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Unwirksame AGB zur Lieferfrist: Voraussichtliche Versanddauer: 1 – 3 Werktage
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 26.11.2012
- Inhalt
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- Das OLG Bremen hat mit seiner Entscheidung vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12 seinen Vorsprung in der
- Expertise/Fachkunde/Sachkenntnis in der Unterscheidung bei Lieferfristen mit dem Hinweis
- ein Hinweis auf der Angebotsseite, also im Zusammenhang mit der Vorstellung des verkauften Artikels
- Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB). Insofern wies das Gericht zu Recht
- Hinweis in Zusammenhang mit Garantie, Rücknahmebedingungen und Versandkosten – also allgemeine Vorgaben
OLG Düsseldorf - I-24 U 188/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.05.2008
- Inhalt
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- durch die GmbH fehlt, verweist der Zeuge auf "Zeitgründe". Mit Recht hat das Landgericht hieraus
- hatten und die Überleitungsvereinbarung als geschlossen betrachteten. Mit Recht verweist der Beklagte auf
- Recht verweist der Beklagte allerdings darauf, dass als abzurechnende Nebenkosten im Mietvertrag nur
- - in Anspruch. 4Der Zeuge B. und seine Ehefrau schlossen am 30.01./13.02.1996 mit dem Beklagten als
- Mietzinsen für die Jahre 1997 und 1998 in Anspruch, die ebenfalls mit Versäumnisurteil endeten. 12Die
.rka Rechtsanwälte sind wieder für die Koch Media GmbH unterwegs im Wasteland 2
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 29.06.2015
- Inhalt
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- Verletzung der Rechte der Firma Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich. Dem abgemahnten
- einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht.Die IT-Kanzlei
- welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden
- : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)oder 05202 / 7 31 32,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.
- Reichelt, Klute, Assmann , verschickt derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf der
LSG Bayern - L 6 RJ 554/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.08.2004
- Inhalt
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- berufsunfähig gewesen ist, ist sie erst recht nicht erwerbsunfähig gewesen im Sinn der bis 31.12.2000 in
- der Zeit ab Februar 1995 mit freiwilligen Beiträgen. Dies ist nach deutschem Recht nicht mehr möglich
- Staatsangehörige von Serbien und Montenegro ist, hat in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 15.07.1969
- 14.04.1998 hat die Beklagte mit Bescheid vom 31.07.1998 abgelehnt, der der Klägerin in der damaligen
- Zeitpunkt des Eingangs bei der Beklagten jetzt nicht mehr feststellbar ist und mit dem sich die
OLG Köln - 2 Ws 645/03
Oberlandesgericht Köln vom 24.11.2003
- Inhalt
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- , der -worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweist- Drogenprobleme hat, deretwegen ihm eine
- e : 1I. 23Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 11.03.2003 (42 Ls 21 Js 542
- /02 30/02) wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall, begangen
- im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden
- . Hiergegen hat der Pflichtverteidiger des Angeklagten Rechtsmittel eingelegt. In der
LAG Hamm - 15 Sa 356/10
Landesarbeitsgericht Hamm vom 26.08.2010
- Inhalt
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- Vorstellungsgesprächs ist im Einzelnen zwischen den Parteien streitig, insbesondere ob und in welchem Umfang
- abzuweisen. 14Sie hat vorgetragen, der Kläger sei im Einstellungsverfahren zu Recht nicht berücksichtigt
- Mindesterwartungen an einen Arbeitsvermittler mit Beratungsaufgaben. Da die Bewerbung zu Recht wegen
- .) sowie eine Teilnahmebescheinigung an einem Seminar "Projektbearbeitung mit CAD" 2 in der Zeit vom
- in einem Telefonat bestätigt, dass das Gesprächsprotokoll über das Bewerbungsgespräch im Archiv
Lernen mit dem Kopf – Trainieren mit dem Computer – Haft/Kulow
Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann vom 29.12.2010
- Inhalt
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- . Mit auf der CD ist zu Übungszwecken die Strafrecht AT Demo. Das Programm ist klar strukturiert und
- lernen eigentlich so alles im Kopf passiert. Was macht die rechte Gehirnhälfte, was macht die Linke
- Klein. Fein. Effizient. Der Boorberg Verlag bietet mit seiner Lektüre im Mini-Format dem
- trainieren mit dem Computer“. Logischerweise ist es nun an der Zeit, die mitgelieferte CD mal ins Laufwerk
- Zusammenarbeiten mit dem Programm Normfallmanager ist problemlos möglich. Als kleines Gimmick erscheint
§ 2 AFIG
Veröffentlichung
- Inhalt
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- Bundesanstalt erstellt im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein
- .Artikel 111 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung
- Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59) und2.Artikel 119 in Verbindung mit Anhang V der Verordnung (EU
- Verbindung mit Artikel 59 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 und im Fall des Europ
- äischen Meeres- und Fischereifonds nach Maßgabe des Artikels 119 in Verbindung mit Anhang V
§ 43 AMG 1976
Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
- Inhalt
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- berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behö
- ;rdliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das
- Wege des Versandes abgegeben werden. Ferner dürfen in Satz 3 bezeichnete Arzneimittel im Rahmen
- des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke im Einzelfall in einer für eine kurzfristige
- ähigen Vereinen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts an ihre
§ 25 FFG 1979
Zuerkennung
- Inhalt
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- Zuerkennung der Förderungshilfen ist mit Auflagen, die bis zur Auszahlung nachgeholt werden können
- ;ftigt,5.der Hersteller eines neuen Films nachweist, dass in dem Auswertungsvertrag mit einer ö
- Fernsehnutzungsrechte an ihn spätestens nach fünf Jahren vereinbart ist. Im Einzelfall
- nachweist, dass in dem Auswertungsvertrag mit einem Fernsehveranstalter nicht zu Ungunsten des
- , dass kein Auslandsverkauf der Rechte an dem Referenzfilm oder dem neuen Film stattfindet, oder der
§ 136 GNotKG
Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
- Inhalt
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- (1) Die Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, verö
- . 1800) geändert worden ist, und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden 1.in gerichtlichen
- ) eingelegt worden ist;3.hinsichtlich der Jahresgebühren in Verfahren vor dem Betreuungsgericht
- 2013 (BGBl. I S. 2586) erteilt worden ist;5.in allen übrigen Fällen, wenn die Kosten vor dem
- Kostenordnung in der bis zum 27. Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden.(5) Absatz 1 ist auf
§ 1 AuswSG
Erlaubnis zur Auswandererberatung
- Inhalt
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- Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, bedarf der
- ässig; darauf ist in der Erlaubnis hinzuweisen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen
- Auswanderer beraten, erlischt die Erlaubnis mit Ablauf des 31. Dezember 2013.(3) Werden die in § 1
- örperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder von Verbänden der Freien
- (1) Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und ü
§ 111a BBG 2009
Erhebung und Verwendung von Personalaktendaten im Auftrag
- Inhalt
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- Zwecke verwenden und nur für die im Auftrag festgelegte Dauer speichern.(6) Die Rechte der
- zuständige oberste Bundesbehörde zu richten ist.(3) In dem Auftrag nach § 11 Absatz
- (1) Die Erhebung und Verwendung von Personalaktendaten im Auftrag der personalverwaltenden Beh
- örde ist nur zulässig, 1.soweit sie erforderlich ist a)für die Bewilligung, Festsetzung
- der beamten- und datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer regelmäßig
§ 651k BGB
Sicherstellung, Zahlung
- Inhalt
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- ;bersteigt,3.der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ü
- Beendigung des Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellt worden ist. In den Fällen des Satzes 2 geht
- den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.(5) Hat
- im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen
- Verpflichtung nach Absatz 1 auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den
§ 108 BBauG
Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des
Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk
- Inhalt
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- üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind alle Beteiligten aufzufordern, ihre Rechte
- Beteiligten und die Gemeinde zu laden. Die Ladung ist zuzustellen. Die Ladungsfrist beträgt einen
- ;mers, dessen Entschädigung in Land beantragt ist, und des Grundstücks, für das die
- Enteignungsverfahrens ist unter Bezeichnung des betroffenen Grundstücks und des im Grundbuch als Eigentü
- spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen mit dem Hinweis, dass auch bei