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OLG Stuttgart - 3 U 83/04

Oberlandesgericht Stuttgart vom 04.08.2004
Inhalt
  • , in dieser Erklärung des Beklagten eine konkludent abgegebene Freigabeerklärung zu sehen. Erst recht
  • Entscheidungsgründe). An die Stelle eines (unterstellten) Rechts am hinterlegten Geldbetrag ist damit die Pflicht der
  • der Verkauf von mehreren Grundstücken in (Sachsen- Anhalt) durch die Firma an die Firma . Der im
  • ist, hat die Firma gegen das im Prozess über ihre Wandelungsklage ergangene Urteil des Landgerichts
  • der vorherige Aktiv - Prozess in einen Passivprozess gewandelt. Diese Ausführungen im Beschluss des

BSG - B 10 LW 28/00 R

Bundessozialgericht vom 09.08.2001
Inhalt
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)) einverstanden erklärt. II Die Revision ist unbegründet. Das angefochtene
  • Beschäftigung in einem Unternehmen der Landwirtschaft iS des § 1 Abs 2 des Gesetzes über die
  • der Landwirtschaft iS des § 1 Abs 2 des ALG, davon in den letzten 48 Kalendermonaten vor der
  • Kausalitätserfordernissen in den §§ 9 und 13 FELEG sowie auf die im einzelnen von ihm festgestellten
  • Ursachen im Rechtssinn (vgl BSG SozR Nr 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere

BFH - I R 59/12

Bundesfinanzhof vom 26.02.2014
Inhalt
  • können. 23Der IV. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498 mit Blick
  • in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498), weniger mit einem objektsteuerartigen Bezug als vielmehr im
  • sog. Mindestbesteuerung im Streitfall Die Revision ist aber nach der Maßgabe einfachen Rechts nicht
  • , BStBl II 2013, 498). Auch wenn der Gesetzgeber nicht gehalten ist, allen Besonderheiten im sachlichen
  • der Gesetzgeber in Rechnung stellen müssen, dass "Definitiveffekte" im Zusammenhang insbesondere mit

VG Münster - 2 K 305/00

Verwaltungsgericht Münster vom 17.11.2003
Inhalt
  • dem Beklagten mit, sie beabsichtige, in dem denkmalgeschützten Gebäude - im einzelnen bezeichnete
  • Kamins noch möglich ist und deshalb von Rechts wegen noch verlangt werden kann. Unbestritten ist, daß
  • . Tatbestand 12Die Klägerin erwarb im Dezember 1998 das Eigentum an dem in die Denkmalliste der Stadt
  • lehnte der Beklagte im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege (Schreiben vom 4. März 1999
  • Ausstattungsstück im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 3 der Denkmallistenverordnung sei und als solches in der für

LSG Berlin-Brandenburg - L 11 B 25/04 SB

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.12.2004
Inhalt
  • degenerative Veränderungen in allen Abschnitten der Wirbelsäule mit Funktionsbehinderung, geringer im
  • auf Prozesskostenhilfe zu Recht wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Da im
  • Halswirbelsäulen-, Brustwirbelsäulen-, stärkeren im Lendenwirbelsäulen-Bereich mit ver- minderter
  • seiner Auffassung ist "durch einen geeigneten Facharzt ein Gutachten in häuslicher Umgebung zu erstellen
  • Prozesskostenhilfeantrag zu Recht abgelehnt. Nach § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 114

OLG Köln - 2 Wx 32/00

Oberlandesgericht Köln vom 22.12.2000
Inhalt
  • Schadensersatzanspruch andererseits (Vgl. BVerwG, NJW 1999, 1201). Mit Recht hat das Landgericht in diesem
  • der Allgemeinheit verfüge. Mit Recht weist das Landgericht zunächst darauf hin, dass das BVerwG in
  • nach § 14 KostO entstandenen außergerichtlichen Kosten hat das Landgericht zu Recht und mit
  • Gesellschaften - RsC - 188/95 "F."; abgedruckt in: ZIP 1998, 206 ff - gegen die Kostenrechnung Erinnerung mit
  • Erstattungsanspruch ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt; er wird in der die

§ 3 ChemBiozidZulV

Vorlage von Prüfnachweisen, Prüfmethoden
Inhalt
  • in ihrer jeweils jüngsten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verö
  • durchzuführen. Begonnene Prüfungen können nach dem bei ihrem Beginn geltenden Recht zu
  • ;fungen keine Regelungen enthält, 2.die in der Richtlinie 67/548/EWG genannten Prüfmethoden
  • gleichwertigen Ergebnissen im Vergleich zu den in Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG genannten Pr
  • 2002 Prüfungen mit anderen als den in den Sätzen 1 bis 4 bezeichneten Prüfmethoden

„Geisterspiel des St. Pauli – Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei droht DFB mit Klage

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.04.2011
Inhalt
  • bekennenden FC. Köln Mitglieds ausgefallen wäre, wenn Köln gemeinsam mit St. Pauli im Abstiegskampf
  • einfallen werden. Durch das im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB entwickelte sonstige, absolute Recht soll
  • tatsächlich vor leeren Rängen stattfinden sollte – mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage. In
  • bekennender St. Pauli Fan hat unsere Kanzlei zwei Business-Seats für die ganze Saison in der Südkurve des
  • in Kooperation mit der klagewilligen Wirtschaftsrechtskanzlei arbeitet und der nach Angaben der

§ 78 EEG 2014

Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage
Inhalt
  • § 60 Absatz 1 das Recht, Strom als „Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
  • “ zu kennzeichnen. Die Eigenschaft des Stroms ist gegenüber Letztverbrauchern im Rahmen
  • gezahlt hat, 1.mit dem EEG-Quotienten nach Absatz 3 multipliziert wird,2.danach durch die gesamte in
  • -Quotient ist das Verhältnis der Summe der Strommenge, für die in dem vergangenen
  • (1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten im Gegenzug zur Zahlung der EEG-Umlage nach

AG Kleve - 2 C 110/87

Amtsgericht Kleve vom 25.05.1987
Inhalt
  • genommen. 9Entscheidungsgründe: 10Die Klage ist im wesentlichen begründet. 1112Die Klägerin hat
  • üblich und Brauch ist und seinen Verhältnissen entspricht. Am Niederrhein ist es üblich, in den Kreisen
  • Hälfte der Bestattungskosten zu tragen. 14Zu Recht weist die Klägerin auch darauf hin, dass die Art
  • Beklagte trägt 85/100 der Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der
  • Klägerin in Höhe von 1.900,-- DM vorläufig vollstreckbar. Tatbestand: 12Die Klägerin und ihr am

Mit dem Teilchenbeschleuniger gegen das falsche Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 07.03.2013
Inhalt
  • . Anwendbar ist das Recht des Staates, in dem hauptsächlich gearbeitet wird (mehr als 50% der Arbeitszeit
  • auch indirekt mit der Finanzkrise in Verbindung gebracht. Die These ist mehr als nur eine
  • Arbeitsrecht misstrauisch begegnen. So ist vorstellbar, dass man in der Schweiz einen
  • Schwarzlöchlimacher rauswerfen darf, in Frankreich aber nur, wenn er unter 25 und kein Gewerkschaftsmitglied ist
  • „Large Hadron Collider“ LHC (der größte Teilchenbeschleuniger der Welt) gleich doppelt in die

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 E 141/02.PVL

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.08.2002
Inhalt
  • Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten des Organs "Schwerbehindertenvertretung" im
  • Streitigkeit über Rechte und Pflichten des Organs "Schwerbehindertenvertretung". 15Allein in Betracht kommende
  • Beschwerde ist auch ansonsten zulässig. Sie ist insbesondere innerhalb der in § 79 Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW
  • Abs. 4 Satz 1 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (im Folgenden: SBG IX) zu entscheidenden
  • benannten Angelegenheiten aus den §§ 94, 95, 139 SGB IX nicht in Rede steht. Vgl. dazu allgemein

§ 48 PatAnwO

Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
Inhalt
  • diese nicht für die Wahrnehmung ihrer Rechte in anderer Weise gesorgt hat.(3) § 46 Abs. 5
  • Satz 3, Abs. 9 und 10 gilt entsprechend. Der Abwickler ist berechtigt, jedoch außer im Rahmen
  • (1) Ist ein Patentanwalt gestorben, so kann die Patentanwaltskammer einen Patentanwalt oder einen
  • Patentassessor zum Abwickler der Kanzlei bestellen. § 14 gilt entsprechend. Der Abwickler ist
  • in der Regel nicht länger als für die Dauer eines Jahres zu bestellen. Auf Antrag des

§ 7 NatSGSORügenV

Ausnahmen
Inhalt
  • und Rechte zulässigen Maßnahmen unberührt. Soweit diese Maßnahmen mit dem
  • Dienstfahrten sowie durch Sonstige mit Genehmigung der Reservatsverwaltung, 4.in der Schutzzone IIIa)die Anlage
  • § 3 dienen, 3.das Befahren der gesperrten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen durch
  • von Kahlschlägen bis zu drei Hektar Fläche und b)die im Sinne des
  • landwirtschaftlich genutzten Flächen, soweit in dem gemäß § 5 Abs. 2 zu erstellenden

§ 14 RechKredV

Forderungen an Kreditinstitute (Nr. 3)
Inhalt
  • Genußrechte. § 7 bleibt unberührt. Ferner gehören hierzu Bausparguthaben aus
  • Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind alle Arten von Forderungen aus Bankgeschäften
  • sowie alle Forderungen von Finanzdienstleistungsinstituten an in- und ausländische
  • nicht um börsenfähige Schuldverschreibungen im Sinne des Postens "Schuldverschreibungen
  • ähige Inhabergenußscheine und andere nicht in Wertpapieren verbriefte rückzahlbare