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LAG Köln - 4 Ta 298/04
Landesarbeitsgericht Köln vom 10.09.2004
- Inhalt
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- Antragstellers zurückgewiesen. G r ü n d e 12Das Arbeitsgericht hat zu Recht den Erlass einer einstweiligen
- weiteren Verfügungsgrund genannt, im Gegenteil mitgeteilt, dass die zuständige Agentur für Arbeit in K
- Verfügung abgelehnt, weil es an einem Verfügungsgrund fehlt. Der Kläger hat in der Antragschrift den
- Verfügung die notwendige Dringlichkeit gegeben sei. In der eidesstattlichen Versicherung wird zudem
- zwischenzeitlich doch entschieden habe, dem Antragsteller Arbeitslosengeld zu gewähren. 4Es ist damit
Anlage 1 LWLogAusbV
(zu § 8)
- Inhalt
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- ütern, Lernziele c bis e,in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der
- , Lernziele c bis e,11.Versand von Güternzu vermitteln und in Verbindung mit den Fertigkeiten und
- Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung erklärenb)gegenseitige Rechte
- ergreifen4Umweltschutz (§ 7 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
- (§ 7 Nr. 5)a)den Lager- und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in den
BGH - 3 StR 456/09
Bundesgerichtshof vom 01.04.2010
- Inhalt
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- . der Urteilsgründe) verurteilt ist; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten; b) im
- Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache
- Teilerfolg. Im Übrigen ist es unbegründet. 2Das Landgericht hat sich aufgrund einer
- Brandstiftung (§ 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) im Fall II. 10. der Urteilsgründe hält rechtlicher Überprüfung
- Urteilsgründen noch den dort in Bezug genommenen Lichtbildern entnehmen, dass er mit dem Wohngebäude in
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 4527/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2007
- Inhalt
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- Verfahrens das materielle Recht, so ist auf der Grundlage dieser Änderung zu entscheiden, ob das neue
- Recht einen durch das alte Recht begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt lässt. Entscheidend ist
- in dem Erlass aufgeführten Mangelfächer. Er ist ferner als neueinzustellender Bewerber im Sinne des
- . Januar 1984 mit dem Diplom abschloss. In der Folgezeit war er in verschiedenen Bereichen, vorwiegend als
- öffentlichen Schulen mit dem stufenbezogenen Schwerpunkt Sekundarstufe II (berufsbildende Fachrichtung
§ 3 LuftNaSiG
Umwandlung in vinkulierte Namensaktien
- Inhalt
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- Gesetzes ausgegebenen Aktien werden durch dieses Gesetz in vinkulierte Namensaktien im Sinne des §
- ;ndig macht, sind die Aktien auf den Namen eines Treuhänders einzutragen. Dem Treuhänder stehen Rechte aus den Aktien nicht zu.
- (1) Die von Gesellschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
- ; 2 umgewandelt.(2) Die Umwandlung wird wirksam mit Ausgabe der neuen, auf den Namen lautenden
- Gesetzes ihre Aktienurkunden nebst Dividenden- und Erneuerungsscheinen zum Umtausch in Namensaktien
§ 10 LuftRegV
Verzeichnis
- Inhalt
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- Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen tritt. Auch bei Führung des Registers in Papierform k
- Luftfahrzeuge enthält. Ist ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug auf Ersatzteile
- (1) Das Registergericht führt ein alphabetisches Namensverzeichnis der Eigentümer im
- erweitert, so sind in dem Verzeichnis das Registerblatt für das Luftfahrzeug und das für das
- Ersatzteillager angelegte Registerblatt aufzuführen.(2) Neben dem Namensverzeichnis ist ein
Datenschutz als eLearning
Dr. Sebastian Kraska vom 31.08.2015
- Inhalt
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- Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- Datenschutzbeauftragter, Personal- oder Rechts-Abteilung, QM-Verantwortlicher) und werden wir unterstützend
- [IITR – 31.8.15] Seit Sommer 2015 bieten wir eLearning in Form von Online-Schulungen für
- Datenschutz-Themen an. Wenn wir Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter betreuen ist diese
- Dienstleistung kostenfrei. Sind Sie innerbetrieblich mit dem Datenschutz befasst (z.B. interner
AG Rockenhausen - n Owi 224/05
Amtsgericht Rockenhausen vom 24.10.2005
- Inhalt
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- Staatsangehörigen als verantwortlichen Fahrer angegeben. II. Der Antrag ist zulässig, hat aber in der
- im Sinne des § 25 a Abs. 1 Satz 1 HS 1 StVG ist erst dann auszugehen, wenn die Möglichkeit besteht
- Kraftfahrzeugführer eine Person mit Sitz im Ausland benennt, deren Anhörung im Wege der Internationalen
- verantwortlichen Fahrer gab die Betroffene den Namen einer Person mit Wohnsitz in den USA an. Daraufhin stellte
- Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat die Verwaltungsbehörde gegen die Betroffene einen Kostenbescheid
OLG Köln - 19 U 210/96
Oberlandesgericht Köln vom 15.09.1997
- Inhalt
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- unbefristete Zeit zu einer Kaltmiete von 160.000,-- DM anmieten" auch das Recht des Klägers beinhaltet, von
- anmieten. Einer Regelung, die nur den Beklagten dieses Recht eingeräumt hätte, hätte er nicht
- 98.506,-- DM. Ein Recht zur sofortigen Kündigung habe ihnen nicht zugestanden. 16In der mündlichen
- . 30Den Beklagten ist zuzugeben, daß die einzelnen Regelungen in Ziffer III 4 Absatz 3 des Vertrages
- indiziell benannten Zeugen Sch.. Wie der Zeuge weiter bekundet hat, ist die Regelung im Termin auch
§ 165 AO 1977
Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
- Inhalt
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- ,3.die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens
- ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung (§ 2), die sich
- ausgesetzte Steuerfestsetzung ist nachzuholen. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 4 endet die
- ür endgültig erklärt werden, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist.(3) Die
- (1) Soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten
§ 12 AtVfV
Verlauf
- Inhalt
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- einen bestimmten Zeitraum das Recht zur Teilnahme an dem Erörterungstermin auf die Personen
- Gegenstand des Erörterungstermins betreffen oder nicht in sachlichem Zusammenhang mit der zu
- (1) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der den Erörterungstermin leitende
- ;rtert werden. In diesem Fall hat er die Reihenfolge der Erörterung bekanntzugeben. Er kann für
- behandelnden Einwendung stehen.(4) Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er
Gedächtnisverlust führt zu Klageverlust
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 31.01.2012
- Inhalt
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- Anerkennung als Arbeitsunfall sei daher nicht möglich. Das BSG gab der Berufsgenossenschaft recht. Der Kläger
- die Anerkennung als Arbeitsunfall aus. Der Arbeitnehmer muss vielmehr mit „an Sicherheit grenzender
- Arbeitswegs ereignet hat, urteilte am Dienstag, 31.01.2012 das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 2
- -Württemberg vor dem obersten Sozialgericht mit seiner Klage. Der Mann sollte am 04.07.2003 Waren von
- sowie Gedächtnisverlust fest. Der Mann konnte sich nur noch erinnern, dass er wegen einer Baustelle mit
Keine freie Wahl bei Blindenhunden
Thorsten Blaufelder vom 27.08.2014
- Inhalt
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- Hilfsmitteln durch zugelassen Leistungserbringer“. Der Versicherte habe kein Recht auf „unbeschränkte
- Blindenführhundeschule beanspruchen. Sie können das Tier nur aus Hundeschulen auswählen, mit denen die Krankenkasse
- auch einen Versorgungsvertrag hat, stellte das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in
- Hundeschule beschaffen, die auch einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse hat. Danach koste ein
- mit der DAK. Werde von dort ein Hund bezogen, müsse der Kläger den Differenzbetrag bezahlen. Dies
Anlage 6 FSPersAV
(zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)Grundlegende Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3
- Inhalt
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- ;insbesondere: –Recht und Verwaltungshandeln–Luftverkehrsverwaltung–Aufgaben, Organisation
- Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgef
- betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen
§ 122 InsO
Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung
- Inhalt
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- . Unberührt bleibt das Recht des Verwalters, einen Interessenausgleich nach § 125 zustande zu
- (1) Ist eine Betriebsänderung geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat
- vorangegangen ist. § 113 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes ist insoweit nicht anzuwenden
- Insolvenzverwalter und der Betriebsrat. Der Antrag ist nach Maßgabe des § 61a Abs. 3 bis 6
- Bundesarbeitsgericht findet statt, wenn sie in dem Beschluß des Arbeitsgerichts zugelassen wird; § 72 Abs. 2