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LAG Köln - 4 Ta 298/04

Landesarbeitsgericht Köln vom 10.09.2004
Inhalt
  • Antragstellers zurückgewiesen. G r ü n d e 12Das Arbeitsgericht hat zu Recht den Erlass einer einstweiligen
  • weiteren Verfügungsgrund genannt, im Gegenteil mitgeteilt, dass die zuständige Agentur für Arbeit in K
  • Verfügung abgelehnt, weil es an einem Verfügungsgrund fehlt. Der Kläger hat in der Antragschrift den
  • Verfügung die notwendige Dringlichkeit gegeben sei. In der eidesstattlichen Versicherung wird zudem
  • zwischenzeitlich doch entschieden habe, dem Antragsteller Arbeitslosengeld zu gewähren. 4Es ist damit

Anlage 1 LWLogAusbV

(zu § 8)
Inhalt
  • ütern, Lernziele c bis e,in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der
  • , Lernziele c bis e,11.Versand von Güternzu vermitteln und in Verbindung mit den Fertigkeiten und
  • Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklärenb)gegenseitige Rechte
  • ergreifen4Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
  • (§ 7 Nr. 5)a)den Lager- und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in den

BGH - 3 StR 456/09

Bundesgerichtshof vom 01.04.2010
Inhalt
  • . der Urteilsgründe) verurteilt ist; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten; b) im
  • Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache
  • Teilerfolg. Im Übrigen ist es unbegründet. 2Das Landgericht hat sich aufgrund einer
  • Brandstiftung (§ 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) im Fall II. 10. der Urteilsgründe hält rechtlicher Überprüfung
  • Urteilsgründen noch den dort in Bezug genommenen Lichtbildern entnehmen, dass er mit dem Wohngebäude in

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 4527/05

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2007
Inhalt
  • Verfahrens das materielle Recht, so ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue
  • Recht einen durch das alte Recht begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt lässt. Entscheidend ist
  • in dem Erlass aufgeführten Mangelfächer. Er ist ferner als neueinzustellender Bewerber im Sinne des
  • . Januar 1984 mit dem Diplom abschloss. In der Folgezeit war er in verschiedenen Bereichen, vorwiegend als
  • öffentlichen Schulen mit dem stufenbezogenen Schwerpunkt Sekundarstufe II (berufsbildende Fachrichtung

§ 3 LuftNaSiG

Umwandlung in vinkulierte Namensaktien
Inhalt
  • Gesetzes ausgegebenen Aktien werden durch dieses Gesetz in vinkulierte Namensaktien im Sinne des §
  • ;ndig macht, sind die Aktien auf den Namen eines Treuhänders einzutragen. Dem Treuhänder stehen Rechte aus den Aktien nicht zu.
  • (1) Die von Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
  • ; 2 umgewandelt.(2) Die Umwandlung wird wirksam mit Ausgabe der neuen, auf den Namen lautenden
  • Gesetzes ihre Aktienurkunden nebst Dividenden- und Erneuerungsscheinen zum Umtausch in Namensaktien

§ 10 LuftRegV

Verzeichnis
Inhalt
  • Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen tritt. Auch bei Führung des Registers in Papierform k
  • Luftfahrzeuge enthält. Ist ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug auf Ersatzteile
  • (1) Das Registergericht führt ein alphabetisches Namensverzeichnis der Eigentümer im
  • erweitert, so sind in dem Verzeichnis das Registerblatt für das Luftfahrzeug und das für das
  • Ersatzteillager angelegte Registerblatt aufzuführen.(2) Neben dem Namensverzeichnis ist ein

Datenschutz als eLearning

Dr. Sebastian Kraska vom 31.08.2015
Inhalt
  • Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
  • Datenschutzbeauftragter, Personal- oder Rechts-Abteilung, QM-Verantwortlicher) und werden wir unterstützend
  • [IITR – 31.8.15] Seit Sommer 2015 bieten wir eLearning in Form von Online-Schulungen für
  • Datenschutz-Themen an. Wenn wir Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter betreuen ist diese
  • Dienstleistung kostenfrei. Sind Sie innerbetrieblich mit dem Datenschutz befasst (z.B. interner

AG Rockenhausen - n Owi 224/05

Amtsgericht Rockenhausen vom 24.10.2005
Inhalt
  • Staatsangehörigen als verantwortlichen Fahrer angegeben. II. Der Antrag ist zulässig, hat aber in der
  • im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 1 HS 1 StVG ist erst dann auszugehen, wenn die Möglichkeit besteht
  • Kraftfahrzeugführer eine Person mit Sitz im Ausland benennt, deren Anhörung im Wege der Internationalen
  • verantwortlichen Fahrer gab die Betroffene den Namen einer Person mit Wohnsitz in den USA an. Daraufhin stellte
  • Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat die Verwaltungsbehörde gegen die Betroffene einen Kostenbescheid

OLG Köln - 19 U 210/96

Oberlandesgericht Köln vom 15.09.1997
Inhalt
  • unbefristete Zeit zu einer Kaltmiete von 160.000,-- DM anmieten" auch das Recht des Klägers beinhaltet, von
  • anmieten. Einer Regelung, die nur den Beklagten dieses Recht eingeräumt hätte, hätte er nicht
  • 98.506,-- DM. Ein Recht zur sofortigen Kündigung habe ihnen nicht zugestanden. 16In der mündlichen
  • . 30Den Beklagten ist zuzugeben, daß die einzelnen Regelungen in Ziffer III 4 Absatz 3 des Vertrages
  • indiziell benannten Zeugen Sch.. Wie der Zeuge weiter bekundet hat, ist die Regelung im Termin auch

§ 165 AO 1977

Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
Inhalt
  • ,3.die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens
  • ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung (§ 2), die sich
  • ausgesetzte Steuerfestsetzung ist nachzuholen. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 4 endet die
  • ür endgültig erklärt werden, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist.(3) Die
  • (1) Soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten

§ 12 AtVfV

Verlauf
Inhalt
  • einen bestimmten Zeitraum das Recht zur Teilnahme an dem Erörterungstermin auf die Personen
  • Gegenstand des Erörterungstermins betreffen oder nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu
  • (1) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der den Erörterungstermin leitende
  • ;rtert werden. In diesem Fall hat er die Reihenfolge der Erörterung bekanntzugeben. Er kann für
  • behandelnden Einwendung stehen.(4) Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er

Gedächtnisverlust führt zu Klageverlust

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 31.01.2012
Inhalt
  • Anerkennung als Arbeitsunfall sei daher nicht möglich. Das BSG gab der Berufsgenossenschaft recht. Der Kläger
  • die Anerkennung als Arbeitsunfall aus. Der Arbeitnehmer muss vielmehr mit „an Sicherheit grenzender
  • Arbeitswegs ereignet hat, urteilte am Dienstag, 31.01.2012 das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 2
  • -Württemberg vor dem obersten Sozialgericht mit seiner Klage. Der Mann sollte am 04.07.2003 Waren von
  • sowie Gedächtnisverlust fest. Der Mann konnte sich nur noch erinnern, dass er wegen einer Baustelle mit

Keine freie Wahl bei Blindenhunden

Thorsten Blaufelder vom 27.08.2014
Inhalt
  • Hilfsmitteln durch zugelassen Leistungserbringer“. Der Versicherte habe kein Recht auf „unbeschränkte
  • Blindenführhundeschule beanspruchen. Sie können das Tier nur aus Hundeschulen auswählen, mit denen die Krankenkasse
  • auch einen Versorgungsvertrag hat, stellte das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in
  • Hundeschule beschaffen, die auch einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse hat. Danach koste ein
  • mit der DAK. Werde von dort ein Hund bezogen, müsse der Kläger den Differenzbetrag bezahlen. Dies

Anlage 6 FSPersAV

(zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)Grundlegende Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3
Inhalt
  • ;insbesondere: –Recht und Verwaltungshandeln–Luftverkehrsverwaltung–Aufgaben, Organisation
  • Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgef
  • betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen

§ 122 InsO

Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung
Inhalt
  • . Unberührt bleibt das Recht des Verwalters, einen Interessenausgleich nach § 125 zustande zu
  • (1) Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat
  • vorangegangen ist. § 113 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes ist insoweit nicht anzuwenden
  • Insolvenzverwalter und der Betriebsrat. Der Antrag ist nach Maßgabe des § 61a Abs. 3 bis 6
  • Bundesarbeitsgericht findet statt, wenn sie in dem Beschluß des Arbeitsgerichts zugelassen wird; § 72 Abs. 2