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§ 23 InVeKoSV 2015

Übertragung von Zahlungsansprüchen
Inhalt
  • Angaben nach § 9 Absatz 7 zu machen. Soweit zum Nachweis der Eigenschaft eines aktiven
  • entsprechend § 10 Absatz 1 zu machen.(4) Die Meldung nach Absatz 1 muss folgende Angaben

§ 34 RechKredV

Zusätzliche Erläuterungen
Inhalt
  • vorgeschriebenen Angaben sind die folgenden Angaben zu machen: 1.Der Gesamtbetrag der folgenden
  • ögensgegenstände im Sinne des § 340e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs zu machen. Die

§ 6 NatPSchaalseeV

Verbote
Inhalt
  • Wohnmobile aufzustellen und Feuer zu machen, 5.nicht heimische Tierarten in Gewässer
  • machen, 3.Wasserflächen mit Booten und Schwimmkörpern außerhalb der dafür

§ 22 NABEG

Anhörungsverfahren
Inhalt
  • wird, bekannt zu machen. Die Bekanntmachung soll eine Woche vor Beginn der Auslegung erfolgen und
  • machen.(5) Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.(6

§ 219d SGB 5

Nationale Kontaktstelle
Inhalt
  • Richtlinie 2011/24/EU geltend machen können, und den Rechten, die Versicherte aus der Verordnung
  • der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1) geltend machen können. Die

§ 35 TierImpfStV 2006

Kennzeichnung
Inhalt
  • nach den Absätzen 1 und 2 auf der äußeren Umhüllung der Ampullen zu machen. Die
  • ;llungen in deutscher Sprache zu machen sind, soweit das Mittel ausschließlich zur Anwendung durch den Tierarzt bestimmt ist.

§ 9 UVPG

Beteiligung der Öffentlichkeit
Inhalt
  • Umweltinformationen zugänglich zu machen.(2) Die zuständige Behörde hat in entsprechender
  • ;ssigkeitsentscheidung oder die Ablehnung des Vorhabens öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender

Inhaltsübersicht VVG 2008

Inhalt
  • Verjährung§  16Insolvenz des Versicherers§  17Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen§  18Abweichende
  • 2Sachversicherung§  88Versicherungswert§  89Versicherung für Inbegriff von Sachen§  90Erweiterter Aufwendungsersatz

§ 121 SachenRBerG

Ansprüche nach Abschluß eines Kaufvertrags
Inhalt
  • des Grundstücks Gebrauch machen will, und die Wahl auszuüben. Erklärt der Nutzer, da
  • ß er die in Satz 1 bestimmten Ansprüche nicht geltend machen will, ist § 17 Satz 5 des

§ 2 WahrnV 1994

Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen
Inhalt
  • oder des Anmeldetages einer Patentanmeldung erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende
  • Angaben zu machen und entsprechende Unterlagen einzureichen;3.formelle Bearbeitung von

§ 13c VAG

Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
Inhalt
  • Nr. 1a entsprechenden Angaben zu machen. Bei Deckung der in Anlage Teil A Nr. 10 Buchstabe a
  • Schadenersatzansprüche geltend machen, gerichtlich oder außergerichtlich, insbesondere vor

BVerfG - 1 BvR 2973/06

Bundesverfassungsgericht vom 05.01.2010
Inhalt
  • Maßnahme kollidiert; die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl
  • machen ist, dass die früheren, nun in Bezug genommenen Schriftsätze die späteren Gründe der

OLG Hamm - 7 W 25/02

Oberlandesgericht Hamm vom 22.05.2003
Inhalt
  • Gegenstand eines Rechtsstreits gegen den Kläger zu machen. 83. Durch die Vertragsbestimmung werden die
  • Mietzins aufzurechnen oder das Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB geltend zu machen. Schon die

LG Köln - 3 O 251/09

Landgericht Köln vom 08.09.2009
Inhalt
  • Antragsgegner Ansprüche wegen einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung geltend machen. Die
  • machen (vgl. BGH, Urt. v. 14. 1. 1986 – VI ZR 48/85 – NJW 1986, 1538; OLG Köln, Urt. v. 19. 5. 1999

BGH - V ZR 76/09

Bundesgerichtshof vom 12.11.2009
Inhalt
  • Vollmacht ihr eine Schenkung habe machen wollen. Die gerügte Verletzung des Grundrechts auf rechtliches
  • muss zumindest deutlich machen, dass nach seiner 3Ansicht den Beweisantritten aus der ersten