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BGH - 4 StR 235/05
Bundesgerichtshof vom 27.10.2005
- Inhalt
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- allgemein die Verletzung sachlichen Rechts. Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihren Revisionen
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 235/05 vom 27. Oktober 2005 in der Strafsache
- Verteidiger für den Angeklagten A., Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
- sechs Monaten. Im Übrigen hat es die vorbezeichneten Angeklagten freigesprochen, G. im Fall II. 10, J
- . in den Fällen II. 3, 4 und 8 und A. in den Fällen II. 2 b und 7 b der Urteilsgründe. Den
§ 87 AsylVfG 1992
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- geltendem Recht, wenn der Verwaltungsakt vor Inkrafttreten dieses Gesetzes bekannt gegeben worden ist
- begonnene Asylverfahren sind nach bisher geltendem Recht zu Ende zu führen, wenn vor dem
- nach bisher geltendem Recht.3.Bei Ausländern, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes einen
- Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach bisher geltendem Recht.(2) F
- Recht; die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bestimmt sich nach § 52 Nr
VerfGH Berlin - VerfGH 152/00
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- im Wesentlichen geltend, § 19 a Abs. 1 - 3 ASOG verletze das Recht auf informationelle
- Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die
- Identitätsfeststellung einer Person, die 1. verstorben ist oder 2. sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung
- § 24 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen (4) Bei oder im Zusammenhang mit
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. 7Durch § 21 a Abs. 1 ASOG werde die
BFH - III B 117/08
Bundesfinanzhof vom 13.07.2009
- Inhalt
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- ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist. Dazu ist auszuführen, ob und in welchem Umfang
- ; vom 1. Dezember 2005 IV R 26/04, BFHE 211, 346, BStBl II 2006, 182). Sein Hinweis darauf, dass die
- Allgemeinheit an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts erforderlich
- Frage eine Vielzahl von Fällen betreffe und höchstrichterlich noch nicht entschieden sei, reicht zur
- von grundsätzlicher Bedeutung, weil sie in einer Vielzahl von Fällen eine Rolle spiele. Der
LG Erfurt - 10 OH 88/00
Landgericht Erfurt vom 28.09.2007
- Inhalt
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- "Weiterfresserschaden" gehandelt habe. Nach altem Recht wurde zwar in der Tat nach Schäden, die mit
- noch aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz. Die Klage ist unschlüssig. 40 A. Haftung der
- altem Recht maßgeblich, so dass die Verjährung noch im Jahre 2002 vollendet war. 45 Auf subjektive
- Sonderfachmanns aus positiver Vertragsverletzung mit der Folge 30jähriger Verjährungsfrist (altes Recht
- Ansprüche der Klägerin aus eigenem Recht kommen nicht in Betracht. Sie wurde durch eine – wie auch
Aufgepasst beim Wechsel der Krankenkasse
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.11.2011
- Inhalt
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- “ dieser Tarife ist ein Kassenwechsel nicht möglich, heißt es in einem jetzt veröffentlichten
- ist an diesem Wahltarif ein Jahr gebunden. Drei Jahre beträgt die Bindungsfrist für Tarife mit
- beklagten Krankenkasse im April 2007 einen Tarif mit dreijähriger Bindung gewählt. 2008 wollte der
- das LSG nun der Kasse recht. Die gesetzlichen Fristen seien eindeutig und auch für freiwillige
- Unternehmen. Daher gebe auch das EU-Recht für eine vorzeitige Kündigung nichts her.
§ 3 LuftVG
- Inhalt
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- Staatsangehöriger stehen; juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im
- Personen deutsche Staatsangehörige sind;2.ein Recht eines deutschen Staatsangehörigen, an
- einem Luftfahrzeug Eigentum durch Kauf zu erwerben, oder ein Recht zum Besitz auf Grund eines für
- Union in die deutsche Luftfahrzeugrolle nur eingetragen, wenn 1.sie in einem ausländischen
- staatlichen Luftfahrzeugregister nicht eingetragen sind und im ausschließlichen Eigentum deutscher
§ 111h StPO
Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei dem dinglichen Arrest
- Inhalt
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- Sicherungshypothek hinter seinem Recht im Rang zurücktritt. Der dem vortretenden Recht einger
- in ein Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug im Sinne des § 111c Abs. 4 Satz 2 vollzogen ist.
- Eigentümers zur Rangänderung ist nicht erforderlich. Im übrigen ist § 880 des B
- Zwangsvollstreckung oder vollzieht er einen Arrest in ein Grundstück, in welches ein Arrest nach § 111d
- vollzogen ist, so kann er verlangen, daß die durch den Vollzug dieses Arrestes begründete
Rechtsanwältin Kathrin-E. Commandeur
Rechtsanwältin | Rechtsanwältinnen Commandeur/Beckmann-Ibel
Zivilrecht
Erbrecht
Datenschutzrecht
- Firma
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- Vtex GmbH Geschäftsführerin Telekommunikation Vorstand/Geschäftsführung Geschäftsführer/CEO Gesellschaft in privater Hand
- Atcom Horse GmbH Geschäftsführerin Sonstige Gesellschafter/Partner Geschäftsführer/CEO Gesellschaft in privater Hand
- Organisationen
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- im DAV (AGEM) Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit) Mitglied Gesellschaft Hamburger Juristen (GHJ)
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein (HAV) Mitglied
- der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien
OLG Celle - 3 U 292/08
Oberlandesgericht Celle vom 27.05.2009
- Inhalt
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- . habe sich mit der Volksbank im Frühjahr 2003 auf eine Umschuldung der Kredite in der Form geeinigt
- Vollstreckungsunterwerfung gemäß § 794 Nr. 5 ZPO (vgl. Ziff. II. und IV. der Urkunde, Anlage K 1) ist sowohl auf dem
- Geschäftsverbindung mit Schreiben vom 26. März 2002 zu Recht gekündigt hat. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die
- eingetragenen Rechts geworden ist, spricht bereits die Vermutung des § 891 BGB. Auch die
- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 767, ZPO § 794 Nr 5, BGB § 307 Abs 1, BGB a F § 1192 Leitsatz: Die
OLG Celle - 2 U 150/02
Oberlandesgericht Celle vom 29.01.2003
- Inhalt
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- zutreffend von der Anwendung des § 552 Satz 1 BGB a. F. ausgegangen und hat mit Recht § 552 Satz 2
- benutzen zu wollen und seine Mietzinszahlungen eingestellt hat. Das Landgericht hat mit Recht auf Seite 6
- ####### für Recht erkannt: Das am 16. August 2002 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13
- Tatbestands wird gemäß § 525 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. Die zulässige
- , ist im zweiten Rechtszug aus mehreren Gründen nicht zu beachten. Zunächst handelt es sich um eine
Ich verstehe die Griechen
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 25.10.2012
- Inhalt
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- Ja, es ist falsch, von „den Griechen“ zu sprechen. Die Griechen, die in Leicester ein MBA-Studium
- wir trotzdem: Heute ist die Regierungskoalition in Griechenland zum x-ten Mal erst
- auseinandergebrochen, dann im Wege des Dementis doch wieder zusammengefügt worden, so dass jetzt nicht mehr klar ist
- . Wenn nur die Beweisführung vor Gericht immer so einfach wäre. * J.-H. Bauer, „Recht kurios“, C H Beck, München 2012
- das mal, er hat damit echt nichts zu tun, nach allem, was man hört), hat jetzt sogar ein Buch
OLG Celle - 14 U 267/00
Oberlandesgericht Celle vom 08.11.2001
- Inhalt
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- Verkehrsverhältnisse zu schnell. Außerdem ist er ganz offensichtlich nicht äußerst rechts gefahren. Bei der nach § 17
- Oberlandesgericht ####### und ####### für Recht erkannt: Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Oktober
- Schneepflug ausgehende Betriebsgefahr in Höhe von 25 % einzustehen habe. Das beklagte Land ist daher
- verschuldet. Nach dem Ergebnis der in erster Instanz durchgeführten Beweisaufnahme und in Übereinstimmung mit
- aus, dass die Bestimmung das Verhalten im Begegnungsverkehr an Engstellen für beide Fälle in
KG Berlin - 8 U 164/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . 1 BGB in Verbindung mit § 167 ZPO eingetreten. Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht
- Verzögerung. 19 Eine erneute inhaltliche Prüfung, ob die Prozesskostenhilfe zu Recht versagt wurde, ist
- nach § 72 ZPO zulässig ist, und dass diese Prüfung im Folgeprozess, in dem die Verjährung in Frage
- der hiesigen recht vergleichbar). Mit der von der Rechtsprechung fortgebildeten Fallgruppe der
- eines fremden Rechts im Vorprozess, da hier ein Regressanspruch des Rechtsinhabers bei negativem
BGH - II ZR 181/04
Bundesgerichtshof vom 07.04.2008
- Inhalt
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- Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 4 lit. b und c SV). Zieht man außerdem in Betracht, dass ein Partner mit
- können sie die - mit den Klageanträgen I. 2. lit. a, b und d verfolgten und vom Berufungsgericht im
- Gründen keinen Bestand haben, soweit es über ein Recht der Beklagten zur Einsicht in die von den
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Kläger waren mit den Beklagten und den drei weiteren Rechtsanwälten Dr
- bürgerlichen Rechts, auf welche die §§ 705-740 BGB Anwendung finden, soweit in diesem Vertrag nichts