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LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 1036/08
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 01.10.2008
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht Potsdam die Befristung für
- zweiten hier zu überprüfenden Arbeitsvertrag unwirksam ist, hat das Arbeitsgericht Potsdam zu Recht das
- ist es dem Arbeitgeber später verwehrt, sich auf eine sachgrundlose Befristung zu berufen (im
- mit Sachgrund - kein Berufen des Arbeitgebers auf sachgrundlose Befristung möglich Leitsatz Muss der
- Nr. 4 LPVG Brandenburg), teilt der Arbeitgeber dem Personalrat einen bestimmten Sachgrund mit, dann
BPatG - 30 W (pat) 77/00
Bundespatentgericht vom 22.01.2001
- Inhalt
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- Recht genommen wurde, sich mit deren Eintritt nicht einverstanden zu erklären). Eine möglicherweise
- Beschwerde ist zulässig (§ 66 MarkenG), hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 1. Der Senat hat von der
- mit dem Beschluß der Inhaberin der angegriffenen Marke zugestellt worden ist. Schriftsätze der
- Widerspruchsmarke auf eine andere Inhaberin übertragen worden ist und diese nunmehr in das Verfahren
- eintritt. Der Markeninhaberin wurde also nicht nur das Recht genommen, sich zu den sachlichen
OLG Celle - 10 WF 215/10
Oberlandesgericht Celle vom 07.07.2010
- Inhalt
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- vertreten ist. dies gilt erst recht, wenn die Antragstellerin lediglich - ohne entsprechend
- : Bürgerliches Recht Normen: FamFG § 78 Abs 2 Leitsatz: 1. Für ein einstweiliges Anordnungsverfahren
- ist. zwischen ihnen hat es in der jüngeren Vergangenheit - wie von der Antragstellerin selbst
- etwa außergerichtlichem Tätigwerden im Zusammenhang mit der aktuellen Gewaltschutzsache sind
- Antragstellerin entsprochen. Der Beschluß ist in der Folgezeit dem angegebenen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 28/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.01.2001
- Inhalt
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- Unfallversicherung nicht zu, weil seine Erwerbsfähigkeit nicht mit der im Recht der gesetzlichen
- dem der Kläger seit April 1994 in Behandlung ist, holte die Beklagte die Auskunft der AOK vom 15. März
- Gleichgewichtsfunktionsstörung mit Hirnstammschädigung links mitgeteilt wird. Die im Juli 1995 erfolgte
- gegangen; er habe jedoch weiter in hausärztlicher Behandlung gestanden. Im Laufe der Zeit seien die
- Vorbringens der Beteiligten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. II. Die statthafte Berufung ist
Phishingmails: Deutsche Sprache schwere Sprache
Rechtsanwältin Simone Weber vom 05.05.2012
- Inhalt
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- Heute hatte ich mal wieder eine offensichtliche Phishingmail mit Anhang in meinem Mailpostfach.Was
- Germany <security@onlineupdate.de> An: info@weber….. Betreff: Es muss aktualisieren Sie Ihr Profil
- für Ihre Mitarbeit.Copyright © 2012 Visa Europe. Alle Rechte vorbehalten
- unter Phishing zu verstehen ist erläutert wiki ganz gut: http://de.wikipedia.org/wiki/Phishing. Und
- wie immer outeten sich die Versender bereits in der Betreffzeile durch sehr gute Deutschkenntnisse
Art 5 LagerstGDV
(zum § 6)
- Inhalt
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- (1) Die Einreichung der Kartenunterlagen über die Erdölberechtigungen hat in zwei St
- ür Einzeldarstellungen ein größerer Maßstab erforderlich ist.(4) In den bereits
- ;ndige geologische Anstalt unmittelbar weiter. Eine Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der
- ücken bei den Landesbergbehörden, und zwar den Mittelbehörden, zu erfolgen.(2) Die in
- Absatz 1 bezeichneten Bergbehörden geben ein Stück der Kartenunterlagen an die ... zustä
§ 17 AGG
Soziale Verantwortung der Beteiligten
- Inhalt
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- , im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung des in § 1
- genannten Rechte gerichtlich geltend machen; § 23 Abs. 3 Satz 2 bis 5 des
- genannten Ziels mitzuwirken.(2) In Betrieben, in denen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1
- gegen Vorschriften aus diesem Abschnitt der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene
- Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend. Mit dem Antrag dürfen nicht Ansprüche des Benachteiligten geltend gemacht werden.
§ 3 DLKonjStatG 2013
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
- Inhalt
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- des öffentlichen Rechts, die in den in § 2 genannten Dienstleistungsbereichen tätig
- Arbeit in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro im Jahr oder mindestens 250 tätige Personen
- Erhebungseinheiten sind die Daten, die im Statistikregister nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des
§ 12a DeckRegV
Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes
- Inhalt
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- Pfandbriefgesetzes ist vorbehaltlich Absatz 2 entsprechend § 9 vorzunehmen.(2) In Spalte 2a tritt an die
- Schuldanerkenntnissen, die durch Registerpfandrechte nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
- Stelle der Bezeichnung des belasteten Grundstücks die Bezeichnung des beliehenen Flugzeuges im
- öffentlichen Register sowie die Bezeichnung des Registers und der Registerstelle. Im Falle von
- persönlichen Forderung dienen, sowie im Falle von abstrakten Schuldversprechen oder
§ 5 BKFAngAusbV
Durchführung der Berufsausbildung
- Inhalt
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- Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen er fallbezogen befaßt wird, zu vermitteln. Die
- dienstbegleitende Unterweisung ist inhaltlich mit dem schulischen Rahmenlehrplan abzustimmen und
- (1) Während der Berufsausbildung beim Ausbildenden soll der Auszubildende mit Vorgängen
- befaßt werden, die den im Ausbildungsrahmenplan bezeichneten Fertigkeiten und Kenntnissen
- entsprechend auszuwählen sind.(2) Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung sind die im
§ 74 BBauG
Berichtigung der öffentlichen Bücher
- Inhalt
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- ;nderungen in das Grundbuch und in das Liegenschaftskataster einzutragen sowie den Umlegungsvermerk im
- ; 71 sowie eine beglaubigte Ausfertigung des Umlegungsplans und ersucht diese, die Rechtsä
- Umlegungsverzeichnis als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der
- Stelle auf diesen Urkunden bescheinigt hat, dass sie nach Form und Inhalt zur Übernahme in das
- Liegenschaftskataster geeignet sind. Diese Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die
LSG Hessen - L 5 V 108/96
Hessisches Landessozialgericht vom 05.12.1996
- Inhalt
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- SGG). Die Berufung ist jedoch sachlich unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Frankfurt am Main
- . Der Kläger, der in der mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, beantragt (schriftlich), die
- Berufung zurückzuweisen. Der Kläger wiederholt im wesentlichen seine Widerspruchsbegründung. Er ist der
- mit Urteil vom 19. Januar 1996 den Bescheid vom 21. September 1994 in Gestalt des
- jugoslawischen Rechtsnormen auch übernommen. Entscheidend ist ferner auch im vorliegenden Fall, daß ein
BVerfG - 2 BvR 1533/94
Bundesverfassungsgericht vom 07.12.1999
- Inhalt
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- Entscheidung mit rechtsstaatlichen Maßstäben nicht vereinbar ist. 23 2. Bereits im Einigungsvertrag vom 31
- einem Jahr bestraft. 59 6. Nach bundesdeutschem Recht wird Fahnenflucht mit Freiheitstrafe bis zu fünf
- regimefeindlich betrachtet wurde. 114 Ein Recht auf Wehrdienstverweigerung hat es in der DDR nicht
- . 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt, ist sie aufzuheben und das Verfahren an
- Gesetz über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. Mai 1953 - RHG - (BGBl I
§ 2 WpÜG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Absatzes 3 Nr. 2, die nach dem Recht des Staates des Europäischen Wirtschaftsraums, in dem die
- .Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Sitz im Inland und 2.Gesellschaften mit
- der Zielgesellschaft mit dem Bieter auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmen
- Zielgesellschaft auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmen. Tochterunternehmen gelten mit der
- ) Europäische Angebote sind Angebote zum Erwerb von Wertpapieren einer Zielgesellschaft im Sinne des
LSG Bayern - L 7 B 867/08 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.11.2008
- Inhalt
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- entscheiden, ob die Bg. zu Recht die geltend gemachten Leistungen versagt hat. Vielmehr ist in erster
- diesem Zeitpunkt ein Antrag des Bf. eingegangen sei. II. Die zulässige Beschwerde ist in der Sache
- Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form von Arbeitslosengeld (Alg) II. Zuletzt
- Sozialgerichtsgesetz (SGG) liegen nicht vor. In diesem Verfahren ist grundsätzlich nicht darüber zu
- Anordnung erforderlich ist, weil es dem Bf. nicht zuzumuten ist, die Entscheidung in der Hauptsache