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BGH - IX ZR 94/06

Bundesgerichtshof vom 10.01.2008
Inhalt
  • Rechts wegen Tatbestand: 1Der Beklagte ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des
  • ) unterfällt. 9a) Gemäß § 80 Abs. 1 InsO geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des
  • (§ 36 Abs. 1 InsO). 10b) Das Recht, die freiwillige Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte
  • im Versorgungswerk, ohne dass das Mitglied das Recht zur Weiterversicherung (§ 10 Abs. 2) ausübt
  • ein solches Recht mit der Folge einer (teilweisen) Erstattung seiner Pflichtbeiträge hat. Dadurch

Anlage 2 AKostV 2002

(zu § 2 Abs. 1) Wertermittlungsvorschriften
Inhalt
  • der Amtshandlung der Beginn des Bezugsrechts noch nicht fest oder ist das Recht in anderer Weise
  • oder Leistung von der Lebensdauer mehrerer Personen ab, so entscheidet, je nachdem ob das Recht mit
  • Mitberechtigten. Nummer 14 Satz 2 gilt entsprechend.(4) In allen Fällen ist der Wert mit
  • ; ist die Dauer des Rechts außerdem durch das Leben einer oder mehrerer Personen bedingt, so
  • Ermessen zu bestimmen; insbesondere ist bei Änderungen bestehender Rechte, sofern die Ä

BGH - VII ZR 437/01

Bundesgerichtshof vom 11.07.2002
Inhalt
  • Revision. Entscheidungsgründe: Die Revision ist unbegründet. Das Berufungsgericht hat zu Recht die
  • Revisionsverfahrens. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien verlangen mit Klage und Widerklage gegenseitig
  • Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Hausmann, Dr. Kuffer, Prof. Dr. Kniffka und Bauner für Recht
  • unbegründet erachtet. Das maßgebende Recht richtet sich nach den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden
  • Recht den geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen

BGH - VI ZR 339/08

Bundesgerichtshof vom 30.06.2009
Inhalt
  • Handelns zu berücksichtigen. In die gebotene Gesamtwürdigung ist auch einzubeziehen, ob - wie im
  • . Soweit die Nichtzulas- sungsbeschwerde meint, dass in der Literatur (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht
  • und die Wortberichterstattung identifizierbar, so dass er dadurch in seinem Recht am eigenen Bild
  • . Gründe: 1Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Gehörsrüge ist nicht begründet
  • nicht weiter klärungsbedürftig, sie ist auch nicht abstrakt klärungsfähig. Im Urteil vom 25. Mai 1971

BFH - I R 56/07

Bundesfinanzhof vom 05.03.2008
Inhalt
  • . 1 Satz 2 GewStG zu Recht ausgeschlossen. 71. Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG können u.a. solche
  • Revision im Rahmen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von Bedeutung. Die mit der
  • der im Senatsurteil vom 22. Juni 1977 I R 50/75 (BFHE 122, 534, BStBl II 1977, 778) entschiedenen
  • . Aufl., § 9 Nr. 1 Rz 22a; Roser in Lenski/Steinberg, GewStG, § 9 Nr. 1 Rz 144 f.). 10Dass mit den
  • wechselnde Mieter), ändert an diesem Ergebnis nichts. Denn ausschlaggebend ist nicht eine mit einem

§ 92 ALG

Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen
Inhalt
  • Rechts eingetreten ist. Ist eine Witwen- oder Witwerrente für einen Berechtigten festzustellen, von
  • diesem Zeitpunkt geltenden Recht unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage erwerbsunfä
  • 31. Dezember 2000 geltenden Recht unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage erwerbsunf
  • ähig geworden ist. Für Zeiten im Saarland vor dem 1. April 1963 steht die Bewirtschaftung
  • Rentenberechnung berücksichtigt; wird eine vorzeitige Altersrente in Anspruch genommen, ist

OLG Saarbrücken - 1 U 670/05

Saarländisches Oberlandesgericht vom 18.10.2006
Inhalt
  • zu Recht entschieden hat. Dabei steht im Berufungsverfahren nur noch in Frage, ob die Irreführung
  • vom 7. Oktober 1982, I ZR 120/80, NJW 1983, 941 = GRUR 1983, 127, unter II. 2. c). Im übrigen ist der
  • im übrigen abgewiesen. II. 1. Die Anschlussberufung ist gem. §§ 524, 519, 520 ZPO zulässig. Dass sie
  • 2006 begründet hat. Mit Schriftsatz vom 3. Mai 2006 ist die Fa. T. am 4. Mai 2006 dem Rechtsstreit
  • Landgericht hat die Beklagte zu Recht zur Unterlassung der angegriffenen Werbung verurteilt, solange der

OLG Oldenburg - 12 U 49/07

Oberlandesgericht Oldenburg vom 05.09.2008
Inhalt
  • mit Gas beantragt. In diesem Formular heißt es u.a. (Beispiel: Bd. IV Bl. 66): „Es wird die
  • diesen Fällen ist jedoch vom Verwender zu verlangen, dass er sich im Rahmen seines Angebots an die in
  • begründet werden kann. Im Sonderkundenbereich hätte die Beklagte vielmehr ein solches Recht nur dadurch
  • allerdings Ludwig, Recht der Energieversorgung, AVBEltV Rdn. 3 zur gleichlautenden Regelung in der AVBEltV
  • bestehendes Tarifanpassungsrecht anknüpfen und dieses Recht mit der formellen Pflicht zur

Pausen, die vom Arbeitgeber zu bezahlen sind

Thorsten Blaufelder vom 08.10.2012
Inhalt
  • 252/12). Damit gab das LAG einer Flugsicherheitskraft weitgehend recht. Der Arbeitnehmer hatte
  • Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten gestückelt werden, müssen aber „im Voraus
  • er zudem tarifliche Vorgaben und Betriebsvereinbarungen beachten. Allein nach dem Gesetz reicht es
  • Arbeitgeber müssen spätestens zu Beginn einer Pause auch deren Länge angeben. Andernfalls ist die
  • Pause keine wirkliche Ruhepause, die arbeitsfreie Zeit ist dann zu vergüten, entschied das

§ 139 HGB

Inhalt
  • entsprechende Anwendung. Ist bei dem Ablauf der drei Monate das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft noch
  • (1) Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, daß im Falle des Todes eines Gesellschafters die
  • Gesellschaft mit dessen Erben fortgesetzt werden soll, so kann jeder Erbe sein Verbleiben in der
  • sein Ausscheiden aus der Gesellschaft zu erklären.(3) Die bezeichneten Rechte können von dem
  • dahingehenden Antrag des Erben nicht an, so ist dieser befugt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

§ 30 PfandBG

Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Inhalt
  • Verbindlichkeiten mit dem zugehörigen insolvenzfreien Vermögen.(2) Im Fall des Absatzes 1 ist ein
  • Recht, alle eingetragenen Werte einschließlich der Werte im Sinne des Absatzes 3 zu verwalten und
  • Ernennung des Sachwalters über einen im Deckungsregister eingetragenen Wert verfügt, so ist
  • (1) Die in die Deckungsregister eingetragenen Werte einschließlich der Werte im Sinne des
  • der Pfandbriefbank nicht berührt; das Recht der Pfandbriefgläubiger nach Absatz 6 Satz 4

Fotorecht - Kanzlei Frömming Mundt & Partner mbB verschickt für die Knieper Verwaltungs GmbH Abmahnungen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2017
Inhalt
  • Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch
  •   IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
  • mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
  • Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber (Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf
  •   Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper betreibt mit seiner Frau Marion Kniepert das beliebte

Kooperation mit Lecturio, Gutscheine & iPhone

Ali Yildirim vom 24.11.2010
Inhalt
  • Dozenten. Darunter die Folienstruktur und rechts seine Folien. Wir werden unsere Partnerschaft mit
  • Ab sofort kooperieren wir mit Lecturio.de. Lecturio ist eine E-Learning Plattform für E
  • Lecturio peu a peu ausweiten. Das Ziel ist: Mit Lecturio verstehen Mit Büchern vertiefen Mit CoboCards
  • (solange der Vorrat reicht). Wer eins haben möchte, meldet sich unter info@cobocards.com. Damit kann
  • -Vorlesungen und E-Vorträge. D.h. wer sich zum Beispiel den Gang zu einem Präsenz-Repititorium in Jura, Medizin

OLG Stuttgart - 9 U 179/12

Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.11.2013
Inhalt
  • ist zulässig, aber unbegründet. Das Landgericht hat zu Recht die Klage abgewiesen. Dies ergibt sich
  • - Haftpflichtversicherung Schadensersatz im Zusammenhang mit dem behaupteten Wegfall des Anspruchs
  • Klägerin habe mit Schriftsatz vom 08.05.2012 erklärt, dass der Versicherte hierzu nicht mehr in der
  • Berufung eingelegt und diese am 08.10.2012 mit einer Begründung versehen. Sie ist der Auffassung, bei
  • den Unfall weggefallen ist. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II setzt die Erwerbsfähigkeit des

§ 7 ZAG

Zugang zu Zahlungssystemen
Inhalt
  • ;ndig ist undb)den anderen Zahlungsdienstleistern das Recht einräumt, an dem System
  • auf ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer des Zahlungssystems ohne sachlich gerechtfertigten
  • gleichartige Zahlungssysteme weder unmittelbar noch mittelbar 1.bei dem Zugang zum Zahlungssystem mit
  • restriktiven Bedingungen oder sonstigen unverhältnismäßigen Mitteln behindern,2.in Bezug
  • Grund unterschiedlich behandeln und3.im Hinblick auf den institutionellen Status des