teil,b)Recht der
- Prüfung in den in Absatz 1 genannten Prüfungsfächer ist schriftlich und in dem in
§ 22 ODV
Marküberwachungsmaßnahmen
- Inhalt
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- 6.2 ADR/RID in Verbindung mit den in Abschnitt 6.2.2 oder 6.2.4 ADR/RID für Druckgefäß
- ;e zitierten Normen oder nach Kapitel 6.8 ADR/RID in Verbindung mit den in Unterabschnitt 6.8.2.6
- Wirtschaftsakteure bei Maßnahmen gemäß den Absätzen 2 und 3 über ihr Recht
- angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang. Dazu überpr
- Stelle überprüft werden,3.die Bereitstellung ortsbeweglicher Druckgeräte auf dem
OLG Dresden: Beweiserleichterung in der Hausratversicherung auch bei KFZ-Diebstahl
Rechtsexperte Christian Luber vom 25.03.2019
- Inhalt
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- älte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin. Demnach trägt
- in das KFZ eingedrungen ist. Aufgrund des Umstands, dass die Verwendung eines Nachschlüssels
- Tatsachen vorträgt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender
- kann, dass die Originalschlüssel in seinem Besitz sind und auszuschließen ist, dass in
- ädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und
OLG Köln - 14 UF 130/00
Oberlandesgericht Köln vom 11.12.2000
- Inhalt
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- der Empfängniszeit ausschließlich mit M. C. verkehrt zu haben. Das Kind lebt seit Jahren in einer
- Pflegefamilie und das Jugendamt der Stadt K. ist Vormund. 4Schon am 14.8.1995 hat der Vormund - mit
- , in der diese erklärt, in der Empfängniszeit nur mit Herrn C. verkehrt zu haben. Zur Blutentnahme
- Feststellung der Vaterschaft zurückgewiesen worden ist, ist gem. § 621e II ZPO, der § 1600e II BGB besonders
- noch als Vormundschaftsgericht entschieden, nach Art. 15 § 1 II KindRG ist der Senat aber als
BGH - II ZR 193/11
Bundesgerichtshof vom 09.07.2013
- Inhalt
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- . Da das nicht geschehen ist, hat sie mit ihrer Klage - nach einer teilweisen Klagerücknahme in Höhe
- Betrags in Höhe von 37.500 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung
- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin beteiligte sich mit
- Zahlung in Höhe von 37.000 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung an
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 193/11 Verkündet am: 9. Juli 2013 Vondrasek
LSG Bayern - L 14 RA 1/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.09.2004
- Inhalt
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- medikamentöser Behandlung), einen Zustand nach Hirninfarkt mit Hemiparese rechts im August 1994 (ohne
- vollschichtiges Erwerbsvermögen und ist seit Stellung des Antrags auf Rente im August 1998 in der
- erst recht sind die strengeren Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeit gemäß § 44 SGB IV a.F. und der
- Beweglichkeit der Finger der linken Hand liegt. Zu Recht ist Prof.Dr.A. daher davon ausgegangen, dass dem
- Berufsschutz abzuleiten. Trotz Entlohnung in dieser Vergütungsgruppe ist der Kläger nur als "Angelernter" im
OLG Hamburg - Verstöße gegen DSGVO sind wettbewerbsrechtlich abmahnbar
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.12.2018
- Inhalt
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- ist, sowohl nach dem zur Zeit des beanstandeten Verhaltens geltenden Recht als auch nach dem zur Zeit
- der Berufungsverhandlung geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, BGHZ 215
- genannten Vorschrift ist (unten lit .a)). Bei den in Rede stehenden Normen des BDSG a.F. handelt es sich
- Übertragung sensibler Daten ebenso zu Fehlern kommen kann wie in der Arztpraxis. Im Übrigen ist
- Person, um deren Daten es hier geht, ist – mag sie im Gesundheitsbereich in anderen Zusammenhängen auch
BFH - IV B 3/07
Bundesfinanzhof vom 03.04.2007
- Inhalt
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- . Die "Rechtsfrage" ist sozusagen das Spiegelbild des Rechts-satzes, der dem erstrebten
- "Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO Gründe 1Die Beschwerde ist unzulässig, da es an den in § 116
- klärungsbedürftig und im konkreten Fall klä-rungsfähig ist (ständige Rechtsprechung; vgl. aus neuerer Zeit
- -zungen waren im Streitfall nach den nicht mit Verfahrensrügen angefochtenen Feststellungen des FG
- sind (BFH-Urteil in BFHE 215, 276, unter II.2.a der Gründe; BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 359, 360
§ 252a SGB 6
Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet
- Inhalt
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- (1) Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet sind auch Zeiten nach dem 8. Mai 1945, in denen
- . Januar 1992a)Lohnersatzleistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung, b)Vorruhestandsgeld
- ür Arbeit und Sozialversicherung Arbeitsausfalltage als Summe eingetragen sind. Dazu ist die im
- versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, 2.vor dem 1
- berufsbezogene Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen bezogen haben. Anrechnungszeiten
§ 4 SGB 7
Versicherungsfreiheit
- Inhalt
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- Versicherungsfall zugleich die Folge einer Schädigung im Sinne dieser Gesetze ist oderb)es sich um eine
- ist, es sei denn, er ist in einem in § 124 Nr. 1 genannten Haushalt tätig.(5) Von der
- Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der
- Schädigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe e des Bundesversorgungsgesetzes handelt,3
- ;hnlicher Gemeinschaften, wenn ihnen nach den Regeln der Gemeinschaft Anwartschaft auf die in der