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BGH - III ZR 200/07
Bundesgerichtshof vom 21.02.2008
- Inhalt
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- nicht in Betracht, wenn bereits das dispositive Recht diese Lücke schließt (vgl. BGHZ 137, 153, 157
- . Herrmann und Wöstmann für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 1
- Kläger ist Pächter eines Eigenjagdbezirks der beklagten Stadt. In den ab 1. April 1998 für die Dauer von
- Widerklage ist insgesamt unbegründet. I. 5Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Bamberg
- Vertragsverhältnis ist gemäß Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB seit dem 1. Januar 2003 das Bürgerliche Gesetzbuch in der
Filesharing - BGH findet auch kleinste Dateifragmente eines Filmes oder Tonträgers sind kein „Datenmüll“ und genießen Leistungsschutz
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.03.2018
- Inhalt
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- Urheberrechtsverletzung ist. Es ist daher in Einklang mit der ohnehin herrschenden Meinung nicht erforderlich, dass die
- Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob ein Eingriff in das ausschließliche Recht
- (BVerfGE 142, 74 Rn. 77). Es hat weiter ausgeführt, die Bejahung eines Eingriffs in das Recht des
- gemeinschaftlich mit den anderen Nutzern der Internettauschbörse begangenen Verletzung des Rechts zur
- (BVerfGE 142, 74 Rn. 93 ff.). Die Kunstfreiheit sei im Rahmen der Anwendung des Rechts auf freie Benutzung
LG Düsseldorf - 2a O 113/04
Landgericht Düsseldorf vom 04.05.2007
- Inhalt
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- Beklagte zu 2 Rechte an der Domain geltend gemacht habe und die Domain daher in einen Wartestatus gesetzt
- gegenüber dem Kläger mit Schreiben vom 9.6.2004 klar, dass sie keine eigenen Rechte an der Domain geltend
- mache und bislang nur die Rechte der Beklagten zu 2 in Funktion als zentrale Rechtsabteilung des
- der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 24 % und
- eine Kostenerstattung nicht statt. Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110
§ 4 ASchulG
Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen
- Inhalt
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- (1) Soweit das Recht des Sitzlandes es zulässt, beaufsichtigt der Bund die Deutschen
- durchführt,2.die Berichte der Schulen an die fördernden Stellen auswertet und3.prüft
- , ob die Förderung vertragsgemäß verwendet wird.(3) Im Rahmen der Schulaufsicht kö
- bei der Schulaufsicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
§ 1188 BGB
Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber
- Inhalt
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- Anwendung.(2) Die Ausschließung des Gläubigers mit seinem Recht nach § 1170 ist nur zul
- ässig, wenn die im § 801 bezeichnete Vorlegungsfrist verstrichen ist. Ist innerhalb der Frist
- Inhaber genügt die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass er
- die Hypothek bestelle, und die Eintragung in das Grundbuch; die Vorschrift des § 878 findet
- worden, so kann die Ausschließung erst erfolgen, wenn die Verjährung eingetreten ist.
§ 28 LBG
- Inhalt
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- ;ck liegt oder das zu enteignende Recht ausgeübt wird. Wenn das Grundstück in dem Bezirk
- ;ndig ist die Enteignungsbehörde, in deren Bezirk das von der Enteignung betroffene Grundstü
- die örtlich zuständige Enteignungsbehörde.(3) Die Bundesregierung kann in dringenden
Art 35 HGBEG
- Inhalt
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- Satzes 1 ist das bisher geltende Recht mit der Maßgabe anwendbar, daß die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt.
- § 160 des Handelsgesetzbuches in der ab dem 26. März 1994 geltenden Fassung ist auf vor
- oder sein Wechsel in die Rechtsstellung eines Kommanditisten nach dem 26. März 1994 in das
- Eintragung fällig werden. Auf später fällig werdende Verbindlichkeiten im Sinne des
Anlage II Kap VI A II EinigVtr
Anlage II Kapitel VI
Sachgebiet A - Bodennutzung und Tierhaltung
Abschnitt II
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in
- ;kologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik - Landwirtschaftsanpassungsgesetz - vom
- 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 642)a)In § 44 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort
- ;ben" eingefügt. b)§ 53 Abs. 3 wird gestrichen. c)§ 69 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 wird gestrichen.
§ 49 UStDV 1980
Verzicht auf die Steuererhebung im Börsenhandel mit
Edelmetallen
- Inhalt
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- die sonstigen Leistungen im Geschäft mit diesen Edelmetallen wird verzichtet, wenn 1.die Umsä
- ;tze zwischen Unternehmern ausgeführt werden, die an einer Wertpapierbörse im Inland mit
- dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, 2.die bezeichneten Edelmetalle zum Handel an einer
- Wertpapierbörse im Inland zugelassen sind und 3.keine Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt werden.
Gutschein bei preisgebundenen Arzneimitteln
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 23.05.2015
- Inhalt
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- Apothekerverband auf Unterlassung geklagt und vor dem Landgericht Darmstadt Recht bekommen. Die
- Arzneimittel (§ 78 II 2, 3 III AMG, § 3 AMPreisV). Danach ist es nicht erlaubt, den Kunden beim...
- Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat in der Werbeaktion einer Apotheke, Gutscheine bei der
OLG Köln - 2 Wx 21/91
Oberlandesgericht Köln vom 17.07.1991
- Inhalt
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- wendet sich die Beteiligte zu.5) mit ihrer weiteren Beschwerde. II. 221 . 2324Die weitere Beschwerde ist
- ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, .nicht dem klaren Sinn und Wortlaut
- zwingend sei. Es reicht aus, daß die tatrichterliche Auslegung möglich und nicht unvertretbar ist
- . 0 in M.-T. den Beteiligten zu 2) und 4) zu je 1/3 zu. Schließlich traf er im Schriftstück vom
- Erblassers gewesen seien und mit 1930.000,00 DM zu bewerten seien, so seien sie doch in keinem Fall
OLG Hamm - 4 U 148/08
Oberlandesgericht Hamm vom 10.03.2009
- Inhalt
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- weiter jeweils die I2 alt und die I3 GmbH umfirmiert, die I2 alt in I4 GmbH und die I3 GmbH in I2
- gewesen und ist es auch nicht in späterer Zeit geworden. Denn die Beklagte zu 3) hat mit der I2 alt
- personenverschieden von der ursprünglichen Vertragspartnerin, der I2 alt ist. 138Erst recht sind die
- lediglich die vertraglichen Rechte aus den Lizenzverträgen des Erblassers mit der I2 alt vermacht und ihm
- Gesellschaftsvertrag vom 30.12.1997 die I3 GmbH mit Sitz in N2, eingetragen am 16.01.1998 (vormals
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 329/10 B ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2010
- Inhalt
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- Erlass einer einstweiligen Anordnung im Ergebnis zu Recht abgelehnt, denn die beantragte
- -II Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V begründet worden ist und daher dem
- Handelsregister ist er noch als Kaufmann (e.K.) mit einem Gewerbe eingetragen, das er nach seinen
- JobCenter der Stadt I Arbeitslosengeld II (Alg-II), welches ihm mit Bescheid vom 22.09.2009
- in Krankenhäusern bzw. Reha-Einrichtungen stationär behandelt. 5 Im März 2010 beantragte er bei der
Anti-ACTA Demos in ganz Deutschland
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 13.02.2012
- Inhalt
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- der Unterzeichnung auch noch in nationales Recht umgewandelt werden. Aber auch eine Unterzeichnung
- letzten 10 Jahre die entsprechenden Punkte schon in geltendes Recht umgewandelt. Jens Ferner hat in
- , dass in Hamburg eine der vielen Anti-ACTA-Kundgebungen stattfand, wie in so vielen anderen dt
- , mit dem Produkt- und Markenpiraterie bekämpft werden sollen? Grundsätzlich ist sicher nichts falsch
- geworden ist, begannen die Verhandlungen über dieses Verfahren schon im Jahre 2006. Bekannt wurden
Vertragsschluss durch Abmahnung: JBB Rechtsanwälte für Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.06.2014
- Inhalt
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- , 22 UrhG, also dem Recht der Wiedergabe von Funksendungen, und fordern in der Abmahnung die Abgabe
- und in die Handlungsmöglichkeiten einzubeziehen. Im ersten Schritt ist zunächst abzuklären, ob der
- , können Sie sich gerne mit mir telefonisch :05202 / 7 31 32 , per Fax :05202 / 7 38 09 oder per email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- unberechtigt sind. Dann ist im Einzelfall zu prüfen, welche rechtlichen und damit welche finanziellen Risiken
- Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko