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Rechtsanwalt Knut Hanke
Arbeitsrecht
Sozialrecht
- Schule
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- Land Hessen Landgericht Darmstadt 2. Staatsexamen (Ass. iur.)
AG Aachen - 10 C 315/03
Amtsgericht Aachen vom 05.12.2003
- Inhalt
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- ist (vgl. für ein nahezu wortgleiches DEKRA-Gutachten zutreffend und überzeugend AG Essen NZV 2003
- Gebrauchtwagenhändlers, welche das Gericht mit den Amtsgerichten Essen und Brandenburg (a. a. O.) unter Bezugnahem auf
- Essen a. a. O.) sowie den Veröfffentlichungen der Informationsdienste DAT und Schwacke (vgl. hierzu
HessVGH - 9 TG 3438/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.12.1987
- Inhalt
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- kirchlichen Taufgottesdienst bewirten. Das dabei gebotene Essen und die Getränke erfordern - dem
- tägliche Essen und Trinken aufgebracht werden kann. Es ist einem Hilfeempfänger auch nicht zumutbar
- sie nur die normalerweise auftretenden Kosten für Essen und Trinken decken. Infolgedessen ist dem
LAG Düsseldorf - 17 Sa 613/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 27.10.2006
- Inhalt
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- : Arbeitsgericht Essen, 6 Ca 165/06 Schlagworte: Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen Normen: § 14
- wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.03.2006 Az.: 6 Ca 165/06 abgeändert und die Klage
- Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2005. 3Die am 10.10.1970 geborene Klägerin hat bei dem Amtsgericht Essen in der Zeit
- Justizangestellte bei dem Landgericht Essen in der Vergütungsgruppe VII BAT beschäftigt. Wegen der
- Landgericht Essen in der derzeitigen Beschäfti- 7gung als Justizangestellte befristet weiterbeschäftigt
§ 20 AO 1977
Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften,
Personenvereinigungen, Vermögensmassen
- Inhalt
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- ;gensmassen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen
- , so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Steuerpflichtige ihren Sitz
- Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen der Steuerpflichtigen
- und, wenn dies für mehrere Finanzämter zutrifft, das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der
- Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Tätigkeit im Geltungsbereich des Gesetzes
§ 3 LuftVStG
Sachlich und örtlich zuständige Behörde
- Inhalt
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- Hauptzollamt.(2) Örtlich zuständige Behörde ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk
- Beauftragten benannt haben, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der erste
- ändig, in dessen Bezirk der steuerliche Beauftragte seinen Sitz hat. Für die Erteilung
- dessen Bezirk der Antragsteller seinen Sitz hat. Abweichend von Satz 2 verbleibt die örtliche
- Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der erste Abflug erfolgt.
LAG Düsseldorf - 15 Sa 508/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 07.08.2008
- Inhalt
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- : Arbeitsgericht Essen, 5 Ca 2820/07 Schlagworte: ohne Normen: ohne Sachgebiet: Arbeitsrecht Leitsätze
- Arbeitsgerichts Essen vom 29.02.2008 - 5 Ca 2820/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt
- /08 525 Ca 2820/07 53Arbeitsgericht Essen 54LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF 55BERICHTIGUNGSBESCHLUSS
- 56In dem Rechtsstreit 57des Herrn H. M., O. Straße 79, 45257 Essen, 58- Kläger und
- Berufungsbeklagter - 59Prozessbevollmächtigter:Rechtsanwalt H. G. T., 60L. Str. 145, 45257 Essen, 61g e g e n 62das
Anhang 2 BetrSichV
Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von
Arbeitsmitteln
- Inhalt
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- ährleistet ist und dessen Kippen, Verschieben oder Abrutschen verhindert wird. Die korrekte Durchf
- Arbeitsmittel müssen die Schutzeinrichtungen benutzt werden und dürfen nicht unwirksam gemacht
- wahrnehmbare Kennzeichnungen und Gefahrenhinweise angebracht werden. Diese müssen von den Besch
- von Arbeitsmitteln müssen angemessene Möglichkeiten zur Verständigung sowie Warnung
- abzuwenden. Signale müssen leicht wahrnehmbar und unmissverständlich sein. Sie sind gegebenenfalls
Anlage 23 DiätV
(zu § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c)Schädlingsbekämpfungsmittel, die bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, als nicht angewendet gelten, wenn die speziellen Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden
- Inhalt
-
- , dessen Sauerstoff-Analogon und deren Sulfonen, ausgedrückt als Fensulfothion)0,003Fentin, ausgedr
- ückt als Triphenylzinn-Kation0,003Haloxyfop (Summe von Haloxyfop, dessen Salzen und Estern
- von Terbufos, dessen Sulfoxid und dessen Sulfon, ausgedrückt als Terbufos)0,003Liste BChemische
§ 108 GNotKG
Beschlüsse von Organen
- Inhalt
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- (1) Für den Geschäftswert bei der Beurkundung von Beschlüssen von Organen von
- ;ssen, deren Gegenstand einen bestimmten Geldwert hat, beträgt der Wert nicht weniger als der sich
- nach § 105 Absatz 1 ergebende Wert.(2) Bei der Beurkundung von Beschlüssen im Sinne des
- Zustimmungsbeschluss bezieht.(3) Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Beschlüssen nach dem
- ;gebend.(4) Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Beschlüssen von Organen einer
§ 6.01 BinSchUO2008Anh II
Allgemeine Anforderungen
- Inhalt
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- 1.Schiffe müssen mit einer zuverlässigen Steuereinrichtung versehen sein, mit der
- Steuereinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich das Ruder nicht unbeabsichtigt verstellen kann
- Steuereinrichtung müssen festigkeitsmäßig so ausgelegt sein, dass alle im normalen Betrieb auf
- Rudermaschine und deren Antrieb nicht beeinträchtigen.5.Steuereinrichtungen müssen einen
- dies erfordern.6.Rudermaschinen mit motorischem Antrieb müssen mit einem Überlastschutz
§ 6.07 DonauSchPVAnl 1993
Begegnen im engen Fahrwasser
- Inhalt
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- ;ssen Fahrwasserengen in möglichst kurzer Zeit durchfahren; b)bei beschränkten Sichtverh
- ältnissen müssen Fahrzeuge, bevor sie in eine Fahrwasserenge einfahren, "einen langen Ton
- " geben; sie müssen erforderlichenfalls, besonders wenn die Enge lang ist, während der
- ist, in eine Fahrwasserenge einzufahren, müssen unterhalb der Enge anhalten, bis der Talfahrer
- Fahrwasserenge eingefahren ist, müssen soweit möglich, oberhalb der Enge verbleiben, bis der
§ 25 EBO
Freie Räume und Bauteile an den Fahrzeugenden
- Inhalt
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- (1) Die Fahrzeuge müssen so gestaltet sein, daß ein gefahrloses Kuppeln möglich ist
- . Die dafür erforderlichen Räume (Anlage 11) müssen bei Fahrzeugen mit
- Teile den Zugang behindern.(2) Feste Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge müssen von der Sto
- Fahrzeugseiten müssen von der Stoßebene der ganz eingedrückten Puffer mindestens 150 mm
- entfernt sein.(4) An den Güterwagen müssen die Stirnseiten mit Stützen zur Aufnahme
§ 16.05 BinSchUO2008Anh II
Zum Schleppen geeignete Fahrzeuge
- Inhalt
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- 1.Fahrzeuge, die zum Schleppen verwendet werden sollen, müssen folgenden Anforderungen gen
- ügen:a)Die Schleppeinrichtungen müssen so angeordnet sein, dass ihre Verwendung die
- schleppende Fahrzeuge müssen mit einem vom Steuerhaus sicher auslösbaren Schlepphaken ausger
- Kentern verhindert ist.c)Als Schleppeinrichtungen müssen Schleppwinden oder ein Schlepphaken
- vorhanden sein. Die Schleppeinrichtungen müssen vor der Schraubenebene liegen. Dies gilt nicht für
§ 13 HöfeO
Ergänzung der Abfindung wegen Wegfalls des höferechtlichen
Zwecks
- Inhalt
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- bemessenen Anteil am Nachlaß oder an dessen Wert entspricht. Dies gilt auch, wenn zum Hof gehö
- Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder
- Betrachtungsweise auf eigenen Leistungen des Hoferben beruht oder dessen Herausgabe aus anderen Grü