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§ 3 ErbStG 1974

Erwerb von Todes wegen
Inhalt
  • ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist;2.was jemand
  • ;rgerlichen Rechts Anwendung finden;4.jeder Vermögensvorteil, der auf Grund eines vom Erblasser
  • ;r die Zurückweisung eines Rechts aus einem Vertrag des Erblassers zugunsten Dritter auf den
  • , Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Wird auf Grund einer Regelung im
  • Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Geschäftsanteil eines

BVerfG - 2 BvR 1895/05

Bundesverfassungsgericht vom 27.12.2006
Inhalt
  • anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist (§ 93b
  • abgeschlossen ist. II. 9 Im familiengerichtlichen Verfahren, das unter anderem die elterliche Sorge zum
  • Rechte des Beschwerdeführers aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in
  • Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1895/05 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
  • , die Richter Di Fabio und Landau gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG in der

BGH - IX ZR 173/05

Bundesgerichtshof vom 17.12.1996
Inhalt
  • zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte war seit
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 173/05 Verkündet am: 5. März 2009 Bürk
  • Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
  • für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des 1. Zivilsenats des
  • hinsichtlich eines Schadensersatzanspruches in Höhe von 112.953,54 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist

§ 6 SchSiAusbV 2008

Teil 1 der Abschlussprüfung
Inhalt
  • sowie die damit im Zusammenhang zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in
  • ;cksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellenkann;2.der Prüfling soll
  • ) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Abschnitt A Nr. 1, 3 und 5
  • Abschnitt B sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die
  • Berufsausbildung wesentlich ist.(3) Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü

VG Darmstadt - 3 E 448/01

Verwaltungsgericht Darmstadt vom 11.09.2003
Inhalt
  • Alleinstehenden mit Kindern, die sich aufgrund des vor dem 01.07.1993 geltenden Rechts in Deutschland aufhalten
  • Gemeinschaft mit wenigstens einem Kind erteilt werden, andererseits aber reicht es auch aus, wenn diese
  • worden sei. Es sollte Familien mit minderjährigen Kindern, insbesondere denjenigen, die im Bundesgebiet
  • nicht in ihren Rechten verletzt (§113 Abs. 5 S. 1 VwGO). 14 Die Beklagte ist nicht verpflichtet
  • Nummer 3) werden dann im Einzelnen die Ausnahmefälle tatbestandlich umschrieben, in denen u.a

OLG Brandenburg - 12 U 214/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 05.09.2008
Inhalt
  • Vorfahrtberechtigten zusammenstößt bzw. wenn es beim Einbiegen nach rechts zu einer Kollision mit einem sich von
  • der Wartepflichtige nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei auf der rechten
  • Fahrbahnseite gegen einen von rechts kommenden und im Überholen begriffenen Verkehrsteilnehmer stößt (so BGH
  • ausgegangen, dass diese Fahrzeuge nach rechts abbiegen würden und sei dann in den Kreuzungsbereich
  • befanden sich vor dem Motorrad 3 Fahrzeuge, die allesamt nach rechts in die Auffahrt zur Bundesstraße

VG Berlin - 3 K 209.10

Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Aufklärung des Sachverhalts ernstlich in Betracht kommt und sich nicht mit großer Wahrscheinlichkeit
  • und 4 der Prüfungsordnung). Einen solchen wichtigen Grund hat die Beklagte zu Recht als nicht gegeben
  • Hintergrund, dass die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen hat, dass der stationäre Aufnahmebefund
  • Prozesskostenhilfe für das vorliegende Klageverfahren zu bewilligen, mit dem sie die Zulassung zu einer
  • VwGO i.V.m. § 114 ZPO). 2Zwar ist bei dem zur Beurteilung der Erfolgsaussicht anzulegenden Maßstab zu

§ 354a HGB

Inhalt
  • (1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß
  • ; § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese
  • Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft, oder ist der Schuldner
  • ögen, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Schuldner kann jedoch mit befreiender
  • ist nicht auf eine Forderung aus einem Darlehensvertrag anzuwenden, deren Gläubiger ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes ist.

§ 10 LASaarDV 2

Ausschlußfristen für Anträge nach saarländischen Vorschriften
Inhalt
  • Hausratverluste nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften (§ 18 Abs. 2, § 30 Abs. 2
  • (1) Für Kriegssachschäden an Hausrat, die in der Zeit vom 9. Mai bis 31. Juli 1945
  • Beweissicherungsverfahren im Saarland vom 28. August 1948 (Amtsblatt des Saarlandes 1949 S. 108) bis zum 31
  • des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland) können nur bis zum 31. Dezember 1972 gestellt werden.

§ 34 AVBFernwärmeV

Gerichtsstand
Inhalt
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, juristische Personen des öffentlichen Rechts und ö
  • (1) Der Gerichtsstand für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuchs
  • ;ffentlich-rechtliche Sondervermögen ist am Sitz der für den Kunden zuständigen
  • allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder 2.wenn der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz

§ 23 BBG 2009

Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten
Inhalt
  • Zeitpunkt erneut um ein Mandat, ist die Übertragung eines anderen Amtes mit höherem
  • Legen Beamtinnen oder Beamte, deren Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis ruhen oder
  • die ohne Besoldung beurlaubt sind, ihr Mandat im Europäischen Parlament, im Deutschen
  • Bundestag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes nieder und bewerben sie sich zu diesem

§ 95 BGB

Nur vorübergehender Zweck
Inhalt
  • äude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von
  • dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist.(2) Sachen, die nur zu einem vorü
  • ;bergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes.
  • vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Geb

§ 536a BGB

Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
Inhalt
  • Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus §
  • erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn 1.der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist
  • (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher
  • oder 2.die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

§ 48 GBVfg

Inhalt
  • (1) Wird eine Hypothek im Grundbuch teilweise gelöscht, so ist auf dem Brief der Betrag, f
  • alte Betrag ist rot zu unterstreichen.(2) In derselben Weise ist bei der Herstellung von
  • Rechts durch den Vermerk ersichtlich zu machen: "Noch gültig für (Angabe des Betrags)." Der
  • ür den die Hypothek noch besteht, neben der in der Überschrift enthaltenen Bezeichnung des

Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung bei Patentverletzung

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 08.11.2015
Inhalt
  • seiner Rechte zielstrebig in die Hand genommen habe.Die Verfügungsklägerin nimmt die...
  • Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 23.09.2015 unter dem Az. 6 U
  • Sache ohne Weiteres im Eilverfahren entschieden werden kann und sich keine Zweifel hinsichtlich des