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§ 84 GBO

Inhalt
  • Entschuldungsvermerke gilt Satz 1 entsprechend.(2) Eine Eintragung ist gegenstandslos: a)soweit das Recht
  • , auf das sie sich bezieht, nicht besteht und seine Entstehung ausgeschlossen ist; b)soweit das Recht
  • (1) Das Grundbuchamt kann eine Eintragung über ein Recht nach Maßgabe der folgenden
  • , auf das sie sich bezieht, aus tatsächlichen Gründen dauernd nicht ausgeübt werden
  • kann. (3) Zu den Rechten im Sinne der Absätze 1 und 2 gehören auch Vormerkungen, Widerspr

§ 17 SVSaarAnglG

Inhalt
  • Saarland geltenden Recht ein Anspruch besteht, der nach dem in den §§ 1, 2 und 4
  • genannten Recht ganz oder teilweise nicht gegeben ist, wird auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten
  • dieses Abschnitts gewährt, wenn und solange die nach bisherigem Recht erforderlichen
  • (1) Eine Leistung, auf die bei Inkrafttreten dieses Abschnitts nach dem bis zu diesem Zeitpunkt im

LAG Düsseldorf - Sa 1226/02

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 06.12.2002
Inhalt
  • II in der ab dem 01.08.1997 geltenden Fassung ist unter der Überschrift Krankenbezüge u.a. bestimmt
  • Leitsätze: §§ 29, 33 TVAL II in der ab dem 01.08.1997 geltenden Fassung standen einer Anrechnung von
  • Satz 1 und 2 BUrlG in der vom 01.10.1996 bis 31.12.1998 geltenden Fassung nicht entgegen (im Anschluss
  • Stationierungskräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) anzuwenden. 4In § 29 TVAL
  • für die Zeit, in der er wegen Arbeitsunfähigkeit an seiner Arbeitsleistung gehindert ist, den Anspruch

§ 85 UrhG

Verwertungsrechte
Inhalt
  • . Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.(2) Das Recht ist ü
  • (1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu
  • ;bertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträ
  • ;§ 33 und 38 gelten entsprechend.(3) Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tontr
  • erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach

BGH - IV ZR 259/08

Bundesgerichtshof vom 17.02.2010
Inhalt
  • , die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person
  • bedeuten muss (Senatsurteil vom 15. Mai 2002 - IV ZR 100/01 - VersR 2002, 881 unter II 1). 12b) Im
  • 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 - NJW-RR 2007, 1409 unter II A 1 b). 19c) Im Übrigen ist nicht der Kläger
  • "regelmäßiger" Einkünfte (im Sinne der oben unter II 1 c gegebenen Auslegung) in einer Zeit der
  • . Insoweit reicht es aus, dass seine weitere Tätigkeit ernsthaft auf die Erzielung nachhaltiger und in diesem

FG Rheinland-Pfalz - 6 K 2089/10

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010
Inhalt
  • Rechts - wie ursprünglich behauptet -). Danach ist das Vertragsverhältnis mit Gesellschaft bürgerlichen
  • Rechts - wie ursprünglich behauptet -). Danach ist das Vertragsverhältnis mit dem Ehemann zu Stande
  • Alleingesellschafter der Ehemann ist, als Lagerplatz mit offenem Umsatzsteuerausweis. In der Umsatzsteuererklärung
  • Gesellschaft ist nach diesen Grundsätzen kein Recht auf Vorsteuerabzug aus solchen Eingangsleistungen
  • für Recht erkannt: 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu

BGH - XII ZB 106/04

Bundesgerichtshof vom 27.10.2004
Inhalt
  • Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist, § 574 Abs. 2 ZPO. 1
  • , hilfsweise aus einem gekündigten Nutzungsverhältnis. Dem gegenüber berief sich der Beklagte auf ein Recht
  • zum Besitz aus einem Vertrag mit der früheren Grundstückseigentümerin, in den die Klägerin als
  • ZPO bemessen. Dessen Anwendung steht nicht entgegen, daß der ursprüngliche Vertrag nach dem Recht der
  • eingetreten zu sein, sondern im Dezember 1990 ein neues Vertragsverhältnis mit der Voreigentümerin

BGH - X ZR 100/97

Bundesgerichtshof vom 11.01.2000
Inhalt
  • Lageplan, in dem die Teilfläche farbig gekennzeichnet ist. Mit der Schenkung beabsichtigten die
  • Überprüfung nicht stand. Mit Recht rügt die Revision, daß die Beklagten zu einer unmöglichen Leistung
  • . Jestaedt, Dr. Melullis, Scharen, Keukenschrijver und die Richterin Mühlens für Recht erkannt: Auf die
  • ca. 1.000 m² des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Z. Blatt .... Der Kläger lebte mit der
  • Tochter der Beklagten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 31

VG Düsseldorf - 2 L 67/10

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 01.04.2010
Inhalt
  • Einsichtnahme in den Besetzungsvorgang nicht zugänglich ist. 14Diese Dokumentation reicht nicht aus, den
  • befördern. Im Übrigen ist die Entscheidung in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellt
  • Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen will. Dem Besetzungsvermerk ist nicht mit der gebotenen Klarheit zu entnehmen
  • Beigeladenen zu 2. ausgegangen ist, der in der aktuellen Beurteilung – wie der Antragsteller – im
  • . Hierbei sind gemäß § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO das Bestehen eines zu

EuG - T-317/02

Gericht der Europäischen Union vom 14.12.2004
Inhalt
  • Antidumpingmaßnahmen gegeben ist, gilt erst recht in einem Verfahren mit viel allgemeinerer Tragweite, das
  • (FICF) mit Sitz in Paris (Frankreich), Confédération générale des producteurs de lait de brebis et des
  • „fruits et légumes de la région Bretagne“ (Cerafel) mit Sitz in Morlaix (Frankreich), Comité national
  • , die für das Recht auf ein Vorgehen nach den in Artikel 2 Absatz 1 genannten einschlägigen
  • mit der Feststellung, dass das im Antrag erwähnte Handelshemmnis in der selektiven Anwendung der

§ 1478 BGB

Auseinandersetzung nach Scheidung
Inhalt
  • ;tergemeinschaft eingebracht hat; reicht hierzu der Wert des Gesamtguts nicht aus, so ist der Fehlbetrag von den
  • , dass der Erwerb den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen war,3.die Rechte, die mit
  • ;tergemeinschaft gehört haben,2.die Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen oder mit Rücksicht
  • (1) Ist die Ehe geschieden, bevor die Auseinandersetzung beendet ist, so ist auf Verlangen eines
  • Ehegatten jedem von ihnen der Wert dessen zurückzuerstatten, was er in die Gü

ZJDVtrÄndVtr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland — Körperschaft des öffentlichen Rechts —, vertreten durch die Präsidentin und die Vizepräsidenten, zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland — Körperschaft des öffentlichen Rechts —

§ 4 BTÄO

Inhalt
  • teilweise in einer rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen der oben genannten Staaten
  • ätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.(1a) Eine in einem der ü
  • als Ausbildung im Sinne des Absatzes 1 Nr. 4, wenn sie nachgewiesen wird durch Vorlage 1.eines in
  • örde dieses Mitgliedstaats beigefügt ist, dass sein Inhaber den tierärztlichen Beruf
  • mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in diesem Mitgliedstaat ausgeübt hat, den in Satz 1

OLG Celle - 6 W 16/03

Oberlandesgericht Celle vom 11.03.2003
Inhalt
  • ####### begehrt, ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass keine ausreichenden tatsächlichen
  • , in diese integriert schien und recht zufrieden wirkte (Bl. 20 f. d. A.). Dem weiteren Vortrag des
  • Beschwerde ist zulässig (§ 569 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 127 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO), in der Sache jedoch
  • Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer
  • dafür, dass die Erblasserin bereits im Juni 1999 infolge Altersdemenz nicht in der Lage war zu

OLG Köln - 19 U 212/97

Oberlandesgericht Köln vom 24.04.1998
Inhalt
  • Kaufvertrags vom 13.12.1995, welches sie mit der Berufung in erster Linie geltend macht, noch eines Rechts
  • der Verkäufer mit der Erfüllung der Nachbesserung in Verzug befindet und ihm vergeblich eine
  • Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt worden ist. Erst danach stehen dem Käufer wieder die Ansprüche
  • Sache selbst keinen Erfolg. 3Das Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen und der Widerklage
  • Unrecht die allgemeine Verzugsvorschrift des § 326 BGB angewendet, ist darauf hinzuweisen, daß sie in