Rechtsanwältin Petra Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume
68239, Mannheim
Rechtsgebiete
Erbrecht Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz Zivilrecht
25.04.2017

Das muss man den Leuten doch sagen!


Vom paar Tagen  musste ich einer über 80 Jahre alten Dame erklären, dass  sie nach dem Tod des Sohnes nicht nur dessen geringes Vermögen, sondern auch dessen Verbindlichkeiten geerbt hatte.
Das Erbe hatte sie bereits angenommen.  Sie hatte selbst verständlich auch die Kosten der Beerdigung getragen.  Dass sich Schulden ebenfalls vererben, das war ihr nicht bekannt. 

Sie konnte gar nicht verstehen, warum die Gelder, die sie schon aus eigenem Vermögen für die Beerdigung und Grabanlage bezahlt hatte, in dem Zusammenhang keine Rolle spielen.

Meinem Hinweis, sie könne noch Nachlassinsolvenz beantragen, müsse dann aber die geringen Vermögensgegenstände herausgeben, wollte sie dann doch nicht folgen.  Zu viele Erinnerungen waren mit diesen Gegenständen verbunden.

 Ihr Satz zum Abschied lautete: "Das muss man den Leuten doch sagen!"

Juristen gehen allzu oft ganz selbstverständlich davon aus, dass die Bevölkerung  ihre Rechte schon kennen wird. Das ist leider ganz und gar nicht der Fall.

Besser wäre es, wenn Behörden, hier z.B. das Nachlassgericht, eine Seite mit Allgemeinen Hinweisen verfassen und den Erben mit an die Hand geben würde. Noch besser wäre es, wenn es in Deutschland ein  Schulpflichtfach "Rechtskundeunterricht" geben würde.

Für die alte Dame käme dies natürlich zu spät.

In einer immer komplexer werdenden Welt scheint es mir persönlich angebracht, junge Menschen auch in dieser Hinsicht für das Leben fit zu machen.

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