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E-Bike von der Krankenkasse?

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.09.2012
Inhalt
  • heute 53-jährige Klägerin leidet an Arthrose in ihren Kniegelenken; rechts wurde bereits eine
  • Die gesetzlichen Krankenkassen müssen kein Fahrrad mit Hilfsmotor bezahlen. Auch wenn der Arzt das
  • sogenannte E-Bike für eine gute Sache hält, bleibt es ein privates Vergnügen, heißt es in einem
  • sichern, empfahl ihr Orthopäde ein Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Krankenkasse wollte dies freilich
  • für kranke und behinderte Menschen hergestellt. Sie seien im Fahrradhandel von jedem zu kaufen und

Falk Fonds 72 – CLLB Rechtsanwälte erzielen Urteil für Anleger vor dem Landgericht Frankfurt

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 23.05.2011
Inhalt
  • Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an dem sich in Liquidation befindlichen Fonds.   Anlegern
  • Anleger sollten die zum Jahresende drohende absolute Verjährungsfrist im Auge haben  Berlin
  • , 23.05.2010 – Mit Hilfe von CLLB Rechtsanwälte erreichte ein Anleger des Falk Fonds 72 vor dem Landgericht
  • von Immobilienfonds, die in Schieflage geraten sind, empfiehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der
  • Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle

§ 13 MautSysG 2014

Pflichten der Anbieter gegenüber den Nutzern
Inhalt
  • ; 9 des Bundesdatenschutzgesetzes auch in Verbindung mit der Anlage des Bundesdatenschutzgesetzes
  • sowie3.ihre Rechte auf Grund der geltenden Datenschutzvorschriftenzu unterrichten.(5) Bei der
  • zur Verfügung zu stellen, die den in der Entscheidung 2009/750/EG festgelegten technischen
  • Anforderungen entsprechen.(3) Ein zugelassener Anbieter ist verpflichtet, den Nutzern seiner
  • veröffentlichen, die sie den Verträgen mit ihren Nutzern zu Grunde legen. Vor

§ 55 IRG

Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
Inhalt
  • Erkenntnis im Bundeszentralregister einzutragen, so ist die Entscheidung über die
  • Verfalls oder der Einziehung Rechte an einem Gegenstand geltend gemacht haben, sofortige Beschwerde
  • ausländische Erkenntnis für vollstreckbar erklärt wird, sind das Erkenntnis sowie Art
  • und Höhe der zu vollstreckenden Sanktion in der Entscheidungsformel anzugeben.(2) Gegen den
  • mitzuteilen. Dies gilt nicht, soweit die in dem ausländischen Erkenntnis verhängte Sanktion in

§ 18 FMStBG

Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
Inhalt
  • 2 gelten auch zugunsten von Rechtsnachfolgern, die in die Rechte und Pflichten in Bezug auf die
  • (1) Rechtshandlungen, die im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen stehen, können
  • nicht zu Lasten der in Absatz 1 genannten Personen und Rechtsträger.(3) Die Absätze 1 und

§ 9 WDO 2002

Auskünfte
Inhalt
  • Verletzte zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Unter diesen Voraussetzungen ist auch die Übermittlung
  • ;llung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist, sowie 2.an
  • im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, Mitteilungen über Ermittlungen des
  • Soldaten oder des früheren Soldaten nur erteilt 1.an Dienststellen im Geschäftsbereich des
  • im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, die getilgt oder tilgungsreif sind, werden nur

§ 50 WpÜG

Anordnung der sofortigen Vollziehung
Inhalt
  • Antragsteller glaubhaft zu machen. Ist die Verfügung im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen
  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung bestehen oder 3.die
  • (1) Die Bundesanstalt kann in den Fällen des § 49 die sofortige Vollziehung der Verf
  • ügung anordnen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines
  • Beteiligten geboten ist.(2) Die Anordnung nach Absatz 1 kann bereits vor der Einreichung der

BFH - IX B 136/08

Bundesfinanzhof vom 10.03.2009
Inhalt
  • Finanzgerichtsordnung (FGO) noch ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts
  • BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 10.3.2009, IX B 136/08 Keine Teilwertabschreibung im Privatvermögen
  • Gründe 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern
  • hervorgehobene Frage nach der Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf ein im Privatvermögen
  • gehaltenes vermietetes Gebäude ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das Finanzgericht getan hat

Das muss man den Leuten doch sagen!

Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume vom 25.04.2017
Inhalt
  • aus, dass die Bevölkerung  ihre Rechte schon kennen wird. Das ist leider ganz und gar nicht der
  • Hinweisen verfassen und den Erben mit an die Hand geben würde. Noch besser wäre es, wenn es in
  • zu spät.In einer immer komplexer werdenden Welt scheint es mir persönlich angebracht, junge Menschen auch in dieser Hinsicht für das Leben fit zu machen.
  • bezahlt hatte, in dem Zusammenhang keine Rolle spielen.Meinem Hinweis, sie könne noch Nachlassinsolvenz
  • nicht folgen.  Zu viele Erinnerungen waren mit diesen Gegenständen verbunden. Ihr Satz zum Abschied

§ 84f IRG

Gerichtliches Verfahren
Inhalt
  • dies zur Ausübung ihrer Rechte erforderlich ist.(3) Bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf
  • ;bersendet der verurteilten Person eine Abschrift der in § 84c Absatz 1 genannten Unterlagen, soweit
  • gerichtliche Entscheidung über die Vollstreckbarkeit nach § 84e Absatz 2 ist der
  • ür die gerichtliche Vorbereitung der Entscheidung gilt § 52 Absatz 1 mit der Maßgabe
  • entsprechend, dass der zuständigen Behörde im anderen Mitgliedstaat auch Gelegenheit gegeben

§ 7 EAEG

Beliehene Entschädigungseinrichtung; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • juristische Person des Privatrechts in die Rechte und Pflichten der Entschädigungseinrichtung nach
  • Mittel und die Auszahlung der Entschädigungen, verfügt und dafür eigene Mittel im
  • , wenn diese bereit ist, die Aufgaben der Entschädigungseinrichtung zu übernehmen, und
  • Ausstattung und Organisation, insbesondere in Bezug auf die Beitragseinziehung, die Verwaltung der
  • Genehmigung von Satzungsänderungen vorbehalten.(2) Im Fall der Beleihung nach Absatz 1 tritt die

BGH - 4 StR 309/04

Bundesgerichtshof vom 16.02.2004
Inhalt
  • Revision beanstandet ferner zu Recht die Ablehnung des von der Verteidigung im Rahmen der Schlußvorträge
  • rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit zwei
  • Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. In der neuen Hauptverhandlung ist
  • auszuschließen ist, daß er sie zuverlässig in seinem Gedächtnis behalten hat (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH StV
  • der Prüfung der Geeignetheit des Beweismittels ist zwar in Grenzen eine Vorwegnahme der

Der Poolarbeitsplatz des Betriebsprüfers und das häusliche Arbeitszimmer

martina heck vom 05.06.2014
Inhalt
  • wurde nun vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen. Das Finanzgericht hat nämlich zu Recht entschieden, dass
  • sich der Steuerpflichtige mit weiteren Personen teilt, kann ein anderer Arbeitsplatz im Sinne der
  • nicht zum Tragen. Denn auch in einem solchen Fall ist das häusliche Arbeitszimmer notwendig und er kann
  • , gewährleistet ist, dass der Arbeitnehmer seine beruflichen Tätigkeiten in dem konkret erforderlichen Umfang
  • verrichten musste, hat es das Finanzgericht zu Recht als unerheblich angesehen, dass der Kläger dann

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 740/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2003
Inhalt
  • -SpStatG) vom 30. August 2001, BGBl I S. 2266, in Betracht. Für die Beurteilung des Anspruchs ist
  • insgesamt neues Recht maßgebend, denn die Klägerin zu 2. lebt - ebenso wie die anderen Kläger - noch
  • Aufnahmebescheid auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach
  • bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (§ 6 Abs. 2 Satz 1
  • BVFG). Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der Aussiedlung aufgrund dieser Vermittlung

BSG - B 14 AS 195/11 R

Bundessozialgericht vom 14.02.2013
Inhalt
  • Beklagte hat über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gegenüber dem Kläger zu Recht durch
  • mit ihm besprochen worden sei. Dies führe dazu, dass der Kläger seine Rechte sachgemäß wahrnehmen
  • Kläger wendet sich gegen einen Verwaltungsakt, mit dem der Beklagte im Rahmen der Gewährung von
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) eine
  • ; die Unterschrift wurde auch in der Folgezeit nicht nachgeholt. Im Rahmen der Vorsprache bot der