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EuG - T-143/99
Gericht der Europäischen Union vom 14.06.2001
- Inhalt
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- . Dieser Antrag ist mit Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 16. Juli 1999 in
- Verletzung der Rechte der Verteidigung Vorbringen der Parteien 88. Die Klägerin rügt, im
- Rechte der Verteidigung seien dadurch verletzt worden, dass dieses Schreiben in besonderem Maße unklar
- Beteiligung - Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88“ In der Rechtssache T-143/99 Hortiplant SAT mit
- ) Nr. 4256/88 des Rates im Rahmen des Projekts „Initiative in Form eines Pilot- und
LAG Hamm - 13 TaBV 66/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 16.09.2005
- Inhalt
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- Berücksichtigung der technischen Ausstattung im Verwaltungsbereich wäre er zu Recht zu dem Ergebnis
- erreichen. B. 31Die zulässige Beschwerde des Betriebsrats ist unbegründet. 3233Zu Recht hat das
- , ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den im Betriebsratsbüro vorhandenen PC an das betriebsinterne
- betriebliche Problemstellungen umfassend zu informieren. Trotzdem ist in jedem Einzelfall zu prüfen
- ausgestatteten Arbeitsplätze. Anders als in dem vom BAG (a.a.O.) entschiedenen Fall mit einer fortgeschrittenen
LSG Bayern - L 10 AL 106/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.03.2002
- Inhalt
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- als begründet. Das SG hat im angefochtenen Urteil vom 08.11.2000 zu Recht die Klage gegen Bescheid vom
- hinaus habe die Klägerin im Verlaufe einer Auseinandersetzung am Arbeitsplatz am 03.12.1997 in
- Beklagte sei zu Recht erfolgt. Die Klägerin habe durch ihr arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für
- gemacht. Die Äußerungen der Klägerin seien maßlos gewesen und hätten in keinerlei Verbindung mit
- es bereits vor der Versetzung der Klägerin in das Labor der Immunologie zu Schwierigkeiten im Umgang
M.A. Sharif Thib
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LG Bonn - 15 O 117/09
Landgericht Bonn vom 25.09.2009
- Inhalt
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- BRAO a. F. § 242 BGB Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Der
- der Linksabbiegespur nach rechts auf die von der Klägerin befahrene Spur wechselte und in das
- Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig
- Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwalt T wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der
- Kausalität ab. Die Klägerin mandatierte wegen der gerichtlichen Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit
SozG Berlin - S 36 KR 2826/06
Sozialgericht Berlin vom 04.10.2007
- Inhalt
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- Beschäftigte in der Kranken- und Rentenversicherung sowie der Beitrag nach dem Recht der
- hin ist sie im Geschäftsverkehr nicht in Erscheinung getreten. Ihre Eintragung in das
- Frachtvermittlung, Einzelhandel mit Baustoffen, Kleintranspor-te im Güternahverkehr, Kurierdienst
- Zeit als Honorarkraft in einer Arztpraxis gearbeitet, diese Tätigkeit im Juli 2000 wegen der Geburt
- Recht. Unerheblich sei, dass die Arbeitsverträge mündlich und ohne das Wissen der Klägerin
BGH - IX ZB 208/11
Bundesgerichtshof vom 20.06.2013
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 208/11 vom 20. Juni 2013 in dem Insolvenzverfahren
- ; vom 2. Dezember 2010 - IX ZR 41/10, ZInsO 2011, 39 Rn. 7 f; Pape in Pape/Uhländer, InsO, § 302 Rn. 29
- Rn. 2; vom 10. März 2011 - IX ZB 198/09, nv Rn. 3). 43. Im Übrigen wird von einer Begründung
- , weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die
- Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 4 InsO, § 577
OLG Köln - 9 U 219/05
Oberlandesgericht Köln vom 09.05.2006
- Inhalt
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- Kläger zu weiteren Auskünften bereit erklärt hat. Das Landgericht ist damit zu Recht davon ausgegangen
- . In der Schadenaufstellung ist die Fläche auch mit "ca" 50 qm angegeben, also ersichtlich auch nicht
- gemachte Anspruch ist fällig. Gemäß § 11 Abs. 1 VVG sind Geldleistungen mit der Beendigung der zur
- " der Beklagten in die Prüfung im Laufe des streitgegenständlichen Verfahrens wieder entfallen. Soweit
- angetragen hatte, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich. Denn die Beklagte kann dem Gericht nicht
§ 39 LAnpG
Zulässigkeit des Formwechsels
- Inhalt
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- (1) Eine kooperative Einrichtung, die juristische Person ist, kann durch Formwechsel in eine
- eingetragene Genossenschaft, eine Personengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, offene
- Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschr
- änkter Haftung, Aktiengesellschaft) umgewandelt werden.(2) Für den Formwechsel ist ein
- ;) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer Bevollmächtigtenversammlung gefaßt werden. Der
§ 10c MTAG 1993
- Inhalt
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- der Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von Personen mit einer
- oder Veterinärmedizinisch-technische Assistenten im Sinne des § 10a haben beim Erbringen
§ 2 HwPGV
- Inhalt
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- Bildung, Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Organe der PGH und der Rechte und Pflichten
- (1) Die PGH gibt sich ein Statut und beschließt darüber in der Mitgliederversammlung.(2
- Mitgliedern in die PGH einzubringenden Anteile. (3) Durch den Vorstand der PGH kann ein Geschä
- ;ftsführer eingesetzt werden.(4) Die PGH erlangt ihre Rechtsfähigkeit mit der Registrierung beim zuständigen Registerorgan.
§ 12 RVermG
Übergang von Beteiligungsrechten auf die Länder
- Inhalt
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- dem 8. Mai 1945 an den in der Anlage aufgeführten Unternehmen des privaten Rechts zustanden
- , gehen auf die in der Anlage bezeichneten Länder über.(2) Die Beteiligung, die dem ehemaligen
§ 303 SGB 6
Witwerrente
- Inhalt
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- Voraussetzungen des geltenden Rechts nur, wenn die Verstorbene den Unterhalt ihrer Familie im letzten
- Ist eine Versicherte vor dem 1. Januar 1986 gestorben oder haben die Ehegatten bis zum 31
- geschiedenen Ehemannes im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod überwiegend bestritten hat.
§ 367 SGB 3
Bundesagentur für Arbeit
- Inhalt
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- bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.(2) Die Bundesagentur gliedert
- (1) Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) ist eine rechtsfähige
- sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren
- mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie mit den
- Landesregierungen zusammen.(4) Die Bundesagentur hat ihren Sitz in Nürnberg.
§ 3 EKrV 1
Grunderwerbskosten
- Inhalt
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- der schon im Eigentum der Beteiligten befindlichen Grundstücke oder ihrer Rechte, soweit sie
- (1) Zu den Grunderwerbskosten gehören 1.alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von
- Wertminderungen fremder Grundstücke. (2) Den Grunderwerbskosten zuzurechnen ist der Verkehrswert
- mehr benötigten Grundstücke ist von den Grunderwerbskosten abzuziehen.