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§ 5 EEG 2009

Anschluss
Inhalt
  • ;pfungspunkt), die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist, und die in der Luftlinie kü
  • ;bermitteln. In diesem Zeitplan ist anzugeben: 1.in welchen Arbeitsschritten das Netzanschlussbegehren
  • Netzanschlussleitung.Das Recht der Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber nach § 7 Absatz 1
  • wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist. Bei einer oder mehreren Anlagen mit
  • mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks

§ 15 PrKultbSaV

Inhalt
  • nach dem für sie bisher geltenden Recht gewährt.(4) Der Präsident regelt mit
  • , denen ein Amt noch nicht verliehen ist.(2) Die im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ganz oder
  • Zustimmung des Stiftungsrats und im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern die Erstattung der
  • (1) Die Stiftung übernimmt mit dem Ersten des Monats, der dem Inkrafttreten dieser Satzung
  • Stiftung in das Beamtenverhältnis berufenen Personen werden nach Maßgabe des § 123

BGH - XII ZR 335/99

Bundesgerichtshof vom 10.05.2000
Inhalt
  • Verfahren, in denen im Sinne dieser Vorschrift der Bestand oder die Dauer eines Pachtverhältnisses
  • . Das hat der Bundesgerichtshof für die im Zusammenhang mit der Räumung anfallenden Kosten bereits
  • nutzlos gewordene Investitionskosten und für die Kosten einer Ersatzbeschaffung gilt das erst recht. Blumenröhr Krohn Hahne Gerber Wagenitz
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 335/99 vom 10. Mai 2000 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat
  • 3. November 1999 auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen. Gründe: Die Beklagte ist

KG Berlin - 27 W 402/03

Kammergericht vom 15.10.2003
Inhalt
  • ZPO statthaft und zulässig. Sie ist in der Sache auch begründet. 2Der Beklagten steht gemäß § 91 ZPO
  • . Unerheblich ist insoweit, dass ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet war und ob sie in der
  • mündlichen Verhandlung sachdienliche Erklärungen abgegeben hat. Denn die Partei hat grundsätzlich ein Recht
  • der Klägerin an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 2.916,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von
  • Landgerichts Berlin vom 18. Juni 2003 ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 2 S. 2, 569

Bosman war gestern – welche Folgen hat das “Müller”-Urteil für den Profi-Fußball?

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.03.2015
Inhalt
  • gab damit einem Bundesligaspieler des 1. FSV Mainz 05 recht. Er war dort zunächst für drei Jahre als
  • Arbeitsgerichts Mainz vom 19.03.2015 ist noch nicht rechtskräftig. Mit Sicherheit kann davon ausgegangen
  • bestehen im Profifußballsport (noch) nicht. In der juristischen Kommentarliteratur findet sich
  • Arbeitsgericht in einem am Dienstag, 24.03.2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (AZ: 3 Ca 1197/14). Es
  • Lizenzspieler beschäftigt und schloss dann im Sommer 2012 einen auf zwei Jahre Befristeten Vertrag

BGH - III ZR 217/01

Bundesgerichtshof vom 23.06.1997
Inhalt
  • Arzt persönlich richten. I. Der Rettungsdienst ist in Bayern öffentlich-rechtlich organisiert mit
  • Änderungsgesetz vom 9. Dezember 1997, LT-Drucks. 13/8388 S. 13 unter 2.1) - in Bayern nicht mit
  • eines öffentlichen Amtes darstelle, ist unvereinbar mit Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayRDG. In dieser
  • wäre als der "einfache" Notarzt. III. Nach alledem ist die Klage zu Recht abgewiesen worden. Das
  • , 18 Abs. 1 Satz 3, 21 Abs. 1 Satz 1 F: 8. Januar 1998 Ist - wie in Bayern - die Wahrnehmung der

Art 87f GG

Inhalt
  • ;ffentlichen Rechts einzelne Aufgaben in bezug auf die aus dem Sondervermögen Deutsche
  • ;hrleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene
  • und ausreichende Dienstleistungen.(2) Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1 werden als
  • hervorgegangenen Unternehmen und durch andere private Anbieter erbracht. Hoheitsaufgaben im Bereich des
  • Postwesens und der Telekommunikation werden in bundeseigener Verwaltung ausgeführt.(3) Unbeschadet des

Auch Einkünfte aus Schwarzarbeit sind für den Unterhalt relevant – Beschluss des OLG Brandenburg vom 26.07.2012

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 22.07.2013
Inhalt
  • sinnvoll, weil der Unterhaltsverpflichtete damit zu erkennen gibt, dass er tatsächlich in der Lage ist
  • Der Nachweis, Sozialhilfeempfänger zu sein, reicht nicht aus, wenn der Anspruchssteller konkret
  • . Im vorliegenden Fall konnte der Unterhaltsgläubiger darlegen, dass der entsprechende Hartz 4
  • Empfänger, ein Handwerker, im Bekanntenkreis damit geprahlt hatte, zusätzliche Einkünfte aus Schwarzarbeit
  • in Höhe von monatlich bis zu 2.500,00 € zu haben. Ihn traf danach die Verpflichtung genau darzulegen

§ 1 WahrnV 1994

Prüfungsstellen für Patente und Patentabteilungen
Inhalt
  • ;ndung oder über ein sonstiges dingliches Recht;8.Bearbeitung von Verfahren der Akteneinsicht;9
  • Registervermerks über die Einräumung eines Rechts zur ausschließlichen Benutzung der
  • (1) Mit der Wahrnehmung folgender Geschäfte der Prüfungsstellen und Patentabteilungen
  • Patentgesetzes) oder der Prioritätsanspruch verwirkt ist (§ 41 Abs. 1 Satz 3 des Patentgesetzes) oder
  • sonstigen Gründen formell unwirksam ist,e)Mitteilung, dass die frühere Anmeldung wegen

SozG Marburg - S 6 KR 96/09

Sozialgericht Marburg vom 09.02.2011
Inhalt
  • Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als
  • mit Bescheid vom 31.03.2009 sinngemäß ab. Die Versicherungspflicht in der KVdS ende grundsätzlich
  • bereits mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Im Hinblick auf den Erwerb der allgemeinen
  • -Abhilfebescheid vom 30.07.2009 Versicherungspflicht in der KVdS bis zum 31.03.2009 festgestellt. Im
  • Zeitraums rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt. Die Klägerin hat einen Anspruch

BGH - III ZR 320/00

Bundesgerichtshof vom 07.02.2002
Inhalt
  • Straßenland angenommen. Es hat entgegen den Beanstandungen der Revision im Ergebnis mit Recht den
  • erworben hatte (im folgenden: frühere Eigentümerin), eine Umplanung in ein mit kleineren Stichstraßen
  • Nutzung, in Betracht gezogen haben. Rechtlicher Anknüpfungspunkt hierfür ist § 25 WertV, wonach im
  • Nutzbarkeit mit derjenigen der Baulichkeiten steht und fällt. In einem solchen Fall ist es entgegen der
  • können auch mit dem Eigentum an dem Grundstück verbundene Rechte als Bestandteile desselben

Anhang EV TVG

Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1023) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Inhalt
  • Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
  • (BGBl. I S. 2879),mit folgender Maßgabe:Bis zum Abschluß eines neuen Tarifvertrages ist der
  • Rationalisierungsschutzabkommen erfüllt haben, bleiben deren Ansprüche und Rechte vorbehaltlich neuer
  • Maßgaben in Kraft: ... 14.Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August
  • 1969 (BGBl. I S. 1323), geändert durch Artikel II § 1 des Gesetzes vom 29. Oktober 1974

§ 1b VZOG

Abwicklung von Entschädigungsvereinbarungen
Inhalt
  • . Ist das Grundstück im Grundbuch als Eigentum des Volkes ausgewiesen, gelten die in § 1
  • Regelung bestimmter Vermögensansprüche in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes zu diesem
  • Abkommen vom 21. Dezember 1992 (BGBl. II S. 1222) in das Vermögen der Bundesrepublik Deutschland ü
  • ) zuzuordnen. Rechte Dritter sowie die §§ 4 und 5 des Vermögensgesetzes bleiben unber
  • (1) Vermögenswerte, die Gegenstand der in § 1 Abs. 8 Buchstabe b des Vermö

AG Charlottenburg - 211 C 426/06

Amtsgericht Charlottenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • von Vorschüssen steht dem Vermieter das Recht zu, noch im Prozess eine Abrechnung über die
  • darlegen müssen, welche Kosten sie nicht anerkennen würden. Den Klägern stehe das Recht zu, in die
  • Abrechnung, die im Prozess erfolgt, ist nach einem Eigentümer- und Vermieterwechsel eine Klage auf
  • genutzten Gebäude mit Gewerbe- und Wohneinheiten ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fällige
  • die Beklagte auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen in Anspruch. 2Die Kläger schlossen mit der

Anlage 2 BerVersV 2006

Inhalt
  • äft im Versicherungszweig 01 (Leben).9.Die für das in Rückdeckung übernommene
  • in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft, Seite 5, Zeile 26).Hier ist der auf
  • ür die Kennzeichnung ist in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld "Vz" die Kennzahl "01
  • Kennzeichnung der Versicherungsart ist in der Kopfzeile der Nachweisung im Feld "Va" die
  • und in den in Fb 200 ausgewiesenen Beiträgen enthalten ist. Versicherungsscheine, die im Vorjahr