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LSG Hamburg - L 1 KR 18/01
Landessozialgericht Hamburg vom 22.09.2004
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz ( SGG )). Sie ist aber unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen
- Falschbeurkundungen/Falschabrechnungen im Zusammenhang mit den unzutreffenden Erklärungen des Pflegedienstes U. Z. in
- . März 1996, also nach dem Vorkommen der Unregelmäßigkeiten, geführt habe. Er sei in die Rechte und
- . Tatbestand: Im Streit ist die Feststellung der Unwirksamkeit der zum 30. Juni 1996 erfolgten Kündigung
- Klägers erschien am 13. Juni 1996 in einer Zeitung eine entsprechende Meldung, im Juni 1996 außerdem ein
LSG Bayern - L 7 AS 324/09
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.12.2009
- Inhalt
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- stehenden Beweismittel gefunden und belegt. Im Ergebnis ist die Beschwerde zurückzuweisen mit der
- mit Bescheid vom 06.04.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2007 vorgenommen hat
- Nr. 1 SGG liegt nicht vor. Zu Recht hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass ausreichend
- Rechtsprechung zur Sperrzeit nach dem SGB III vorhanden ist, die ohne Weiteres auf das SGB II übertragbar ist
- gegen Denkgesetze ist unzureichend belegt. Das Sozialgericht hat in seiner Beweiswürdigung klar darauf
OLG Düsseldorf - II-10 WF 20/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.09.2009
- Inhalt
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- unbegründet. 3Zu Recht hat das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluss die als Erinnerung
- nicht um einen Gerichtstermin im Sinne der RVG VV-Vorbemerkung 3 Abs. 3. Er ist weder Verhandlungs
- . 41). Ein Anhörungstermin ist den in RVG VV-Vorbem. 3 Abs. 3 genannten Terminen nicht gleichgestellt
- Oberlandesgericht Düsseldorf, II-10 WF 20/09 Datum: 17.09.2009 Gericht: Oberlandesgericht
- Düsseldorf Spruchkörper: 10. Zivilsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: II-10 WF 20/09 Tenor: Die
BFH - VIII R 20/08
Bundesfinanzhof vom 16.03.2010
- Inhalt
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- Recht 2009, R 1019). Dies ist bei nachträglichen Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Beteiligung
- Einkommensteuerbescheid vom 16. Juli 2008 getreten ist. Damit liegt dem FG-Urteil ein in seiner Wirkung suspendierter
- für die Entscheidung des Senats (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 37, und in BFHE 216, 199, BStBl II
- Beteiligungsschwelle in § 17 EStG auf 1 %, denn dadurch werde eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung
- stehen. Das ist der Fall, wenn sie objektiv mit einer Einkunftsart zusammenhängen und ihr subjektiv zu
§ 60 AuslWBG
Gerichtliche Geltendmachung des Freigabeverlangens
- Inhalt
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- Wertpapierbereinigung die Freigabe oder Aufhebung der in § 59 Abs. 1, 2 bezeichneten Rechte und
- Entscheidung sind die freizugebenden oder aufzuhebenden Rechte oder Verpflichtungen unter Angabe dessen
- die Treuhänder, Zahlungsagenten und die in Absatz 2 bezeichneten Dritten erlassen werden, es
- sei denn, daß sie ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Frist verzichtet haben. In der
- , der sie bestellt oder übernommen hat, im einzelnen zu bezeichnen.(5) Die Entscheidung der
§ 26 BEZNG
Übertragung von Liegenschaften auf Dritte
- Inhalt
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- garantiert.(3) Die Übertragung der Liegenschaften sowie der durch dingliche Rechte an diesen
- Streitfall entscheidet über den Inhalt des Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten
- (1) Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, für die Durchfü
- Aufgaben die Sicherung einer angemessenen Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr
- nach dem Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395) gehört, zu
KG Berlin - 12 U 184/01
Kammergericht vom 20.03.2001
- Inhalt
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- offenbleiben, ob der Erinnerungsverlust echt ist. 9II. Ausreichende Indizien, die einzeln oder in der
- Recht zum Ersatz des Schadens am geparkten Mercedes des Klägers (B-... ...) verurteilt, den der bei
- ihr haftpflichtversicherte D D mit seinem Kia (B-... ...) am 8. März 2000 in der H- straße verursacht
- Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, vorsätzlich widerrechtlich herbeigeführt hat: In einem
- solchen Fall ist der Versicherungsschutz auch im Außenverhältnis zum Geschädigten nach dem PflVersG
BVerfG - 1 BvR 946/07
Bundesverfassungsgericht vom 31.07.2007
- Inhalt
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- öffentlichrechtlichen Mitbewerber seien in der Lage, wichtige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rundfunkbetrieb
- . Ob die Verfassungsbeschwerde im Übrigen zulässig ist, kann dahinstehen; jedenfalls hat sie in der
- Verfassungsbeschwerde nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin
- angezeigt. Die Rüge einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ist
- Auslegung der Vorschrift ist grundsätzlich eine Angelegenheit einfachen Rechts. Die Verfassung enthält
§ 94 ZVG
- Inhalt
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- Zahlung oder Hinterlegung erfolgt ist. Der Antrag kann schon im Versteigerungstermin gestellt werden
- .(2) Auf die Bestellung des Verwalters sowie auf dessen Rechte und Pflichten finden die Vorschriften
- (1) Auf Antrag eines Beteiligten, der Befriedigung aus dem Bargebot zu erwarten hat, ist das
- Grundstück für Rechnung des Erstehers in gerichtliche Verwaltung zu nehmen, solange nicht die
§ 23 LAnpG
Zulässigkeit des Formwechsels
- Inhalt
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- (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) oder
- (1) Eine LPG kann durch Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft, eine Personengesellschaft
- eine Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft
- ) umgewandelt werden.(2) Der Formwechsel ist nur zulässig, wenn auf jedes Mitglied der LPG, das an dem
- beteiligt wird, mindestens ein Teilrecht im Nennbetrag von fünf Deutsche Mark entfällt.
Eingangsformel RHiGRCAbkAV
- Inhalt
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- Handels-Rechts vom 11. Mai 1938 (Reichsgesetzbl. 1939 II S. 849) folgendes verordnet:
- -griechischen Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten des bürgerlichen und
§ 17 BKGG 1996
Recht der Europäischen Gemeinschaft
- Inhalt
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- erlassenen Verordnungen die gleichen Rechte. Auch im Übrigen bleiben die Bestimmungen der genannten Verordnungen unberührt.
- Soweit in diesem Gesetz Ansprüche Deutschen vorbehalten sind, haben Angehörige der
VG Gelsenkirchen - 1 L 103/04
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 25.05.2004
- Inhalt
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- gemacht. Der Antragsteller ist mit „Leistung und Befähigung entsprechen im Allgemeinen den
- Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung der Rechte des Antragstellers ist dann
- fehlerhaft, kann die Verweigerung vorläufigen Rechtsschutzes im Grundsatz nur dann in Betracht kommen, wenn
- Grundlage der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung in rechtlicher Hinsicht nicht
- . März 2003 allein ausreichend ist, denn ein eventuelles Defizit in der Plausibilität kann nach der
EuGH - C-245/03
Europäischer Gerichtshof vom 20.01.2005
- Inhalt
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- Richtlinie in belgisches Recht umgesetzt wurde, geändert (im Folgenden: Gesetz vom 14. Juli 1994
- Maße, in dem dies für die Transparenz im Sinne dieser Richtlinie notwendig ist.“ 4 Artikel 6 der
- Rechtsmittelfristen zu belehren.“ Nationales Recht 5 Am 2. Februar 1993, dem Tag, an dem der Antrag
- an das INAMI. Sie schlug die Erstattung nach Kategorie C durch Aufnahme in Kapitel IV des Anhangs I
- . Februar 1995 mit, dass er die Arzneispezialität Proscar nicht zur Erstattung im Rahmen der
BPatG - 28 W (pat) 172/07
Bundespatentgericht vom 25.06.2008
- Inhalt
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- dem zu Recht nicht gefolgt. Maßgeblich ist vielmehr nur, dass der Markeninhaber wissentlich den
- Akteninhalt verwiesen. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Nach den gesetzlichen Vorgaben
- . § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG erfolgt ist (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker
- Aktenlage unstreitig bzw. offensichtlich ist. Bösgläubig im Rechtsinne handelt ein Anmelder dann, wenn
- Rechtslage im Irrtum befunden, weshalb eine Kostenauferlegung ausscheide, ist die Markenabteilung