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§ 2286 BGB
Verfügungen unter Lebenden
- Inhalt
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- Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgesch
- äft unter Lebenden zu verfügen, nicht beschränkt.
Sanktionen im Bereich des SGB II (Hartz IV)
Sönke Nippel vom 22.10.2014
- Inhalt
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- Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Sanktionen sind im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- in den §§ 31 ff. SGB II geregelt. Sanktionen erlauben die Kürzung von Leistungen bzw. den... (...)
§ 28 DPMAV 2004
Eintragung eines Rechtsübergangs
- Inhalt
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- Nachweis des Rechtsübergangs reicht es aus, 1.dass der Antrag von den eingetragenen Inhabern oder
- Schutzrechts,2.der Name, der Sitz und die Anschrift des Inhabers des Schutzrechts in der im Register
- oder ihren Vertretern unterschriebene Erklärung beigefügt ist, dass sie der Eintragung der
- werden.(5) In den Fällen des Absatzes 3 ist eine Beglaubigung der Erklärung oder der
- (1) Der Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs nach § 30 Abs. 3 des Patentgesetzes
BGH - X ZR 157/11
Bundesgerichtshof vom 23.10.2012
- Inhalt
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- geklärt ist; sie ist hier lediglich auf den Einzelfall anzuwenden. II. Im Ergebnis zur Recht hat
- , aaO Rn. 8) und machte im dortigen Rechtsstreit aus abgetretenem Recht die Ansprüche des Eigentümers
- Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. 21 22 aa) Das anwendbare Recht bestimmt sich mangels zeitlicher
- Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1 Die Beklagte, die ihren Sitz in Dänemark hat
- deutschen Rechts vereinbart haben, so dass Art. 28 EGBGB aF nicht anwendbar ist. Die allgemeinen
BGH - VI ZB 12/01
Bundesgerichtshof vom 24.07.2001
- Inhalt
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- trotz ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Art. 140 GG i.V. mit
- öffentlichen Rechts bindet sie jedoch an die Achtung der fundamentalen Rechte der Person, die Teil der
- Beschwerdegericht geht auch mit Recht davon aus, daß sich das mit der Klage beanstandete Verhalten der Beklagten
- Religionsgemeinschaften das Recht der Selbstbestimmung haben und vor staatlichen Eingriffen in ihre inneren
- unterscheiden sich grundlegend von den Körperschaften des öffentlichen Rechts im verwaltungs- und
BGH - V ZR 252/05
Bundesgerichtshof vom 21.07.2006
- Inhalt
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- Staatsverwaltung in Form der 10Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1, § 2 des Gesetzes über
- , vor der Ausübung eines ihm aus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zustehenden Rechts im Wege einer
- Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 19
- gesicherten Wiederkaufsrechts zugunsten des Landes L. , dessen Rechtsnachfolger der Beklagte ist. Mit
- bezüglich des 4Grundstücks kein Wiederkaufsrecht und kein Recht auf Rückauflassung zusteht. Ferner hat es
HessVGH - 6 TG 3151/02
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.04.2003
- Inhalt
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- bürgerlichen Rechts, wie sie hier vorliegt, im Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründen
- Antragstellerin um eine Innengesellschaft handelt, der ein Recht im Sinne des § 61 Nr. 2 VwGO schwerlich
- des Senats zumindest im Ergebnis zu Recht den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des
- hiervon Betroffener in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit Auslegungsschwierigkeiten auf einen
- Richtig ist allerdings, dass die in § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG vorgesehene Abwicklung im Bereich ohne die
LFZ/KVRÄndG
Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall und
über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung
Art 2 GrÄndStVtr SN/TH 2
- Inhalt
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- Landes- und Kreisrecht in Kraft. Das bisher dort geltende Recht des Freistaats Thüringen und
- (1) Das Umgliederungsgebiet wird im Freistaat Sachsen zunächst in den Landkreis Plauen
- aufgenommen.(2) Mit dem Wechsel der Landeszugehörigkeit tritt im Umgliederungsgebiet sächsisches
- des Landkreises Greiz tritt mit dem Wechsel der Landeszugehörigkeit außer Kraft. Im
- es in Widerspruch zu sächsischem Landes- oder Kreisrecht steht; in diesem Falle ist das
§ 9 SVG
- Inhalt
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- vorbehaltenen Stellen als Beamte, dienstordnungsmäßig Angestellte oder Tarifbeschäftigte in
- , dienstordnungsmäßigen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen.(5) Das Recht
- ist,4.das mit Hilfe des Eingliederungsscheins begründete Beamtenverhältnis aus einem von
- geendet hat.(6) Das Recht aus dem Zulassungsschein erlischt für seinen Inhaber nach Ablauf von
- (1) Soldaten auf Zeit, die im unmittelbaren Anschluss an ihr Wehrdienstverhältnis Beamte
§ 90c IRG
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Inhalt
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- ist und die Vollstreckung nach deutschem Recht verjährt ist oder bei sinngemäßer
- Mitgliedstaat, als dem, in dem gegen sie das Erkenntnis ergangen ist, rechtskräftig abgeurteilt worden
- vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaates nicht mehr vollstreckt werden kann oder4.f
- Berufungsverfahren beantragt hat.Die verurteilte Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht
- Verhandlung, die dem Erkenntnis zugrunde liegt, nicht persönlich erschienen ist,3.die
BSG - S 7 KR 319/08
Bundessozialgericht vom 18.11.2009
- Inhalt
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- Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BT-Drucks 16/3655 S 79 zu § 3). Wie im zuvor geltenden Recht
- 1 Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin ist mit ihrem Begehren, 102,54 Euro Kosten
- ihrer Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im LSG-Urteil. II 3 Die
- Sozialgerichten auftreten dürfen (vgl ebenda, zu Abs 1). Rechtsbeistände waren aber auch nach dem früheren Recht
- - juris, RdNr 2). Europäisches Recht steht dem nicht entgegen (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 66 Nr 1
BGH - II ZR 308/06
Bundesgerichtshof vom 19.07.2006
- Inhalt
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- Vor-GmbH entstanden. Die Vorgesellschaft ist rechts- und parteifähig. Dass die Gründer die
- eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die am Rechtsverkehr teilnimmt, ist rechts- und parteifähig
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 308/06 Verkündet am: 31. März 2008 Röder
- - oder als Personengesellschaft parteifähig. b) Der nach der Klageerhebung mit dem Wandel in eine
- . Kurzwelly, Dr. Strohn, Dr. Reichart und Dr. Drescher für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin
VG Gelsenkirchen - 12 K 331/10
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 24.01.2011
- Inhalt
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- Wirksamkeit ("Effet utile") des europäischen Rechts widersprechen, wenn das europäische Recht - wie hier - in
- ." (juris, Rn. 31 f.), 37folgt die Kammer dem nicht. Die im deutschen Recht verankerten Unterschiede
- für den Urlaub nicht vorsehe, sondern von einer umfassenden Einbindung des Beamten in ein Rechts- und
- Wirksamkeit der Rechte, die den Arbeitnehmern durch die Richtlinie 93/104 verliehen werden, in vollem
- Klage ist begründet. Die Ablehnung der Beklagten durch Bescheid vom 10. Dezember 2009 in der Fassung des
Reiseveranstalter müssen feste Flugzeitangaben machen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 27.02.2013
- Inhalt
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- Oberlandesgericht Celle, der ihm in der Sache Recht gab.Wie wichtig sind Reisenden feste "Termine
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einerseits räumte er sich selbst das Recht ein, sowohl im Falle benannter
- Landgericht sich mit seinem Ansinnen nicht durchsetzen konnte, wandte er sich in zweiter Instanz an das
- dieser Regeln im Rahmen der Inhaltskontrolle ist der § 308 Nr. 4. Dort steht geschrieben, dass solche
- Klauseln unwirksam seien, die dem Verwender auf Kosten des Verbrauchers das Recht einräumen, die