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Rechtsanwältin Silke Terlinden

Rechtsanwaltskanzlei Terlinden
Qualifikation
  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht
Firma
  • Rechtsanwaltskanzlei Terlinden Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und
Bietet
  • Rechtsberatung- und Vertretung in den folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: - privates Baurecht
  • - öffentliches Baurecht - Architektenrecht - Mietrecht - WEG Recht - Verkehrsrecht
Organisationen
  • DAV; ARGE Baurecht; APRAXA e.G.

OLG Düsseldorf - I-23 U 140/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2009
Inhalt
  • Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 30.7.2008 verkündete Urteil
  • teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 400.979,27
  • € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 37.163,16 € und Zinsen in Höhe
  • tragen die Beklagte zu 80 % und der Kläger zu 20 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die
  • Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird

Rechtsanwalt Dirk Salewski

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Qualifikation
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Interessiert
  • . Moderne Komunikation, kurze Entscheidungswege, effektive und erfolgreiche Arbeitsweise!
Bietet
  • Interessenvertretung im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Architektenrecht, Baurecht, Immobilienrecht
  • Bundesweite kompetente und leidenschaftliche Beratung und außergerichtliche und gerichtliche
Organisationen
  • .); www.weg-verein.de; bundesweite Hilfe für Wohnungseigentümer, vornehmlich bequem per Mail und Telefon
Suche
  • Bundesweite Mandanten, die kompetente Hilfestellung im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Immobilienkaufrecht benötigen.

Helge Schoenewolf

Butz, Hölzer, Weides, Schoenewolf
Immobilien, Baurecht, Architektenrecht
Qualifikation
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mediator
Bietet
  • ) Baurecht (insbesondere Verbraucherbaurecht), Architektenrecht, Inkasso, Zwangsvollstreckung, Miet
  • Rechtsberatung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bereich (privates und öffentliches
  • - und Wohnungseigentumsrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht
Organisationen
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e . V., Trier Gesellschaft - Gesellschaft zur Erhaltung Trierer Kulturdenkmäler, Juristen Alumni Universität Trier

OLG Düsseldorf - I-23 U 88/07

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.01.2008
Inhalt
  • (und ggf. warum) der letzte (dritte) Entwurf des Klägers materiellrechtlich dem öffentlichen Baurecht
  • , Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 2006, 10. Kap., Rn 113/158 mwN). 60Der Architekt
  • Berufung der Beklagten zu 1. und 2. wird das am 18. Mai 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1
  • abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger
  • dem 01. Juli 2006 und aus weiteren 1.777,50 EUR seit dem 19. Dezember 2006 zu zahlen. Die Klage

OLG Zweibrücken - 4 U 137/07

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 04.12.2008
Inhalt
  • ... V... AG, gesetzlich vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder ..., ..., ..., Klägerin und
  • und Berufungsbeklagter, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ..., ..., ..., wegen
  • durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Petry, den Richter am Oberlandesgericht Süs und
  • mit schriftlichem Bauvertrag vom 14. November 2001 gemeinsam mit seiner Ehefrau V... M... C... und N
  • ... C... den Beklagten mit dem Abriss und der Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte nebst Erbringung

OLG Köln - 17 U 34/00

Oberlandesgericht Köln vom 07.03.2001
Inhalt
  • wird in Höhe von 47.301,91 DM nebst 4 % Zin-sen seit dem 19. November 1998 abgewiesen. und 2. im
  • zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land-gericht
  • . GmbH, die in H. einen Zentralheizungs-, Lüftungs- und Rohrleistungsbau betreibt. Die Beklagten zu 2
  • Beklagten zu 1) unterzeichneten Betriebsbeschreibung sind als Bauherren angegeben "E., A., J. und T. H
  • dieser dem Kläger mit, dass er weiterhin in Verhandlungen wegen des Grunderwerbs stehe und der Kläger