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§ 12 RuStAG
- Inhalt
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- aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn 1.das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus
- Rechte hinausgehen, oder 6.der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28
- äßig verweigert, 3.der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehö
- Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat, 4.der Einbürgerung älterer Personen
- unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbü
§ 13 BVerfGG
- Inhalt
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- , ob eine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist und ob sie unmittelbar Rechte
- , die durch das Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen
- Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht (Artikel 126 des Grundgesetzes
- über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter
- Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, insbesondere bei der
LAG Hessen - 12 Sa 1001/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 12.05.2009
- Inhalt
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- des Klägers. 2Die Beklagte ist ein Unternehmen im A-Konzern mit etwa 15.000 Beschäftigten, das
- .). 5Der TV VS Technik/IT kam im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zustande, das sich insbesondere
- "zur Überleitung in das neue Vergütungssystem B/IT". Diese enthält in Ziff I 1 folgende Regelung
- Vergütungssystem B (LHT)/Informationstechnologie(IT) eingruppiert ist. 23 Der Beklagte hat beantragt, 24die Klage
- erfülle die Anforderungen der Vergütungsgruppe 4A VT VS Technik/IT nicht. Zum Aufgabengebiet des Klägers
EuGH - C-379/99
Europäischer Gerichtshof vom 09.10.2001
- Inhalt
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- schwer auflösbaren Ungereimtheiten und Brüchen im nationalen Recht führen, ohne dass es dessen bedürfte
- z. B. einer Pensionskasse deutschen Rechts, berufen kann, die der Arbeitgeber mit der Zahlung der
- stellt der Umstand, dass eine Pensionskasse deutschen Rechts in ihrer Eigenschaft als
- Rechts ist folglich erforderlich, um für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert
- -Vertrag dahin auszulegen ist, dass Einrichtungen wie die Pensionskassen deutschen Rechts, die damit
OpenAccess (Teil 2): Was muss man beachten, wenn man Dokumente ins Internet stellt?
Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann vom 29.09.2010
- Inhalt
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- unwirksam erklärt werden kann. Zusätzlich hat der Autor das Recht, Bücher ins
- Internet zu stellen, die von vor 1995 datieren. Denn das Recht zur Verwertung im Internet war vor 1995
- diesen Fällen steht dem Autor das Recht zu, nach einer Embargofrist von einem Jahr, den
- Nutzungsarten einzuräumen. Zwar gibt der unklar formulierte § 137l UrhG auch den Verlagen das Recht
- Recht des Autors nicht aus, sein Werk selbst zu verwerten. Denn Sinn und Zweck von § 137l UrhG war
§ 1242 BGB
Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung
- Inhalt
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- (1) Durch die rechtmäßige Veräußerung des Pfandes erlangt der Erwerber die
- gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. Dies gilt auch dann
- , auch wenn sie dem Erwerber bekannt waren. Das Gleiche gilt von einem Nießbrauch, es sei denn, dass er allen Pfandrechten im Range vorgeht.
§ 29 ErbbauV
- Inhalt
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- ;digungsanspruch dieselben Rechte, die ihm im Falle des Erlöschens seines Rechts durch Zwangsversteigerung an dem Erlös zustehen.
- Ist das Erbbaurecht bei Ablauf der Zeit, für die es bestellt war, noch mit einer Hypothek
- oder Grundschuld oder mit Rückständen aus Rentenschulden oder Reallasten belastet, so hat der
BFH - X R 1/12
Bundesfinanzhof vom 05.02.2014
- Inhalt
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- Gewerbesteuermessbescheids 1997 vom 30. April 2009. 16Das FG ist zunächst zu Recht davon ausgegangen
- ) Zwischen den Beteiligten ist zu Recht unstreitig, dass die durch die Beteiligung des B an der
- durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr
- - und Markenamt eingetragener Marken, die in Alleinstellung oder in Kombination mit anderen
- Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde C noch nicht abgelaufen, setzte das FA mit dem im vorliegenden Verfahren
LG München I: Netzsperre gegen Internet-Accessprovider wegen "Kinox.to"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.06.2018
- Inhalt
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- Rechte aus einem Film geltend macht, der gerade neu erschienen ist und deshalb in der wichtigsten Phase
- Antragstellerin ist der Ansicht, dass eine sog. DNS-Sperre oder eine Sperre in Bezug auf eine IP-Adresse
- ist aktivlegitimiert. Die Antragstellerin stützt sich auf das Recht der öffentlichen
- Telemediendienst von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines
- Einklang mit dem europäischen Recht steht. Die von der Antragsgegnerin befürwortete Auslegung
LG Bonn - 6 T 273/04
Landgericht Bonn vom 04.10.2004
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Bei Prüfung der wirtschaftlichen
- ihrer Rechte in erster Instanz zur Durchführung der Klage gemäß der Klageschrift vom 31.08.2004
- Antragsteller sind Vermieter einer vom Beklagten gemieteten Einliegerwohnung im Hause G-Weg in X
- vereinbarte Kaution in Höhe 696,- EUR. Mit Rücksicht auf den bis dahin aufgelaufenen Mietzinsrückstand und
- und ist auch nicht mutwillig, wogegen das Amtsgericht auch nichts ausgeführt hat. Im Hinblick auf den
BGH - V ZR 425/98
Bundesgerichtshof vom 07.07.2000
- Inhalt
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- Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit notariellem
- Richter Dr. Wenzel und die Richter Dr. Vogt, Schneider, Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein für Recht erkannt
- erforderliche rechtskräftige Strafurteil gegen den Beklagten (§ 581 Abs. 1 ZPO). II. Dies hält im Ergebnis
- Handlung des Beklagten im Sinne eines zumindest versuchten Prozeßbetruges vorgetragen. aa) In dem
- Schriftsatz vom 22. Juni 1998 ist dargelegt, daß man binnen der "letzten 14 Tage" mit dem früheren Mieter
BGH - XII ZR 56/02
Bundesgerichtshof vom 29.01.2003
- Inhalt
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- Barunterhalt der Kläger zu Recht abgesehen worden ist. Dieses wird benötigt, um das mit 582 DM (431 DM
- regelt, hat einerseits das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; andererseits ist aber
- verfassungsgemäß und deshalb zu Recht angewandt worden sei, finde im vorliegenden Fall im Hinblick auf die
- in dieses Recht zwar nicht unmittelbar ein. Seine Anwendung hat allerdings zur Folge, daß dem
- Rechts aus § 1634 BGB a.F. ist. Bei den dadurch anfallenden Belastungen handle es sich um Kosten
AG Bochum - 65 C 388/09
Amtsgericht Bochum vom 30.12.2009
- Inhalt
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- ¬dungs¬grün¬de: Der Kläger kann aus abgetretenem Recht anlässlich des Verkehrsunfalls vom 13.05.2009 in
- den Richter am Amtsgericht für Recht er¬kannt: Die Beklagte wird ver¬ur¬teilt, an den Kläger 138,04
- Rechts¬streits hat die Beklagte zu tra¬gen. Ohne Tat¬be¬stand (ge¬mäß § 313 a Abs. 1 ZPO). Ent¬schei
- Amtsgericht Bochum im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 30.12.2009 durch
- EUR (in Wor¬ten: einhundertachtunddreißig Euro und vier Cent) nebst Zin¬sen in Höhe von 5 Pro¬zent
BGH: Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen - Filesharing
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.05.2016
- Inhalt
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- hat die Revision des Beklagten im Wesentlichen zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat zu Recht
- im Verfahren I ZR 43/15 macht geltend, Inhaberin der Rechte an einem Computerspiel zu sein. Sie nimmt
- ) sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch, die sie im Verfahren I ZR 272/14 und I ZR 1/15 nach einem
- Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 10.000 € auf 506 € sowie im Verfahren I ZR 44/15 nach
- Lizenzschadens. Vielmehr ist der Gegenstandswert der Abmahnung in Fällen der vorliegenden Art nach dem Interesse
BGH Vorschaubilder II: Die Frage der Haftung von Suchmaschinen für Vorschaubilder – Thumbnails
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 08.01.2013
- Inhalt
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- . II. Die Revision des Klägers hat keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat im Ergebnis mit Recht
- vorgetragen, er habe zwar Dritten das Recht eingeräumt, das Lichtbild im Internet öffentlich zugänglich zu
- , urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Die Beklagte habe in das Recht des Klägers zum öffentlichen
- nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht des Klägers an der in Rede stehenden Fotografie nicht
- Ergebnislisten ihrer Bildersuchmaschine wiedergegeben hat, in das ausschließliche Recht des Klägers zum