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BGH - IV ZR 248/01
Bundesgerichtshof vom 13.12.1999
- Inhalt
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- jedenfalls im Ergebnis der Klage mit Recht stattgegeben haben. 1. Nach Auffassung des Berufungsgerichts
- Revision rügt mit Recht, daß das Berufungsgericht - wie es nicht verkannt hat - mit dieser Begründung von
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 248/01 Verkündet am: 25. September 2002
- Ereignis im Sinne von § 4 (1) a) ARB 94 kommen nur Ursachen in Betracht, die von dem in Anspruch
- Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2002 für Recht erkannt: Die Revision gegen das
§ 21 UmwAusbV
Abschlussprüfung
- Inhalt
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- ;nnisches Handeln und Recht soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Aufgaben mit verknü
- und Recht 60 Minuten, 3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
- die Berufsausbildung wesentlich ist.(2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung
- die schwerpunktbezogene Aufgabe kommt insbesondere in Betracht: 1.im Schwerpunkt Logistik, Sammlung
- ) Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den Prüfungsbereichen
§ 303 AktG
Gläubigerschutz
- Inhalt
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- äubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung
- der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen.(2) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gl
- Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs
- bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der
- Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung
§ 83 IRG
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Inhalt
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- Recht des ersuchenden Mitgliedstaates mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer sonstigen lebenslangen
- ist, vorausgesetzt, dass im Fall der Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist
- , gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaates nicht mehr vollstreckt werden kann,2.der
- diesen in der Verhandlung tatsächlich verteidigt wurde.(3) Die Auslieferung ist abweichend von
- Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf
EuGH - C-34/03
Europäischer Gerichtshof vom 03.03.2005
- Inhalt
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- die genannten Richtlinien in Verbindung mit diesem Grundsatz, dieser Freiheit und diesem Recht so
- ) (im Folgenden: Richtlinie 93/38), insbesondere ihres Artikels 4 Absatz 2, in Verbindung mit dem
- einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, hinsichtlich a) der in den Anwendungsbereich der
- mit einer der in § 1 genannten Personen verbunden ist, ist nicht zur Einreichung eines
- verbunden ist, die im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung mit Forschungs‑, Erprobungs‑, Planungs‑ oder
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BAG - 9 AZR 737/07
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- einzulegen sind. Kennzeichnend ist das Ineinandergreifen von EG-Recht und nationalem Recht. Die
- Fahrer, das EG-Recht zusätzlich die Gewährleistung des Wettbewerbs im grenzüberschreitenden
- VO Nr. 561/2006/EG. Den Fahrern von Straßenbahnen ist deshalb nicht, wie in Art. 7 VO vorgeschrieben
- Arbeitszeitschutz - Straßenbahnfahrer Das sog. Fahrpersonalrecht legt ua. fest, wie lange Fahrer im
- Vorschriften bezwecken die Sicherheit im Straßenverkehr, den Gesundheitsschutz der abhängig beschäftigten
LAG Köln - 6 Sa 1354/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 17.01.2008
- Inhalt
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- . mit Artikel 9 Abs. 3 GG zu Recht verneint. Die dagegen gerichteten Angriffe der Berufung führen zu
- Tarifverträge ("zur Zeit sind dies die mit v abgeschlossenen Tarifverträge") in ihrer jeweils gültigen
- verwendeten Mittel aus dem Härtefallfonds gemeinsam zu entscheiden ist. Diese nicht verbrauchten Mittel in
- Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO). II. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. 2324Das
- keinem anderen Ergebnis. Im einzelnen gilt Folgendes: 251. Mit dem Bundesarbeitsgericht (grundlegend
OLG Celle - 14 U 272/01
Oberlandesgericht Celle vom 13.06.2002
- Inhalt
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- kann, das vom Beklagten zu 3 geführte Fahrzeug derart weit nach rechts hinüberzuziehen, ist
- Oberlandesgericht ####### sowie die Richter am Oberlandesgericht ####### und ####### für Recht erkannt: Die
- streitet im vorliegenden Fall eine Anzahl von Indizien, die in ihrer Gesamtschau zu einer solchen
- unrepariert verkauft worden ist. Typischerweise werden derartige, in der Anschaffung vergleichsweise
- Verkehrsunfälle herangezogen, im Anschluss daran jedoch entweder gar nicht oder angeblich in
Abnahme durch Sachverständige – Klausel in Bauträgervertrag unwirksam
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 15.05.2015
- Inhalt
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- In einem Erwerbsvertrag über eine Eigentumswohnung vom Bauträger ist folgende Klausel unwirksam
- mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums. In den Wohnungskaufverträgen mit den jeweiligen Käufern
- ist einheitlich geregelt, dass das gemeinschaftliche Eigentum in Vertretung der Eigentümer durch einen
- Abnahme ist entscheidend: Der Bauträger war nämlich in dem vorliegenden Fall der Meinung, er müsse keine
- Mathias Münch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht BRL BOEGE
Kündigungsschutz nach dem Türkischen Arbeitsrecht
Y. S. Kaan Kalkan vom 12.02.2015
- Inhalt
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- Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers im türkischen Recht ist ein noch recht junges
- im Jahre 2002 mit dem Gesetz Nr. 4773 geregelt und im Jahre 2003 auch in dem neuen Arbeitsgesetzbuch
§ 7 LuftVOAnl 2
Zeichen des Einwinkers
- Inhalt
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- ühren die linke Handfläche in Form eines „T“. Die rechte Hand wird anschlie
- . Sobald Augenkontakt mit der Flugbesatzung sichergestellt ist, wird die Hand zu einer Faust
- . Sobald Augenkontakt mit der Flugbesatzung sichergestellt ist, wird die Handfläche geöffnet. Die
- Luftfahrzeug für die nächste Bewegung bereit ist.23.Luftfahrzeug freigegeben! Mit rechter Hand und
- Nummer 16 bis 20 für Drehflügler bestimmt sind: 1.Einwinker! Rechte Hand wird ü
OLG Celle - 14 U 248/01
Oberlandesgericht Celle vom 27.06.2002
- Inhalt
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- Oberlandesgericht ####### und die Richter am Oberlandesgericht ####### und ####### für Recht erkannt: Die
- grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheit
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit pp. hat der 14. Zivilsenat des
- Hannover wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist
- Verkehrsunfalles vom 13. Februar 2000 gegen 12:20 Uhr in #######, #######, nicht zu. Das Landgericht
BGH - IX ZR 399/99
Bundesgerichtshof vom 22.10.1999
- Inhalt
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- hatte daher grundsätzliche Bedeutung. Davon ist mit Recht auch das Berufungsgericht ausgegangen. Aus
- Anwaltshaftung schon im Ansatz nicht übertragen werden. Sie ist hier auch in sachlicher Hinsicht nicht
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 399/99 Verkündet am: 27. März 2003 Preuß
- Richter Dr. Fischer, Kayser, Dr. Bergmann und für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
- Hofstelle in B. . Im Jahre 1988 übertrugen sie den landwirtschaftlichen Betrieb auf ihren Sohn. Der Kläger
Die Debcon kennt die BGH-Urteile vom 11.06.2015 schon - und hat diese ausgewertet! Es wird Sturm kommen, ein böser Sturm ....
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2015
- Inhalt
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- ; selbstverständlich sehen wir uns in der Pflicht, im Lichte dieser Entwicklung die Rechte unserer Auftraggeber
- folgende- oftmals im Bereich der Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen genannten - Fallkonstellationen
- Urheberrechtsverletzung als Störer. Einpauschales Bestreiten reicht ebenfalls nicht aus. Nach Ansicht von
- Filesharing eine spezielle Software auf dem Rechner installiert sein muss, für die man Admin-Rechte
- Die Inkassobude Debcon GmbH mit dem Geschäftsführer Rechtsanwalt Sebastian Wulf an der Spitze muss