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§ 5 EEG 2009
Anschluss
- Inhalt
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- ;pfungspunkt), die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist, und die in der Luftlinie kü
- ;bermitteln. In diesem Zeitplan ist anzugeben: 1.in welchen Arbeitsschritten das Netzanschlussbegehren
- Netzanschlussleitung.Das Recht der Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber nach § 7 Absatz 1
- wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist. Bei einer oder mehreren Anlagen mit
- mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks
§ 15 PrKultbSaV
- Inhalt
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- nach dem für sie bisher geltenden Recht gewährt.(4) Der Präsident regelt mit
- , denen ein Amt noch nicht verliehen ist.(2) Die im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ganz oder
- Zustimmung des Stiftungsrats und im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern die Erstattung der
- (1) Die Stiftung übernimmt mit dem Ersten des Monats, der dem Inkrafttreten dieser Satzung
- Stiftung in das Beamtenverhältnis berufenen Personen werden nach Maßgabe des § 123
BGH - XII ZR 335/99
Bundesgerichtshof vom 10.05.2000
- Inhalt
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- Verfahren, in denen im Sinne dieser Vorschrift der Bestand oder die Dauer eines Pachtverhältnisses
- . Das hat der Bundesgerichtshof für die im Zusammenhang mit der Räumung anfallenden Kosten bereits
- nutzlos gewordene Investitionskosten und für die Kosten einer Ersatzbeschaffung gilt das erst recht. Blumenröhr Krohn Hahne Gerber Wagenitz
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 335/99 vom 10. Mai 2000 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat
- 3. November 1999 auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen. Gründe: Die Beklagte ist
KG Berlin - 27 W 402/03
Kammergericht vom 15.10.2003
- Inhalt
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- ZPO statthaft und zulässig. Sie ist in der Sache auch begründet. 2Der Beklagten steht gemäß § 91 ZPO
- . Unerheblich ist insoweit, dass ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet war und ob sie in der
- mündlichen Verhandlung sachdienliche Erklärungen abgegeben hat. Denn die Partei hat grundsätzlich ein Recht
- der Klägerin an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 2.916,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von
- Landgerichts Berlin vom 18. Juni 2003 ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 2 S. 2, 569
Bosman war gestern – welche Folgen hat das “Müller”-Urteil für den Profi-Fußball?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.03.2015
- Inhalt
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- gab damit einem Bundesligaspieler des 1. FSV Mainz 05 recht. Er war dort zunächst für drei Jahre als
- Arbeitsgerichts Mainz vom 19.03.2015 ist noch nicht rechtskräftig. Mit Sicherheit kann davon ausgegangen
- bestehen im Profifußballsport (noch) nicht. In der juristischen Kommentarliteratur findet sich
- Arbeitsgericht in einem am Dienstag, 24.03.2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (AZ: 3 Ca 1197/14). Es
- Lizenzspieler beschäftigt und schloss dann im Sommer 2012 einen auf zwei Jahre Befristeten Vertrag
BGH - III ZR 217/01
Bundesgerichtshof vom 23.06.1997
- Inhalt
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- Arzt persönlich richten. I. Der Rettungsdienst ist in Bayern öffentlich-rechtlich organisiert mit
- Änderungsgesetz vom 9. Dezember 1997, LT-Drucks. 13/8388 S. 13 unter 2.1) - in Bayern nicht mit
- eines öffentlichen Amtes darstelle, ist unvereinbar mit Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayRDG. In dieser
- wäre als der "einfache" Notarzt. III. Nach alledem ist die Klage zu Recht abgewiesen worden. Das
- , 18 Abs. 1 Satz 3, 21 Abs. 1 Satz 1 F: 8. Januar 1998 Ist - wie in Bayern - die Wahrnehmung der
Art 87f GG
- Inhalt
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- ;ffentlichen Rechts einzelne Aufgaben in bezug auf die aus dem Sondervermögen Deutsche
- ;hrleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene
- und ausreichende Dienstleistungen.(2) Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1 werden als
- hervorgegangenen Unternehmen und durch andere private Anbieter erbracht. Hoheitsaufgaben im Bereich des
- Postwesens und der Telekommunikation werden in bundeseigener Verwaltung ausgeführt.(3) Unbeschadet des
Auch Einkünfte aus Schwarzarbeit sind für den Unterhalt relevant – Beschluss des OLG Brandenburg vom 26.07.2012
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 22.07.2013
- Inhalt
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- sinnvoll, weil der Unterhaltsverpflichtete damit zu erkennen gibt, dass er tatsächlich in der Lage ist
- Der Nachweis, Sozialhilfeempfänger zu sein, reicht nicht aus, wenn der Anspruchssteller konkret
- . Im vorliegenden Fall konnte der Unterhaltsgläubiger darlegen, dass der entsprechende Hartz 4
- Empfänger, ein Handwerker, im Bekanntenkreis damit geprahlt hatte, zusätzliche Einkünfte aus Schwarzarbeit
- in Höhe von monatlich bis zu 2.500,00 € zu haben. Ihn traf danach die Verpflichtung genau darzulegen
§ 1 WahrnV 1994
Prüfungsstellen für Patente und Patentabteilungen
- Inhalt
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- ;ndung oder über ein sonstiges dingliches Recht;8.Bearbeitung von Verfahren der Akteneinsicht;9
- Registervermerks über die Einräumung eines Rechts zur ausschließlichen Benutzung der
- (1) Mit der Wahrnehmung folgender Geschäfte der Prüfungsstellen und Patentabteilungen
- Patentgesetzes) oder der Prioritätsanspruch verwirkt ist (§ 41 Abs. 1 Satz 3 des Patentgesetzes) oder
- sonstigen Gründen formell unwirksam ist,e)Mitteilung, dass die frühere Anmeldung wegen
SozG Marburg - S 6 KR 96/09
Sozialgericht Marburg vom 09.02.2011
- Inhalt
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- Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als
- mit Bescheid vom 31.03.2009 sinngemäß ab. Die Versicherungspflicht in der KVdS ende grundsätzlich
- bereits mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Im Hinblick auf den Erwerb der allgemeinen
- -Abhilfebescheid vom 30.07.2009 Versicherungspflicht in der KVdS bis zum 31.03.2009 festgestellt. Im
- Zeitraums rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt. Die Klägerin hat einen Anspruch
BGH - III ZR 320/00
Bundesgerichtshof vom 07.02.2002
- Inhalt
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- Straßenland angenommen. Es hat entgegen den Beanstandungen der Revision im Ergebnis mit Recht den
- erworben hatte (im folgenden: frühere Eigentümerin), eine Umplanung in ein mit kleineren Stichstraßen
- Nutzung, in Betracht gezogen haben. Rechtlicher Anknüpfungspunkt hierfür ist § 25 WertV, wonach im
- Nutzbarkeit mit derjenigen der Baulichkeiten steht und fällt. In einem solchen Fall ist es entgegen der
- können auch mit dem Eigentum an dem Grundstück verbundene Rechte als Bestandteile desselben
Anhang EV TVG
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1023)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
- Inhalt
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- Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
- (BGBl. I S. 2879),mit folgender Maßgabe:Bis zum Abschluß eines neuen Tarifvertrages ist der
- Rationalisierungsschutzabkommen erfüllt haben, bleiben deren Ansprüche und Rechte vorbehaltlich neuer
- Maßgaben in Kraft: ... 14.Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August
- 1969 (BGBl. I S. 1323), geändert durch Artikel II § 1 des Gesetzes vom 29. Oktober 1974
§ 1b VZOG
Abwicklung von Entschädigungsvereinbarungen
- Inhalt
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- . Ist das Grundstück im Grundbuch als Eigentum des Volkes ausgewiesen, gelten die in § 1
- Regelung bestimmter Vermögensansprüche in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes zu diesem
- Abkommen vom 21. Dezember 1992 (BGBl. II S. 1222) in das Vermögen der Bundesrepublik Deutschland ü
- ) zuzuordnen. Rechte Dritter sowie die §§ 4 und 5 des Vermögensgesetzes bleiben unber
- (1) Vermögenswerte, die Gegenstand der in § 1 Abs. 8 Buchstabe b des Vermö
AG Charlottenburg - 211 C 426/06
Amtsgericht Charlottenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- von Vorschüssen steht dem Vermieter das Recht zu, noch im Prozess eine Abrechnung über die
- darlegen müssen, welche Kosten sie nicht anerkennen würden. Den Klägern stehe das Recht zu, in die
- Abrechnung, die im Prozess erfolgt, ist nach einem Eigentümer- und Vermieterwechsel eine Klage auf
- genutzten Gebäude mit Gewerbe- und Wohneinheiten ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fällige
- die Beklagte auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen in Anspruch. 2Die Kläger schlossen mit der
Anlage 2 BerVersV 2006
- Inhalt
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- äft im Versicherungszweig 01 (Leben).9.Die für das in Rückdeckung übernommene
- in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft, Seite 5, Zeile 26).Hier ist der auf
- ür die Kennzeichnung ist in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld "Vz" die Kennzahl "01
- Kennzeichnung der Versicherungsart ist in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld "Va" die
- und in den in Fb 200 ausgewiesenen Beiträgen enthalten ist. Versicherungsscheine, die im Vorjahr