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OLG Koblenz - 12 U 823/02

Oberlandesgericht Koblenz vom 22.09.2003
Inhalt
  • unstreitig Besitzerin der drei Sparbücher und sie hat kein Recht zum Besitz. Im Streit ist nur die
  • e i d u n g s g r ü n d e : I. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht
  • Fehlen positiver Äußerungen der Erblasserin in diesem Sinne steht im Einklang mit den Angaben der
  • bringen, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im unklaren
  • Waffengleichheit erforderlich. Im Übrigen ist die Parteivernehmung ausgeschlossen, wenn das

OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2424/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.08.2005
Inhalt
  • dem seinerzeit allein gestellten Hilfsantrag der Klägerin zu Recht stattgegeben, ist der im
  • Verwaltungsgericht das Verpflichtungsbegehren im Ergebnis zu Recht abgewiesen habe. Das Hilfsbegehren
  • Vorbescheids im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 43Dies folgt daraus, dass der planungsrechtlichen
  • Entgasungsanlage versehenes „Umlagerungsbauwerk" vorgelagert ist, in das kontaminierte Böden eingelagert
  • N. T. . Dieses Gelände ist weitgehend ungenutzt; in Teilbereichen haben sich verschiedene

LSG Berlin-Brandenburg - L 13 V 17/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.05.2006
Inhalt
  • 1956 geborene Kläger ist Versorgungsberechtigter nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Mit
  • Recht die Klage abgewiesen und die angefochtenen Bescheide bestätigt. Der Kläger hat keinen
  • ist das Unfallereignis oder andere mit dem Verknüpfung stehen müssen. Das erste Glied ist das
  • mit entsprechendem zeitlichem Zusammenhang nicht ausreichend. Nach der wie im gesamten Sozialrecht
  • auch im Versorgungsrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung ist im Übrigen zu beachten

LAG Baden-Württemberg - 2 Sa 46/04

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 17.11.2004
Inhalt
  • verändern. In einem solchen Fall gilt das neue Recht des BGB (BAG 27.11.2003 – 2 AZR 135/03). 28 Im
  • 11.11.1999 ist jedoch nicht erfolgt. Im Übrigen würde die Geltung des neuen Rechts vorliegend das
  • . Auch für Dauerschuldverhältnisse ist bis zum 31.12.2002 das alte Recht anwendbar gewesen. Die
  • mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten
  • beginnt die Rückzahlung in Raten von je einem Viertel der Vertragssumme pro Quartal. 9 Mit Schreiben

OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 1966/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.11.2000
Inhalt
  • ein Rechtsmissbrauch anzunehmen ist. Im übrigen hat der 7. Senat des beschließenden Gerichts in seinem
  • geltenden Recht ist eine Pflicht oder auch nur eine Obliegenheit des Bauherrn, sein Baurecht nur
  • Beklagten ist unbegründet. 2 1. Die aufgeworfene Frage, 34"ob in Fällen, in denen die Vertragsparteien
  • , die sich aus dem Vertragstext selbst, dem Vertragszweck sowie dem anzuwendenden dispositiven Recht
  • deren Zusammenhang ein Stellplatzablösevertrag geschlossen worden ist, kann eine in diesem Sinne

Stornogebühren während der Corona-Krise. Wann kriege ich mein Geld zurück?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.04.2020
Inhalt
  • . Immer zu berücksichtigen ist, dass deutsches Recht gelten muss. Die Rechtslage kann sich
  • zurückerstattet werden, ohne Anfallen von Stornogebühren. Was ist mit Reisen in Deutschland
  • . Damit haben auch viele, die Reiseleistungen einzeln selbst und nach deutschem Recht gebucht haben
  • kompletten Reise ins Ausland ist bei Reisewarnungen zurzeit möglich. In diesen Fällen müssen sich
  • höherer Gewalt anzunehmen ist. Was ist mit Reisen nach April 2020? Wenn Sie erst nach April 2020

OLG Dresden - 8 U 1687/99

Oberlandesgericht Dresden vom 30.11.1999
Inhalt
  • : Schwarze Justizsekretärin IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit GmbH, vertr. d. d. GF
  • Kadenbach und Richterin am Amtsgericht Dennhardt für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung des Beklagten wird
  • sich folgender vorgedruckter Text: "Ein Recht auf Widerruf besteht nicht, wenn die mündlichen
  • Kunden in gleicher Weise ergänzt oder ergänzen lässt (vgl. hierzu im Einzelen: Urteil des BGH vom
  • . 1 HWiG Leitsätze 1.Die vorgedruckte Formulierung in einem Vertragsformular "Der Vertrag kam auf

VG Gießen - 6 E 1240/07

Verwaltungsgericht Gießen vom 08.05.2008
Inhalt
  • Gericht Klage erhoben (Az.: 6 K 30/08.GI), die mit Urteil vom 08.05.2008 abgewiesen worden ist. 22 Im
  • aber insoweit nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), da sie nicht in einem eigenen subjektiven Recht
  • Wasserversorgung tätig ist und mit den dort erwirtschafteten Gewinnen u. a. ihren defizitären weiteren
  • die Genehmigung sei ohne Prüfung erfolgt, ob die gewährten Quersubventionen in Einklang mit den vom
  • des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19.10.2006, dass beihilferechtliche Fragen im

§ 21 AktG

Mitteilungspflichten der Gesellschaft
Inhalt
  • mit Sitz im Inland gehört, hat sie dies dem Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht
  • mitzuteilen.(4) Rechte aus Anteilen, die einer nach Absatz 1 oder 2 mitteilungspflichtigen
  • vierte Teil der Anteile gehört, gilt § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 sinngemäß.(2
  • ört, hat sie dies dem Unternehmen, an dem die Mehrheitsbeteiligung besteht, unverzüglich
  • schriftlich mitzuteilen.(3) Besteht die Beteiligung in der nach Absatz 1 oder 2 mitteilungspflichtigen H

§ 8 AtStrlSV

Strahlenschutzmedizinische Kontrolle der Werktätigen
Inhalt
  • . Im Ergebnis des ärztlich festgestellten Gesundheitszustandes ist arbeitsplatz- und tä
  • Atomsicherheit und Strahlenschutz zu berichten. Die Rechte und Pflichten der Strahlenschutzärzte
  • ;tigkeitsbezogen die Tauglichkeit zu beurteilen. Das Ergebnis ist dem Leiter des Betriebes und dem Werkt
  • werden vom Präsidenten des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz im
  • Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen festgelegt.(3) Art, Umfang und Methoden der

§ 69b BNotO

Inhalt
  • ;ndigkeit die Rechte und Pflichten des Vorstandes.(6) Anstelle der Abteilung entscheidet der Vorstand, wenn
  • äßt. Er überträgt den Abteilungen die Geschäfte, die sie selbständig f
  • Mitglieder fest, überträgt den Abteilungen die Geschäfte und bestimmt die Mitglieder der
  • Anordnungen können im Laufe des Jahres nur geändert werden, wenn dies wegen Ü
  • er es für angemessen hält oder wenn die Abteilung oder ihr Vorsitzender es beantragt.

§ 48 BGSG 1994

Verwahrung
Inhalt
  • Bescheinigung nicht ausgestellt worden ist. Der Eigentümer oder der rechtmäßige
  • (1) Sichergestellte Sachen sind in Verwahrung zu nehmen. Läßt die Beschaffenheit der
  • Sachen das nicht zu oder erscheint die Verwahrung bei der Bundespolizei unzweckmäßig, sind
  • die Sachen auf andere geeignete Weise aufzubewahren oder zu sichern. In diesem Falle kann die
  • Verwahrung auch einem Dritten übertragen werden.(2) Dem Betroffenen ist eine Bescheinigung auszustellen

§ 77 BRAO

Abteilungen des Vorstandes
Inhalt
  • besitzen innerhalb ihrer Zuständigkeit die Rechte und Pflichten des Vorstandes.(6) An Stelle der
  • äßt. Er überträgt den Abteilungen die Geschäfte, die sie selbständig f
  • Zahl der Abteilungen und ihrer Mitglieder fest, überträgt den Abteilungen die Geschä
  • mehreren Abteilungen angehören. Die Anordnungen können im Laufe des Jahres nur geändert
  • Abteilung entscheidet der Vorstand, wenn er es für angemessen hält oder wenn die Abteilung oder ihr Vorsitzender es beantragt.

§ 17 BodSchätzG 2008

Schätzungsbeirat
Inhalt
  • äftsführung, der Beschlussfassung sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt werden.
  • (1) Zur Schätzung der Musterstücke und zur Vorbereitung der Bekanntgabe in einer
  • Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft,3.zehn weitere Mitglieder mit besonderer Sachkenntnis
  • auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Bodenkunde.Das Bundesministerium der Finanzen beruft im
  • Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Mitglieder nach

§ 90 GWB

Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
Inhalt
  • Parteien von dem Gericht mitzuteilen.(3) Reicht die Bedeutung des Rechtsstreits nicht über das
  • (1) Das Bundeskartellamt ist über alle Rechtsstreitigkeiten nach § 87 Absatz 1 durch das
  • ;tze 1 und 2 gelten entsprechend in sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung des Artikels 101
  • ist, dem Gericht schriftliche Erklärungen abzugeben, auf Tatsachen und Beweismittel
  • hinzuweisen, den Terminen beizuwohnen, in ihnen Ausführungen zu machen und Fragen an Parteien, Zeugen und