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§ 10 BGBEG
Vertretungsbefugnis für Personenzusammenschlüsse alten Rechts
- Inhalt
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- , dessen Mitglieder nicht namentlich im Grundbuch aufgeführt sind, ist die Gemeinde, in der das
- (1) Steht ein dingliches Recht an einem Grundstück einem Personenzusammenschluß zu
- entsprechend.(3) Die Rechte der Organe des Personenzusammenschlusses bleiben unberührt.(4) Die
- Vertreterin des Personenzusammenschlusses und dessen Mitglieder in Ansehung des Gemeinschaftsgegenstandes
- Vertretung des Personenzusammenschlusses.(2) Im Rahmen der gesetzlichen Vertretung des
BGH - V ZR 124/09
Bundesgerichtshof vom 07.01.2010
- Inhalt
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- auf. Eine Entscheidung ist aus den dargelegten Gründen auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder
- Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht, dass das Berufungsgericht die Zurückweisung des Aufrechnungseinwands
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 124/09 vom 7. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat
- beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4
- . Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 29. Mai 2009 wird
§ 31 LAP-mDAAV 2004
Praxisaufstieg
- Inhalt
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- Leistungsnachweis im Informationstechnik-Grundlagenkurs zu erbringen sind, sowie Fortbildungsseminare im Rechts
- Einführungszeit dauert 18 Monate. Sie erfolgt schwerpunktmäßig in der Zentrale des
- mittleren Dienst zuständige Personalreferat in Absprache mit der Ausbildungsleitung für den
- dabei nicht den in Satz 1 genannten Mindestanforderungen genügt, kann die Bewerberin oder der
- Verbindung mit § 6) in einem Vorstellungstermin. Sie hat hierbei die während der Einfü
BFH - I B 176/09
Bundesfinanzhof vom 12.10.2010
- Inhalt
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- IV R 48/99, BFHE 193, 482, BStBl II 2001, 241). Das ist allerdings wiederum --zumindest in der
- den in ihm enthaltenen Vorschriften handelt es sich daher um auslaufendes Recht. Mit auslaufendem
- Deutschland auf. Ob er in den Streitjahren im Inland einen Wohnsitz hatte, ist dem angefochtenen Urteil
- kann (BFH-Urteil in BFHE 193, 482, 485 f., BStBl II 2001, 241, 243, m.w.N). In diesem Sinne ist der
- Recht zusammenhängende Fragen haben in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung (BFH-Beschlüsse vom 4
§ 4 KüchMeistPrV
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Inhalt
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- ) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bü
- geprüft werden: 1.Rechtliche Zusammenhänge,2.Steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
- Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
- mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
- ;rgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden
§ 4 HotelMeistPrV
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Inhalt
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- ) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bü
- geprüft werden: 1.Rechtliche Zusammenhänge,2.Steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
- Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
- mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
- ;rgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden
§ 4 TechFachwPrV
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Inhalt
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- ) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bü
- geprüft werden: 1.Rechtliche Zusammenhänge,2.Steuerrechtliche Bestimmungen.(4) Im
- Betriebswirtschaft60 Minuten,2.Rechnungswesen90 Minuten,3.Recht und Steuern60 Minuten,4.Unternehmensführung90
- einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem
- ;rgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden
§ 48 GeschmMG 2004
Erschöpfung
- Inhalt
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- betreffen, in das ein unter den Schutzumfang des Rechts an einem eingetragenen Design fallendes
- Design eingefügt oder bei dem es verwendet wird, wenn das Erzeugnis vom Rechtsinhaber oder mit
- des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist.
- Die Rechte aus einem eingetragenen Design erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis
- seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat
Impressum auch auf Facebook Pflicht
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 08.02.2013
- Inhalt
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- Beklagte betreiben beide ein IT-Systemhaus und stehen somit in einem Wettbewerbsverhältnis. Zum gleichen
- Dieses Urteil ist alles andere als eine Überraschung. Das Landgericht Regensburg hat in seiner
- recht gelten. Jedem Unternehmen kann daher nur geraten werden, ihren Facebook-Auftritt sorgfältig auf
- Social-Media-Rechts. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, wenden Sie sich per E-Mail
- Entscheidung vom 31. Januar 2013 (Az. 1 HK O 1884/12) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit die
OLG Köln - Ausl 186/00
Oberlandesgericht Köln vom 06.03.2001
- Inhalt
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- in der Schweiz kein Recht auf ein neues Gerichtsverfahren mehr zu, in dem die Rechte der Verteidigung
- hätte sie aber in die Lage versetzt, ihre Rechte im Strafverfahren wahrzunehmen oder durch einen
- darauf hin, dass die im Urteil angegebene Anschrift in Köln mit der im Zeitpunkt der Hauptverhandlung
- Verteidigungsmöglichkeiten bewusst begibt und deshalb nicht schutzwürdig ist (so zu Recht OLG Hamm StV 1997,365
- ) 106107Der schwerwiegende Eingriff in die Rechte der Verfolgten wird durch die Sicherungen zum Schutz
OLG Hamm - 22 U 420/86
Oberlandesgericht Hamm vom 29.06.1987
- Inhalt
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- "Recht Dritter" im Sinne des § 434 BGB. Sie engt die umfassenden Rechte des Grundstückseigentümers, die
- rechtlichen Einordnung der Baulast als ein Recht Dritter im Sinne des § 434 BGB steht nicht entgegen, daß
- der Nutzung eines schon vorhandenen Gebäudes beschränken, als ein Recht Dritter im Sinne des § 434
- BGB jedenfalls dann anzusehen, wenn sie, wie in diesem Fall, ein Recht der begünstigten Gemeinde
- ist er spätestens mit der Freistellung des Kaufobjekts von dieser Baulast in Verzug gekommen mit
VG Düsseldorf - 15 L 2359/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.09.2004
- Inhalt
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- ausgeschriebene C 4 - Professur sowie seine Aufnahme in die Berufungsvorschlagsliste rechts- und
- Besetzungsverfahrens die Ernennung eines (Mit-) Bewerbers derzeit nicht zu befürchten ist. Anders als bei einer
- führen würde und deshalb zur Rechtswahrung vorläufig verhindert werden muss, ist im Falle des
- Hochschulbereich das subjektive Recht des Bewerbers besteht, dass über seine Bewerbung um eine
- besetzenden Posten (möglicherweise) neu auszuschreiben) - ein diesbezügliches subjektives Recht des
LG Frankfurt am Main - 21 O 78/08
Landgericht Frankfurt am Main vom 08.05.2009
- Inhalt
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- bürgerlichen Rechts, der Fondsgesellschaft, folgt und ob diese nach § 713 BGB zu beurteilen ist, denn
- ist. Nach dem Fondsgesellschaftsvertrag können die Fondsgesellschafter Rechte gegenüber der Beklagten
- verwiesen werden, dass eine Geltendmachung ihrer Rechte jedenfalls ad hoc in den jeweiligen
- unmittelbare Geschäftszweck der Beklagten als Treuhänderin ist gerade die Wahrnehmung der Rechte und
- fundamentale Rechte geltend machen zu können. Angesichts dessen ist ein Interesse an der Geheimhaltung der
BGH - III ZR 273/03
Bundesgerichtshof vom 27.08.2003
- Inhalt
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- Amtspflicht (Senatsurteil BGHZ 137, 11, 15). Im übrigen war - worauf die Beschwerde zu Recht hinweist - für
- Klägerin, eine Handelsgesellschaft englischen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, war
- Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke für Recht erkannt: Auf
- war. Das Bier lagerte unverzollt im Zollager der M. -K. GmbH in Z. , bevor es zum endgültigen
- Adressatin der Benachrichtigungspflicht nach § 327 Satz 3 AO gewesen ist. a) Zwar wird im
SozG Berlin - S 83 KA 745/09 ER
Sozialgericht Berlin vom 19.02.2010
- Inhalt
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- Vertrag ist in § 4 Abs. 1 geregelt, dass der Zahnarzt mit der Erbringung/Beschaffung der zahntechnischen
- anderes bestimmt ist. In Bezug auf den vorliegenden Beschluss des Gerichts ist weder im Allgemeinen
- Anordnungsgrundes darauf beschränkt vorzutragen, dass die Äußerungen sie in ihrem Recht am eingerichteten und
- ; ebenso LSG Baden-Württemberg, a.a.O., Rn. 54). Diese Werteentscheidung ist erst Recht auf das vorliegende
- ihre Mitglieder eine "Sonderinformation Selektivverträge" bei, in der sie sich mit dem Selektivvertrag