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BGH - IV ZR 88/13
Bundesgerichtshof vom 16.07.2014
- Inhalt
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- überträgt oder mit einem Recht belas- tet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in seinem Inhalt ändert
- Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist ehemaliger
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV Z R 8 8/13 Verkündet am: 16. Juli 2014 Schick
- den Richter Dr. Karczewski auf die mündliche Verhandlung vom 16. Juli 2014 für Recht erkannt: Die
- Versicherungsbedingungen sind aus sich heraus zu interpretieren. In erster Linie ist dabei vom Wortlaut auszugehen. Der
OLG Köln - 3 U 176/96
Oberlandesgericht Köln vom 27.02.1998
- Inhalt
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- gewesen wäre, richtet sich nach dem materiellen Recht, das nach der Kollisionsnorm des mit dem
- ). Gemäß Art. 28 Abs. 1, 4 EGBGB unterliegen Güterbeförderungsverträge dem Recht des Staates, in dem
- . - liegen in Deutschland, so daß sich der Erfüllungsort nach deutschem Recht bestimmt. Gegenstand
- Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 17 GVÜ reicht es aus, daß die in den Vertrag einbezogenen AGB
- 23.09.1995". Rechts unten auf dem Schreiben befindet sich fettgedruckt der Hinweis in niederländischer und
BGH - III ZR 1/01
Bundesgerichtshof vom 07.02.2002
- Inhalt
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- jedoch zu Recht darauf hin, daß eine Haftung des Beklagten wegen schuldhafter Verletzung des mit der D
- ... Datum ... geprüft ... im Rahmen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. BGH, Urt. v. 7
- Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- Anspruch. Sie schloß am 3. September 1996 mit der D. W. Baubetreuungsgesellschaft mbH (im folgenden D
- vertragliche Beziehung in der Form eines Auskunftsvertrags begründet worden ist, ist allerdings aus
LSG Bayern - L 9 EG 236/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.09.2008
- Inhalt
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- IV, § 4, Rn. 4). Nach altem Recht konnte der Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses mit einem
- Ausland entsandt ist und aufgrund überoder zwischenstaatlichen Rechts oder im Wege der Ausstrahlung dem
- § 1 Entwicklungshelfer- Gesetzes ist. Dies gilt auch für den mit ihm in einem Haushalt lebenden
- deutschem Recht Anspruchsberechtigten einbezogen, solange er nicht im Ausland den dortigen
- in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses (vgl. § 7 SGB IV) zur Arbeitsleistung im
BGH - VIII ZR 180/05
Bundesgerichtshof vom 07.06.2006
- Inhalt
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- Dr. Leimert, Dr. Wolst und Dr. Frellesen sowie die Richterin Hermanns für Recht erkannt: Auf die
- als Liefertermin. Im Mai 2002 baute die Klägerin im Auftrag des Beklagten in dem Fahrzeug einen CD
- ´ und De. ; zu Recht habe das Amtsgericht aber ausgeführt, dass nicht festzustellen sei, welche der
- ) Klageforderung (§§ 387 ff. BGB) und seiner Widerklage ist - mit der Begründung verneint, das am 28. Januar 2002
- Gebrauch gewesen sei. Das beanstandet die Revision zu Recht. 8a) Der Senat kann die vom
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 46/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.02.2007
- Inhalt
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- Bürgschaftsanspruch im öffentlichen 23 Recht wurzelt, berechtigt dies die Beklagte nicht, ihre
- nur ihren materiell-rechtlichen Zahlungsanspruch geltend, sondern nimmt für sich das Recht in
- Recht hat das BSG zur Vorgängernorm in § 729 Abs. 2 RVO entschieden, dass der Versicherungsträger sein
- allgemeinen Sprachgebrauch mit einer Bauträgergesellschaft gut vereinbaren. Der "Bau"-Begriff ist bereits im
- arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 1a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes kompatibel ist, der in Fällen mit
Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Zivilrecht
- Firma
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- Herfurtner Rechtsanwälte Geschäftsführer Rechtsberatung Vorstand/Geschäftsführung Rechtsanwalt Gesellschaft in privater Hand
- Interessiert
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- Recht, Wirtschaft
- Bietet
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- - IT Recht - Kapitalanlagerecht - Kapitalmarktrecht - Wirtschaftsrecht - Zivilrecht
- Die Anwälte der Herfurtner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten Privatpersonen und Unternehmen in
- Deutschland, Österreich und der Schweiz insbesondere in folgenden Rechtsgebieten. - Anlagebetrug
BGH - IX ZB 121/03
Bundesgerichtshof vom 11.10.2002
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 121/03 vom 4. März 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja
- BGHZ: nein ZPO §§ 233 Ff; 520 Abs. 2 Satz 3 Der Berufungsführer kann nach neuem Recht grundsätzlich
- . In diesem Teil befindet sich der angefochtene Beschluß in Einklang mit den Grundsätzen der
- sein kann, hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht nicht allgemein beantwortet, jedoch
- grundsätzlich in Zweifel gezogen (BGH, Beschl. v. 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, 948
Art 9 BGBEG
Todeserklärung
- Inhalt
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- Todesvermutungen unterliegen dem Recht des Staates, dem der Verschollene in dem letzten Zeitpunkt angeh
- Zeitpunkt Angehöriger eines fremden Staates, so kann er nach deutschem Recht für tot erkl
- örte, in dem er nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat. War der Verschollene in diesem
- ärt werden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
BGH - III ZR 338/12
Bundesgerichtshof vom 04.07.2013
- Inhalt
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- Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes zunächst nach nationalem Recht, in Deutschland also nach §§ 839, 249
- worden sei, einen Eingriff in das Recht des Klägers auf Achtung seiner Menschenwürde dar. Der
- Freiheitsentzugs. II. 5Die zulässige Revision ist unbegründet. 61. Der im Bereich des Justizvollzugs tätige
- verhängte Strafhaft unter Bedingungen vollzieht, die einen Eingriff in das Recht des Gefangenen auf
- Vollzugs der Haft; daher ergeben sich aus ihr keine Rechte von in Haft befindlichen Personen in Bezug
BFH - V B 14/14
Bundesfinanzhof vom 19.03.2014
- Inhalt
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- erlassen und die Organgesellschaft als Haftende nach § 73 AO in Anspruch zu nehmen. Dies ist mit dem
- Schmittmann, Zeitschrift für Steuern & Recht 2007, 191 ff., allerdings ohne Auseinandersetzung mit dem
- BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 19.3.2014, V B 14/14 Organschaft in der Insolvenz Leitsätze Es ist
- Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im
- Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (BFH-Beschluss in BFHE 235, 215, BStBl II 2012, 590
LSG Saarland - L 5 SB 60/06
Landessozialgericht für das Saarland vom 19.02.2008
- Inhalt
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- . Die beim Kläger vorliegende Hypertonie ist zu Recht mit einem GdB von 10 bewertet. Auch dies
- . A., St. I., mit Gutachten vom 04. Dezember 1997 eine wesentliche Verschlimmerung verneint hatte. In
- . 26.9 AHP): Der Kläger leidet an einer beginnenden coronaren Erkrankung, die zu Recht nicht mit einem
- . 26.11 AHP): Der Kläger leidet an einem Nabelbruch, der zu Recht vom Beklagten mit einem GdB von 0
- Recht darauf hin, dass es sich insoweit noch nicht um einen Endzustand handele, da mit großer
LSG Sachsen - L 2 U 137/08
Sächsisches Landessozialgericht vom 21.06.2010
- Inhalt
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- nicht begründet. Zu Recht hat das SG mit Gerichtsbescheid vom 10.06.2008 die Klage abgewiesen. Der
- Unfallversicherungsträger als autonomes Recht einen Gefahrtarif fest. In dem Gefahrtarif sind zur Abstufung der Beiträge
- ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der
- betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und wurde mit seinen beiden
- Unternehmensart "Rechts- und Wirtschaftsberatende Unternehmen, Organ der Rechtspflege" mit der
§ 17 LAP-gntZollV
Hauptstudium
- Inhalt
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- zu arbeiten.(2) Im Hauptstudium werden die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den
- Studiengebieten 1.Abgabenrecht, 2.Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, 3
- , 7.Recht der sozialen Sicherung von Arbeitnehmern und 8.Managementlehre ergänzt, erweitert und vertieft.
- (1) Im Hauptstudium sollen die Anwärterinnen und Anwärter gründliche Fachkenntnisse
Art 3a BGBEG
Sachnormverweisung; Einzelstatut
- Inhalt
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- sich nicht auf Gegenstände, die sich nicht in diesem Staat befinden und nach dem Recht des
- Dritten Abschnitt das Vermögen einer Person dem Recht eines Staates unterstellen, beziehen sie
- Rechtsordnung unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts.(2) Soweit Verweisungen im
- Staates, in dem sie sich befinden, besonderen Vorschriften unterliegen.