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BFH - IX R 67/07
Bundesfinanzhof vom 26.11.2008
- Inhalt
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- Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. Das FG ist ferner zu Recht nicht vom Grundsatz der
- . Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211) aufgrund der Ausführungen des Klägers im
- (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 9/06, BFHE 220, 63, BStBl II 2008, 515). Tatbestand
- Grundstücke, von denen eines (Grundfläche 582 qm) mit einem Einfamilienhaus bebaut ist und das andere
- unbegründet. Zutreffend hat das FG die Finanzierungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit dem
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 1500/10 B ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010
- Inhalt
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- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit Schreiben vom
- einzuladen, müsse im Hauptsacheverfahren vorrangig mit einer Anfechtungsklage verfolgt werden. Denn der
- nach § 31 Abs. 2 SGB II zu suchen. Dies habe die Antragstellerin auch erkannt und im Verfahren vor
- gewesen. II. 910Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des SG ist
- unbegründet. 11Das SG hat zu Recht den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Die
BGH - IX ZR 189/05
Bundesgerichtshof vom 25.01.2006
- Inhalt
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- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der klagende Rechtsanwalt macht aus abgetretenem Recht
- kann. Damit ist ein nach Art und Inhalt sachgerechter und ausreichender Schutz des Rechts auf
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 189/05 Verkündet am: 1. März 2007 Bürk
- und Dr. Detlev Fischer für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3
- . (im Folgenden: Zedentin) stellte den Beklagten mit Schreiben vom 8. Oktober 2001 für die Erstellung
BGH - III ZR 281/00
Bundesgerichtshof vom 04.10.2001
- Inhalt
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- 1999, innerhalb der ihm zur Darlegung seiner Rechte im Nachverfahren gesetzten Frist, sowie in der
- Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke für Recht erkannt: Die
- Kommanditisten, die Rückzahlung des mit Vertrag vom 3. Januar 1996 gewährten Darlehens. Sie hat im
- Zinsen verurteilt worden ist. Im Nachverfahren hat der Beklagte erstmals die Schiedseinrede erhoben
- Gesellschaft mit Gesellschaftern, sei es von Gesellschaftern untereinander in Angelegenheiten der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 35/08 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2008
- Inhalt
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- mutwillig erscheint. 4 Das SG hat zu Recht die hinreichende Erfolgsaussicht der Klage verneint. Der
- Kläger ist durch den angefochtenen Bescheid vom 07.08.2007 in der Fassung des
- nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für August 2007 in Höhe von 647,00 EUR eine einmalige
- , nicht nach § 54 Abs. 2 SGG beschwert. Die Beklagte hat dem Kläger zu Recht zur Deckung eines von der
- Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II umfassten unabweisbaren Bedarfs eine Sachleistung in Höhe von
Gesellschaftsrecht: Bei Formwechsel der GmbH zu GbR keine Eintragungspflicht im Handelsregister
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.01.2017
- Inhalt
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- entstandenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Handelsregister eingetragen ist, kann nach allgemeinen
- bürgerlichen Rechts müssen weder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch ihre Gesellschafter im
- Der Bundesgerichtshof (II ZR 314/15) hat geklärt: Beim Formwechsel einer GmbH in eine Gesellschaft
- Formwechsel der GmbH zu GbR keine Eintragungspflicht im Handelsregister" weiterlesen
Keine Kündigung von Auszubildendem nach Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.05.2012
- Inhalt
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- Abmahnung durchaus denkbar und angezeigt. Dass der Auszubildende hier schon recht alt war mit 27 Jahren
- Arbeitgeber “dafür zu sorgen ist, dass Auszubildende charakterlich gefördert” werden. Im vorliegenden Fall
- Das Arbeitsgericht Bochum (3 Ca 1283/11) hatte sich mit einem Auszubildenden zu beschäftigen, der
- seinen Arbeitgeber mit werthaltigen Kommentaren wie „menschenschinder & ausbeuter”, „Leibeigener
- – zumal der Auszubildende in diesem Fall noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte. Der
Gewerbeauskunft-Zentrale: Nichts neues.
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.05.2012
- Inhalt
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- von Daten aber bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist und im Regelfall der erste Schritt
- In Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale” muss ich feststellen, dass hier (weiterhin) zahlreich
- , vielmehr ist es seit den letzten gerichtlichen Entscheidungen eher ruhig geworden, was leider nicht
- heißt, dass die Serienbriefe ein Ende genommen haben. Festzustellen ist von hier folgendes: Es tritt
- soll wahrscheinlich die Angst erhöhen, ist aber letztlich wertlos, weil unsere Mandanten auf diesen
OLG Köln: Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.05.2012
- Inhalt
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- Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen
- Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11). In dem zur Entscheidung stehenden Fall wurde über den
- nicht hin, sondern widersprach. Im anschließenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln verteidigte
- dieses Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Im Prozess war zum einen die Frage streitig, wer
- oder einem Dritten begangen worden ist. Hier hat der Senat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
Cookie-Richtlinie in Kraft getreten?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.05.2012
- Inhalt
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- der Richtlinie in ein eigenes Gesetz zu fassen. Somit ist die Richtlinie keineswegs in Kraft
- innerhalb der Privatrechtssubjekte untereinander. Wann eine Umsetzung in Deutschland erfolgt, ist derzeit
- “Cookie-Richtlinie” irreführend ist. Ich habe mehrfach klargestellt, dass es hier mit dem Text der
- Aktuell gibt es einige Berichte zu einer neuen “Cookie-Regelung”, die am 26.05.2012 “in Kraft
- getreten ist” und diverse Pflichten für Webseitenbetreiber bereit hält (dazu etwa Gulli oder Golem). Dazu
Sammelt die Schufa bald Daten von Facebook, XING & Co. ein?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.06.2012
- Inhalt
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- Schutzwürdigkeit ergeben. Hier wird es dann fraglich: Wenn ich der ganzen Welt offenbare, 5 Mal im Jahr in Urlaub
- keine allgemein zugängliche Quelle im Sinne des BDSG mehr. Fazit Vollkommen vorhersehbar ist das
- Wirbel sorgen: Die bekannte Auskunftei “Schufa” ist angeblich sehr aktiv engagiert darin, zu überlegen
- , wie man Aktivitäts-Daten von Nutzern aus dem Internet zusammentragen und auswerten kann. Im Raum
- bleibt: Was ist dran? Die Antwort liegt nahe: Sicherlich eine Menge. Es ist geradezu abstrus, zu glauben
Verfahren nach billigem Ermessen im Zivilprozess
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.06.2012
- Inhalt
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- im Rahmen einer mündlichen Verhandlung unterbreiten zu können, in überraschender Weise enttäuscht
- Bei “Kleinkram” gibt es in Prozessen zu Gunsten der Prozessökonomie mitunter erhebliche
- Streitereien kann man auch durchaus mal im Schnelldurchgang, also ohne mündliche Verhandlung, alleine
- klar ist die gesetzliche Lage, so überraschend, was beim Amtsgericht daraus werden kann, dass sich
- tatsächlich das BVerfG (2 BvR 2126/11) mit diesem Satz beschäftigen musste: Stellt ein
Fake-Abmahnungen: Neue Mails von “Dr. Kroner und Kollegen” unterwegs
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.06.2012
- Inhalt
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- Bereits im März geisterten Mails herum, die angeblich von einer Anwaltskanzlei “Dr. Kroner und
- , wir hatten hier berichtet. Die Mails sind nun wohl wieder unterwegs, in einer Neu-Auflage, wie
- Kollegen” gibt, sollte man sich in keinem Fall einschüchtern lassen.
Gesetzentwurf: Umgangsrecht für leibliche Väter
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.06.2012
- Inhalt
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- , nicht rechtlichen Vaters” (hier als PDF) vorgestellt. Dieser ist recht kurz und sieht die
- tatsächliche Verantwortung tragen will, 1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl
- Rechte geltend zu machen, ist der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes
- dient, und 2. bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft von jedem Elternteil über die
- Das Bundesjustizministerium hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen
Domainrecht: Catch-All-Funktion kann kennzeichenrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.07.2012
- Inhalt
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- Benutzung mit folgender Begründung: Dass nicht sie es ist, die diese Domain eingibt, sondern der
- ist nach Auffassung des Senats – jedenfalls im Streitfall – ohne Belang für die Einordnung des
- Streitfall – zu kurz. Vordergründig ist zwar in der Tat nur der Internetnutzer am konkreten Vorgang
- , letztlich auch einzeln in Anspruch genommen werden kann. Damit ergibt sich im Ergebnis die Erkenntnis
- einzustehen hat. Das Risiko ist an dieser Stelle enorm. Allerdings immer mit der Einschränkung, dass