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E-Bike von der Krankenkasse?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.09.2012
- Inhalt
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- heute 53-jährige Klägerin leidet an Arthrose in ihren Kniegelenken; rechts wurde bereits eine
- Die gesetzlichen Krankenkassen müssen kein Fahrrad mit Hilfsmotor bezahlen. Auch wenn der Arzt das
- sogenannte E-Bike für eine gute Sache hält, bleibt es ein privates Vergnügen, heißt es in einem
- sichern, empfahl ihr Orthopäde ein Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Krankenkasse wollte dies freilich
- für kranke und behinderte Menschen hergestellt. Sie seien im Fahrradhandel von jedem zu kaufen und
Falk Fonds 72 – CLLB Rechtsanwälte erzielen Urteil für Anleger vor dem Landgericht Frankfurt
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 23.05.2011
- Inhalt
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- Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an dem sich in Liquidation befindlichen Fonds. Anlegern
- Anleger sollten die zum Jahresende drohende absolute Verjährungsfrist im Auge haben Berlin
- , 23.05.2010 – Mit Hilfe von CLLB Rechtsanwälte erreichte ein Anleger des Falk Fonds 72 vor dem Landgericht
- von Immobilienfonds, die in Schieflage geraten sind, empfiehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der
- Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle
§ 13 MautSysG 2014
Pflichten der Anbieter gegenüber den Nutzern
- Inhalt
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- ; 9 des Bundesdatenschutzgesetzes auch in Verbindung mit der Anlage des Bundesdatenschutzgesetzes
- sowie3.ihre Rechte auf Grund der geltenden Datenschutzvorschriftenzu unterrichten.(5) Bei der
- zur Verfügung zu stellen, die den in der Entscheidung 2009/750/EG festgelegten technischen
- Anforderungen entsprechen.(3) Ein zugelassener Anbieter ist verpflichtet, den Nutzern seiner
- veröffentlichen, die sie den Verträgen mit ihren Nutzern zu Grunde legen. Vor
§ 55 IRG
Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
- Inhalt
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- Erkenntnis im Bundeszentralregister einzutragen, so ist die Entscheidung über die
- Verfalls oder der Einziehung Rechte an einem Gegenstand geltend gemacht haben, sofortige Beschwerde
- ausländische Erkenntnis für vollstreckbar erklärt wird, sind das Erkenntnis sowie Art
- und Höhe der zu vollstreckenden Sanktion in der Entscheidungsformel anzugeben.(2) Gegen den
- mitzuteilen. Dies gilt nicht, soweit die in dem ausländischen Erkenntnis verhängte Sanktion in
§ 18 FMStBG
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
- Inhalt
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- 2 gelten auch zugunsten von Rechtsnachfolgern, die in die Rechte und Pflichten in Bezug auf die
- (1) Rechtshandlungen, die im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen stehen, können
- nicht zu Lasten der in Absatz 1 genannten Personen und Rechtsträger.(3) Die Absätze 1 und
§ 9 WDO 2002
Auskünfte
- Inhalt
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- Verletzte zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Unter diesen Voraussetzungen ist auch die Übermittlung
- ;llung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist, sowie 2.an
- im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, Mitteilungen über Ermittlungen des
- Soldaten oder des früheren Soldaten nur erteilt 1.an Dienststellen im Geschäftsbereich des
- im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, die getilgt oder tilgungsreif sind, werden nur
§ 50 WpÜG
Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Inhalt
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- Antragsteller glaubhaft zu machen. Ist die Verfügung im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollzogen
- Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung bestehen oder 3.die
- (1) Die Bundesanstalt kann in den Fällen des § 49 die sofortige Vollziehung der Verf
- ügung anordnen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines
- Beteiligten geboten ist.(2) Die Anordnung nach Absatz 1 kann bereits vor der Einreichung der
BFH - IX B 136/08
Bundesfinanzhof vom 10.03.2009
- Inhalt
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- Finanzgerichtsordnung (FGO) noch ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts
- BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 10.3.2009, IX B 136/08 Keine Teilwertabschreibung im Privatvermögen
- Gründe 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern
- hervorgehobene Frage nach der Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf ein im Privatvermögen
- gehaltenes vermietetes Gebäude ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das Finanzgericht getan hat
Das muss man den Leuten doch sagen!
Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume vom 25.04.2017
- Inhalt
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- aus, dass die Bevölkerung ihre Rechte schon kennen wird. Das ist leider ganz und gar nicht der
- Hinweisen verfassen und den Erben mit an die Hand geben würde. Noch besser wäre es, wenn es in
- zu spät.In einer immer komplexer werdenden Welt scheint es mir persönlich angebracht, junge Menschen auch in dieser Hinsicht für das Leben fit zu machen.
- bezahlt hatte, in dem Zusammenhang keine Rolle spielen.Meinem Hinweis, sie könne noch Nachlassinsolvenz
- nicht folgen. Zu viele Erinnerungen waren mit diesen Gegenständen verbunden. Ihr Satz zum Abschied
§ 84f IRG
Gerichtliches Verfahren
- Inhalt
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- dies zur Ausübung ihrer Rechte erforderlich ist.(3) Bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf
- ;bersendet der verurteilten Person eine Abschrift der in § 84c Absatz 1 genannten Unterlagen, soweit
- gerichtliche Entscheidung über die Vollstreckbarkeit nach § 84e Absatz 2 ist der
- ür die gerichtliche Vorbereitung der Entscheidung gilt § 52 Absatz 1 mit der Maßgabe
- entsprechend, dass der zuständigen Behörde im anderen Mitgliedstaat auch Gelegenheit gegeben
§ 7 EAEG
Beliehene Entschädigungseinrichtung; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- juristische Person des Privatrechts in die Rechte und Pflichten der Entschädigungseinrichtung nach
- Mittel und die Auszahlung der Entschädigungen, verfügt und dafür eigene Mittel im
- , wenn diese bereit ist, die Aufgaben der Entschädigungseinrichtung zu übernehmen, und
- Ausstattung und Organisation, insbesondere in Bezug auf die Beitragseinziehung, die Verwaltung der
- Genehmigung von Satzungsänderungen vorbehalten.(2) Im Fall der Beleihung nach Absatz 1 tritt die
BGH - 4 StR 309/04
Bundesgerichtshof vom 16.02.2004
- Inhalt
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- Revision beanstandet ferner zu Recht die Ablehnung des von der Verteidigung im Rahmen der Schlußvorträge
- rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit zwei
- Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. In der neuen Hauptverhandlung ist
- auszuschließen ist, daß er sie zuverlässig in seinem Gedächtnis behalten hat (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH StV
- der Prüfung der Geeignetheit des Beweismittels ist zwar in Grenzen eine Vorwegnahme der
Der Poolarbeitsplatz des Betriebsprüfers und das häusliche Arbeitszimmer
martina heck vom 05.06.2014
- Inhalt
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- wurde nun vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen. Das Finanzgericht hat nämlich zu Recht entschieden, dass
- sich der Steuerpflichtige mit weiteren Personen teilt, kann ein anderer Arbeitsplatz im Sinne der
- nicht zum Tragen. Denn auch in einem solchen Fall ist das häusliche Arbeitszimmer notwendig und er kann
- , gewährleistet ist, dass der Arbeitnehmer seine beruflichen Tätigkeiten in dem konkret erforderlichen Umfang
- verrichten musste, hat es das Finanzgericht zu Recht als unerheblich angesehen, dass der Kläger dann
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 740/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2003
- Inhalt
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- -SpStatG) vom 30. August 2001, BGBl I S. 2266, in Betracht. Für die Beurteilung des Anspruchs ist
- insgesamt neues Recht maßgebend, denn die Klägerin zu 2. lebt - ebenso wie die anderen Kläger - noch
- Aufnahmebescheid auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach
- bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (§ 6 Abs. 2 Satz 1
- BVFG). Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der Aussiedlung aufgrund dieser Vermittlung
BSG - B 14 AS 195/11 R
Bundessozialgericht vom 14.02.2013
- Inhalt
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- Beklagte hat über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gegenüber dem Kläger zu Recht durch
- mit ihm besprochen worden sei. Dies führe dazu, dass der Kläger seine Rechte sachgemäß wahrnehmen
- Kläger wendet sich gegen einen Verwaltungsakt, mit dem der Beklagte im Rahmen der Gewährung von
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) eine
- ; die Unterschrift wurde auch in der Folgezeit nicht nachgeholt. Im Rahmen der Vorsprache bot der