Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1575 von 2512
§ 3 ErbStG 1974
Erwerb von Todes wegen
- Inhalt
-
- ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist;2.was jemand
- ;rgerlichen Rechts Anwendung finden;4.jeder Vermögensvorteil, der auf Grund eines vom Erblasser
- ;r die Zurückweisung eines Rechts aus einem Vertrag des Erblassers zugunsten Dritter auf den
- , Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Wird auf Grund einer Regelung im
- Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Geschäftsanteil eines
BVerfG - 2 BvR 1895/05
Bundesverfassungsgericht vom 27.12.2006
- Inhalt
-
- anzunehmen, weil dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist (§ 93b
- abgeschlossen ist. II. 9 Im familiengerichtlichen Verfahren, das unter anderem die elterliche Sorge zum
- Rechte des Beschwerdeführers aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1895/05 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
- , die Richter Di Fabio und Landau gemäß § 93c in Verbindung mit § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG in der
BGH - IX ZR 173/05
Bundesgerichtshof vom 17.12.1996
- Inhalt
-
- zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte war seit
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 173/05 Verkündet am: 5. März 2009 Bürk
- Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
- für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des 1. Zivilsenats des
- hinsichtlich eines Schadensersatzanspruches in Höhe von 112.953,54 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist
§ 6 SchSiAusbV 2008
Teil 1 der Abschlussprüfung
- Inhalt
-
- sowie die damit im Zusammenhang zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in
- ;cksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellenkann;2.der Prüfling soll
- ) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Abschnitt A Nr. 1, 3 und 5
- Abschnitt B sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die
- Berufsausbildung wesentlich ist.(3) Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü
VG Darmstadt - 3 E 448/01
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 11.09.2003
- Inhalt
-
- Alleinstehenden mit Kindern, die sich aufgrund des vor dem 01.07.1993 geltenden Rechts in Deutschland aufhalten
- Gemeinschaft mit wenigstens einem Kind erteilt werden, andererseits aber reicht es auch aus, wenn diese
- worden sei. Es sollte Familien mit minderjährigen Kindern, insbesondere denjenigen, die im Bundesgebiet
- nicht in ihren Rechten verletzt (§113 Abs. 5 S. 1 VwGO). 14 Die Beklagte ist nicht verpflichtet
- Nummer 3) werden dann im Einzelnen die Ausnahmefälle tatbestandlich umschrieben, in denen u.a
OLG Brandenburg - 12 U 214/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 05.09.2008
- Inhalt
-
- Vorfahrtberechtigten zusammenstößt bzw. wenn es beim Einbiegen nach rechts zu einer Kollision mit einem sich von
- der Wartepflichtige nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegt und dabei auf der rechten
- Fahrbahnseite gegen einen von rechts kommenden und im Überholen begriffenen Verkehrsteilnehmer stößt (so BGH
- ausgegangen, dass diese Fahrzeuge nach rechts abbiegen würden und sei dann in den Kreuzungsbereich
- befanden sich vor dem Motorrad 3 Fahrzeuge, die allesamt nach rechts in die Auffahrt zur Bundesstraße
VG Berlin - 3 K 209.10
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Aufklärung des Sachverhalts ernstlich in Betracht kommt und sich nicht mit großer Wahrscheinlichkeit
- und 4 der Prüfungsordnung). Einen solchen wichtigen Grund hat die Beklagte zu Recht als nicht gegeben
- Hintergrund, dass die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen hat, dass der stationäre Aufnahmebefund
- Prozesskostenhilfe für das vorliegende Klageverfahren zu bewilligen, mit dem sie die Zulassung zu einer
- VwGO i.V.m. § 114 ZPO). 2Zwar ist bei dem zur Beurteilung der Erfolgsaussicht anzulegenden Maßstab zu
§ 354a HGB
- Inhalt
-
- (1) Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner gemäß
- ; § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen und ist das Rechtsgeschäft, das diese
- Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft, oder ist der Schuldner
- ögen, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Schuldner kann jedoch mit befreiender
- ist nicht auf eine Forderung aus einem Darlehensvertrag anzuwenden, deren Gläubiger ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes ist.
§ 10 LASaarDV 2
Ausschlußfristen für Anträge nach saarländischen
Vorschriften
- Inhalt
-
- Hausratverluste nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften (§ 18 Abs. 2, § 30 Abs. 2
- (1) Für Kriegssachschäden an Hausrat, die in der Zeit vom 9. Mai bis 31. Juli 1945
- Beweissicherungsverfahren im Saarland vom 28. August 1948 (Amtsblatt des Saarlandes 1949 S. 108) bis zum 31
- des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland) können nur bis zum 31. Dezember 1972 gestellt werden.
§ 34 AVBFernwärmeV
Gerichtsstand
- Inhalt
-
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, juristische Personen des öffentlichen Rechts und ö
- (1) Der Gerichtsstand für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuchs
- ;ffentlich-rechtliche Sondervermögen ist am Sitz der für den Kunden zuständigen
- allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder 2.wenn der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz
§ 23 BBG 2009
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten
- Inhalt
-
- Zeitpunkt erneut um ein Mandat, ist die Übertragung eines anderen Amtes mit höherem
- Legen Beamtinnen oder Beamte, deren Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis ruhen oder
- die ohne Besoldung beurlaubt sind, ihr Mandat im Europäischen Parlament, im Deutschen
- Bundestag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes nieder und bewerben sie sich zu diesem
§ 95 BGB
Nur vorübergehender Zweck
- Inhalt
-
- äude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von
- dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist.(2) Sachen, die nur zu einem vorü
- ;bergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes.
- vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Geb
§ 536a BGB
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
- Inhalt
-
- Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus §
- erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn 1.der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist
- (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher
- oder 2.die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
§ 48 GBVfg
- Inhalt
-
- (1) Wird eine Hypothek im Grundbuch teilweise gelöscht, so ist auf dem Brief der Betrag, f
- alte Betrag ist rot zu unterstreichen.(2) In derselben Weise ist bei der Herstellung von
- Rechts durch den Vermerk ersichtlich zu machen: "Noch gültig für (Angabe des Betrags)." Der
- ür den die Hypothek noch besteht, neben der in der Überschrift enthaltenen Bezeichnung des
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung bei Patentverletzung
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 08.11.2015
- Inhalt
-
- seiner Rechte zielstrebig in die Hand genommen habe.Die Verfügungsklägerin nimmt die...
- Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 23.09.2015 unter dem Az. 6 U
- Sache ohne Weiteres im Eilverfahren entschieden werden kann und sich keine Zweifel hinsichtlich des