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§ 139b AO 1977

Identifikationsnummer
Inhalt
  • Finanzbehörden erforderlich ist,3.eine rechtmäßig erhobene Identifikationsnummer eines
  • § 15 des Aktiengesetzes rechtmäßig erhobene Identifikationsnummer eines
  • ;ndig sind,4.Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht
  • Bundeszentralamt für Steuern für jeden in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung
  • Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer

§ 1 KredWG

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • . System im Sinne des Satzes 1 ist auch ein System, dessen Betreiber eine Vereinbarung mit dem
  • Sicherungsgeber seinen Sitz im Inland hat. Gehört der Sicherungsgeber zu den in Artikel 1 Abs. 2
  • dem Kunden das Recht einräumen, über seine Einlagen mit einer Kündigungsfrist von
  • ) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist 1.die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
  • nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 halten, vorausgesetzt, diese Rechte werden nicht ausgeübt oder

LSG Hessen - L 8 Kr 857/79

Hessisches Landessozialgericht vom 09.07.1980
Inhalt
  • . Dadurch, daß abweichend vom innerstaatlichen Recht bzw. in Modifizierung und Ergänzung dieses Rechts, die
  • nach dem Recht eines anderen Staates beziehen bzw. beantragt hätten, in Bezug auf das Zustandekommen
  • nach innerstaatlichem Recht obliegenden Gegenleistung nicht erbringt bzw. damit in Verzug kommt. Da
  • Wohnen im Ausland nach deutschem Recht eine Versicherung als Voraussetzung für die Gewährung von
  • mit den im Inland wohnenden Rentenbewerber. Soweit diese Gleichstellung in Form einer

Rechtsgrundlagen von Übertragungsrechten im Sport

Max Rand vom 27.06.2017
Inhalt
  • Übertragungsrechten im Sport ist. Nach der gängigen Meinung ist es allerdings der Veranstalter. In der
  • Übertragungsrechte im Sport umfassen alle Rechte rund um die Berichterstattung von
  • , Privatsendern und den Sportsender um diese Rechte gibt. Für den Pay-TV Bereich in Deutschland kann man
  • keine absoluten Rechte besitzt und der Schutz nicht durch ein konkretes Abwehrrecht gegeben ist
  • Leistungsschutzrecht gibt, stellt sich die Frage, ob die Implementierung eines solchen Rechts im Gesetz für die Zukunft

BSG - B 11 AL 31/08 R R

Bundessozialgericht vom 07.10.2009
Inhalt
  • die Rechte der Bürger eingreifen wie das Gesetz selbst. Dies muss erst recht mit Blick auf den
  • Recht insgesamt anwenden müssen. Infolgedessen sind auch belastende Normen des öffentlichen Rechts
  • und für gezahlte Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 166,33 Euro verlangt wird. Im Übrigen ist
  • des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist daher - wie bereits das LSG insoweit zu Recht ausgeführt
  • überlassen wollte, das Recht in Detailfragen zu finden. 2. Bei Schweigen des Gesetzes aufgrund

Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Maklerverträgen

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 23.06.2016
Inhalt
  • diesbezüglich mit dem neuen, seit 13.6.2014 geltenden Recht eine Änderung eingetreten ist. Der Bundesgerichtshof
  • unterfallen, ist noch immer aktuell. Dies gilt nicht nur für das alte, bis 13.6.2014 geltende Recht
  • Betriebsformen und des Widerrufsrechts eingetreten: Das frühere Rechtin Form des
  • Recht war in Rechtsprechung und juristischer Literatur umstritten, inwieweit Maklerverträge überhaupt
  • ist das Widerrufsrecht nach altem Recht erloschen, Art. 229 § 32 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB. Eine

BGH zur Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.10.2018
Inhalt
  • Datenverkehr in § 1 BDSG BT-Drucks. 14/4329 S. 31), ist mit der Entscheidung des Europäischen
  • Verkehrsteilnehmer mit ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Streitfall die genannten
  • einer wirksamen Rechtspflege eine besondere Bedeutung bei. Im Zivilprozess, in dem über Recht und
  • worden ist, liegt nach diesen Maßstäben ein Eingriff in dessen Recht auf informationelle
  • , in das Recht am gesprochenen Wort durch heimliches Belauschen einzugreifen, als eine Kollision im

Rechtsfindung vor und nach dem Mittagessen

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 09.10.2012
Inhalt
  • Studium – zweierlei kleben: Erstens befassen sich Psychologen fast ausschließlich mit der recht
  • rechte Antwort. Soll das heißen: Arbeitsrecht ist zu uninteressant, da untersucht man solche Sachen
  • . Populärwissenschaftlich einarbeiten kann man sich über einen im Februar erschienenen Artikel in „Spektrum
  • “ (Birte Englich und Madleine Bernhardt: “Urteil mit Schlagseite”). Allerdings bleibt – wie schon im
  • ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit egal, fast alle Termine finden ja vor dem Mittagessen statt. Umso

BGH - I ZR 150/01

Bundesgerichtshof vom 02.10.2003
Inhalt
  • beurteilen, der den in Rede stehenden Artikel im allgemeinen nicht nachfragt. In anderen Fällen ist
  • Marktführerschaft von FOCUS“ sei „bestätigt“ worden, was – wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt – selbst von
  • , Dr. Büscher und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen
  • von FOCUS und SPIEGEL unter Angabe von Zahlen aus der Media-Analyse (MA) 1999/II in einem
  • behauptete Marktführerschaft von FOCUS allein auf die in der Media-Analyse 1999/II festgehaltenen Er

BVerwG - 5 CN 1.12

Bundesverwaltungsgericht vom 18.04.2013
Inhalt
  • prüfen ist. Verlangt der Vermieter einer nach altem Recht geförderten Sozialwohnung ein über die
  • festgesetzte Höchstmiete das Niveau der Kostenmiete nach altem Recht unterschreitet. In diesem Fall
  • Dementsprechend reicht es auch im vorliegenden Fall aus, dass sich bei den Verwaltungsgerichten
  • Verwaltungsrechtsweg gegeben und in denen die angegriffene Norm inzident zu prüfen ist
  • Dr. Häußler, Dr. Fleuß und Hahn für Recht erkannt: Auf die Revision der Antragstellerin zu 1 wird

BGH - 3 StR 370/10

Bundesgerichtshof vom 05.10.2010
Inhalt
  • Verteidigers im Ermittlungsverfahren hat sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht zu eigen
  • durch Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK und das Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verbürgte Recht
  • schließt sich der Senat an. Becker RIBGH von Lienen befindet sich Sost-Scheible im Urlaub und ist daher gehindert zu unterschreiben. Becker Schäfer Mayer
  • gerichtete, auf die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat
  • prozessualer Rechte durch einen Angeklagten jedenfalls dann nicht gezogen werden, wenn dieses

OLG Celle - 14 U 121/05

Oberlandesgericht Celle vom 21.02.2006
Inhalt
  • Beklagten zu 1 erfüllt ist und das Landgericht die gegen ihn gerichtete Klage daher zu Recht abgewiesen
  • nach rechts in die P.straße abgebogen sei. Beide Zeugen haben ihre Angaben dahingehend ergänzt, dass
  • : Bürgerliches Recht Normen: HaftPflG § 1, HaftPflG § 13, STVG § 17 Leitsatz: Kommt es auf einer Kreuzung
  • ..., ... und ... für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Mai 2005 verkündete
  • . Juni 2003 bei für sie geltendem Haltezeichen in die Kreuzung der P.straße mit dem E.kamp einfuhr

§ 53 LAP-htVerwDV

Gliederung der Ausbildung
Inhalt
  • Unfallberichte-Unfallverhütung-Untersuchungsverfahren im In- und Ausland-ICAO-Annex 13-Such- und
  • Rettungsdienst4Luftfahrt-Bundesamt-Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und
  •  15 Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmanagement, Mitarbeiterf
  • Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge
  • Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung in die Tätigkeit der Fachbereiche unter

BGH - 4 StR 67/10

Bundesgerichtshof vom 26.10.2009
Inhalt
  • mit der Sachrüge zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs; im Übrigen ist es unbegründet im
  • dem Gebäude ein hoher Sachschaden entstanden ist. Dies ist – wie die Revision zu Recht rügt
  • 2009 im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die
  • Angeklagten von einem Tatgeschehen auszugehen ist, das bereits in der Nähe zum untauglichen Versuch
  • Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel führt

Peter Kirchhoff mahnt weiter mit pixel.Law ab

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 20.01.2016
Inhalt
  • ). Da das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG grundsätzlich allein dem
  • Urheber selbst zustehe, könnten Dritte dieses Recht allein aufgrund eines so genannten Lizenz- oder
  • Nutzungsrechts im Sinne von § 31 Abs. 1 UrhG für sich in Anspruch nehmen. Hierfür bedürfe es
  • . 1 S. 1 UrhG gegen den Abgemahnten. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass hier der bislang als
  • mit dem ursprünglich monierten Verhalten nicht deckungsgleich seien, diesem aber im Kern entsprächen