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OLG Dresden - G Ausl 33/08
Oberlandesgericht Dresden vom 29.09.2008
- Inhalt
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- § 52 WaffG strafbar und sind in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß
- in der Nähe des Dorfes Golowatschi mit zwei Schüssen in den Kopf getötet und sei mit dem Fahrzeug
- nach Tschayssy mit Schüssen in den Kopf getötet und sei mit dem Fahrzeug des Geschädigten
- , eine Zusicherung im Strafverfahren verbindlich umzusetzen. Schließlich sei in der Republik Belarus
- vorgeworfenen Taten sind in dem mit der Republik Belarus aufgrund vertragloser Grundlage
BGH - 5 StR 30/00
Bundesgerichtshof vom 27.07.1999
- Inhalt
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- , befindet sie sich noch in therapeutischer Behandlung. 2. Das Landgericht ist im Rahmen der
- . Das Landgericht hat allerdings zu Recht das Qualifikationsmerkmal des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB n.F. (in
- Strafuntergrenze rechtfertigen könnten. 3. Auch bei der Anwendung des älteren Rechts (in der Fassung vom 1
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 30/00 URTEIL vom 7. März 2000 in der Strafsache gegen
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, – 3 – für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft
BGH: Modernisierungsmaßnahme beurteilt sich nach gegenwärtigem Zustand der Wohnung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.01.2013
- Inhalt
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- . Aufl., § 554 Rn. 11; Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozess-recht, 6. Aufl., § 554 BGB Rn
- hat auf die mündliche Verhandlung vom 9. Mai 2012 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten
- Mieter einer Wohnung der Klägerin in Berlin. Die Wohnung verfügt über eine von der Vormieterin mit
- . II. Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der vom Berufungsgericht
- Beurteilung, ob mit der angekündigten Modernisierungsmaßnahme eine – von ihm alleine in den Blick
Urheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.01.2015
- Inhalt
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- Recht auf Nennung seines Namens, soweit dies nach der Art der Verwendung üblich ist. Wird gegen dieses
- Recht verstoßen, so steht dem Urheber regelmäßig ein Aufschlag in Höhe von 100% des lizenzanalogen
- Internetseite ersichtlich ist. Der verglichen mit der Nichtbezeichnung geringere Eingriff in das
- Urhebers bei Verwendung eines Bildes im Rahmen eines mouseover-Effekts ausreichend ist. Im Ergebnis wurde
- dauerhaften Darstellung vergleichbare Urheberbezeichnung, weil sie nicht dauerhaft zu sehen ist und im
OLG Köln - 3 U 157/04
Oberlandesgericht Köln vom 16.01.2007
- Inhalt
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- deutschem Recht käme eine Haftung der Beklagten zu 2) nicht in Betracht, weil die Beklagte der
- Fahrlässigkeit geltender Haftungsausschluss steht daher zu dem deutschen Recht nicht in einem so
- Handlung ergeben, die innerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts erfolgt ist, nachdem die
- 28/01 Schlagworte: Frachtführerhaftung nach taiwanesischem Recht und Haftung des ausführenden
- . 6Beide Pakete wurden bei der Beklagten zu 1) in Taiwan eingeliefert und sodann mit dem Flugzeug nach
(XXXX) EuroMünzBek
- Inhalt
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- trägt die RandschriftEINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT (... Bundesadler).Der Entwurf stammt von
- umgeben.Die Herstellung der Münzen erfolgt in allen fünf deutschen Münzstätten mit den
- Bereich befindet sich - durch den Zweig getrennt - links das Münzzeichen und rechts die Jahreszahl
- Adlers befindet sich mittig die Jahreszahl, rechts davon das Münzzeichen. Die 2-Euro-Münze
- Gemäß den §§ 1 und 4 des am 1. Januar 2002 in Kraft tretenden Mü
Aktengesellschaft und GmbH - Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 19.12.2019
- Inhalt
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- Recht auf Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist der Aufsichtsrat vor allem zu
- Aktiengesellschaft und der Rechte und Pflichten der Beteiligten erlaubt das Aktiengesetz nicht. Das GmbH-Gesetz ist
- einer GmbH im Vergleich hierzu hat sehr umfassende Rechte. Dies gilt es für die Anteilseigner zu
- -Recht, die bei genauer Betrachtung viele Vorteile zugunsten der AG zeigen. Wie wird eine AG gegrü
- entstehen. Der Gründungsprozess ist im Vergleich zu einer GmbH weitaus formalisierter und zeitlich
Polen: Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft
Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 11.04.2017
- Inhalt
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- polnische Recht im Zusammenhang mit einer Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine
- weiteres Instrument für die Entwicklung der gewerblichen Tätigkeit im polnischen Recht
- tritt in alle Rechte und Pflichten des früheren Unternehmens ein.Nach Art. 584 (2) HGGB
- vor.Diese Möglichkeit ist nicht überall in der EU gegeben, wie beispielsweise in Italien
- . Im Gegensatz dazu kann man in Polen, ähnlich wie in Deutschland durchaus eine solche Umwandlung
§ 300 HGB
KonsolidierungsgrundsätzeVollständigkeitsgebot
- Inhalt
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- (1) In dem Konzernabschluß ist der Jahresabschluß des Mutterunternehmens mit den
- Recht des Mutterunternehmens bilanzierungsfähig sind und die Eigenart des Konzernabschlusses
- keine Abweichungen bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.(2) Die
- , soweit nach dem Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bilanzierungsverbot oder ein
- Bilanzierungswahlrecht besteht. Nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige Bilanzierungswahlrechte dü
§ 18 BDSG 1990
Durchführung des Datenschutzes in der
Bundesverwaltung
- Inhalt
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- hervorgegangenen Unternehmen, solange diesen ein ausschließliches Recht nach dem Postgesetz zusteht.(2
- die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Rechtsaufsicht ausgeübt wird, haben für ihren Geschäftsbereich die Ausführung dieses
- Verarbeitungen, die in gleicher oder ähnlicher Weise mehrfach geführt werden, können die Festlegungen zusammengefasst werden.
§ 315 AO 1977
Wirkung der Einziehungsverfügung
- Inhalt
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- Vollstreckungsschuldners, von denen nach bürgerlichem Recht die Berechtigung zur Einziehung abhängt. Sie
- ;ig, bis sie aufgehoben ist und der Drittschuldner hiervon erfährt.(2) Der
- ergangene Einziehungsverfügung dem Vollstreckungsschuldner gegenüber solange als rechtmäß
- genügt auch bei einer Forderung, für die eine Hypothek, Schiffshypothek oder ein
- Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und die
§ 5 StromGVV
Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen
- Inhalt
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- Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 und Satz 3 in übersichtlicher Form anzugeben.(3) Im Fall einer Ä
- ;nderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag
- ;nderung sowie den Hinweis auf die Rechte des Kunden nach Absatz 3 und die Angaben nach § 2
- Strom entnimmt, angeschlossen ist.(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden
- mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist
§ 3 PostRDV
Grundlagen der Beziehungen zwischen den Trägern der
Rentenversicherung und dem Renten Service
- Inhalt
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- Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben auf Antrag nach dem Recht des Sozialgesetzbuchs einschließlich
- dieser Verordnung und nach den gesetzlichen Vorschriften, die auf das Recht des Sozialgesetzbuchs
- ögen im Sinne des Satzes 1 ist vom Renten Service auf Treuhandkonten zu verbuchen und
- wirtschaftlich zu nutzen, solange es ihm zur Verfügung steht. Die Art der wirtschaftlichen Nutzung ist im
- Geldleistungen (§ 31) in dem Verhältnis gutzubringen, in dem im Abrechnungszeitraum die Höhe der f
BAG - 7 ABR 22/12
Bundesarbeitsgericht vom 10.07.2013
- Inhalt
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- - Rn. 19). Entscheidend ist dabei, ob in einem möglichen Folgeprozess mit hinreichender Deutlichkeit
- die Antragsbefugnis in der Regel, wenn er ausschließlich Rechte der Arbeitnehmer reklamiert. Verlangt
- Rechte der Arbeitnehmer, sondern um seine eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition im
- , beschäftigt in M am Boden ca. 1.900 Arbeitnehmer. Dort ist der 17-köpfige Betriebsrat gebildet. Alle
- -Zeitdatenerfassung mit „Kommt“- und „Geht“-Buchung teilnehmen. Die Arbeitgeberin teilte in der Folgezeit den
OLG Düsseldorf - I-4 U 109/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.06.2005
- Inhalt
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- ) habe D... u.a. das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen, in der Folge wirksam an sie abtreten
- Lebensversicherung (Police GA 8). Im Jahre 1989 trat der Versicherungsnehmer seine Rechte aus dem
- Schreiben vom 15. Juli 1996 (GA 17) mit, Rechte Dritter seien ihr nicht bekannt. Die Beklagte schloss den
- Leistungen nach ausdrücklichem Wortlaut der Erklärung unangetastet bleiben. Damit konnte das Recht der
- anwendbarem alten Recht erst nach 30 Jahren (vgl. Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 195 BGB Rn 7). Diese