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§ 8 BImSchV 28 2004
Nichtübereinstimmung mit dem genehmigten Typ oder der genehmigten
Typfamilie
- Inhalt
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- versehen sind, nicht mit dem typgenehmigten Motor oder der typgenehmigten Motorenfamilie überein
§ 53 WOS 2002
Feststellung des Wahlergebnisses
- Inhalt
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- eine Stimme gezählt. Stimmen sie nicht vollständig überein, so sind sie ungültig
OLG Brandenburg - 15 UF 39/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 21.02.2006
- Inhalt
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- 3.587,65 € gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin zum dortigen
- Aktenzeichen 87 HL 3071/02 die Herausgabe des von der … Bank AG in Berlin hinterlegten
- Eigentum an dem Versicherungsschein - nicht der Beklagten, sondern der D. Bank AG in Berlin zu, an die
- Amtsgericht Nauen (= 15 UF 130/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht), 31 O 236/04 Landgericht Berlin und
- das am 12.05.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin wäre Frau H. verpflichtet worden, den
BGH - III ZR 338/12
Bundesgerichtshof vom 04.07.2013
- Inhalt
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- Teilanstalt I der JVA T. informiert habe, stellten, wie vom Verfassungsgerichtshof Berlin in der eine
- Berlin - darstellen (vgl. nur BVerfG, EuGRZ 2008, 83; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 29; Senat, Urteil vom 1
- ; VerfGH Berlin, StV 2010, 374 f). Als erhebliche Umstände kommen insbesondere die Anzahl der in einem
- Einschlusszeiten in Betracht (vgl. nur BVerfG, NJW-RR 2011, 1043 Rn. 30; VerfGH Berlin aaO S. 375
- Auffassung gelangt, dass es bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin
OLG Brandenburg - 11 U 177/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.11.2005
- Inhalt
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- den Spezialfacharbeiter der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg, Tarifgebiet II
- verarbeitenden Industrie gemäß dem Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie in Berlin (Ost) und
- , der Tarif der Metallund Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg sei maßgeblich. Der Umstand, dass
- in Berlin und Brandenburg angewandt habe, stelle kein hinreichendes Indiz für das vertraglich
- Basis des Tarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg gerichtet
VG Münster - 9 K 5575/03
Verwaltungsgericht Münster vom 10.08.2005
- Inhalt
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- die Wohnung und fuhr nach Berlin. Nachdem das Jugendamt des Beklagten davon Kenntnis erhielt
- Bezirksamtes Friedrichshain in Berlin den Hilfefall. Am 13. September 1999 verzog die Kindesmutter in den
- personensorgeberechtigten Mutter nach Berlin und sodann nach Lemgo sei die Zuständigkeit gemäß § 86
- habe die Kindesmutter ihren Wohnsitz in Berlin gehabt, sodass sich die Zuständigkeit nach § 86 Abs
- sich nach dem Umzug der Kindesmutter nach Berlin die Zuständigkeit dann nach § 86 Abs. 5 Satz 1 bzw
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 114/07 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.07.2007
- Inhalt
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- rechtfertigt. Die obligatorische (vgl. etwa Berlit in LPK- SGB II, 2. Auflage 2007, § 31 RdNr. 72
- gewichtige Obliegenheitsverletzungen dar (vgl. Berlit, a.a.O.). Dem Leistungsempfänger ist es zuzumuten, ein
- verbundene Belehrung (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Verknüpfung Berlit, a.a.O., RdNr. 75) über
- muss (Berlit, a.a.O., RdNr. 74). Diese Rechtsfrage ist bisher zumindest für das SGB II nicht geklärt
Hey, Arbeitgeber: Ich darf Dich belügen und betrügen, Du kannst mir gar nichts!
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 06.12.2011
- Inhalt
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- Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 24.08.2011 (15 Sa 980/11) provoziert scheinbar genau
- – das ist kein anrechenbarer Vorteil. 1972 beim BAG und jetzt wieder beim LAG Berlin-Brandenburg konnte
§ 73 PStG
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Inhalt
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- Aufgaben auf das Standesamt I in Berlin, die sich daraus ergeben, dass diesem im Rahmen der ihm durch
- Organisation und Nutzung der nach diesem Gesetz beim Standesamt I in Berlin zu führenden Verzeichnisse
§ 6 HG 2013
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- Inhalt
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- öln/Bonn und Berlin den Ausgaben zu. Bei den Titeln 527 01 und 453 01 der obersten Bundesbeh
- dem Flugdienst zwischen Köln/Bonn und Berlin den Ausgaben zu.(7) Innerhalb eines Kapitels kö
§ 6 HG 2015
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- Inhalt
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- Inanspruchnahme des Flugdienstes zwischen Köln/Bonn und Berlin den Ausgaben zu. Bei den Titeln 527
- Bereichs sowie von Dritten im Zusammenhang mit dem Flugdienst zwischen Köln/Bonn und Berlin den
§ 3 SchAusrV
Benannte Stelle
- Inhalt
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- regelmäßig mit.Die DIN-Norm, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin
- niedergelegt.Die DIN-Norm, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin
BGH - I ZB 55/11
Bundesgerichtshof vom 22.10.2013
- Inhalt
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- zurückzuverweisen. Bornkamm Pokrant Schaffert Kirchhoff Löffler Vorinstanzen: LG Berlin, Entscheidung vom
- 21.09.2010 - 103 O 45/10 - KG Berlin, Entscheidung vom 02.08.2011 - 5 U 175/10 -
Anlage I Kap X G II EinigVtr
Anlage I Kapitel X
Sachgebiet G - Tierärzte
Abschnitt II
- Inhalt
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- zuständige Behörde des Landes Bayern, 2.Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder
- Schleswig-Holstein hat oder zuletzt hatte, die zuständige Behörde des Landes Berlin, 3
Anlage 1 BewG§39DV 1
(zu § 1 Nr. 1)
Hauptbewertungsstützpunkte der landwirtschaftlichen Nutzung
- Inhalt
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- , Berlin Hamburg 91.01ReitbrockHbg.-Dammtor41 91.02FischbekHbg.-Dammtor24
- 101.01StromBremen-Mitte41 101.02NiederblocklandBremen-Mitte31 Berlin 111.01GatowBerlin-Spandau31H