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§ 294a SGB 6
Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
- Inhalt
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- des im Beitrittsgebiet geltenden Rechts, ist § 294 nicht anzuwenden. Bestand ein Anspruch auf
- Hatte eine Mutter am 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet und
- der sonstigen Voraussetzungen auch, wenn die Mutter vor dem 1. Januar 1927 geboren ist.
§ 166 StBerG
Fortgeltung bisheriger Vorschriften
- Inhalt
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- Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, über die Mitgliedschaft der
- Das Versorgungswerk der Kammer der Steuerberater und Helfer in Steuersachen für das Saarland
- die erforderlichen Vorschriften über die Beibehaltung des Versorgungswerkes, insbesondere in der
§ 8c DiätAssG 1994
- Inhalt
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- Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von Personen mit einer
- Diätassistentinnen oder Diätassistenten im Sinne des § 8a haben beim Erbringen der
§ 44 BLV 2009
Wechsel von einem anderen Dienstherrn
- Inhalt
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- ;rperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind die §§ 6 bis 9 und die
- Dienstherren in ein Beamtenverhältnis beim Bund sowie bei sonstigen bundesunmittelbaren Kö
- die Beamtin oder der Beamte bei anderen Dienstherren nach Erwerb der Laufbahnbefähigung in einer gleichwertigen Laufbahn bewährt hat.
§ 5c BeArbThG
- Inhalt
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- Dienstleistung im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Rechte und Pflichten von Personen mit einer Erlaubnis
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten im Sinne des § 5a haben beim Erbringen der
Instagram-Influencer: Kennzeichnungspflicht trifft auch sie
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 12.11.2019
- Inhalt
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- Auch in der virtuellen Welt von Instagram gibt es gewissen Rechte und Pflichten für Instagram
- -Influencer, die es gilt, einzuhalten. So entschied das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 24. Oktober
- . Andernfalls ist es rechtswidrig, wenn sie auf ihrem Instagram-Account Produkte nebst [...] Der
OLG Brandenburg - 1 U 3/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 16.04.2010
- Inhalt
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- . Die Äußerung greift im Gesamtzusammenhang mit den Werturteilen, in die sie eingebettet ist, in das
- . Juli 2010, Bl. 160 d. A.). Hiergegen ist von Rechts wegen nichts zu erinnern, weil die Behauptung
- Autohändler der Großgemeinde, wie die Ausschreibung gelaufen ist“ und „Auch nicht, weil man in … weiß
- , wie die Ausschreibung gelaufen ist“ (im Folgenden: Ausschreibungsäußerung) und „Auch nicht, weil
- Großgemeinde, wie die Ausschreibung gelaufen ist“ (im Folgenden: Ausschreibungsäußerung) und „Auch nicht
VG Potsdam - 2 K 2139/02
Verwaltungsgericht Potsdam vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Sparkasse in Potsdam rechtswidrig gewesen ist. 2Die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (im
- Folgenden: MBS) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die auf Grundlage des
- Verwaltungsrat der MBS in Potsdam vorgeschlagen werden: 10 11 Mit an den Vorsitzenden der Klägerin
- Klaus F. ist nicht noch einmal als Vertreter des Landkreises Havelland in den Verwaltungsrat der MBS
- . Entscheidend ist, dass die nunmehr konstituierte Fraktion mit teilweise neuen
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 4848/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.07.2006
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts oder Behörden gemäß § 174 Abs. 4 ZPO ist das Schriftstück an dem Tage
- mit den Mehrexemplaren in eine Umlaufmappe getan, auf dessen erstes freies Feld "Post" geschrieben und
- das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, erübrigt, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 8
- " dreimal täglich mit einem internen Busdienst der Botenmeisterei zum benachbarten "I1. des M
- gliedert sich mithin in mehrere Arbeitsschritte mit jeweils eigenem Fehlerrisiko. Diese Komplexität des
OLG Celle - 8 U 187/08
Oberlandesgericht Celle vom 29.01.2009
- Inhalt
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- ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, dass der Versicherer ausnahmsweise sein Recht auf
- mit seiner Familie im Urlaub. Herr A. B., der in dem vom Kläger und seiner Familie bewohnten
- zu werten ist (vgl. Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 7. Aufl., S. 592 f
- Versicherers genügt. Dann aber reicht ein Hinweis des Versicherers in der Schadenanzeige oder ein Hinweis der
- : Bürgerliches Recht Normen: VVG a F § 6 Abs 3 Leitsatz: Die Entscheidung BGH r + s 2008, 513 zu den
LG Karlsruhe - 15 StVK 30/02
Landgericht Karlsruhe vom 25.07.2002
- Inhalt
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- Gefangenen ist zulässig mit der Maßgabe, dass mit der "Vernichtung aller in der JVA im Umlauf
- Recht des Ast. auf informationelle Selbstbestimmung, ebenso verletzt wird Art. 3 GG in seiner
- Handlungsweise verletzt das Recht des Ast. auf informationelle Selbstbestimmung." 56 Die JVA Bruchsal hat mit
- StVollzG erforderlich. 66 Die Verwendung des Lichtbildes der Gefangenen ist im übrigen gerade in
- Krankenakte abgeheftet ist! 72 2.) eine erweiterte Auslegung der §§ 179 + 86 II StrVollzG kommt nicht in
LAG Hessen - 7 Sa 2084/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.09.2010
- Inhalt
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- Berufung ist jedoch in der Sache unbegründet. Das Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 41 Das
- folgenden Ergänzungen: 421. Zu Recht ist das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Bonusbrief
- dargelegt und zutreffend angewandt. 43Danach ist das Recht einer Vertragspartei, die Leistung nach
- . Aufl. § 315 BGB Rn. 68 ). 56a) Zu Recht ist das Arbeitsgericht deshalb davon ausgegangen, dass der
- Leistungsbestimmung i. S. d. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB in Höhe des begehrten Betrags vorzunehmen. 763. Zu Recht hat
VerfG Nordrhein-Westfalen - VerfGH 16/02
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.01.2004
- Inhalt
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- 2002) vom 19. Dezember 2001 (GV NRW S. 881) mit Vorschriften der Landesverfassung über das Recht
- Umlageregelung verworfen (vgl. LT-Drs. 13/1700; 13/1800). 11§ 19 KHG NRW ist als Art. II Ziff. 1 des
- Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der Selbstverwaltung verletzt und deshalb nichtig ist
- Mittel verfügen kann. 42b) In dieses Recht wird eingegriffen, wenn der Gesetzgeber die Verwendung
- Körperschaften wirken im Wesentlichen in zweifacher Weise an der Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe mit. Nach § 1
§ 942 ZPO
Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
- Inhalt
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- erlassen werden, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist oder der Heimathafen oder der
- einstweilige Verfügung vom Amtsgericht in Hamburg erlassen werden. Die Bestimmung der im Absatz 1
- Ladung des Gegners zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der
- (1) In dringenden Fällen kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand
- einstweiligen Verfügung bei dem Gericht der Hauptsache zu beantragen ist.(2) Die einstweilige Verfü
§ 14 LAP-gtDBahnwesenV
Praktika
- Inhalt
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- Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und in den Arbeitstechniken ausgebildet. Je nach ihrem
- drei Schwerpunktgebieten im Sinne des § 1 Abs. 1 mit den wesentlichen Aufgaben der
- (1) Das Eisenbahn-Bundesamt ist verantwortlich für die Gestaltung, Durchführung und
- Überwachung der Praktika.(2) In den Praktika werden die Anwärterinnen und Anwärter in den
- Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes vertraut gemacht. Anhand praktischer Fälle werden sie in der