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Rechtsanwältin Silke Terlinden
Rechtsanwaltskanzlei Terlinden
- Qualifikation
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- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht
- Firma
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- Rechtsanwaltskanzlei Terlinden Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und
- Bietet
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- Rechtsberatung- und Vertretung in den folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: - privates Baurecht
- - öffentliches Baurecht - Architektenrecht - Mietrecht - WEG Recht - Verkehrsrecht
- Organisationen
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- DAV; ARGE Baurecht; APRAXA e.G.
OLG Düsseldorf - I-23 U 140/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2009
- Inhalt
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- Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 30.7.2008 verkündete Urteil
- teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400.979,27
- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 37.163,16 € und Zinsen in Höhe
- tragen die Beklagte zu 80 % und der Kläger zu 20 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die
- Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird
Rechtsanwalt Dirk Salewski
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Qualifikation
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- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Interessiert
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- . Moderne Komunikation, kurze Entscheidungswege, effektive und erfolgreiche Arbeitsweise!
- Bietet
-
- Interessenvertretung im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Architektenrecht, Baurecht, Immobilienrecht
- Bundesweite kompetente und leidenschaftliche Beratung und außergerichtliche und gerichtliche
- Organisationen
-
- .); www.weg-verein.de; bundesweite Hilfe für Wohnungseigentümer, vornehmlich bequem per Mail und Telefon
- Suche
-
- Bundesweite Mandanten, die kompetente Hilfestellung im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Immobilienkaufrecht benötigen.
Helge Schoenewolf
Butz, Hölzer, Weides, Schoenewolf
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
- Qualifikation
-
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mediator
- Bietet
-
- ) Baurecht (insbesondere Verbraucherbaurecht), Architektenrecht, Inkasso, Zwangsvollstreckung, Miet
- Rechtsberatung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bereich (privates und öffentliches
- - und Wohnungseigentumsrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht
- Organisationen
-
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e . V., Trier Gesellschaft - Gesellschaft zur Erhaltung Trierer Kulturdenkmäler, Juristen Alumni Universität Trier
OLG Düsseldorf - I-23 U 88/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.01.2008
- Inhalt
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- (und ggf. warum) der letzte (dritte) Entwurf des Klägers materiellrechtlich dem öffentlichen Baurecht
- , Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 2006, 10. Kap., Rn 113/158 mwN). 60Der Architekt
- Berufung der Beklagten zu 1. und 2. wird das am 18. Mai 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1
- abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger
- dem 01. Juli 2006 und aus weiteren 1.777,50 EUR seit dem 19. Dezember 2006 zu zahlen. Die Klage
OLG Zweibrücken - 4 U 137/07
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 04.12.2008
- Inhalt
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- ... V... AG, gesetzlich vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder ..., ..., ..., Klägerin und
- und Berufungsbeklagter, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ..., ..., ..., wegen
- durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Petry, den Richter am Oberlandesgericht Süs und
- mit schriftlichem Bauvertrag vom 14. November 2001 gemeinsam mit seiner Ehefrau V... M... C... und N
- ... C... den Beklagten mit dem Abriss und der Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte nebst Erbringung
OLG Köln - 17 U 34/00
Oberlandesgericht Köln vom 07.03.2001
- Inhalt
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- wird in Höhe von 47.301,91 DM nebst 4 % Zin-sen seit dem 19. November 1998 abgewiesen. und 2. im
- zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land-gericht
- . GmbH, die in H. einen Zentralheizungs-, Lüftungs- und Rohrleistungsbau betreibt. Die Beklagten zu 2
- Beklagten zu 1) unterzeichneten Betriebsbeschreibung sind als Bauherren angegeben "E., A., J. und T. H
- dieser dem Kläger mit, dass er weiterhin in Verhandlungen wegen des Grunderwerbs stehe und der Kläger