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BGH: Schadensersatzanspruch bei Gebot-Manipulation durch den Verkäufer (eBay Shill Bidding)
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 25.08.2016
- Inhalt
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- . Verfahren: Der Kläger bekam in der ersten Instanz noch Recht, jedoch lehnte das OLG Stuttgart im
- Der BGH hat heute in einem weiteren wegweisenden Urteil über das sog. „Shill Bidding“ bei eBay
- entschieden (AZ: VIII ZR 100/15). Manipuliert der Verkäufer im Rahmen eines eBay-Angebots so, dass er
- Beklagten immer wieder überboten. Dieser verwendete ein Zweitkonto um den Angebotspreis in die Höhe zu
- Kläger Schadensersatz in Höhe von 16.500 €. Auf diesen Betrag schätzte er den Marktwert des Fahrzeuges
OLG Köln - 19 U 159/93
Oberlandesgericht Köln vom 16.03.1994
- Inhalt
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- Überwiegen des unentgeltlichen Charakter 6des Übertragungsvertrages. Vielmehr reicht im Gegenteil der Wert
- Grundstück. Auch nach dem eigenen Vorbringen des Klägers in der Berufung handelt es sich im
- beschriebenen Pflegeleistungen mit 3oo.- DM angegeben, wobei zu berücksichtigen ist, daß dieser nied-rige Wert
- im Notarvertrag aus Kostengründen genannt ist. Diesen Wert erachtet auch der Senat entsprechend den
- befindet. Ein Ansatz von 6o Stunden monatlich zu je 5.- DM für das Jahr 1974 ist in Anwendung des
Sichere Erinnerung der Urkundsperson?
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.02.2011
- Inhalt
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- Zwecke der Wiederholung des Berichgungsverfahrens verbietet das Recht der Angeklagten auf ein faires
- In seiner Entscheidung vom 22.12.2010 in dem Verfahren 2 StR 386/10 hat der BGH über die
- rechtlicher Überprüfung nicht stand, denn die Berichtigungsentscheidung wird nicht durch die in Bezug
- Protokollberichtigung ist die sichere Erinnerung der Urkundspersonen. Fehlt es hieran, kann ein Protokoll
- der beiden Urkundspersonen enthalten keinen Hinweis darauf, dass hinsichtlich der in den Anlagen 3 und
Komfortable Buchung von Meetingräumen und Arbeitsplätzen
Harold Treysse vom 11.03.2017
- Inhalt
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- Beispiel: Rechtsanwalt A aus dem Standort der überörtlichen Sozietät in Berlin möchte sich mit
- Besprechungsraum für sechs Personen, im Rahmen dieser Besprechung soll eine Videokonferenz mit den Standorten
- in Hamburg und München zu einem festgelegten Zeitpunkt mit weiteren Kollegen und den Mandanten
- ausgestatteten Arbeitsplatz. Sie sehen also, ein recht umfangreiches Vorhaben welches üblicherweise
- . Erst ein mal ist Kontakt aufzunehmen mit dem Standort Köln um festzustellen, ob dort ein
OLG Brandenburg - 13 W 79/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 14.11.2007
- Inhalt
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- gegeben. 32. In der Sache hat der Antrag jedoch keinen Erfolg; er ist unbegründet. Mit der angefochtenen
- Entscheidung hat das Landgericht im Ergebnis zu Recht den Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen
- im Jahre 2007 nicht möglich ist, sodass die geplante Bauzeit komplett in das Jahr 2008 verschoben
- zulässige, sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg; sie ist unbegründet. 21. Der Antrag auf
- gerichtet ist. 42.1. Mit zutreffender Begründung hat das Landgericht zunächst ausgeführt, dass sich das
§ 17 IfSG
Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
- Inhalt
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- der Gegenstände zu kostspielig sind, es sei denn, dass derjenige, der ein Recht an diesem
- 1 nicht rechtzeitig nachkommen wird. Wer ein Recht an dem Gegenstand oder die tatsächliche
- Duldungspflichten, insbesondere im Sinne des § 16 Abs. 2, die den in Nummer 1 genannten Personen obliegen.(6
- (1) Wenn Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind oder wenn das
- anzunehmen ist und dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist, hat die zustä
VG Frankfurt (Main) - 10 M 2613/91
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 24.02.1997
- Inhalt
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- geworden. Das ist auch im Hinblick auf eine Klageänderung zulässig, denn in den Verfahrensordnungen
- Die Klage ist nicht begründet. Die Beklagte hat kein Recht, daß die Klägerin ihr vorab den
- durch einen Vollziehungsbeamten im Wege der Vollstreckung vorgenommene Türöffnung (mit dem Ziel der
- Willen der Behörde (Maßnahme) und einer durch das jeweilige (formelle) Recht vorgesehene Form voraussetzt
- mit Beschluß vom 18.01.1991- 83 M 971/90- unter Berufung auf die im Antrag genannten Vorschriften und
§ 37 GWB
Zusammenschluss
- Inhalt
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- anderer Unternehmen. Die Kontrolle wird durch Rechte, Verträge oder andere Mittel begründet
- Gesamtheit oder an Teilen des Vermögens des Unternehmens,b)Rechte oder Verträge, die einen
- (1) Ein Zusammenschluss liegt in folgenden Fällen vor: 1.Erwerb des Vermögens eines
- zusammen mit sonstigen, dem Unternehmen bereits gehörenden Anteilen a)50 vom Hundert oderb)25
- Unternehmens gehören und, wenn der Inhaber des Unternehmens ein Einzelkaufmann ist, auch die
§ 117c AO 1977
Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
- Inhalt
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- nach Satz 1 kann dem Bundeszentralamt für Steuern das Recht eingeräumt werden, die Daten und
- dienen, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu treffen über 1.die
- Erhebung der nach diesen Vereinbarungen erforderlichen Daten durch in diesen Vereinbarungen dem Grunde
- im Wege der Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern,3.die Weiterleitung
- Bundeszentralamt für Steuern ist berechtigt, Verhältnisse, die für die Erfüllung der Pflichten
§ 128 SeeArbG
Beschwerdeverfahren
- Inhalt
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- werden.(4) Gleichwohl hat das Besatzungsmitglied das Recht, sich jederzeit unmittelbar 1.bei dem Kapit
- und hilft dieser der Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist, die im Regelfall zwei Wochen
- Kapitän hat die Beschwerde und seine Entscheidung unter Darstellung des Sachverhalts in das
- .bei anderen geeigneten externen Stellenzu beschweren.(5) Die in Absatz 4 Nummer 3 bis 5 genannten
- Absatz 1 vertraulich zu behandeln. Es ist ihnen ohne Einwilligung des Beschwerdeführers untersagt
§ 11 ZFdG
Zollfahndungsinformationssystem
- Inhalt
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- teilzunehmen, und haben das Recht, Daten zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 13 im
- (1) Das Zollkriminalamt ist im Rahmen seiner Aufgaben nach § 3 Abs. 1 und 3 Zentralstelle f
- ist, abzurufen. In den Errichtungsanordnungen nach § 41 ist für jede Sammlung
- Zollfahndungsinformationssystem angeschlossenen sind. Das Zollkriminalamt bestimmt mit Zustimmung des Bundesministeriums der
- Finanzen die in das Zollfahndungsinformationssystem einzubeziehenden Sammlungen personenbezogener
Kein “Absitzen” der Treuhandphase in der Selbständigkeit
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 07.03.2013
- Inhalt
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- Beantragt der Schuldner im Zusammenhang mit einem Insolvenzantrag Restschuldbefreiung, dann
- nicht oder nicht genug arbeitet, oder er eine mehr schlecht als recht gehende selbständige
- schließt sich an die Aufhebung des Insolvenzverfahrens die sog. Treuhandphase an. Der Schuldner hat in
- selbständige Tätigkeit auszuüben. Nach § 295 Abs. 2 InsO hat er jedoch in der Treuhandphase die
- den §§ 850 ff ZPO und der Pfändungstabelle pfändbar wäre. Da hierzu vieles streitig ist, hat der
BSG - S 5 KA 1046/99
Bundessozialgericht vom 02.04.2003
- Inhalt
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- , § 164 RdNr 12a). Deshalb reicht es nicht aus, dass Anhaltspunkte in dieser Richtung erstmals im
- Operationen ausführen und berechnen dürfe. II Die Revision des Klägers ist begründet. Die Beklagte hat im
- Klägers schon im Berufungsverfahren hätte geltend machen können und ggf müssen. Das Recht zur Gegenrüge
- hat, ist im Zusammenhang mit der Fachgebietszugehörigkeit der betroffenen Leistungen unerheblich
- erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Gründe: I Umstritten ist der Honoraranspruch des
OLG Düsseldorf - I-22 U 44/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.08.2010
- Inhalt
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- den Beklagten verständigt, wodurch das Recht des Klägers zum Rücktritt erloschen ist (vgl. BGH Urteil
- Regelungen in §§ 434 ff. BGB gelten. Da eine Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen worden ist
- zur Nacherfüllung stehenden Rechte geltend zu machen. Im Zeitpunkt seiner erneuten
- , dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziffer 1 genannten PKW im Annahmeverzug befindet
- Kläger 653,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2008 zu
BSG - S 10 U 67/99
Bundessozialgericht vom 22.06.2004
- Inhalt
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- vorliegend nur ca 3 Euro im Monat seien, da es keine Geringfügigkeitsgrenze im SGB VII oder in der
- in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolge die Rehabilitation "mit allen geeigneten Mitteln
- aufzuheben und die Klage abzuweisen. Der Kläger stellt keinen Antrag. II Die Revision der Beklagten ist
- unbegründet. Das LSG hat zu Recht die Berufung gegen das klagestattgebende Urteil des SG zurückgewiesen
- mit Ladestrom ist § 31 Abs 1 SGB VII. Danach sind Hilfsmittel alle ärztlich verordneten Sachen, die