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§ 139b AO 1977
Identifikationsnummer
- Inhalt
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- Finanzbehörden erforderlich ist,3.eine rechtmäßig erhobene Identifikationsnummer eines
- § 15 des Aktiengesetzes rechtmäßig erhobene Identifikationsnummer eines
- ;ndig sind,4.Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht
- Bundeszentralamt für Steuern für jeden in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung
- Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer
§ 1 KredWG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- . System im Sinne des Satzes 1 ist auch ein System, dessen Betreiber eine Vereinbarung mit dem
- Sicherungsgeber seinen Sitz im Inland hat. Gehört der Sicherungsgeber zu den in Artikel 1 Abs. 2
- dem Kunden das Recht einräumen, über seine Einlagen mit einer Kündigungsfrist von
- ) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1.die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
- nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 halten, vorausgesetzt, diese Rechte werden nicht ausgeübt oder
LSG Hessen - L 8 Kr 857/79
Hessisches Landessozialgericht vom 09.07.1980
- Inhalt
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- . Dadurch, daß abweichend vom innerstaatlichen Recht bzw. in Modifizierung und Ergänzung dieses Rechts, die
- nach dem Recht eines anderen Staates beziehen bzw. beantragt hätten, in Bezug auf das Zustandekommen
- nach innerstaatlichem Recht obliegenden Gegenleistung nicht erbringt bzw. damit in Verzug kommt. Da
- Wohnen im Ausland nach deutschem Recht eine Versicherung als Voraussetzung für die Gewährung von
- mit den im Inland wohnenden Rentenbewerber. Soweit diese Gleichstellung in Form einer
Rechtsgrundlagen von Übertragungsrechten im Sport
Max Rand vom 27.06.2017
- Inhalt
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- Übertragungsrechten im Sport ist. Nach der gängigen Meinung ist es allerdings der Veranstalter. In der
- Übertragungsrechte im Sport umfassen alle Rechte rund um die Berichterstattung von
- , Privatsendern und den Sportsender um diese Rechte gibt. Für den Pay-TV Bereich in Deutschland kann man
- keine absoluten Rechte besitzt und der Schutz nicht durch ein konkretes Abwehrrecht gegeben ist
- Leistungsschutzrecht gibt, stellt sich die Frage, ob die Implementierung eines solchen Rechts im Gesetz für die Zukunft
BSG - B 11 AL 31/08 R R
Bundessozialgericht vom 07.10.2009
- Inhalt
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- die Rechte der Bürger eingreifen wie das Gesetz selbst. Dies muss erst recht mit Blick auf den
- Recht insgesamt anwenden müssen. Infolgedessen sind auch belastende Normen des öffentlichen Rechts
- und für gezahlte Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 166,33 Euro verlangt wird. Im Übrigen ist
- des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist daher - wie bereits das LSG insoweit zu Recht ausgeführt
- überlassen wollte, das Recht in Detailfragen zu finden. 2. Bei Schweigen des Gesetzes aufgrund
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Maklerverträgen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 23.06.2016
- Inhalt
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- diesbezüglich mit dem neuen, seit 13.6.2014 geltenden Recht eine Änderung eingetreten ist. Der Bundesgerichtshof
- unterfallen, ist noch immer aktuell. Dies gilt nicht nur für das alte, bis 13.6.2014 geltende Recht
- Betriebsformen und des Widerrufsrechts eingetreten: Das frühere Recht – in Form des
- Recht war in Rechtsprechung und juristischer Literatur umstritten, inwieweit Maklerverträge überhaupt
- ist das Widerrufsrecht nach altem Recht erloschen, Art. 229 § 32 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB. Eine
BGH zur Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
- Inhalt
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- Datenverkehr in § 1 BDSG BT-Drucks. 14/4329 S. 31), ist mit der Entscheidung des Europäischen
- Verkehrsteilnehmer mit ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Streitfall die genannten
- einer wirksamen Rechtspflege eine besondere Bedeutung bei. Im Zivilprozess, in dem über Recht und
- worden ist, liegt nach diesen Maßstäben ein Eingriff in dessen Recht auf informationelle
- , in das Recht am gesprochenen Wort durch heimliches Belauschen einzugreifen, als eine Kollision im
Rechtsfindung vor und nach dem Mittagessen
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 09.10.2012
- Inhalt
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- Studium – zweierlei kleben: Erstens befassen sich Psychologen fast ausschließlich mit der recht
- rechte Antwort. Soll das heißen: Arbeitsrecht ist zu uninteressant, da untersucht man solche Sachen
- . Populärwissenschaftlich einarbeiten kann man sich über einen im Februar erschienenen Artikel in „Spektrum
- “ (Birte Englich und Madleine Bernhardt: “Urteil mit Schlagseite”). Allerdings bleibt – wie schon im
- ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit egal, fast alle Termine finden ja vor dem Mittagessen statt. Umso
BGH - I ZR 150/01
Bundesgerichtshof vom 02.10.2003
- Inhalt
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- beurteilen, der den in Rede stehenden Artikel im allgemeinen nicht nachfragt. In anderen Fällen ist
- Marktführerschaft von FOCUS“ sei „bestätigt“ worden, was – wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt – selbst von
- , Dr. Büscher und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen
- von FOCUS und SPIEGEL unter Angabe von Zahlen aus der Media-Analyse (MA) 1999/II in einem
- behauptete Marktführerschaft von FOCUS allein auf die in der Media-Analyse 1999/II festgehaltenen Er
BVerwG - 5 CN 1.12
Bundesverwaltungsgericht vom 18.04.2013
- Inhalt
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- prüfen ist. Verlangt der Vermieter einer nach altem Recht geförderten Sozialwohnung ein über die
- festgesetzte Höchstmiete das Niveau der Kostenmiete nach altem Recht unterschreitet. In diesem Fall
- Dementsprechend reicht es auch im vorliegenden Fall aus, dass sich bei den Verwaltungsgerichten
- Verwaltungsrechtsweg gegeben und in denen die angegriffene Norm inzident zu prüfen ist
- Dr. Häußler, Dr. Fleuß und Hahn für Recht erkannt: Auf die Revision der Antragstellerin zu 1 wird
BGH - 3 StR 370/10
Bundesgerichtshof vom 05.10.2010
- Inhalt
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- Verteidigers im Ermittlungsverfahren hat sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht zu eigen
- durch Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK und das Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verbürgte Recht
- schließt sich der Senat an. Becker RIBGH von Lienen befindet sich Sost-Scheible im Urlaub und ist daher gehindert zu unterschreiben. Becker Schäfer Mayer
- gerichtete, auf die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat
- prozessualer Rechte durch einen Angeklagten jedenfalls dann nicht gezogen werden, wenn dieses
OLG Celle - 14 U 121/05
Oberlandesgericht Celle vom 21.02.2006
- Inhalt
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- Beklagten zu 1 erfüllt ist und das Landgericht die gegen ihn gerichtete Klage daher zu Recht abgewiesen
- nach rechts in die P.straße abgebogen sei. Beide Zeugen haben ihre Angaben dahingehend ergänzt, dass
- : Bürgerliches Recht Normen: HaftPflG § 1, HaftPflG § 13, STVG § 17 Leitsatz: Kommt es auf einer Kreuzung
- ..., ... und ... für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Mai 2005 verkündete
- . Juni 2003 bei für sie geltendem Haltezeichen in die Kreuzung der P.straße mit dem E.kamp einfuhr
§ 53 LAP-htVerwDV
Gliederung der Ausbildung
- Inhalt
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- Unfallberichte-Unfallverhütung-Untersuchungsverfahren im In- und Ausland-ICAO-Annex 13-Such- und
- Rettungsdienst4Luftfahrt-Bundesamt-Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und
- 15 Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmanagement, Mitarbeiterf
- Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge
- Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung in die Tätigkeit der Fachbereiche unter
BGH - 4 StR 67/10
Bundesgerichtshof vom 26.10.2009
- Inhalt
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- mit der Sachrüge zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs; im Übrigen ist es unbegründet im
- dem Gebäude ein hoher Sachschaden entstanden ist. Dies ist – wie die Revision zu Recht rügt
- 2009 im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die
- Angeklagten von einem Tatgeschehen auszugehen ist, das bereits in der Nähe zum untauglichen Versuch
- Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel führt
Peter Kirchhoff mahnt weiter mit pixel.Law ab
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 20.01.2016
- Inhalt
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- ). Da das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG grundsätzlich allein dem
- Urheber selbst zustehe, könnten Dritte dieses Recht allein aufgrund eines so genannten Lizenz- oder
- Nutzungsrechts im Sinne von § 31 Abs. 1 UrhG für sich in Anspruch nehmen. Hierfür bedürfe es
- . 1 S. 1 UrhG gegen den Abgemahnten. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass hier der bislang als
- mit dem ursprünglich monierten Verhalten nicht deckungsgleich seien, diesem aber im Kern entsprächen