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§ 481 StPO
Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke
- Inhalt
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- die Polizei ausschließlich zum Schutz privater Rechte tätig wird.(2) Die Verwendung ist
- oder Akteneinsicht gewähren. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in den Fällen, in denen
- personenbezogener Daten nach dieser Bestimmung zulässig ist, gilt § 478 Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend.
§ 3 KonsVerNLDV
Territorialer Geltungsbereich des Abkommens
- Inhalt
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- Meeresuntergrundes, soweit die beiden Staaten auf Grund internationalen Rechts über Hoheitsrechte in Bezug
- “ und „nur für den in Europa belegenen Teil des Königreichs“ in Artikel
- auf die Erforschung und Ausbeutung der Naturschätze in diesem Gebiet verfügen.
Eingangsformel PflegeArbbV
- Inhalt
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- Auf Grund des § 11 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Arbeitnehmer
- , die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher
- , nachdem es den in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- und Arbeitnehmerinnen sowie den Parteien von Tarifverträgen, die zumindest teilweise in den
- Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben hat:
§ 25 WHG 2009
Gemeingebrauch
- Inhalt
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- nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist, soweit nicht Rechte anderer dem
- Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies
- ;chtigt werden. Der Gemeingebrauch umfasst nicht das Einbringen und Einleiten von Stoffen in
- Einleiten von Niederschlagswasser,2.das Einbringen von Stoffen in oberirdische Gewässer für
OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 10045/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 06.05.2008
- Inhalt
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- aufgegriffen worden. b) Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, der Beklagte gehe in
- Angelegenheiten in Koblenz vom 7. November 2006 auf 60 %. Im Jahr 1998 erwarb der Beklagte mit seiner Ehefrau das
- Ermittlungen zu beanstanden. In der Sache habe der Beklagte mit der von ihm wahrgenommenen Tätigkeit im
- seien im Wesentlichen identisch und in Übereinstimmung mit ihrem Bericht vom 8. Juli 2005. Im
- wird. So ist in der Verfügung ausgeführt, der Beklagte führe gemeinsam mit seiner Ehefrau das Hotel
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 151/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2004
- Inhalt
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- soweit dieses reicht. Die Beklagte hat mit Bescheid vom 23.06.1993 dem Kläger Arbeitslosenhilfe ab
- Oktober 1990. 5 Mit Bescheid vom 29.09.1992 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 16.11.1992 lehnte
- 191/92). Im Rahmen dieses Klageverfahrens bewilligte die Beklagte dem Kläger mit Bescheid vom
- Zentralstelle 2 für Arbeitsvermittlung in Frankfurt vom 16.02.1993, die nach einem Gespräch mit dem
- falscher Bewerberdaten im Stelleninformationssystem der Beklagten sei eine Vermittlung in ein
EuGH - C-368/98
Europäischer Gerichtshof vom 12.07.2001
- Inhalt
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- , Krankenhauskosten zu erstatten, die Frau Descamps im Zusammenhang mit einer orthopädischen Operation in einem
- bei Zugrundelegung der im französischen Recht vorgesehenen Erstattungskoeffizienten auf 38 608,89
- FRF und bei Anwendung der im belgischen Recht vorgesehenen Erstattungskoeffizienten auf 49 935,44 FRF
- der Genehmigung im Ausgangsverfahren aufgrund der Kriterien für die Genehmigung im nationalen Recht
- Buchstabe c in Verbindung mit Ziffer i der Verordnung Nr. 1408/71 so auszulegen ist, dass, wenn ein
OLG Düsseldorf - I-10 W 132/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.03.2007
- Inhalt
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- Vertragsdurchführung gehören. Im Rahmen dieser Zulassung ist das Oberlandesgericht in den Grenzen der Anträge
- fraglichen Regelung in Ziff. IV 6. des Notarvertrages (Bl. 11 GA) sollten die mit dem Kaufvertrag und seiner
- des Rechts. Im Rahmen der Begründetheit findet eine Überprüfung auf einen Rechtsverstoß im Sinne des
- Rn. 48). Dies ist hier in Bezug auf die Frage erfolgt, ob die Kosten der Einholung der
- vom 30.06.2006, Bl. 36 GA). Dabei ist davon auszugehen, dass in den Telefonaten auch der Grund der
§ 4d FinDAG
Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- einer Person, die Gegenstand einer Meldung ist, insbesondere die Rechte nach den §§ 28 und
- ist. Die eingehenden Meldungen unterliegen dem Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.(3
- vertraglich nicht eingeschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam.(8) Die Rechte
- die Aufgabe der Bundesanstalt ist, deren Einhaltung durch die von ihr beaufsichtigten Unternehmen und
- anonym abgegeben werden.(2) Die Bundesanstalt ist zu diesem Zweck befugt, personenbezogene Daten zu
Filesharing Abmahnung Kong: Skull Island
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 18.02.2020
- Inhalt
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- Abmahnung ist gesetzlich als eine außergerichtliche Möglichkeit zur Geltendmachung der Rechte gedacht
- Abmahnungen im Namen ihres Mandanten. Dieser ist der Rechteinhaber des Films, der sich gegen das illegale
- zugrundeliegenden Buchs, hat die ausschließlichen Rechte an der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17
- Insel. Wer diesen Film irgendwo im Internet angeschaut hat, wird dies bald vielleicht doppelt
- bereuen… Was ist Filesharing? Filme wie Kong: Skull Island sind urheberrechtlich gem. § 2 Abs. 1 Nr
Anlage 1 KosmetikV
(zu § 1)Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden dürfen *)
- Inhalt
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- Salze und Ether 21. Adrenomimetische Amine mit Wirkung auf das zentrale Nervensystem, die in der
- Derivate296. Goldsalze297. Selen und seine Verbindungen mit Ausnahme von Selendisulfid unter den in
- den Tabellen I und II des am 30. März 1961 in New York unterzeichneten Einheitsübereinkommens über
- der Verwendung von natürlichen ätherischen Ölen in Sonnenschutz- und Bräunungsmitteln ist der
- und seine Salze395. 8-Hydroxychinolin und sein Sulfat mit Ausnahme der in Anlage 2 Teil A Nr. 51
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 66/99
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2001
- Inhalt
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- : 2425Die zulässige Berufung der Beklagten ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht
- befand er sich in stationärer Behandlung des St ... H ... Anschließend bescheinigten ihm seine
- vielmehr alle Arbeiten, auf die der Kläger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 121 des
- worden ist. Auch die Beklagte geht - ausweislich ihrer im Termin zur mündlichen Verhandlung am
- deshalb, weil er auf alle nach dem Recht der Arbeitsförderung zumutbaren Beschäftigungen (§ 121 SGB
LAG Köln - 11 Sa 96/09
Landesarbeitsgericht Köln vom 11.12.2009
- Inhalt
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- im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht. Ist jedoch
- dreiseitigen Vertrag, nach welchem sie im Einvernehmen mit dem Beklagten zu 1) mit Ablauf der 31.05.2008
- . 26II. Die Berufungen sind in der Sache unbegründet, denn das Arbeitsgericht hat mit zutreffenden
- Stilllegung des Betriebs noch mit einer betrieblichen Drucksituation sozial rechtfertigen im Sinne des
- § 1 Abs. 2 KSchG. 28a) Das Arbeitsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Kündigung nicht wegen
Personalgespräch im Schwitzkasten- Stechen, Beißen, Schimpfen
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 28.09.2010
- Inhalt
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- Kläger ist ausgeführt, dass der Kläger mit einer auf dem Bürotisch liegenden Schere mehrmals in den
- ), deren Gründe jetzt vorliegen, gibt dem Leser einen Einblick in die Sitten im Fuhrgewerbe (oder in den
- ;der Kläger [habe] ihm [zuvor] mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in den Finger gebissen…
- Fragen blieben streitig, die Bisswunde aber nicht. Irgendwie hatte niemand Lust, die Sache so recht
- spätestens seit dem “Arschloch-Fall” ganz gut bestellt ist. Es zeigt auch wieder einmal
BGH - IX ZB 38/10
Bundesgerichtshof vom 13.06.2013
- Inhalt
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- ). Im Zusammenhang mit der Abführungspflicht aus § 35 Abs. 2 Satz 2, § 295 Abs. 2 InsO ist der
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 38/10 vom 13. Juni 2013 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk
- Unterhaltspflichten ein jedenfalls im pfändbaren Bereich liegendes Nettoeinkommen in Höhe von 990
- im Allgemeinen zu erreichen, hat der Gesetzgeber die Freigabe mit einer Abführungspflicht
- der Schuldner in der Wohlverhaltensphase im Rahmen seiner Erwerbsobliegenheit um ein