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LAG Hessen - 11 Sa 214/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.04.2008
- Inhalt
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- diesem Zeitpunkt für das Arbeitsverhältnis geltende Recht. Insoweit hat der Kläger gemeint, es bedürfe
- Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 57 1. Zwar ist die Klage in allen drei Klageanträgen
- /00 – in juris dokumentiert). 61 Das säkuläre Recht ordnet für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen
- allgemein weder ausdrücklich noch konkludent abgegeben. Auch über die Rechtsfigur der betrieblichen
- der Kirchengemeinden 204. der sonstigen öffentlichen juristischen Personen des kanonischen Rechts. 21
BGH - III ZR 217/02
Bundesgerichtshof vom 03.01.1994
- Inhalt
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- Richter Dr. Rinne und die Richter Streck, Schlick, Dr. Kapsa und Galke für Recht erkannt: Auf die
- das Urteil des Landgerichts ist überwiegend zurückzuweisen, denn dieses hat mit Recht die Beklagte zu
- (a.A. Jung NJW 1967, 231, 234 f) beziehungsweise - erst recht - wenn es sich, wie hier, bei dem als
- darauf, ob überhaupt die allgemeine Verweisung in Art. 4 Abs. 2 Satz 2 NotenwechselG auf die
- verzinsen ist. Die Kosten der Rechtsmittelzüge hat die Beklagte zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand
BSG verneint Vertrauensschutz bei Beitragsnachforderungen
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 13.12.2019
- Inhalt
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- Rentenversicherung (GRV) und nach dem Recht der Arbeitsförderung gewendet. Die betroffenen Gesellschaften
- beitragsfrei zu beurteilen gewesen wäre. Zwar haben insbesondere die für das Recht der Arbeitslosen- und
- Mitgliedschafts- und Beitragsrecht der Sozialversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständige
- -, Pflege und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der
- spricht auch allgemein von Verwaltungsakten „zur Versicherungspflicht“ und beschränkt sich nicht auf
LAG Hamm - 11 Sa 2116/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.07.2006
- Inhalt
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- - sowohl der Kommentierung zum neuen Recht aus 6´2005 wie auch zum bisherigen Recht aus 10´2001 -, Rz.12
- Familienzuschlag Stufe 1 zur Hälfte in Höhe von 52,64 € und eine allgemeine Zulage in Höhe von 14,70 € besteht
- €, einen Familienzuschlag Stufe 1 zur Hälfte in Höhe von 52,64 € und eine allgemeine Zulage in Höhe
- eingehalten. Der allgemeine Feststellungsantrag sei zulässig und begründet. Nach § 14 TzBfG müssten
- dienstrechtliche Zuordnung hat sich damit von der selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts Hochschule
KG Berlin - 5 U 68/07
Kammergericht vom 08.05.2007
- Inhalt
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- . Mit Recht ist die Beklagte erstinstanzlich zur Unterlassung verurteilt worden. Der Senat verweist
- Recht festgestellt hat, und was auch der Senat aus eigener Anschauung nicht anders beurteilt - ein
- i.S. eines "allgemein gültigen Marktpreises" als fernliegend bezeichnet, was aber damit begründet
LSG Bayern - L 7 AS 73/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.07.2006
- Inhalt
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- hierfür insgesamt Kosten von 474,25 EUR erstattet würden. Nach Art.20 Abs.3 GG sei die Beklagte an Recht
- abgewiesen. Die Unterkunftskosten seien zu Recht auf 474,25 EUR festgesetzt worden. Von der
- früheren Alhi. Die Formblätter nach § 428 Abs.3 SGB III seien ihrem Inhalt nach allgemein gehalten und
LSG Bayern - L 4 KR 163/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.05.2005
- Inhalt
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- Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Berufung ist unbegründet. Das SG hat zu Recht die
- 1995 über eine "automatische Weiterversicherung" beruft, kann die Klägerin daraus nicht mit Recht
- Sozialgesetzbuch X). Im Übrigen ist diese allgemein gehaltene Rechtsauskunft der Beklagten über die
KG Berlin - 14 W 70/08
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- eingegangenem Schriftsatz das Recht des Beschwerdeführers, dem Verfahren beizutreten. Sie behauptete, der
- prozessuales Handeln zu bieten, liegt nicht vor (dazu allgemein Musielak/ Musielak , ZPO, 6. Aufl
- gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen
BGH - IX ZR 149/08
Bundesgerichtshof vom 24.06.2008
- Inhalt
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- . Fischer für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 17. Zivilsenats des
- nicht aus § 152 Abs. 1 10ZVG. 11a) Ein Zwangsverwalter (fortan auch: Verwalter) hat das Recht und die
- dem Grundstück verbundenen Recht auf wiederkehrende Leistungen. Der Bereicherungsanspruch aus § 816
- Berufungsgerichts auszulegen hat (vgl. BGHZ 31, 279, 283; allgemein zur Auslegung gerichtlicher
- Kläger trägt die Kosten beider Rechtsmittelzüge. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger war
HessVGH - 12 UE 54/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.05.1990
- Inhalt
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- ersichtlich, daß die Christen in der Türkei allgemein in asylerheblicher Weise verfolgt wären und daß darüber
- übrigen davon auszugehen, daß auch Christen bei Anrufung der Gerichte in der Türkei zu ihrem Recht
- überdies die damalige instabile innenpolitische Situation gewesen, die sich seit September 1980 allgemein
- ausgegangen werden, daß sie von der allgemein stattfindenden Gruppenverfolgung der Christen in der
- als Asylberechtigte ist die Beklagte zu 1) vom Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht verpflichtet
OLG Celle - 32 Ss 119/11
Oberlandesgericht Celle vom 13.09.2011
- Inhalt
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- erhebt der Angeklagte zwei Verfahrensrügen sowie die allgemeine Sachrüge. Im Rahmen der Rüge der
- allgemeine Sachrüge ausgeführt wird, erschöpfen sich in Angriffen gegen die Anwendung materiellen
- Verletzung formellen Rechts wird zunächst der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO geltend
- Rechts im amtsgerichtlichen Urteil. Mit Beschluss vom 08.06.2011 hat das Landgericht Bückeburg den
- unzulässig, weil der Revisionsführer darin ausschließlich die Anwendung sachlichen Rechts im
OLG Saarbrücken - 3 U 244/03
Saarländisches Oberlandesgericht vom 13.01.2004
- Inhalt
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- , dass die Beklagte zu 1) wegen Sichthindernissen nicht hätte "recht flott" an die Einmündung
- es schließlich, ob sich das Fahrzeug der Beklagten zu 1) im Fahren befand und ggf. "recht flott" fuhr
- allgemeine Rücksichtnahmegebot gegeben. Die Klägerin trifft umgekehrt auch dann der Vorwurf, den linken
- ) haftpflichtversichert war, aus der Nebenstraße "A.F." und wollte nach rechts in die S. Straße einbiegen (Bl. 126 d.A
- , die Radwege vorschriftsmäßig benutzten und daher von rechts herankämen (Bl. 127 d.A.). Die Klägerin
LSG Bayern - L 14 R 118/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.11.2008
- Inhalt
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- zahlen. Das SG hat die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 16. November 2006 zu Recht abgewiesen
- . vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise erwerbsgemindert
- aufgrund der von ihm bis zur Antragstellung zurückgelegten Versicherungszeiten sowohl die allgemeine
- Aufbraucherscheinungen, beginnenden Schulterverschleiß rechts mit Sehnenbeteiligung, beginnenden
- geringgradiger Funktionseinschränkung, einen initialen Hallux rigidus rechts, eine (bekannte
OLG Stuttgart - 5 U 64/06
Oberlandesgericht Stuttgart vom 23.10.2006
- Inhalt
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- “ Recht der Zuständigkeitsregelung zu greifen, geht. 21 bb) Aus vorstehenden Darlegungen folgt für den
- Abs. 1 LugÜ, der auf das deutsche Recht (§ 7 BGB) verweisen würde, außer Betracht bleiben kann. Es
- Wohnsitz nicht zulässt; schon gar nicht kann die Schweiz, wenn nach schweizerischem Recht Wohnsitz zu
- bejahen ist, Brasilien die Begründung dortigen Wohnsitzes in seinem Recht verwehren. 24 bb) Nach den
- . Art. 20 Rdnr. 20/21). Klar ist auch nach schweizerischem Recht, dass ständige Präsenz am
BVerwG - 8 C 28.11
Bundesverwaltungsgericht vom 07.11.2012
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. November 2011 und
- ausgeführt, das Verwaltungsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für den
- Senats zu Recht bestehenden - Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers seien für sich genommen
- Bezirksschornsteinfegermeister zu Recht widerrufen. 13 1. Da es sich um eine Anfechtungsklage handelt und das einschlägige
- materielle Recht keine anderweitige Regelung trifft, ist für die Beurteilung der Sach- und