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OLG Stuttgart - 3 U 83/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 04.08.2004
- Inhalt
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- , in dieser Erklärung des Beklagten eine konkludent abgegebene Freigabeerklärung zu sehen. Erst recht
- Entscheidungsgründe). An die Stelle eines (unterstellten) Rechts am hinterlegten Geldbetrag ist damit die Pflicht der
- der Verkauf von mehreren Grundstücken in (Sachsen- Anhalt) durch die Firma an die Firma . Der im
- ist, hat die Firma gegen das im Prozess über ihre Wandelungsklage ergangene Urteil des Landgerichts
- der vorherige Aktiv - Prozess in einen Passivprozess gewandelt. Diese Ausführungen im Beschluss des
BSG - B 10 LW 28/00 R
Bundessozialgericht vom 09.08.2001
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz (SGG)) einverstanden erklärt. II Die Revision ist unbegründet. Das angefochtene
- Beschäftigung in einem Unternehmen der Landwirtschaft iS des § 1 Abs 2 des Gesetzes über die
- der Landwirtschaft iS des § 1 Abs 2 des ALG, davon in den letzten 48 Kalendermonaten vor der
- Kausalitätserfordernissen in den §§ 9 und 13 FELEG sowie auf die im einzelnen von ihm festgestellten
- Ursachen im Rechtssinn (vgl BSG SozR Nr 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere
BFH - I R 59/12
Bundesfinanzhof vom 26.02.2014
- Inhalt
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- können. 23Der IV. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498 mit Blick
- in BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498), weniger mit einem objektsteuerartigen Bezug als vielmehr im
- sog. Mindestbesteuerung im Streitfall Die Revision ist aber nach der Maßgabe einfachen Rechts nicht
- , BStBl II 2013, 498). Auch wenn der Gesetzgeber nicht gehalten ist, allen Besonderheiten im sachlichen
- der Gesetzgeber in Rechnung stellen müssen, dass "Definitiveffekte" im Zusammenhang insbesondere mit
VG Münster - 2 K 305/00
Verwaltungsgericht Münster vom 17.11.2003
- Inhalt
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- dem Beklagten mit, sie beabsichtige, in dem denkmalgeschützten Gebäude - im einzelnen bezeichnete
- Kamins noch möglich ist und deshalb von Rechts wegen noch verlangt werden kann. Unbestritten ist, daß
- . Tatbestand 12Die Klägerin erwarb im Dezember 1998 das Eigentum an dem in die Denkmalliste der Stadt
- lehnte der Beklagte im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege (Schreiben vom 4. März 1999
- Ausstattungsstück im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 3 der Denkmallistenverordnung sei und als solches in der für
LSG Berlin-Brandenburg - L 11 B 25/04 SB
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.12.2004
- Inhalt
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- degenerative Veränderungen in allen Abschnitten der Wirbelsäule mit Funktionsbehinderung, geringer im
- auf Prozesskostenhilfe zu Recht wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Da im
- Halswirbelsäulen-, Brustwirbelsäulen-, stärkeren im Lendenwirbelsäulen-Bereich mit ver- minderter
- seiner Auffassung ist "durch einen geeigneten Facharzt ein Gutachten in häuslicher Umgebung zu erstellen
- Prozesskostenhilfeantrag zu Recht abgelehnt. Nach § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 114
OLG Köln - 2 Wx 32/00
Oberlandesgericht Köln vom 22.12.2000
- Inhalt
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- Schadensersatzanspruch andererseits (Vgl. BVerwG, NJW 1999, 1201). Mit Recht hat das Landgericht in diesem
- der Allgemeinheit verfüge. Mit Recht weist das Landgericht zunächst darauf hin, dass das BVerwG in
- nach § 14 KostO entstandenen außergerichtlichen Kosten hat das Landgericht zu Recht und mit
- Gesellschaften - RsC - 188/95 "F."; abgedruckt in: ZIP 1998, 206 ff - gegen die Kostenrechnung Erinnerung mit
- Erstattungsanspruch ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt; er wird in der die
§ 3 ChemBiozidZulV
Vorlage von Prüfnachweisen, Prüfmethoden
- Inhalt
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- in ihrer jeweils jüngsten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verö
- durchzuführen. Begonnene Prüfungen können nach dem bei ihrem Beginn geltenden Recht zu
- ;fungen keine Regelungen enthält, 2.die in der Richtlinie 67/548/EWG genannten Prüfmethoden
- gleichwertigen Ergebnissen im Vergleich zu den in Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG genannten Pr
- 2002 Prüfungen mit anderen als den in den Sätzen 1 bis 4 bezeichneten Prüfmethoden
„Geisterspiel des St. Pauli – Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei droht DFB mit Klage
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.04.2011
- Inhalt
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- bekennenden FC. Köln Mitglieds ausgefallen wäre, wenn Köln gemeinsam mit St. Pauli im Abstiegskampf
- einfallen werden. Durch das im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB entwickelte sonstige, absolute Recht soll
- tatsächlich vor leeren Rängen stattfinden sollte – mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage. In
- bekennender St. Pauli Fan hat unsere Kanzlei zwei Business-Seats für die ganze Saison in der Südkurve des
- “ in Kooperation mit der klagewilligen Wirtschaftsrechtskanzlei arbeitet und der nach Angaben der
§ 78 EEG 2014
Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage
- Inhalt
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- § 60 Absatz 1 das Recht, Strom als „Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
- “ zu kennzeichnen. Die Eigenschaft des Stroms ist gegenüber Letztverbrauchern im Rahmen
- gezahlt hat, 1.mit dem EEG-Quotienten nach Absatz 3 multipliziert wird,2.danach durch die gesamte in
- -Quotient ist das Verhältnis der Summe der Strommenge, für die in dem vergangenen
- (1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten im Gegenzug zur Zahlung der EEG-Umlage nach
AG Kleve - 2 C 110/87
Amtsgericht Kleve vom 25.05.1987
- Inhalt
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- genommen. 9Entscheidungsgründe: 10Die Klage ist im wesentlichen begründet. 1112Die Klägerin hat
- üblich und Brauch ist und seinen Verhältnissen entspricht. Am Niederrhein ist es üblich, in den Kreisen
- Hälfte der Bestattungskosten zu tragen. 14Zu Recht weist die Klägerin auch darauf hin, dass die Art
- Beklagte trägt 85/100 der Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der
- Klägerin in Höhe von 1.900,-- DM vorläufig vollstreckbar. Tatbestand: 12Die Klägerin und ihr am
Mit dem Teilchenbeschleuniger gegen das falsche Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 07.03.2013
- Inhalt
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- . Anwendbar ist das Recht des Staates, in dem hauptsächlich gearbeitet wird (mehr als 50% der Arbeitszeit
- auch indirekt mit der Finanzkrise in Verbindung gebracht. Die These ist mehr als nur eine
- Arbeitsrecht misstrauisch begegnen. So ist vorstellbar, dass man in der Schweiz einen
- Schwarzlöchlimacher rauswerfen darf, in Frankreich aber nur, wenn er unter 25 und kein Gewerkschaftsmitglied ist
- „Large Hadron Collider“ LHC (der größte Teilchenbeschleuniger der Welt) gleich doppelt in die
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 E 141/02.PVL
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.08.2002
- Inhalt
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- Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten des Organs "Schwerbehindertenvertretung" im
- Streitigkeit über Rechte und Pflichten des Organs "Schwerbehindertenvertretung". 15Allein in Betracht kommende
- Beschwerde ist auch ansonsten zulässig. Sie ist insbesondere innerhalb der in § 79 Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW
- Abs. 4 Satz 1 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (im Folgenden: SBG IX) zu entscheidenden
- benannten Angelegenheiten aus den §§ 94, 95, 139 SGB IX nicht in Rede steht. Vgl. dazu allgemein
§ 48 PatAnwO
Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
- Inhalt
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- diese nicht für die Wahrnehmung ihrer Rechte in anderer Weise gesorgt hat.(3) § 46 Abs. 5
- Satz 3, Abs. 9 und 10 gilt entsprechend. Der Abwickler ist berechtigt, jedoch außer im Rahmen
- (1) Ist ein Patentanwalt gestorben, so kann die Patentanwaltskammer einen Patentanwalt oder einen
- Patentassessor zum Abwickler der Kanzlei bestellen. § 14 gilt entsprechend. Der Abwickler ist
- in der Regel nicht länger als für die Dauer eines Jahres zu bestellen. Auf Antrag des
§ 7 NatSGSORügenV
Ausnahmen
- Inhalt
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- und Rechte zulässigen Maßnahmen unberührt. Soweit diese Maßnahmen mit dem
- Dienstfahrten sowie durch Sonstige mit Genehmigung der Reservatsverwaltung, 4.in der Schutzzone IIIa)die Anlage
- § 3 dienen, 3.das Befahren der gesperrten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen durch
- von Kahlschlägen bis zu drei Hektar Fläche und b)die im Sinne des
- landwirtschaftlich genutzten Flächen, soweit in dem gemäß § 5 Abs. 2 zu erstellenden
§ 14 RechKredV
Forderungen an Kreditinstitute (Nr. 3)
- Inhalt
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- Genußrechte. § 7 bleibt unberührt. Ferner gehören hierzu Bausparguthaben aus
- Im Posten "Forderungen an Kreditinstitute" sind alle Arten von Forderungen aus Bankgeschäften
- sowie alle Forderungen von Finanzdienstleistungsinstituten an in- und ausländische
- nicht um börsenfähige Schuldverschreibungen im Sinne des Postens "Schuldverschreibungen
- ähige Inhabergenußscheine und andere nicht in Wertpapieren verbriefte rückzahlbare