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FG Düsseldorf - 7 K 4018/00 E

Finanzgericht Düsseldorf vom 23.01.2002
Inhalt
  • Begründung des Wiedereinsetzungsantrags sind glaubhaft zu machen. 19Im Streitfall können die Kläger
  • darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO. 21

BFH - VI B 152/08

Bundesfinanzhof vom 25.03.2009
Inhalt
  • dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl
  • machen (Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42). Daran fehlt es hier.

OLG Düsseldorf - I-24 W 79/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.11.2006
Inhalt
  • Verteidigung gegen die Schadensersatzklage geltend machen. Die getrennte Rechtsverteidigung durch jedes
  • gerechtfertigt. Den Beklagten ist der Vorwurf zu machen, sie hätten durch ihr prozessuales Vorgehen treuwidrig

§ 5 EStG

Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
Inhalt
  • zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche
  • Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den

§ 33b EStG

Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
Inhalt
  • machen (Behinderten-Pauschbetrag). 2Das Wahlrecht kann für die genannten Aufwendungen im
  • äßigung nach § 33 einen Pauschbetrag von 924 Euro im Kalenderjahr geltend machen

§ 34 BImSchG

Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
Inhalt
  • Zusätze und deren Verbrennungsprodukte zu machen hat.Anforderungen nach Satz 2 können
  • bestimmte Eigenschaften kenntlich zu machen hat und7.dass derjenige, der Stoffe oder Zusätze

§ 7 BKAG 1997

Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle
Inhalt
  • zu machen. § 20v Absatz 2 gilt entsprechend.(6) Die betroffene Person ist in den Fällen
  • ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig zu machen.(7) Auf Grund eines Auskunftsverlangens

§ 20.15 BinSchStrO 2012

Meldepflicht
Inhalt
  • machen. Die Begrenzung der meldepflichtigen Strecke wird durch die Tafelzeichen B.11 (Anlage 7) mit
  • , Verbandes oder Sondertransportes nach § 1.21 zu machen.3.Die unter Nummer 1 Satz 1, ausgenommen

Anlage 5 BioSt-NachV

(zu § 33 Absatz 1, § 43 Absatz 1)Inhaltliche Anforderungen an Zertifizierungssysteme
Inhalt
  • ;nglich zu machen,cc)welche Daten für die Berechnung des Treibhausgas-Minderungspotenzials nach
  • Verwaltungsvorschrift im Bundesanzeiger bekannt machen. Satz 1 gilt nicht für die Angaben, die von der Kommission

Inhaltsübersicht BGB

Inhalt
  • AuftragTitel 14VerwahrungTitel 15Einbringung von Sachen bei GastwirtenTitel 16GesellschaftTitel
  • 1GrundschuldUntertitel 2RentenschuldAbschnitt 8Pfandrecht an beweglichen Sachen und an RechtenTitel 1Pfandrecht an

§ 60 EnergieStV

Schiff- und Luftfahrt
Inhalt
  • ;ßigen Beförderung von Personen oder Sachen,2.zur gewerbsmäßigen Erbringung von
  • oder Sachen durch Luftfahrtunternehmen oder in einem Luftsportgerät,2.zur gewerbsmäß

BFH - VI B 41/08

Bundesfinanzhof vom 28.08.2002
Inhalt
  • zu machen sind. Dies hat die Prozessbevollmächtigte unterlassen. Es ist demnach nicht zu beanstanden
  • . hierzu Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 54, m.w.N.). Die Kläger hätten die maßgebenden Umstände bereits vor dem FG geltend machen können und müssen.

OLG Düsseldorf - III-2a Ss 28/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.03.2003
Inhalt
  • Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (§ 47 StGB). Die Vorschrift bezweckt, die kurze
  • Freiheitsstrafe zur Ausnahme zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Strafaussetzung nach § 56 StGB in

OLG Düsseldorf - I-20 U 104/02

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.10.2002
Inhalt
  • machen (vgl. Berneke a.a.O. Rdnr. 299). Nach Rechtsprechung und Schrifttum reicht nämlich nicht jede
  • Verfügung Gebrauch zu machen. 8Diese Erfordernisse der Rechtsklarheit stehen nicht zur Disposition der

OLG Köln - 2 W 133/01

Oberlandesgericht Köln vom 04.07.2001
Inhalt
  • , 19 InsO glaubhaft zu machen. Mit Schreiben vom 3. Februar 2001 nebst Anlagen hat die
  • ]; Prütting in Kübler/Prütting, InsO, § 7, Rdn. 3 ff). 15Die Gläubigerin will wohl geltend machen