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OLG Koblenz - 12 U 823/02
Oberlandesgericht Koblenz vom 22.09.2003
- Inhalt
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- unstreitig Besitzerin der drei Sparbücher und sie hat kein Recht zum Besitz. Im Streit ist nur die
- e i d u n g s g r ü n d e : I. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht
- Fehlen positiver Äußerungen der Erblasserin in diesem Sinne steht im Einklang mit den Angaben der
- bringen, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im unklaren
- Waffengleichheit erforderlich. Im Übrigen ist die Parteivernehmung ausgeschlossen, wenn das
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2424/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.08.2005
- Inhalt
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- dem seinerzeit allein gestellten Hilfsantrag der Klägerin zu Recht stattgegeben, ist der im
- Verwaltungsgericht das Verpflichtungsbegehren im Ergebnis zu Recht abgewiesen habe. Das Hilfsbegehren
- Vorbescheids im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 43Dies folgt daraus, dass der planungsrechtlichen
- Entgasungsanlage versehenes „Umlagerungsbauwerk" vorgelagert ist, in das kontaminierte Böden eingelagert
- N. T. . Dieses Gelände ist weitgehend ungenutzt; in Teilbereichen haben sich verschiedene
LSG Berlin-Brandenburg - L 13 V 17/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.05.2006
- Inhalt
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- 1956 geborene Kläger ist Versorgungsberechtigter nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Mit
- Recht die Klage abgewiesen und die angefochtenen Bescheide bestätigt. Der Kläger hat keinen
- ist das Unfallereignis oder andere mit dem Verknüpfung stehen müssen. Das erste Glied ist das
- mit entsprechendem zeitlichem Zusammenhang nicht ausreichend. Nach der wie im gesamten Sozialrecht
- auch im Versorgungsrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung ist im Übrigen zu beachten
LAG Baden-Württemberg - 2 Sa 46/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 17.11.2004
- Inhalt
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- verändern. In einem solchen Fall gilt das neue Recht des BGB (BAG 27.11.2003 – 2 AZR 135/03). 28 Im
- 11.11.1999 ist jedoch nicht erfolgt. Im Übrigen würde die Geltung des neuen Rechts vorliegend das
- . Auch für Dauerschuldverhältnisse ist bis zum 31.12.2002 das alte Recht anwendbar gewesen. Die
- mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten
- beginnt die Rückzahlung in Raten von je einem Viertel der Vertragssumme pro Quartal. 9 Mit Schreiben
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 1966/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.11.2000
- Inhalt
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- ein Rechtsmissbrauch anzunehmen ist. Im übrigen hat der 7. Senat des beschließenden Gerichts in seinem
- geltenden Recht ist eine Pflicht oder auch nur eine Obliegenheit des Bauherrn, sein Baurecht nur
- Beklagten ist unbegründet. 2 1. Die aufgeworfene Frage, 34"ob in Fällen, in denen die Vertragsparteien
- , die sich aus dem Vertragstext selbst, dem Vertragszweck sowie dem anzuwendenden dispositiven Recht
- deren Zusammenhang ein Stellplatzablösevertrag geschlossen worden ist, kann eine in diesem Sinne
Stornogebühren während der Corona-Krise. Wann kriege ich mein Geld zurück?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.04.2020
- Inhalt
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- . Immer zu berücksichtigen ist, dass deutsches Recht gelten muss. Die Rechtslage kann sich
- zurückerstattet werden, ohne Anfallen von Stornogebühren. Was ist mit Reisen in Deutschland
- . Damit haben auch viele, die Reiseleistungen einzeln selbst und nach deutschem Recht gebucht haben
- kompletten Reise ins Ausland ist bei Reisewarnungen zurzeit möglich. In diesen Fällen müssen sich
- höherer Gewalt anzunehmen ist. Was ist mit Reisen nach April 2020? Wenn Sie erst nach April 2020
OLG Dresden - 8 U 1687/99
Oberlandesgericht Dresden vom 30.11.1999
- Inhalt
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- : Schwarze Justizsekretärin IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit GmbH, vertr. d. d. GF
- Kadenbach und Richterin am Amtsgericht Dennhardt für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung des Beklagten wird
- sich folgender vorgedruckter Text: "Ein Recht auf Widerruf besteht nicht, wenn die mündlichen
- Kunden in gleicher Weise ergänzt oder ergänzen lässt (vgl. hierzu im Einzelen: Urteil des BGH vom
- . 1 HWiG Leitsätze 1.Die vorgedruckte Formulierung in einem Vertragsformular "Der Vertrag kam auf
VG Gießen - 6 E 1240/07
Verwaltungsgericht Gießen vom 08.05.2008
- Inhalt
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- Gericht Klage erhoben (Az.: 6 K 30/08.GI), die mit Urteil vom 08.05.2008 abgewiesen worden ist. 22 Im
- aber insoweit nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), da sie nicht in einem eigenen subjektiven Recht
- Wasserversorgung tätig ist und mit den dort erwirtschafteten Gewinnen u. a. ihren defizitären weiteren
- die Genehmigung sei ohne Prüfung erfolgt, ob die gewährten Quersubventionen in Einklang mit den vom
- des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19.10.2006, dass beihilferechtliche Fragen im
§ 21 AktG
Mitteilungspflichten der Gesellschaft
- Inhalt
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- mit Sitz im Inland gehört, hat sie dies dem Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht
- mitzuteilen.(4) Rechte aus Anteilen, die einer nach Absatz 1 oder 2 mitteilungspflichtigen
- vierte Teil der Anteile gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 sinngemäß.(2
- ört, hat sie dies dem Unternehmen, an dem die Mehrheitsbeteiligung besteht, unverzüglich
- schriftlich mitzuteilen.(3) Besteht die Beteiligung in der nach Absatz 1 oder 2 mitteilungspflichtigen H
§ 8 AtStrlSV
Strahlenschutzmedizinische Kontrolle der
Werktätigen
- Inhalt
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- . Im Ergebnis des ärztlich festgestellten Gesundheitszustandes ist arbeitsplatz- und tä
- Atomsicherheit und Strahlenschutz zu berichten. Die Rechte und Pflichten der Strahlenschutzärzte
- ;tigkeitsbezogen die Tauglichkeit zu beurteilen. Das Ergebnis ist dem Leiter des Betriebes und dem Werkt
- werden vom Präsidenten des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz im
- Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen festgelegt.(3) Art, Umfang und Methoden der
§ 69b BNotO
- Inhalt
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- ;ndigkeit die Rechte und Pflichten des Vorstandes.(6) Anstelle der Abteilung entscheidet der Vorstand, wenn
- äßt. Er überträgt den Abteilungen die Geschäfte, die sie selbständig f
- Mitglieder fest, überträgt den Abteilungen die Geschäfte und bestimmt die Mitglieder der
- Anordnungen können im Laufe des Jahres nur geändert werden, wenn dies wegen Ü
- er es für angemessen hält oder wenn die Abteilung oder ihr Vorsitzender es beantragt.
§ 48 BGSG 1994
Verwahrung
- Inhalt
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- Bescheinigung nicht ausgestellt worden ist. Der Eigentümer oder der rechtmäßige
- (1) Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen. Läßt die Beschaffenheit der
- Sachen das nicht zu oder erscheint die Verwahrung bei der Bundespolizei unzweckmäßig, sind
- die Sachen auf andere geeignete Weise aufzubewahren oder zu sichern. In diesem Falle kann die
- Verwahrung auch einem Dritten übertragen werden.(2) Dem Betroffenen ist eine Bescheinigung auszustellen
§ 77 BRAO
Abteilungen des Vorstandes
- Inhalt
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- besitzen innerhalb ihrer Zuständigkeit die Rechte und Pflichten des Vorstandes.(6) An Stelle der
- äßt. Er überträgt den Abteilungen die Geschäfte, die sie selbständig f
- Zahl der Abteilungen und ihrer Mitglieder fest, überträgt den Abteilungen die Geschä
- mehreren Abteilungen angehören. Die Anordnungen können im Laufe des Jahres nur geändert
- Abteilung entscheidet der Vorstand, wenn er es für angemessen hält oder wenn die Abteilung oder ihr Vorsitzender es beantragt.
§ 17 BodSchätzG 2008
Schätzungsbeirat
- Inhalt
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- äftsführung, der Beschlussfassung sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt werden.
- (1) Zur Schätzung der Musterstücke und zur Vorbereitung der Bekanntgabe in einer
- Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft,3.zehn weitere Mitglieder mit besonderer Sachkenntnis
- auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Bodenkunde.Das Bundesministerium der Finanzen beruft im
- Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Mitglieder nach
§ 90 GWB
Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
- Inhalt
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- Parteien von dem Gericht mitzuteilen.(3) Reicht die Bedeutung des Rechtsstreits nicht über das
- (1) Das Bundeskartellamt ist über alle Rechtsstreitigkeiten nach § 87 Absatz 1 durch das
- ;tze 1 und 2 gelten entsprechend in sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung des Artikels 101
- ist, dem Gericht schriftliche Erklärungen abzugeben, auf Tatsachen und Beweismittel
- hinzuweisen, den Terminen beizuwohnen, in ihnen Ausführungen zu machen und Fragen an Parteien, Zeugen und