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§ 23 InVeKoSV 2015
Übertragung von Zahlungsansprüchen
- Inhalt
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- Angaben nach § 9 Absatz 7 zu machen. Soweit zum Nachweis der Eigenschaft eines aktiven
- entsprechend § 10 Absatz 1 zu machen.(4) Die Meldung nach Absatz 1 muss folgende Angaben
§ 34 RechKredV
Zusätzliche Erläuterungen
- Inhalt
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- vorgeschriebenen Angaben sind die folgenden Angaben zu machen: 1.Der Gesamtbetrag der folgenden
- ögensgegenstände im Sinne des § 340e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs zu machen. Die
§ 6 NatPSchaalseeV
Verbote
- Inhalt
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- Wohnmobile aufzustellen und Feuer zu machen, 5.nicht heimische Tierarten in Gewässer
- machen, 3.Wasserflächen mit Booten und Schwimmkörpern außerhalb der dafür
§ 22 NABEG
Anhörungsverfahren
- Inhalt
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- wird, bekannt zu machen. Die Bekanntmachung soll eine Woche vor Beginn der Auslegung erfolgen und
- machen.(5) Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt.(6
§ 219d SGB 5
Nationale Kontaktstelle
- Inhalt
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- Richtlinie 2011/24/EU geltend machen können, und den Rechten, die Versicherte aus der Verordnung
- der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1) geltend machen können. Die
§ 35 TierImpfStV 2006
Kennzeichnung
- Inhalt
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- nach den Absätzen 1 und 2 auf der äußeren Umhüllung der Ampullen zu machen. Die
- ;llungen in deutscher Sprache zu machen sind, soweit das Mittel ausschließlich zur Anwendung durch den Tierarzt bestimmt ist.
§ 9 UVPG
Beteiligung der Öffentlichkeit
- Inhalt
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- Umweltinformationen zugänglich zu machen.(2) Die zuständige Behörde hat in entsprechender
- ;ssigkeitsentscheidung oder die Ablehnung des Vorhabens öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender
Inhaltsübersicht VVG 2008
- Inhalt
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- Verjährung§ 16Insolvenz des Versicherers§ 17Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen§ 18Abweichende
- 2Sachversicherung§ 88Versicherungswert§ 89Versicherung für Inbegriff von Sachen§ 90Erweiterter Aufwendungsersatz
§ 121 SachenRBerG
Ansprüche nach Abschluß eines Kaufvertrags
- Inhalt
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- des Grundstücks Gebrauch machen will, und die Wahl auszuüben. Erklärt der Nutzer, da
- ß er die in Satz 1 bestimmten Ansprüche nicht geltend machen will, ist § 17 Satz 5 des
§ 2 WahrnV 1994
Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen
- Inhalt
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- oder des Anmeldetages einer Patentanmeldung erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende
- Angaben zu machen und entsprechende Unterlagen einzureichen;3.formelle Bearbeitung von
§ 13c VAG
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
- Inhalt
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- Nr. 1a entsprechenden Angaben zu machen. Bei Deckung der in Anlage Teil A Nr. 10 Buchstabe a
- Schadenersatzansprüche geltend machen, gerichtlich oder außergerichtlich, insbesondere vor
BVerfG - 1 BvR 2973/06
Bundesverfassungsgericht vom 05.01.2010
- Inhalt
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- Maßnahme kollidiert; die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl
- machen ist, dass die früheren, nun in Bezug genommenen Schriftsätze die späteren Gründe der
OLG Hamm - 7 W 25/02
Oberlandesgericht Hamm vom 22.05.2003
- Inhalt
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- Gegenstand eines Rechtsstreits gegen den Kläger zu machen. 83. Durch die Vertragsbestimmung werden die
- Mietzins aufzurechnen oder das Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB geltend zu machen. Schon die
LG Köln - 3 O 251/09
Landgericht Köln vom 08.09.2009
- Inhalt
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- Antragsgegner Ansprüche wegen einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung geltend machen. Die
- machen (vgl. BGH, Urt. v. 14. 1. 1986 – VI ZR 48/85 – NJW 1986, 1538; OLG Köln, Urt. v. 19. 5. 1999
BGH - V ZR 76/09
Bundesgerichtshof vom 12.11.2009
- Inhalt
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- Vollmacht ihr eine Schenkung habe machen wollen. Die gerügte Verletzung des Grundrechts auf rechtliches
- muss zumindest deutlich machen, dass nach seiner 3Ansicht den Beweisantritten aus der ersten