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BGH - 4 StR 431/05
Bundesgerichtshof vom 10.11.2005
- Inhalt
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- befuhr der Angeklagte mit einem Pkw in Dillenburg die linke Fahrspur der Oranienstrasse. Um einen im
- der Angeklagte wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden ist
- des Angeklagten hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet
- im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. 1. Die Verurteilung wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den
- Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen
BGH - 2 StR 573/13
Bundesgerichtshof vom 13.08.2014
- Inhalt
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- Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg. A. 2Die Revision der Nebenklägerin ist
- Schlüsselbein rechts eine 4 cm lange Schramme/Kratzspur, im Bereich der linken Ellenbogenbeuge eine 5
- Verkündung als Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der
- Vorwurf der Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung freigesprochen. Die
- " in Bürogemeinschaft mit u.a. "D. Ge. , Fachanwalt für Arbeitsrecht", es weist das Diktatzeichen "cg
Framing III: Liebe Süddeutsche Zeitung, hör auf und fang an!
Eva Engelken vom 04.09.2018
- Inhalt
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- Bertolt Brecht sang: „Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht“. Indem du
- zu geben. Und fang an, aktiv die Demokratie zu fördern! Dazu reicht es heute nicht mehr
- wir schon mal in Deutschland. Sie haben 6 Millionen Juden ermordet, den 2. Weltkrieg ausgelöst und
- , deren eklige Finger selbst noch die Kriegsenkel erreichen. Weshalb viele von ihnen, obwohl in
- seitenbreite Foto-Artikel-Kombi einer Werbeanzeige im Wert von hunderttausend Euro für den abgebildeten Mann
Fristlose Kündigung wegen Krankheit
Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
- Inhalt
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- Beschäftigte wegen unterschiedlicher Krankheiten mal 38 oder auch 57 Arbeitstage im Jahr, ist dies dem
- , bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland beschäftigten Frau recht. Nach den tariflichen
- Dürfen Arbeitnehmer laut Tarifvertrag ordentlich nicht mehr gekündigt werden, ist auch eine
- fristlose Kündigung wegen regelmäßigen Krankseins nur im besonderen Ausnahmefall erlaubt. Fehlt der
- Arbeitgeber zuzumuten, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten
Zusatz "Rechtsanwalt bei dem Landgericht und dem Oberlandesgericht" gehört nicht in den Briefkopf
Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 18.06.2012
- Inhalt
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- Anwaltsgerichtshof zu Recht darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Präposition "bei" eine besondere, bei
- Der Zusatz "Rechtsanwalt bei dem Landgericht und dem Oberlandesgericht" darf nicht im Briefkopf
- Verfahrensfehlers überzeugen können. Vielmehr hätte er in seinem Antrag wegen eines Verstoßes gegen
- Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen
- Sachkunde verfüge. Diese habe er, da er wie jeder andere Bürger der Bundesrepublik Deutschland auch in
Arbeitgeber müssen auf gesundheitliche Einschränkungen von Arbeitnehmern angemessen Rücksicht nehmen
Thorsten Blaufelder vom 15.04.2014
- Inhalt
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- . Die Frau ist seit 1983 bei einem kommunalen Krankenhaus mit rund 2.000 Mitarbeitern in Potsdam
- darauf Rücksicht nehmen. Das hat am Mittwoch, 09.04.2014, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im
- Nachtschichten eingeteilt zu werden. Das BAG gab ihr Recht. Die Krankenschwester sei weder
- beschäftigt. Laut Arbeitsvertrag ist sie zur Arbeit nachts und an Wochenenden verpflichtet. Nach einer
- Entscheidung des Arbeitsgerichts im November 2012 wurde sie nicht beschäftigt, obwohl sie ihre
§ 58 IStGHG
Weitergabe von dienstlich erlangten Erkenntnissen und Informationen
- Inhalt
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- des Gerichtshofes übermittelt werden. Bei der Übermittlung der Erkenntnisse ist in
- geeigneter Weise auf die nach deutschem Recht geltenden Höchstfristen für die Aufbewahrung der
- ) Vorbehaltlich des Absatzes 3 dürfen Erkenntnisse im Sinne des Absatzes 1 mit Ausnahme von Auskü
- 3 dem Gerichtshof im Rahmen seiner Zuständigkeit von deutschen Gerichten und Behörden
- dienstlich erlangte Erkenntnisse in dem Umfang übermittelt, in dem dies gegenüber einem
OLG Celle - 15 UF 37/00
Oberlandesgericht Celle vom 21.07.2000
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 114, ZPO § 323, ZPO § 654 Leitsatz: Die Rechtsverfolgung in der
- gesetzlichen Renten und damit des Regelbetrages (§ 1612 a Abs. 4 BGB) nicht zu rechnen ist, wohl aber mit
- Berufung ist mutwillig,dem Vorteil eines noch § 323 abgeänderten Unterhaltstitels der Nachteil
- gemäß § 654 ZPO Gebrauch machen kann, bei dem es auf eine Wesentlichkeit im Sinne von § 323 Abs. 1 ZPO
- nicht ankommt. Volltext: 15 UF 37/00 3 F 145/99 AG Achim B e s c h l u s s In der Familiensache
Wer eine Vier würfelt, hat verloren
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 04.04.2013
- Inhalt
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- Aus Frankfurt (am Main) kommt ein neues Glücksspiel. Der Verlierer im neuen Spiel ist der, der
- (womit er Recht haben sollte, nach § 87 Nr. 1 BetrVG, ungern gebe ich das zu), deshalb habe der
- uns ein Begriff) und deren Frankfurter Betriebsrat erfunden. Die Serienproduktion ist ungewiss
- Taschenkontrollen bei der Belegschaft durch, weil die Ware sooo begehrt ist. Dass Hollister zu
- muss in der Verhandlung sehr überzeugend gewesen sein, denn das Verfahren wurde schließlich wegen
§ 111a BNotO
- Inhalt
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- Örtlich zuständig ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt
- ;. In allen anderen Angelegenheiten ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk der
- erlassen wurde oder zu erlassen wäre; für hoheitliche Maßnahmen, die berufsrechtliche Rechte
- Beklagte seine Geschäftsstelle oder ansonsten seinen Wohnsitz hat. Sind in einem Land mehrere
§ 5 GGArt29Abs7G
- Inhalt
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- Rechte und Pflichten in Gebieten, deren Landeszugehörigkeit geändert ist, Wohnsitz, Wohnung
- (1) Mit der Gebietsänderung erhalten, soweit das aufnehmende Land oder das Bundesgesetz
- nichts Abweichendes bestimmt, in dem betroffenen Gebiet die Rechtsvorschriften des aufnehmenden Landes
- oder Aufenthalt Voraussetzung ist, gilt hierfür auch der Wohnsitz, die Wohnung oder der
- Aufenthalt in dem abgebenden Land vor der Gebietsänderung als Wohnsitz, Wohnung oder Aufenthalt in dem aufnehmenden Land.
§ 2 WPersAV
- Inhalt
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- zur rechtmäßigen Aufgabenerledigung der Wehrersatzbehörden erforderlich ist. Die
- enthalten sind.(3) In die Grundakte ist ein vollständiges Verzeichnis aller Teil- und Nebenakten aufzunehmen.
- (1) Die Personalakte ist beim Kreiswehrersatzamt zu führen; sie ist vertraulich zu behandeln
- und vor unbefugter Einsichtnahme zu schützen. Sie kann nach sachlichen Gesichtspunkten in
- Nebenakten dürfen nur solche Unterlagen enthalten, die auch in der Grundakte oder in den Teilakten
§ 442 StPO
Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen; Verfallsbeteiligte
- Inhalt
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- weder im Verfahren des ersten Rechtszuges noch im Berufungsverfahren imstande war, die Rechte des
- im Sinne der §§ 430 bis 441 der Einziehung gleich.(2) Richtet sich der Verfall nach §
- gegen die Anordnung des Verfalls im Nachverfahren geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden
§ 24 SGB 10
Anhörung Beteiligter
- Inhalt
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- (1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem
- im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint,2.durch die Anhörung die
- Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde,3.von den
- tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung
- gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl erlassen werden sollen,5.einkommensabhängige
§ 16 StBAPO 1977
Berufspraktische Ausbildung
- Inhalt
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- und verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Sie oder er ist umfassend in die verwaltungstechnischen
- teilnehmen.(3) Die praktische Ausbildung findet mindestens 36 Wochen in der Veranlagung statt und im Ü
- der Beamte lernen, die Aufgaben des mittleren Dienstes unter Beachtung der Grundsätze der Rechtm
- (1) Die berufspraktische Ausbildung umfaßt 1.eine praktische Ausbildung, die im besonderen
- der Einübung in die steuerliche Praxis dient und zu selbständiger Tätigkeit anleitet