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Unwirksame AGB zur Lieferfrist: Voraussichtliche Versanddauer: 1 – 3 Werktage  

Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 26.11.2012
Inhalt
  • Das OLG Bremen hat mit seiner Entscheidung vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12   seinen Vorsprung in der
  • Expertise/Fachkunde/Sachkenntnis in der Unterscheidung bei Lieferfristen mit dem Hinweis
  • ein Hinweis auf der Angebotsseite, also im Zusammenhang mit der Vorstellung des verkauften Artikels
  • Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB). Insofern wies das Gericht zu Recht
  • Hinweis in Zusammenhang mit Garantie, Rücknahmebedingungen und Versandkosten – also allgemeine Vorgaben

OLG Düsseldorf - I-24 U 188/07

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.05.2008
Inhalt
  • durch die GmbH fehlt, verweist der Zeuge auf "Zeitgründe". Mit Recht hat das Landgericht hieraus
  • hatten und die Überleitungsvereinbarung als geschlossen betrachteten. Mit Recht verweist der Beklagte auf
  • Recht verweist der Beklagte allerdings darauf, dass als abzurechnende Nebenkosten im Mietvertrag nur
  • - in Anspruch. 4Der Zeuge B. und seine Ehefrau schlossen am 30.01./13.02.1996 mit dem Beklagten als
  • Mietzinsen für die Jahre 1997 und 1998 in Anspruch, die ebenfalls mit Versäumnisurteil endeten. 12Die

.rka Rechtsanwälte sind wieder für die Koch Media GmbH unterwegs im Wasteland 2

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.06.2015
Inhalt
  • Verletzung der Rechte der Firma Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich. Dem abgemahnten
  • einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.Die IT-Kanzlei
  • welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden
  • : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)oder 05202 / 7  31 32,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
  • Reichelt, Klute, Assmann , verschickt derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf der

LSG Bayern - L 6 RJ 554/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.08.2004
Inhalt
  • berufsunfähig gewesen ist, ist sie erst recht nicht erwerbsunfähig gewesen im Sinn der bis 31.12.2000 in
  • der Zeit ab Februar 1995 mit freiwilligen Beiträgen. Dies ist nach deutschem Recht nicht mehr möglich
  • Staatsangehörige von Serbien und Montenegro ist, hat in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 15.07.1969
  • 14.04.1998 hat die Beklagte mit Bescheid vom 31.07.1998 abgelehnt, der der Klägerin in der damaligen
  • Zeitpunkt des Eingangs bei der Beklagten jetzt nicht mehr feststellbar ist und mit dem sich die

OLG Köln - 2 Ws 645/03

Oberlandesgericht Köln vom 24.11.2003
Inhalt
  • , der -worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist- Drogenprobleme hat, deretwegen ihm eine
  • e : 1I. 23Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 11.03.2003 (42 Ls 21 Js 542
  • /02 30/02) wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall, begangen
  • im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden
  • . Hiergegen hat der Pflichtverteidiger des Angeklagten Rechtsmittel eingelegt. In der

LAG Hamm - 15 Sa 356/10

Landesarbeitsgericht Hamm vom 26.08.2010
Inhalt
  • Vorstellungsgesprächs ist im Einzelnen zwischen den Parteien streitig, insbesondere ob und in welchem Umfang
  • abzuweisen. 14Sie hat vorgetragen, der Kläger sei im Einstellungsverfahren zu Recht nicht berücksichtigt
  • Mindesterwartungen an einen Arbeitsvermittler mit Beratungsaufgaben. Da die Bewerbung zu Recht wegen
  • .) sowie eine Teilnahmebescheinigung an einem Seminar "Projektbearbeitung mit CAD" 2 in der Zeit vom
  • in einem Telefonat bestätigt, dass das Gesprächsprotokoll über das Bewerbungsgespräch im Archiv

Lernen mit dem Kopf – Trainieren mit dem Computer – Haft/Kulow

Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 29.12.2010
Inhalt
  • . Mit auf der CD ist zu Übungszwecken die Strafrecht AT Demo. Das Programm ist klar strukturiert und
  • lernen eigentlich so alles im Kopf passiert. Was macht die rechte Gehirnhälfte, was macht die Linke
  • Klein. Fein. Effizient. Der Boorberg Verlag bietet mit seiner Lektüre im Mini-Format dem
  • trainieren mit dem Computer“. Logischerweise ist es nun an der Zeit, die mitgelieferte CD mal ins Laufwerk
  • Zusammenarbeiten mit dem Programm Normfallmanager ist problemlos möglich. Als kleines Gimmick erscheint

§ 2 AFIG

Veröffentlichung
Inhalt
  • Bundesanstalt erstellt im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein
  • .Artikel 111 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung
  • Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59) und2.Artikel 119 in Verbindung mit Anhang V der Verordnung (EU
  • Verbindung mit Artikel 59 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 und im Fall des Europ
  • äischen Meeres- und Fischereifonds nach Maßgabe des Artikels 119 in Verbindung mit Anhang V

§ 43 AMG 1976

Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
Inhalt
  • berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behö
  • ;rdliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das
  • Wege des Versandes abgegeben werden. Ferner dürfen in Satz 3 bezeichnete Arzneimittel im Rahmen
  • des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke im Einzelfall in einer für eine kurzfristige
  • ähigen Vereinen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts an ihre

§ 25 FFG 1979

Zuerkennung
Inhalt
  • Zuerkennung der Förderungshilfen ist mit Auflagen, die bis zur Auszahlung nachgeholt werden können
  • ;ftigt,5.der Hersteller eines neuen Films nachweist, dass in dem Auswertungsvertrag mit einer ö
  • Fernsehnutzungsrechte an ihn spätestens nach fünf Jahren vereinbart ist. Im Einzelfall
  • nachweist, dass in dem Auswertungsvertrag mit einem Fernsehveranstalter nicht zu Ungunsten des
  • , dass kein Auslandsverkauf der Rechte an dem Referenzfilm oder dem neuen Film stattfindet, oder der

§ 136 GNotKG

Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Inhalt
  • (1) Die Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, verö
  • . 1800) geändert worden ist, und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden 1.in gerichtlichen
  • ) eingelegt worden ist;3.hinsichtlich der Jahresgebühren in Verfahren vor dem Betreuungsgericht
  • 2013 (BGBl. I S. 2586) erteilt worden ist;5.in allen übrigen Fällen, wenn die Kosten vor dem
  • Kostenordnung in der bis zum 27. Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden.(5) Absatz 1 ist auf

§ 1 AuswSG

Erlaubnis zur Auswandererberatung
Inhalt
  • Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, bedarf der
  • ässig; darauf ist in der Erlaubnis hinzuweisen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen
  • Auswanderer beraten, erlischt die Erlaubnis mit Ablauf des 31. Dezember 2013.(3) Werden die in § 1
  • örperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder von Verbänden der Freien
  • (1) Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und ü

§ 111a BBG 2009

Erhebung und Verwendung von Personalaktendaten im Auftrag
Inhalt
  • Zwecke verwenden und nur für die im Auftrag festgelegte Dauer speichern.(6) Die Rechte der
  • zuständige oberste Bundesbehörde zu richten ist.(3) In dem Auftrag nach § 11 Absatz
  • (1) Die Erhebung und Verwendung von Personalaktendaten im Auftrag der personalverwaltenden Beh
  • örde ist nur zulässig, 1.soweit sie erforderlich ist a)für die Bewilligung, Festsetzung
  • der beamten- und datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer regelmäßig

§ 651k BGB

Sicherstellung, Zahlung
Inhalt
  • ;bersteigt,3.der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ü
  • Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist. In den Fällen des Satzes 2 geht
  • den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.(5) Hat
  • im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen
  • Verpflichtung nach Absatz 1 auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den

§ 108 BBauG

Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk
Inhalt
  • üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind alle Beteiligten aufzufordern, ihre Rechte
  • Beteiligten und die Gemeinde zu laden. Die Ladung ist zuzustellen. Die Ladungsfrist beträgt einen
  • ;mers, dessen Entschädigung in Land beantragt ist, und des Grundstücks, für das die
  • Enteignungsverfahrens ist unter Bezeichnung des betroffenen Grundstücks und des im Grundbuch als Eigentü
  • spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen mit dem Hinweis, dass auch bei